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Wegegebot im NSG

radioscout

Geoking
Die Öcher Cacher wurden kürzlich in aller Deutlichkeit auf die unbedingte Einhaltung des Wegegebots in den NSG hingewiesen.
Jetzt lese ich, daß Cacher in Krefeld ein Bußgeld zahlen mußten, weil sie im NSG den Weg verlassen haben.

Sehen die Reviewer eine Möglichkeit (Zeit, erforderliche Daten, Auftrag?), vor der Freigabe sicherzustellen, daß zum finden eines Caches kein Weg im NSG verlassen werden muß?

Evtl. auch einfach nur, sofern irgendeine Koordinate im NSG liegt, vom Owner versichern lassen, daß kein Weg verlassen werden muß und ankündigen, daß, sofern das nicht zutrifft, mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen ist?

Wie man sieht, wird momentan überall "hart durchgegriffen" und ein völliges Geocachingverbot will sicherlich keiner haben.
 

adorfer

Geoguru
radioscout schrieb:
Evtl. auch einfach nur, sofern irgendeine Koordinate im NSG liegt,
Allein das ist schon ein Problem:
Die Shapefiles ("Umriss-Daten") wo NSG ist und wo nicht, sind nicht frei erhältlich. Dafür will die entsprechende Behörde zumindest bei kommerzieller Nutzung richtig viel Geld sehen.
Und da Groundspeak nunmal kein eV ist, werden die -so das in einem wie auch immer gearteten Reviewer-Tool eingebaut würde- bezahlen müssen.
Man könnte die natürlich von Opencaching kopieren und hoffen, dass kein Reviewer seinen "Nicht-Brötchengeber" beim Bundesamt für Naturschutz verpfeift...
 

eigengott

Geowizard
radioscout schrieb:
Sehen die Reviewer eine Möglichkeit (Zeit, erforderliche Daten, Auftrag?), vor der Freigabe sicherzustellen, daß zum finden eines Caches kein Weg im NSG verlassen werden muß?

Es wird bereits seit einiger Zeit so verfahren, dass Caches im NSG nur mit einem Hinweis im Listing veröffentlicht werden: "Der Cache führt durch ein Naturschutzgebiet, die offiziellen Wege müssen zu keinem Zeitpunkt verlassen werden." (bzw. sinngemäße andere Formulierung).
 

buddeldaddy

Geomaster
Es kommt auch auf die Region/Förster an.

Meinem (alter Schule) ist es schnuppe ob 20cm, oder 2m, oder 20m im NSG. Für ihn ist das "NoGo"-Area. Hier geht es um´s Prinzip. Außerhalb hat er kein Problem.

Einem Förster in einem anderen Revier ist das schnuppe, solange man nicht den Wald umpflügt. Für den sind auch 5m o.k. u.U. allerdings auch nicht mehr...

Sehr situativ und ortsabhängig würde ich sagen. Wenn die jeden WauWau-Scheucher mit 10.000 EUR Strafe belegen würden, wie es auf den Schilder steht. Hätte der Forst keine Finanzmittelprobleme mehr. Aber wird es gemacht ?
 
-jha- schrieb:
radioscout schrieb:
Evtl. auch einfach nur, sofern irgendeine Koordinate im NSG liegt,
Allein das ist schon ein Problem:
Die Shapefiles ("Umriss-Daten") wo NSG ist und wo nicht, sind nicht frei erhältlich. Dafür will die entsprechende Behörde zumindest bei kommerzieller Nutzung richtig viel Geld sehen.
Die Frage innerhalb oder Außerhalb eines NSG lässt sich manchmal auch nicht vor Ort mit den Schildern klären, da diese oft missverständlich sind. Sogar die Karten sind falsch. In diesem Thread kann man das gut sehen.

Mit dem Beauftragen für die NETGIS Server hatte ich damals telefoniert. Er meinte die Daten Shape-Dateien wären frei zugänglich und dürften mit Nennung der Quelle frei verwendet werden. Es wäre zumindest mal eine Ansatz wenn groundspeak da anrufen würde.

Ansonsten kann jeder Owner die LIKAR + Luftbilder anschauen und sehen ob alles im Rechten ist. Traurig ist nur, wenn ein Reviewer bei den Caches der eigenen Familie sich dann noch immer blind stellt.
 

argus1972

Geowizard
Shapefiles ("Umriss-Daten") wo NSG ist und wo nicht, sind nicht frei erhältlich.
Man könnte sie aber selbst erzeugen, wenn man unbedingt will, denn die NSG selbst sind ja nun kein Geheimnis.
Die Frage ist aber, ob das überhaupt notwendig ist.
Ich denke, die Reviewer arbeiten auf der Vertrauensbasis, dass der Cache eben bei vorbildlichem Verhalten der Sucher machbar ist, denn das versichert der Owner schließlich beim Scharfschalten des Caches.
Für meine Begriffe ist verstärkte Überwachung jeder einzelnen Stage durch die Reviewer daher nicht nötig und mit vertretbarem Aufwand auch nicht machbar.
Irgendwo muss nach dem Satz im Listing auch das Vertrauen in den Owner greifen, der und nur der für den Cache schließlich selbst verantwortlich ist.

Das Problem in dem hier geschilderten Beispiel war ja wohl auch ein etwas sorgloser Sucher.
Auch in ahnungsresistentesten Kreisen müsste sich inzwischen herumgesprochen haben, dass in NSG Wegegebot herrscht.
Wer es dann fertig bringt, sich vor Publikum in die Botanik zu schlagen und sich offenbar von jemandem mit Verfügungsgewalt erwischen zu lassen, hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn es teuer wird. :irre: :kopfwand:
Da habe ich keinerlei Mitleid und kann nur sagen "dumm gelaufen" :roll:, was hier wörtlich zu nehmen ist.
 

UF aus LD

Geowizard
Ich hatte bei einem meiner Caches ein ähnliches Problem. Beim Legen der Dose hatte ich sogar Kontakt mit dem Landschaftspfleger vor Ort, der mir klar sagte, dass das NSG bis zum Weg gehe, die andere Seite nicht mehr dazu gehöre. Entsprechend war auch die Beschilderung vor Ort.
Erst nach einigen Funden schrieb mich ein aufmerksamer Cacher an und meinte, dass er doch im NSG liegt (zwar nur 2 Meter vom Weg, aber mitten im Dickicht).
Nach Ansicht mehrerer Karten letztendlich durch die Darstellung "LIKAR + Luftbilder" brachte eindeutige Ergebnisse, sodass ich den Multi umgestellt und das Finale verlegt habe.
Ich habe in meiner näheren Umgebung die NSGs mittlerweile im Garmin, sodass mir das hoffentlich nicht mehr passiert. Und ich schaue nun immer vor dem legen nach den NSGs in der Umgebung.
Link zur damaligen Diskussion
 
UF aus LD schrieb:
..., dass er doch im NSG liegt (zwar nur 2 Meter vom Weg, aber mitten im Dickicht).
Und es liegt nicht an uns über die Sinnhaftigkeit eines NSG zu diskutieren oder einfach zu ingnorieren, sei es nur eine Ecke Dickicht oder die Bullen stehen 10m daneben.
 

UF aus LD

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
UF aus LD schrieb:
..., dass er doch im NSG liegt (zwar nur 2 Meter vom Weg, aber mitten im Dickicht).
Und es liegt nicht an uns über die Sinnhaftigkeit eines NSG zu diskutieren oder einfach zu ingnorieren, sei es nur eine Ecke Dickicht oder die Bullen stehen 10m daneben.
Volle Zustimmung und daher habe ich ihn auch sofort verlegt.
Ich wollte damit sagen, auch wenn nur geringfügig im NSG oder ab vom Weg hat er dort nix verloren.
 

Zappo

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
......oder die Bullen stehen 10m daneben.
Viehhaltung im NSG ? :D
nöh, im Ernst:
Also vor Ort richte ich mich nach den Schildern - mehr kann man eigentlich auch nicht verlangen.
Die größere Frage bleibt aber für mich, was ein Weg ist. Bei uns gibt es einige Naturschutzgebiete, in denen die Sportfischerei erlaubt ist. Ergo führen um die Altrheinarme Wege - und da die meisten Angler gehbehindert sind oder aus anderen Gründen nicht mal 30 m laufen können, sind die Wege natürlich breit und zwar mindestens GEfestigt, wenn nicht gar BEfestigt. Sind aber in den Karten nicht eingezeichnet. Gibts da ein kartenwerk mit "lizensierten" Wegen? Auf was beruft man sich da?

Zappo
 

ElliPirelli

Geoguru
Zappo schrieb:
Die größere Frage bleibt aber für mich, was ein Weg ist. Bei uns gibt es einige Naturschutzgebiete, in denen die Sportfischerei erlaubt ist. Ergo führen um die Altrheinarme Wege - und da die meisten Angler gehbehindert sind oder aus anderen Gründen nicht mal 30 m laufen können, sind die Wege natürlich breit und zwar mindestens GEfestigt, wenn nicht gar BEfestigt. Sind aber in den Karten nicht eingezeichnet. Gibts da ein kartenwerk mit "lizensierten" Wegen? Auf was beruft man sich da?
Ich wurde von einem Jäger gehindert einen Weg, der auf meiner Topo II eingzeichnet war, zu nutzen, mit dem Argument, es sei kein Weg, sondern eine Rückestraße. So sah die auch aus, zwei tiefe Fahrrillen den Hang hoch...

Mit dem Jäger unterhielt ich mich ne Weile und sein Argument, daß an dem Rückeweg die Rehe im Unterholz ständen, fand ich einleuchtend.
Zumal ich ja nur mit Hund und Sohn "im Wald spazieren ging"....

Gut, das war auch kein NSG, davon gibts bei uns nicht so besonders viele...
 

adorfer

Geoguru
ElliPirelli schrieb:
Ich wurde von einem Jäger gehindert einen Weg, der auf meiner Topo II eingzeichnet war, zu nutzen, mit dem Argument, es sei kein Weg, sondern eine Rückestraße. So sah die auch aus, zwei tiefe Fahrrillen den Hang hoch...
Wenn's den "Hang hoch" war, dann ist's eine Rückegasse gewesen. Wenn's parallel Hang war und das Gelände schon recht steil, dann wars ein Rückeweg.

Und wenn's wirklich einer war, dann sollte es in 30-50m den nächsten parallel gegeben haben von identischer Beschaffenheit.
Wenn nicht, dann war Deines ein normaler, unbefestigter Forstweg oder die Zufahrt zu einem Hochsitz.

Und solange es keine Zweige an den Bäumen "unterhalb von 2m Höhe" gibt, ist es auch keine Dickung.

(Hat jetzt aber mit NSG weniger zu tun als mit allgemeinem Waldbetretungsrecht)
 

ElliPirelli

Geoguru
-jha- schrieb:
ElliPirelli schrieb:
Ich wurde von einem Jäger gehindert einen Weg, der auf meiner Topo II eingzeichnet war, zu nutzen, mit dem Argument, es sei kein Weg, sondern eine Rückestraße. So sah die auch aus, zwei tiefe Fahrrillen den Hang hoch...
Wenn's den "Hang hoch" war, dann ist's eine Rückegasse gewesen. Wenn's parallel Hang war und das Gelände schon recht steil, dann wars ein Rückeweg.

Und wenn's wirklich einer war, dann sollte es in 30-50m den nächsten parallel gegeben haben von identischer Beschaffenheit.
Wenn nicht, dann war Deines ein normaler, unbefestigter Forstweg oder die Zufahrt zu einem Hochsitz.

Und solange es keine Zweige an den Bäumen "unterhalb von 2m Höhe" gibt, ist es auch keine Dickung.

(Hat jetzt aber mit NSG weniger zu tun als mit allgemeinem Waldbetretungsrecht)
Also es standen vereinzelte Büsche zwischen ausgelichteten großen Bäumen.
Und es gab mehrer parallel hochführende Wege, die oben auf eine Schotterstraße führten, die relativ parallel zum Waldrand weiter unten verlief.

Ich bin halt nen Umweg gelaufen, was soll ich mich mit dem Jäger anlegen, der mit seinem G Wagen Felder auf Wildverbiss kontrollierte.

Wie gesagt, bei uns gibts kaum NSGs...

Aber auch in einem "normalen" Wald sollte man auf den Wegen bleiben und die meisten Caches weichen ja auch erst die letzten Meter vorm Final vom Weg ab.
Jedenfalls brauchte ich bisher selten durch Dickichte... ;)
 

Team Lotte

Geocacher
Zappo schrieb:
Also vor Ort richte ich mich nach den Schildern - mehr kann man eigentlich auch nicht verlangen.
Seh ich auch so....und nicht nur beim Cachen. Zwar ist wie schon angemerkt die Ausschilderung bei NSG meist eher sparsam und oft auch nicht exakt genug, aber die Schilder sind nun mal der einzig sichtbare Hinweis.
Zappo schrieb:
Die größere Frage bleibt aber für mich, was ein Weg ist. Bei uns gibt es einige Naturschutzgebiete, in denen die Sportfischerei erlaubt ist. Ergo führen um die Altrheinarme Wege - und da die meisten Angler gehbehindert sind oder aus anderen Gründen nicht mal 30 m laufen können, sind die Wege natürlich breit und zwar mindestens GEfestigt, wenn nicht gar BEfestigt. Sind aber in den Karten nicht eingezeichnet. Gibts da ein kartenwerk mit "lizensierten" Wegen? Auf was beruft man sich da?
M.E. kann man sich eigentlich nur auf das berufen, was in einem offiziellen Kartenwerk eingezeichnet ist. Hier in Hessen (Zumindest für den hiesigen Bereich) gibts online verfügbare und recht genaue Karten der NSG und die dort eingezeichneten Wege sind im Prinzip auch die, die bei der Zuweisung des Geländes vorhanden waren. Kann mir eher nicht vorstellen, dass in NSG nachträglich weitere Wege offiziell eingerichtet werden, es sei denn die dienen z.B. als "Publikumspfade" und dann sollten die wiederum auch eingezeichnet sein. Alles andere sind nach meiner Auffassung illegale Trampelpfade und die Benutzung derselben dürfte im Falle des Erwischens Geld kosten.
 

hustelinchen

Geoguru
Zappo schrieb:

In dem Naturschutzgebiet Kiebitzwiese das zu meinem Wohnort gehört. http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=c73fc59d-d729-4b22-a08e-69ad416d1489

und drei Orte weiter, aber kein NSG http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=01cf2295-b70d-44f1-a91c-077bcc31d121
 

argus1972

Geowizard
Alles andere sind nach meiner Auffassung illegale Trampelpfade und die Benutzung derselben dürfte im Falle des Erwischens Geld kosten.
Oder eine freundliche aber bestimmte Ermahnung.

In der Wahner Heide gibt es haufenweise solche Trampelpfade, die an schönen Wochenenden auch nachdrücklich von Herden aus den umliegenden Großstädten genutzt werden.
Kontrolle fast unmöglich, da beschränkt man sich darauf, gegen freilaufende Waldis vorzugehen und Betreter der militärischen Sperrgebiete finanziell abzustrafen.
 

eigengott

Geowizard
Zappo schrieb:
vor Ort richte ich mich nach den Schildern - mehr kann man eigentlich auch nicht verlangen.

So sehr ich deine Beiträge sonst schätze - das ist eher Mist. Von einem Geocacher kann man schon verlangen, dass er sich vorher anhand einer Karte informiert, ob sein neuer Cache in einem NSG liegt oder nicht. Die Beschilderung vor Ort ist völlig unzuverlässig und stellt insbesondere auch keine Grenzmarkierung dar.

Ich als Steuerzahler würde den Kommunen auch was husten, wenn sie ihr Geld damit verschwenden, NSG-Grenzen flächendeckend mit Schildern zu markieren. Der typische Waldbesucher braucht das nicht, weil er ohnehin auf den Wegen bleibt - da reichen Schilder an den Waldzugängen und Parkplätzen. Und alle anderen (Land-/Forstwirte, Bauplaner, Geocacher, ...) können auf Kartenmaterial zugreifen. Z.B. hier: http://www.bfn.de/geoinfo/fachdaten/ oder sogar im GPS-Gerät (zumindest die Garmin-Topo ab v2 enthält die Grenzen der meisten NSGs).
 
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