Christian und die Wutze
Geoguru
Ich zitiere mich mal selbst, falls das in diesem "Fall" von Belang ist:
CudW in Mail an QenQ schrieb:Ich habe gerade mit dem Forstamt in Mönchengladbach telefoniert. Der Mitarbeiter, der für die Genehmigung organisierter Veranstaltungen im Wald zuständig ist hat folgende Aussagen gemacht:
* von organisiert spricht man bei Teilnehmerzahlen in der
Größenordnung 50 Personen aufwärts oder wenn Geld dafür verlangt wird.
Eine Gruppe von 10 - 15 Cachern ist also kein Problem!
* solange der Cache oder die Stationen in Wegnähe liegen (bis ca 3 m
daneben) sieht er auch in der Naturschutzgebieten kein Problem
* Wege sind dabei allerdings die Hauptwege, die auch als solche
erkennbar sind. Nicht aber die kleinen Wege, die nur angelegt wurden,
um mit Maschinen in den Wald zu fahren.
* obiges gilt unabhängig von der Tageszeit! Es gibt kein
Nachtbetretungsverbot sondern sogar ein Betretungsrecht!