-tiger-
Geowizard
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.Robin888 schrieb:Szenario:
Die Firma "Teufel" bringt einen Teddy mit blauen Knopfaugen auf den Markt.
Bei der Teddy-Geschichte dreht es sich um Lizenzfragen und geistiges Eigentum -> Sachenrecht/Zivilrecht.
Im vorliegenden Fall geht es um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung -> Strafrecht. Ich empfehle die Lektüre der §§ 257,258 StGB (Begünstigung/Strafvereitelung) sowie § 26 StGB (Anstiftung). Sowas will keiner wirklich an der Backe haben. Wie schon geschrieben, wurde bereits zumindest in einem Fall Strafanzeige erstattet, meint ihr wirklich, durch einen künstlich etwas verlängerten Postweg des Schreibens hätte sich irgendwas verhindern lassen können? Das Amt hatte bereits bei gc.com die Caches recherchiert und die Beschreibungen und Logs ausgewertet, sie hatten nur nicht durchschaut, daß geocaching.com und geocaching.de zwei Paar Schuhe sind. Das hätten sie sonst bestimmt auch niiiiiie rausbekommen
Die Lösung des Problems ist und bleibt, keine Gesetzeswidrigen Caches zu verstecken bzw. bei der Cachesuche keine Straftaten zu begehen. Nachträgliche wirre Schuldzuweisungen oder Versuche, die Dinge schönzureden, bringen nichts.