Dunuin
Geocacher
whitesun schrieb:Nun benutze ich aber das:
Workchamp in Schwarz und gelegentlich ein Leatherman Wave.
Laut Seite: "1. Feststellklinge"
Ist das dann nicht auch verboten, oder kann man das nicht einhändig ausklappen?
whitesun schrieb:Nun benutze ich aber das:
Workchamp in Schwarz und gelegentlich ein Leatherman Wave.
Nein, daß lässt sich (bestimmungsgemäß) nicht mit einer Hand ausklappen.Dunuin schrieb:Laut Seite: "1. Feststellklinge"whitesun schrieb:Nun benutze ich aber das:
Workchamp in Schwarz
Ist das dann nicht auch verboten, oder kann man das nicht einhändig ausklappen?
Ist das dann nicht auch verboten...
...oder kann man das nicht einhändig ausklappen?
Einfach mal diesen Thread lesen. (Besonders den Link von SabrinaM.) Da wird eigentlich schon alles besprochen.whitesun schrieb:Ist das dann nicht auch verboten...
Das kann ich nicht sagen.
[...]
Bezieht sich das Verbot auf die Gesamtlänge des Messers im ausgeklappten Zustand, oder auf die Klingenlänge?
[...]
Sind Einhandmesser prinzipiell verboten oder gilt auch hier wieder die Klingen- bzw. Messerlänge?
Wieso sollte es ausgerechnet die ungeöffnete Originalpackung sein? Wenn das erlaubt sein sollte, dann sollte es auch reichen, wenn Du das Messer unzugänglich transportierst und die passende Quittung vorweisen kannst, oder?SabrinaM schrieb:In Hamburg werden sogar Messer verkauft in Gegenden, wo generell jede Art von Messer verboten sind, egal ob in der Hosentasche oder im Rucksack. (Ver)kauf ist Legal, aber das Messer dann nach Hause tragen...(Wobei es wohl OK sein soll, solange es in der ungeöffneten Original-Verpackung ist, aber ob die Läden einem die Packung versiegeln?
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robin888 schrieb:Einfach mal diesen Thread lesen.
Bin ich der kontrollierende Beamte, der das spontan beurteilen soll? Ich weiss es nicht... Mir sagte der Polizist, die Verpackung müsse ungeöffnet sein (wie gesagt,hier geht es NUR um die sensiblen Bereichen in Hamburg, wie die Reeperbahn, wo Messer (und andere "Waffen" wie Baseballschläger, CS-Spray etc.) komplett verboten sind. Kommst Du in so einen Bereich, wirst Du durch grosse gelbe Schilder auch darauf hingewiesen, und die sind so gestaltet, das sie jeder Idiot verstehen sollte.... ). Wenn Du da raus bist, darfst Du das Messer natürlich ausgepackt im Rucksack haben.Robin888 schrieb:Wieso sollte es ausgerechnet die ungeöffnete Originalpackung sein? Wenn das erlaubt sein sollte, dann sollte es auch reichen, wenn Du das Messer unzugänglich transportierst und die passende Quittung vorweisen kannst, oder?SabrinaM schrieb:In Hamburg werden sogar Messer verkauft in Gegenden, wo generell jede Art von Messer verboten sind, egal ob in der Hosentasche oder im Rucksack. (Ver)kauf ist Legal, aber das Messer dann nach Hause tragen...(Wobei es wohl OK sein soll, solange es in der ungeöffneten Original-Verpackung ist, aber ob die Läden einem die Packung versiegeln?
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Robin(888)
Ich denke, er meinte diesen Link:whitesun schrieb:robin888 schrieb:Einfach mal diesen Thread lesen.
Sach mal Großer
könntest Du den Link bitte nochmal posten? Das war nix im ersten Versuch
Danke und Gruß
Armin
Darauf habe ich gewartet...whitesun schrieb:Sach mal Großerrobin888 schrieb:Einfach mal diesen Thread lesen.
könntest Du den Link bitte nochmal posten? Das war nix im ersten Versuch![]()
Das war dann aber kein Messer, sondern ein Messerchen!bumpkin schrieb:Ich habe bisher schon öfters ein Messer konkret zum Cachen benötigt.
Entweder um den Logzettel aus einer Cachebox zu holen die für meine Wurstfinger zu eng war […]
sonderdienste schrieb:Das war dann aber kein Messer, sondern ein Messerchen!bumpkin schrieb:Ich habe bisher schon öfters ein Messer konkret zum Cachen benötigt.
Entweder um den Logzettel aus einer Cachebox zu holen die für meine Wurstfinger zu eng war […]![]()
hardfried schrieb:ich hab da ma ne frage:
http://www.amazon.de/Wenger-Schweizer-Offiziersmesser-Messer-Schatulle/dp/B000R0JDSI
das kann doch nich ernst gemeint sein...![]()
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Ich fürchte, Michel Champion meint das wirklich ernst...hardfried schrieb:das kann doch nich ernst gemeint sein...![]()
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