Moin liebe Reviewer,
in Anlehnung an diesen Thread http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=28&t=31821 habe ich mal eine Frage zur Handhabung ...
Viele Wälder in Deutschland gehören Klosterkammern, Klosterforsten oder sonstigen (auch kirchlichen) Großgrundbesitzern. Sie unterliegen aber - wie im Endeffekt alle anderen Wälder auch - den allgemeinen Betretensrechten nach den Landeswaldgesetzen, nach denen es ziemlich eindeutig ist, dass Einschränkungen der Nutzung zu Erholungszwecken nur sehr eingeschränkt möglich sind und man sich ziemlich frei im Wald bewegen darf.
Angemommen, Klosterkammer A kommt auf die Idee und sagt "Prima, mein Wald - da will ich keine Caches haben" und wendet sich an GroundSperak und sagt "Diese 250 Caches liegen im Bereich meines Klosterforsts - die will ich da als Grundbesitzer nicht liegen haben" ... was macht ihr?
in Anlehnung an diesen Thread http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=28&t=31821 habe ich mal eine Frage zur Handhabung ...
Viele Wälder in Deutschland gehören Klosterkammern, Klosterforsten oder sonstigen (auch kirchlichen) Großgrundbesitzern. Sie unterliegen aber - wie im Endeffekt alle anderen Wälder auch - den allgemeinen Betretensrechten nach den Landeswaldgesetzen, nach denen es ziemlich eindeutig ist, dass Einschränkungen der Nutzung zu Erholungszwecken nur sehr eingeschränkt möglich sind und man sich ziemlich frei im Wald bewegen darf.
Angemommen, Klosterkammer A kommt auf die Idee und sagt "Prima, mein Wald - da will ich keine Caches haben" und wendet sich an GroundSperak und sagt "Diese 250 Caches liegen im Bereich meines Klosterforsts - die will ich da als Grundbesitzer nicht liegen haben" ... was macht ihr?