So hier hat es ein anderer Cacher gemacht: http://www.opencaching.de/viewcache.php?wp=OCB6D2moenk schrieb:Als was listet man denn einen Deaddrop mal bei OC?
mic@ schrieb:So hier hat es ein anderer Cacher gemacht: http://www.opencaching.de/viewcache.php?wp=OCB6D2
würde ich herrauslassen.[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
Und der ist eben grad "nicht verfügbar" - warum ist das wohl so?mic@ schrieb:So hier hat es ein anderer Cacher gemacht
Bestimmt nicht weil die GEMA im OC-Hauptquartier vorgesprochen hat, oder?moenk schrieb:Und der ist eben grad "nicht verfügbar" - warum ist das wohl so?mic@ schrieb:So hier hat es ein anderer Cacher gemacht
Einen Was?moenk schrieb:Als was listet man denn einen Deaddrop mal bei OC?
http://www.deaddrops.com/hcy schrieb:Einen Was?moenk schrieb:Als was listet man denn einen Deaddrop mal bei OC?![]()
Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC.daslangesuchen schrieb:Den Punkt
würde ich herrauslassen.[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
Ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, aber kommen hier ggf. "Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung" und "Störerhaftung" mit in Betracht?
Nein, hier hat der Owner wohl selbst deaktiviert.8812 schrieb:Bestimmt nicht weil die GEMA im OC-Hauptquartier vorgesprochen hat, oder?
Schrottie schrieb:Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC.daslangesuchen schrieb:Den Punkt
würde ich herrauslassen.[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
Ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, aber kommen hier ggf. "Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung" und "Störerhaftung" mit in Betracht?
Nein, hier hat der Owner wohl selbst deaktiviert.8812 schrieb:Bestimmt nicht weil die GEMA im OC-Hauptquartier vorgesprochen hat, oder?
Das mag alles sein, dennoch steht dort immer noch nichts davon, das man eben urheberrechtlich geschützte Werke hinterlassen soll. Lediglich von 10 Lieblingsliedern war oder ist die Rede. Das geltende Gesetze beachtet werden, das haben Onwer und Suchende durch die Anerkennung der Nutzungsbedingungen bereits bestätigt.Weizenkeim1 schrieb:Selbst wenn man das Lied selbst singt und Melodie und Text nicht von einem selbst stammt, ist das schon eine Art der Urheberrechtsverletzung und zumindest mal GEMA-pflichtig. Frag mal diverse Vereine, bei denen sich freiberufliche GEMA-Blockwarte am fröhlichen Liederabend dazugesetzt haben.
..... Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC. .....