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Was bedeutet bei Wald "Privatgelände"?

Doc.Teddy

Geocacher
Moin liebe Reviewer,

in Anlehnung an diesen Thread http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=28&t=31821 habe ich mal eine Frage zur Handhabung ...

Viele Wälder in Deutschland gehören Klosterkammern, Klosterforsten oder sonstigen (auch kirchlichen) Großgrundbesitzern. Sie unterliegen aber - wie im Endeffekt alle anderen Wälder auch - den allgemeinen Betretensrechten nach den Landeswaldgesetzen, nach denen es ziemlich eindeutig ist, dass Einschränkungen der Nutzung zu Erholungszwecken nur sehr eingeschränkt möglich sind und man sich ziemlich frei im Wald bewegen darf.

Angemommen, Klosterkammer A kommt auf die Idee und sagt "Prima, mein Wald - da will ich keine Caches haben" und wendet sich an GroundSperak und sagt "Diese 250 Caches liegen im Bereich meines Klosterforsts - die will ich da als Grundbesitzer nicht liegen haben" ... was macht ihr?
 

-tiger-

Geowizard
Doc.Teddy schrieb:
Viele Wälder in Deutschland gehören Klosterkammern, Klosterforsten oder sonstigen (auch kirchlichen) Großgrundbesitzern. Sie unterliegen aber - wie im Endeffekt alle anderen Wälder auch - den allgemeinen Betretensrechten nach den Landeswaldgesetzen, nach denen es ziemlich eindeutig ist, dass Einschränkungen der Nutzung zu Erholungszwecken nur sehr eingeschränkt möglich sind und man sich ziemlich frei im Wald bewegen darf.
Ich bin zwar kein Reviewer, habe aber im Rahmen von opencaching.de mit der Thematik zu tun, auch dort waren teile der besagten Caches aus dem anderen Thread gelistet. Das allgemeine Betretungsrecht ist nur ein Teil der Wahrheit, der Eigentümer des Waldes kann trotzdem (eingeschränkt) sein Hausrecht wahrnehmen und gewisse Nutzungen untersagen. Das Verstecken von Geocaches ist nun mal mehr als bloßes Betreten und kann entsprechend untersagt werden. Es bleibt in dem Fall nichts anderes, als den Wunsch des Eigentümers nach Entfernung der Caches zu respektieren und woanders weiterzucachen.
 

adorfer

Geoguru
-tiger- schrieb:
Das Verstecken von Geocaches ist nun mal mehr als bloßes Betreten und kann entsprechend untersagt werden.
Auch wenn es für die betroffenen Ländereien illusorisch ist: Solange in dem Wald ausschließlich QtAs liegen und das Final außerhalb, müsste das gehen.
Schließlich müsste es dem Eigentümer schwer fallen, Wanderen zu verbieten, sich die Gegend anzuschauen.
 

whitesun

Geowizard
Bei der Start-/Listingkoordinate eines Multis kann man sich sicher drüber streiten.

Das wäre dann auch nur der Ausgangspunkt einer Wanderung durch das interessante Waldgebiet. Eigentlich auch kein Problem.

Gruß

Armin
 
A

Anonymous

Guest
Der Eigentümer hat sich in diesem Fall an die Betreiber von geocaching.de gewandt, welche die Beschwerde an die Plattformen opencaching.de und geocaching.com weitergeleitet haben. Wie es genau dazu kam, daß der Eigentümer über die Existenz der Caches dort Kenntnis erlangte ist unbekannt.

Groundspeaks Vorgehensweise ist es in dieser Angelegenheit, das Wort des Eigentümers nicht in Frage zu stellen und das/die entsprechende(n) Listing(s) zu archivieren, denn weder Groundspeak noch die Reviewer haben die Möglichkeiten oder das Recht, Eigentumsverhältnisse kontrollieren zu können.

Auch wenn der Privatgrund in den genannten Fällen öffentlich begehbar ist und dies durch den Eigentümer offensichtlich geduldet wird hat dieser dennoch das Recht, das Auslegen von Caches auf seinem Grund zu untersagen, denn aus dem allgemeinen Betretungsrecht kann kein weiteres Recht zur Nutzung des Geländes abgeleitet werden.
 
OP
D

Doc.Teddy

Geocacher
TandT schrieb:
Groundspeaks Vorgehensweise ist es in dieser Angelegenheit, das Wort des Eigentümers nicht in Frage zu stellen und das/die entsprechende(n) Listing(s) zu archivieren, denn weder Groundspeak noch die Reviewer haben die Möglichkeiten oder das Recht, Eigentumsverhältnisse kontrollieren zu können.
Dann kann ich ja in Zukunft jeden mir missliebigen Cache archivieren lassen, indem ich mich an GroundSpeak wende, behaupte Eigentümer zu sein und einen Cache nicht dulden zu wollen und dadurch die Archivierung durchzusetzen.

Herzlichen Glückwunsch!
 
A

Anonymous

Guest
Cool, crossposting über die Foren hinweg... *gähn*
Ich antworte dann mal nur noch hier...

Doc.Teddy schrieb:
TandT schrieb:
Groundspeaks Vorgehensweise ist es in dieser Angelegenheit, das Wort des Eigentümers nicht in Frage zu stellen und das/die entsprechende(n) Listing(s) zu archivieren, denn weder Groundspeak noch die Reviewer haben die Möglichkeiten oder das Recht, Eigentumsverhältnisse kontrollieren zu können.

Dann kann ich ja in Zukunft jeden mir missliebigen Cache archivieren lassen, indem ich mich an GroundSpeak wende, behaupte Eigentümer zu sein und einen Cache nicht dulden zu wollen und dadurch die Archivierung durchzusetzen.

Herzlichen Glückwunsch!
Danke für die Glückwünsche... :lachtot:

Ja, so sieht es wohl leider aus, aber ich gehe nicht davon aus, daß es bei diesem schönen Hobby irgendwelche völlig verblödeten Spacken gibt, die sich dieser Methode bedienen, um Groundspeak bei ihren Kindergartenspielchen zu instrumentalisieren.
 

Aceacin

Geowizard
Also was mir ein Jäger jetzt so erzählte war folgendes (vor allem in Bezug auf NCs):
Im Prinzip könne er nichts gegen Cacher haben, solange sie auf den Wegen bleiben, jedoch sind die Caches ja meist im Wald versteckt, und da dürfe man streng genommen noch nicht einmal Pilze sammeln. Und wenn er jemanden in einer Dickung oder im Niederwald entdecken würde, dem würde er 'ne Anzeige an den Hals hängen, vor allem wenn derjemige nachts mit einer Taschenlampe herumläuft. Die Verwechslungsgefahr mit einem Wildschwein sprach er auch noch an.
Dementsprechend nüssten wohl so ziemlich alle Waldcaches verboten werden, weil jedes Waldstück irgendwem gehört..? :schockiert:
 

-tiger-

Geowizard
-jha- schrieb:
Solange in dem Wald ausschließlich QtAs liegen und das Final außerhalb, müsste das gehen.
Das BWaldG meint dazu:
§ 14 Betreten des Waldes
(1) 1Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. 2Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. 3Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) 1Die Länder regeln die Einzelheiten. 2Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bwaldg/

Man sollte vorher noch einen Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz werfen, ob spezielle Einschränkungen vorliegen und man sollte checken, ob man in einem Schutzgebiet unterwegs ist. Im Allgemeinen dürften aber QtA Stages kein Problem sein. Wenn man im Wald wandern darf, darf man auch Schilder lesen und Bäume zählen. Das gilt zumindest für opencaching.de, wo solche Fragen nicht explizit geregelt werden sondern auf die Gesetzeslage verwiesen wird. Ob geocaching.com noch eine Spezialregel für Privatwald aus dem Hut zaubert, kann ich nicht sagen.

Grundsätzlich sollte man aber aus Rücksicht auf die Interessen des Waldbesitzers überlegen, ob man größere Cacherströme durch so einen Wald lotst, wenn bereits Beschwerden vorliegen. Ich denke, wir sollten möglichst negativ-Schlagzeilen über Geocaching vermeiden und im Zweilfelsfall nicht auf Konfrontationskurs gehen. Es geht schließlich nur um ein Spiel und es gibt genug Spielplätze, wo keine Beschwerden vorliegen.
 

-tiger-

Geowizard
Doc.Teddy schrieb:
Dann kann ich ja in Zukunft jeden mir missliebigen Cache archivieren lassen, indem ich mich an GroundSpeak wende, behaupte Eigentümer zu sein und einen Cache nicht dulden zu wollen und dadurch die Archivierung durchzusetzen.
Ich kann wiederum nur für opencaching.de sprechen, dort weden die jeweiligen Ansprüche soweit möglich schon überprüft. Natürlich wird nicht das Grundbuch gecheckt, im vorliegenden Fall sind die fraglichen Ländereien aber nachweislich im Privatbesitz und die Mailadresse des Absenders konnte zweifelsfrei dem Grundbesitzer zugeordnet werden. Es gibt daher keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen.
 
OP
D

Doc.Teddy

Geocacher
Aceacin schrieb:
Im Prinzip könne er nichts gegen Cacher haben, solange sie auf den Wegen bleiben, jedoch sind die Caches ja meist im Wald versteckt, und da dürfe man streng genommen noch nicht einmal Pilze sammeln.

Das ist zumindest für Niedersachsen Blödsinn - siehe Niedersächsisches Waldgesetz: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C8354368_L20.pdf

§ 23 Abs. 1 NdsWaldG: Ich darf überall hin (mit Ausnahme von Abs. 2)
ebenso § 30 Nr. 4 a: Ich hafte selber für alle Gefahren, die sich ergeben, dass ich nachts abseits von Wegen unterwegs bin. Wenn ich dafür aber selber hafte, dann heißt das im Umkehrschluss, dass ich (auch nachts) da sein darf (eben im Wald abseits der Wege) - nur eben auf eigene Gefahr.


Aceacin schrieb:
Und wenn er jemanden in einer Dickung oder im Niederwald entdecken würde, dem würde er 'ne Anzeige an den Hals hängen, vor allem wenn derjemige nachts mit einer Taschenlampe herumläuft.

Viel Spass ... die Polizei wird sich (absolut zu Recht) fragen, auf welche Rechtsgrundlage der Jäger diese Anzeige stellen will. Noch mal: Nach niedersächsischem Waldgesetz ist es erlaubt, nachts abseits der Wege im Wald unterwegs zu sein ... wie das in anderen Bundesläners aussieht, weiß ich nicht im Einzelnen, dürfte aber ähnlich sein.


Das einzige, was ich wirklich geklten lasse, ist die Verwechslungsgefahr, weswegen ich nachts im Wald nur mit Stirnlampe herumlaufe ... das tragen Wildschweie oder Hirsche in aller Regel nicht.
 

Ro An

Geocacher
Nach §31 Verbote und Sperrungen ist auch kein wirklicher Grund für das Verbieten von Geocaching zu erkennen.

6. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen
sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist,
7. wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes durch Besucherinnen und Besucher sowie

Wenn das der Grund sein sollte, dann müsste es allen verboten werden...
Da sind nämlich viel mehr Muggel als Cacher!
 

huzzel

Geowizard
Ich denke die einzige rechtliche Grundlage gegen Caches ist, Caches als "Müll" zu deklarieren und somit wären sie verboten.
 

Ro An

Geocacher
Man darf aber nicht vergessen, dass auch "Abfall" eine gesetzliche Defintion besitzt.

Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die unter die in
Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen
will oder entledigen muß

Quelle: Bundesrecht

edit: Entledigt sich ein Owner der Dose, wenn er sie versteckt? Wir denken nicht...oder?
 

adorfer

Geoguru
Ro An schrieb:
edit: Entledigt sich ein Owner der Dose, wenn er sie versteckt? Wir denken nicht...oder?
Deshalb ist die äußerliche Kennzeichnung der Dose, Stashnote mit dem Namen (und sei es ein Pseudonym) und einer Kontaktmöglichkeit zum Owner so wichtig.

Ein Grund mehr gegen Tütencaches.

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huzzel

Geowizard
-jha- schrieb:
Deshalb ist die äußerliche Kennzeichnung der Dose, Stashnote mit dem Namen (und sei es ein Pseudonym) und einer Kontaktmöglichkeit zum Owner so wichtig.
Ist bei mir auch selbstverständlich. Immer auch eine e-Mail-Adresse, oft auch eine Handynummer. Und mein realer Name, ist, wenn man die e-Mail-Adresse hat, bei mir nicht schwer herauszufinden ;) .
 
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