KreuterFee
Geomaster
Ich denke, das eine Genehmigung schon entsprechend wasserdicht sein sollte.
Wohin dieser Grauzonen Mist führt, das hat ja jeder gesehen.
Wenn schon eine Genehmigung, dann bitte auch eine vernünftige Genehmigung, nicht nur der Eigentümer hat seine Erlaubnis zu erteilen, sondern natürlich müssen auch naturschutzrechtliche Belange brücksichtigt werden, diese schliesst die formale Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde ein, welche Ihrerseits in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahren auch die entsprechenden Interessenvertreter beteiligt, z.B. Naturschutzverbände, Jägerschaft.
Erst nach OK des Eigentümers und abschliessender Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, nach Beteiligung der Interessenvertreter naturschutzlicher Belange, ist ein Cache überhaupt offiziell zu legen.
Alles andere ist Mumpitz und nur wieder so eine Larifari Lösung in der Grauzone.
Der Eigentümer kann tausendmal eine Genehmigng erteilen, wenn das betroffenden Gebiet z.B. ein Brutgebiet der Gelbbauchunke ist, dann führt das automatisch zur Archvierung durch die Naturschutzverbände und das ist auch gut so, dort hat kein Cache was zu suchen.
Träger öffentlicher Belange wie Naturschutzverbände haben im Extremfall sogar das Recht die Entfernung gerichtlich durchsetzten zu lassen, zur Not auch gegen den Willen des Landeigentümers, welcher sich dann sogar selber noch strafbar macht.
Jeder Owner sollte dringend für sich selber überlegen, ob eine schriftliche Nutzungsregelung für seine Dosen nicht von Vorteil ist.
Im Extremfall könnte ich mir vorstellen, das durch Naturschutzverbände durchaus vor Gericht Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden können, weil das Gebiet z.B. eine Heimat des Juchtenkäfers war, welche durch einen Geocache nachhaltig gestört/zerstört wurde.
Wohin dieser Grauzonen Mist führt, das hat ja jeder gesehen.
Wenn schon eine Genehmigung, dann bitte auch eine vernünftige Genehmigung, nicht nur der Eigentümer hat seine Erlaubnis zu erteilen, sondern natürlich müssen auch naturschutzrechtliche Belange brücksichtigt werden, diese schliesst die formale Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde ein, welche Ihrerseits in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahren auch die entsprechenden Interessenvertreter beteiligt, z.B. Naturschutzverbände, Jägerschaft.
Erst nach OK des Eigentümers und abschliessender Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, nach Beteiligung der Interessenvertreter naturschutzlicher Belange, ist ein Cache überhaupt offiziell zu legen.
Alles andere ist Mumpitz und nur wieder so eine Larifari Lösung in der Grauzone.
Der Eigentümer kann tausendmal eine Genehmigng erteilen, wenn das betroffenden Gebiet z.B. ein Brutgebiet der Gelbbauchunke ist, dann führt das automatisch zur Archvierung durch die Naturschutzverbände und das ist auch gut so, dort hat kein Cache was zu suchen.
Träger öffentlicher Belange wie Naturschutzverbände haben im Extremfall sogar das Recht die Entfernung gerichtlich durchsetzten zu lassen, zur Not auch gegen den Willen des Landeigentümers, welcher sich dann sogar selber noch strafbar macht.
Jeder Owner sollte dringend für sich selber überlegen, ob eine schriftliche Nutzungsregelung für seine Dosen nicht von Vorteil ist.
Im Extremfall könnte ich mir vorstellen, das durch Naturschutzverbände durchaus vor Gericht Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden können, weil das Gebiet z.B. eine Heimat des Juchtenkäfers war, welche durch einen Geocache nachhaltig gestört/zerstört wurde.