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Achtung! klagenderJagdpächter!

Ich zitiere mich mal selbst, falls das in diesem "Fall" von Belang ist:
CudW in Mail an QenQ schrieb:
Ich habe gerade mit dem Forstamt in Mönchengladbach telefoniert. Der Mitarbeiter, der für die Genehmigung organisierter Veranstaltungen im Wald zuständig ist hat folgende Aussagen gemacht:
* von organisiert spricht man bei Teilnehmerzahlen in der
Größenordnung 50 Personen aufwärts oder wenn Geld dafür verlangt wird.
Eine Gruppe von 10 - 15 Cachern ist also kein Problem!
* solange der Cache oder die Stationen in Wegnähe liegen (bis ca 3 m
daneben) sieht er auch in der Naturschutzgebieten kein Problem
* Wege sind dabei allerdings die Hauptwege, die auch als solche
erkennbar sind. Nicht aber die kleinen Wege, die nur angelegt wurden,
um mit Maschinen in den Wald zu fahren.
* obiges gilt unabhängig von der Tageszeit! Es gibt kein
Nachtbetretungsverbot sondern sogar ein Betretungsrecht!
 

Sonitator

Geocacher
Versuch den Verfasser mal persönlich zu erreichen, vielleicht lässt er sich ja auf ein (klärendes?) Gespräch mit Dir ein?
Beim Unterschreiben der Unterlassungserklärung wäre ich sehr vorsichtig!
Je nach Formulierung (und deren Auslegung) könnte dir beim nächsten Auslegen eines Caches oder sogar beim Suchen eines Caches, die in der Erklärung genannte Vertragsstrafe auferlegt werden, wenn du das so unterschreibst!
Du kannst die Erklärung auch abgeändert unterschreiben, aber in jedem falle würde ich fachkundigen Rat einholen, falls kein Gespräch stattfinden sollte, oder dieses nichts bringt.
 
Fachkundlicher Rat wurde ja auch schon angeboten! Ich erlaube mir mal, daran zu erinnern:
mattes + paulharris schrieb:
Ich bin zwar Strafrechtler, aber das kommt mir ein bißchen unausgegoren vor. Kannst Du das Anwaltsschreiben mal einscannen und per PN schicken? Ich schaue gerne mal drüber, was da los ist und was der Mensch (außer Unterlassungserklärung und Kohle dafür vermutlich) eigentlich will.

Gruß
PaulHarris
 

PHerison

Geowizard
Blue Savina schrieb:
Versuch den Verfasser mal persönlich zu erreichen, vielleicht lässt er sich ja auf ein (klärendes?) Gespräch mit Dir ein?...aber in jedem falle würde ich fachkundigen Rat einholen, falls kein Gespräch stattfinden sollte, oder dieses nichts bringt.
Ich wuerde mir den fachkundigen Rat auf alle Faelle vorher einholen, bevor man ueberhaupt auf das Schreiben reagiert. Veilleicht hat es ja den juristischen Wert eines Blatts Klopapier und kann ohne weitere Beachtung in der runden Ablage unter dem Schreibtisch verschwinden.
Ich hoffe sehr, das sich das alles als Luftnummer herausstellt! :shock:
 

Agomo

Geocacher
Sicher, dass Dir jemand da nicht nur einen Streich spielt? Schon alleine aufgrund der Tatsache, dass sie Deine Adresse haben.
 

AnOFi

Geocacher
Hallo

ob Spass oder nicht man sollte auch nicht blauäugig an die Sache gehen.
Denn gerade Jäger oder Angestellte der Forstbehörden können einem das Leben sehr schwer machen.
Bei meiner letzten Begegnung mit dieser Art vom Menschen wurde ich nach einer Personenkontrolle polizeilich mit dem Hinweis Zaun heisst Betreten verboten egal wie viele Löcher der hat polizeilich des Geländes verwiesen. Danach kam dann noch der Hinweis das es beim nächsten Mal ganz sicher eine Anzeige gibt.

Da wird wohl nur ein Gesprach mit dem Jäger und oder der Forstbehörde helfen.
Viel Glück bei der Überzeugungsarbeit.

Gruss
Jürgen
 

>BooM<

Geocacher
@anofi --> Nun gut, bei dem Gelände war es ja eigentlich auch offensichtlich, dass es nicht ganz legal war sich auf der Seite des Zauns aufzuhalten ;)

Hier geht es aber um ein nicht eingezäuntes Gebiet
 

TMC

Geocacher
Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass hier versucht wird, mal einen Präzedenzfall zu schaffen. Würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn »die Jäger*« versuchen, das ganze mal juristisch anzupacken. Dass es denen stinkt, wenn wir ihr geliebtes nächtliches Alleinstellungs»recht?« stören, ist doch klar - und sogar nachvollziehbar. - Jedenfalls sollte nix unterschrieben werden, ohne fachkundige Beratung.

*Ist durchaus 'ne unzulässige Verallgemeinerung. Sicher sind nicht alle auf der gleichen Spur.
 

1887

Geomaster
Moin,

§ 823 BGB setzt für eine Schadensersatzforderung eine widerrechtliche Handlung voraus. Verstößt der Cache nicht gegen geltendes Recht in Bezug auf das Jagdrecht, kann der Pächter keinen Schadensersatz verlangen. Auch wird der Anwalt des Cachenden einwenden können, dass das Jagdrecht nicht garantiert, zu bestimmten Zeiten jagen zu können, mithin kein Schaden im Sinne des § 823 entstanden ist. Weiter wird er ersatzweise in Frage stellen können, ob der Cacheleger gegebenenfalls Schadensverursacher ist und nicht die Cachesucher. Ich würde da gelassen bleiben und die Sache einem guten Anwalt in die Hände geben.

Nichts desto trotz sollte man bei einem Nachtcache, der dazu führt, dass auch nach der Anfangsphase noch an mehreren Tagen der Woche die Nacht zum Tag gemacht wird, überlegen, ob man ihn nicht auch mal dicht macht...

meint 1887
 

>BooM<

Geocacher
Warten wir es mal ab, was das gibt...hab schon mehr oder weniger eine Antwort. Schaut euch mal den § an...was der bedeutet. Ist schon merkwürdig...

Danke schonmal an den stillen Mitleser Karin ^^
 

Avery84

Geonewbie
Ich habe mich gerade bei meinem Vater (Rechtsanwalt & Jäger :wink: ) erkundigt.
Nach ein bißchen Gesetze wälzen u.a. dem Bundesjagdrecht § 1 Abs. 4 "erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild".
In diesem Fall müsste der betreffende Jäger nun erläutern, welche Form der Jagdausübung er durch Cacher abbrechen musste
und welcher Schaden ihm dadurch entstanden ist!

Also am besten einfach mal nachfragen, welche Begründung er hat, also welchen Schaden er denn konkret erlitten hat (so dass der §823 BGB zutrifft) und wie dieser bewiesen werden kann (z.B. Metzger, der das Fleisch verkauft :D )
Es wird ihm wahrscheinlich eher schwerfallen, seinen "Schaden" wirklich nachweisen zu können.

Gruß, Avery84
 
Nachdem ich einen Textauszug bekommen habe: Es handelt sich um eine Unterlassungserklärung. Der Cacheleger soll sich verpflichten, jegliche Störung der Jagdausübung (Besitzstörung) zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung selbst habe ich nicht gesehen, sie dürfte aber strafbewehrt sein (Strafzahlung für den Fall der Zuwiderhandlung). Üblicherweise sind auch die Anwaltskosten zu zahlen. Um Wilderei, Schadensersatzansprüche etc. geht es also nicht.

Ein echtes Novum, das gleich mehrere juristische Fragestellungen aufwirft. Um mal einige zu nennen, die mir spontan so einfallen: Liegt eine Besitzstörung vor, wenn jemand einen Cache versteckt und Dritte (Cacher) dann die Jagdausübung stören? Ist das nächtliche Herumlaufen im Wald - sofern erlaubt - eine Besitzstörung im Sinne des BGB? Sofern eine Besitzstörung vorliegt und der Cacheowner dafür verantwortlich zu machen ist, ist dies einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugänglich vergleichbar den massenweise verschickten Unterlassungserklärungen der Musik- und Filmindustrie? Klingt nach einem schönen Thema für eine Promotion....

Wie ich schon geschrieben habe, bin ich Strafrechtlerin und nicht mehr wirklich fit im Zivilrecht. Ich kenne auch die betreffende Anwaltskanzlei nicht, aber auch Rechtsanwälte kochen nur mit Wasser und das ist häufig nicht mal lauwarm.

Den Cache würde ich auf jeden Fall deaktivieren, denn der Jäger torpediert den sowieso. Die Unterlassungserklärung würde ich erstmal nicht unterzeichnen und schon gar nichts zahlen sondern die Kanzlei von der Deaktivierung unterrichten und dann mal weitersehen, ob noch was kommt. Papier ist bekanntlich geduldig und ob die Gegenseite wirklich zum Gericht rennt (und Prozeßkosten bei dieser nach meiner Ansicht eher unsicheren Rechtslage vorstreckt) ist erstmal fraglich.

Gruß
PaulHarris
 

saavik

Geocacher
Ich ( als Laie ) kann mich an dieser Stelle auch nicht zurückhalten.

An Deiner Stelle würd ich mir auch nochmal professionelle Hilfe besorgen, und NICHTS unterschreiben.

Mir drengen sich drei Fragen auf.

1) Wie schon erwähnt:

Wie soll nachgewiesen werden, das ein Schaden entstanden ist

2) Wenn man schon so dumm angemacht wird

Wer will nachweisen das es sich bei den Leuten im Wald wirklich um Cacher gehandelt hat und nicht um Nachtwanderer ( selbst wenn ein Schaden enstanden ist und dieser nachgewiesen werden kann )

3) Bedeutet das, das man den Wald generell nicht betreten darf, wenn jemand dort eine Jagt gepachtet hat ? Was bedeutet das den überhaupt genau ? Das bezieht sich doch nicht auf die allgemeine "Nutzung" des Waldes, oder ?

Ich denke das Thema sollte hier dringend ausdiskutiert werden, evtl. könnte man sich da ja auch solidarisieren, um klar zu machen, das es auch eine Lobby neben den Jägern gibt.

Da sollte man natürlich am Anfang dem Ball schön flach halten und evtl. erstmal darüber reden, um evtl. eine einvernehmliche Lösung zu erwirken.
 
OP
K

kauke

Geocacher
Wir haben uns mittlerweile telefonisch mit dem Jäger(der identisch mit dem Rechtsanwalt ist) auseinandergesetzt.
Dieser ist genauso unversöhnlich, wie erwartet. Er mußte auch zugeben, daß ihn nicht nur die Cacher in diesem Gebiet stören, sondern alle anderen Waldbenutzer (harmlose Spaziergänger, Gassiführer usw.) ebenfalls.
Tja, dann wird´s wohl den offiziellen Weg gehen.
 

TMC

Geocacher
Zitat: mal von mir selbst schrieb:
Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass hier versucht wird, mal einen Präzedenzfall zu schaffen. ....
Diese Kombi Jäger/RA ist nicht ohne. Wenn der das durchzieht ... und erstinstanzlich Erfolg hat - kann das 'ne böse Welle geben

Vielleicht sollte mal GC oder 'n Reviewer angemailt werden - um die Problematik anzusprechen. Könnte durchaus im Sinne von GC sein, hier unterstützend tätig zu werden. Immerhin ist OldGermany 'n wichtiger Markt für die.
 

>BooM<

Geocacher
Das nimmt wirklich züge an, die nicht mehr lustig sind.
Aber so ganz im Recht ist er aber nicht... siehe die Antworten unserer Rechtswissenden Personen ;)
 
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