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Wie Deapdrops bei OC listen?

moenk

Administrator
Teammitglied
Als was listet man denn einen Deaddrop mal bei OC?
Virtual? Könnte man machen, isses ja aber eigentlich nicht.
Tradi? Naja, ein Logbuch ist das auch nicht richtig.
Gar nicht? Na, komm, wir sind doch open ;-)
 

Rupa

Geowizard
Bei oc.de gibt's doch "unbekannter Cachetyp". Sozusagen als "catch all". Es spricht aber auch nichts dagegen, so einen DeadDrop mit einem Logbuch zu kombinieren und als Tradi oder sonstwas zu listen...
 

steingesicht

Geoguru
Zwei Möglichkeiten:
Logpasswort hinterlegen (kann ja auch ein Dymo-Label sein) und einen Virtual draus machen oder eine kleines Logbuch dazupacken und einen Tradi draus machen.

Nachtrag: ... und dann wie bei den SSVCs eine "genormtes" Listing erstellen, dass man sie über eine Suchabfrage alle findet.
 

daslangesuchen

Geocacher
mic@ schrieb:
So hier hat es ein anderer Cacher gemacht: http://www.opencaching.de/viewcache.php?wp=OCB6D2

Den Punkt
[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
würde ich herrauslassen.

Ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, aber kommen hier ggf. "Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung" und "Störerhaftung" mit in Betracht?
 

hcy

Geoguru
Da gibt's doch schon eine Listingplattform, warum das noch bei OC listen? Noch ein AddOn zum Geocaching? Reichen nicht sinnlose Rätsel, Seilklettereien, Tauchen, Bootfahren, Whereigo, ...?
 
A

Anonymous

Guest
daslangesuchen schrieb:
Den Punkt
[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
würde ich herrauslassen.

Ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, aber kommen hier ggf. "Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung" und "Störerhaftung" mit in Betracht?
Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC.

8812 schrieb:
Bestimmt nicht weil die GEMA im OC-Hauptquartier vorgesprochen hat, oder?
Nein, hier hat der Owner wohl selbst deaktiviert.
 
Schrottie schrieb:
daslangesuchen schrieb:
Den Punkt
[...]wenn jeder 10 seiner Lieblingslieder auf dem Stick speichert[...]
würde ich herrauslassen.

Ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, aber kommen hier ggf. "Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung" und "Störerhaftung" mit in Betracht?
Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC.

8812 schrieb:
Bestimmt nicht weil die GEMA im OC-Hauptquartier vorgesprochen hat, oder?
Nein, hier hat der Owner wohl selbst deaktiviert.

Ein Irrtum, auch Plattformen, die der Verbreitung dienten wurden bereits rechtlich belangt, Erste "Plattform" wäre der Owner, die zweite "Plattform" OC Ab ihrs wahrhaben wollt oder nicht.


Selbst wenn man das Lied selbst singt und Melodie und Text nicht von einem selbst stammt, ist das schon eine Art der Urheberrechtsverletzung und zumindest mal GEMA-pflichtig. Frag mal diverse Vereine, bei denen sich freiberufliche GEMA-Blockwarte am fröhlichen Liederabend dazugesetzt haben.
 
A

Anonymous

Guest
Weizenkeim1 schrieb:
Selbst wenn man das Lied selbst singt und Melodie und Text nicht von einem selbst stammt, ist das schon eine Art der Urheberrechtsverletzung und zumindest mal GEMA-pflichtig. Frag mal diverse Vereine, bei denen sich freiberufliche GEMA-Blockwarte am fröhlichen Liederabend dazugesetzt haben.
Das mag alles sein, dennoch steht dort immer noch nichts davon, das man eben urheberrechtlich geschützte Werke hinterlassen soll. Lediglich von 10 Lieblingsliedern war oder ist die Rede. Das geltende Gesetze beachtet werden, das haben Onwer und Suchende durch die Anerkennung der Nutzungsbedingungen bereits bestätigt.
 

UF aus LD

Geowizard
..... Da steht nichts davon, das man seine 10 urheberrechtlich geschützten Lieblingslieder draufpacken soll. Tut man das doch, dann haftet man selbst. Aber weder Owner noch OC. .....

Solange der Owner keine ausreichenden Sicherungen einbaút, die das Runterladen bzw. den Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten vom Stick verhindern, haftet der Eigentümer des Sticks, d.h. der Owner .

Ob es zulässig ist, das der Owner sich so urheberrechtlich geschützte Werke sammelt (also nur das Draufladen zulässt) lasse ich mal dahin gestellt.

Richtig ist, das das OC egal sein kann.
 

mic@

Geoking
Eine kleine Randbemerkung:
Im Podcast von ew742 wurde das Thema deaddrop kurz angesprochen:
http://brandenburgerpodcast.wordpress.com/2011/02/24/podcast-nr-4/
 
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