• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

'Batteries not included?' Der böse Jäger als Spassverderber

thex

Geonewbie
Christian und die Wutze schrieb:
thex schrieb:
Offentliches wald.
I don't know if the jager is very willing to talk, he took more than 2 hours time to try to find our combi-team as well as the team in front of us. Meanwile there was communication between Q & Q and the jager. We didn't had the slightest idea impression that communication with that guy is a very splendid idea.
He was really tracking you in the forrest? I only had a discussion with him at the parking area (I had to go back to the car to pick up the spare batteries as they were not included in this cache :wink: ). After 5 to 10 Minutes discussion he drove away.
thex schrieb:
Otherwise it is also a Dutch fellow, what is he doing with a 4w-drive in German forrests ?
He claims to have the hunting licence for that forrest.

Indeed he was tracking us for approx 2 hours. I dont think for bringing us some hot cup of tee :lol:.
We managed by keeping the light low to avoid the guy. He was constantly tracking the route in reversed order. This way we had 4x a close encounter. Als we understood from phone-calls that he has noticed people in the forrest, but they turned down their lights.
You may expect what can happen if teh guy found us. No nice conversation I guess.
 

Planlos

Geocacher
Black-Jack-Team schrieb:
Man kann von einem Niederländer wahrlich nicht erwarten, dass er sich hundertprozentig mit deutschen Gesetzen auskennt.
Warum? Wenn er in D auf die Jagd geht, hat er sich an das deutsche Recht zu halten. Punkt. Gerade was das Jagd- und Waffenrecht betrifft kennen unsere Behörden keinen Spass. Nur so als Tip, falls Ihr mal wieder mit ihm diskutiert, er möge sich selbst nen Gefallen zu und mal ein paar Stunden einen Jungjägerlehrgang in Deutschland besuchen.
 
OP
N

niersratten

Geocacher
Moin Moin!
Hier mal ein Auszug (grün gefärbt) aus dem Onlinemagazin der "Jagd" (http://www.jagd.de) zum Thema Geocaching. der artikel von "sleepytomcat" ist gar nicht so schlecht. Gleich der erste Satz sagt schon einiges zur aktuellen Problematik...
...Der Umgang mit Geocachern:

Auch wenn es schwer fällt: Jedermann darf bei uns die Wälder
betreten und innerhalb der sehr großzügigen Gesetze dort tun,
woran er Freude hat. Wir sollten, wenn wir einen Geocacher im
Revier treffen, ihm freundlich begegnen und ggf. auf die mit
seinem Tun verbundenen Problematiken (s. o.) hinweisen. Er soll,
wenn erforderlich, Kontakt zu dem Stasher des Cache
aufnehmen und ihn bitten, den Cache in weniger
problematischem Gelände zu deponieren. Schreierei und
unpassende Anmaßung bitte vermeiden, um den Ruf der
Jägerschaft nicht zu schädigen. Nichtsdestoweniger kann man
aber durchaus seinen Standpunkt nachdrücklich und vor allem
sachlich vertreten.

Epilog:

Ich habe selber zwei Geoaches in meiner Umgebung gesucht
und bisher nicht gefunden. Es ist wirklich, trotz GPS und gutem
Wissen um Orientierung und Navigation, nicht einfach, da man
trotz der hohen Genauigkeit der Geräte in einem recht großen
Areal sucht und der Cache zudem versteckt ist.

Dieser Sport kann süchtig machen: Er ist hochspannend, weil
man einerseits den Schatz finden will und andererseits einer
Outdooraktivität mit hohem Freizeitwert nachgeht. Ich kann die
Faszination, der die Geocacher erlegegen sind, durchaus
nachvollziehen...
 

gartentaucher

Geowizard
Wie sieht es denn mit dem Fahren im Wald aus?

Klar, wenn da ein Schild steht, fahre ich nicht. Aber auf Wegen ohne Beschilderung? Gilt da ein prinzipielles "Fahren im Wald ist verboten!" wenn rechts und links Bäume stehen? Oder sind geteerte Landsträßchen immer erlaubt, nur wenn sie plötzlich in gestampften Dreck übergehen nicht mehr?
 

Carsten

Geowizard
niersratten schrieb:
und ggf. auf die mit
seinem Tun verbundenen Problematiken (s. o.) hinweisen

Was stellen sich die Herren Jäger denn unter den Problematiken vor (außer das sie sich in ihrer Vorherrschaft im Wald gestört fühlen)?
 

Carsten

Geowizard
gartentaucher schrieb:
Aber auf Wegen ohne Beschilderung?

Ich halte es da wie eigentlich generell üblich in Deutschland: was nicht explizit verboten ist, ist erstmal erlaubt. Wenn da also kein Schild steht und ich meinem Auto den Weg zumuten mag, fahre ich da auch weiter. Sobald ein Schild steht ist Fußmarsch angesagt, da kann der Weg noch so groß und einladend sein.
 
OP
N

niersratten

Geocacher
Moin Moin!
O.k., O.K.
Hier der Artikel im ganzen...
http://jagd.de/magazin/jagdheute?id=82561&cmd=Anzeigen

Beste Grüße
 

Colin

Geocacher
niersratten schrieb:
- Es müsste aber mal geklärt werden wie sich die Rechte zwischen Privat- und öffentlichen Wald unterscheiden und woran man diese Waldformen unterscheiden kann. Meines Wissens darf nach europäischem Recht prinzipiell jedes Grundstück betreten werden wenn es nicht eingezäunt ist und/oder dies durch Schilder gekennzeichnet ist.

Also so wie ich das verstehe, gilt das Landesforstgesetz unabhängig davon ob ein Wald in Privatbesitz ist oder nicht.

Dort ist ja in mehreren Stellen auch die Rede von "Waldbesitzern".

Demnach hat ein Waldbesitzer nur unter ganz bestimmten Umständen das Recht, "seinen" Wald für die Öffentlichkeit zu sperren, siehe Landesforstgesetz §4.
 
Colin schrieb:
niersratten schrieb:
- Es müsste aber mal geklärt werden wie sich die Rechte zwischen Privat- und öffentlichen Wald unterscheiden und woran man diese Waldformen unterscheiden kann. Meines Wissens darf nach europäischem Recht prinzipiell jedes Grundstück betreten werden wenn es nicht eingezäunt ist und/oder dies durch Schilder gekennzeichnet ist.

Also so wie ich das verstehe, gilt das Landesforstgesetz unabhängig davon ob ein Wald in Privatbesitz ist oder nicht.

Dort ist ja in mehreren Stellen auch die Rede von "Waldbesitzern".

Demnach hat ein Waldbesitzer nur unter ganz bestimmten Umständen das Recht, "seinen" Wald für die Öffentlichkeit zu sperren, siehe Landesforstgesetz §4.

Ist schon lange her das ich das mal gelernt habe, aber ich denke es hat sich hier nix geändert.

Ein privater Wald ist erst dann privat, wenn er eingefriedet ist und dadurch erkenntlich ist, das er privat ist. Ist ein Zaun darum und haben die Wege einen geschlossenen Balken?

KDB
 
gartentaucher schrieb:
Wie sieht es denn mit dem Fahren im Wald aus?

Klar, wenn da ein Schild steht, fahre ich nicht. Aber auf Wegen ohne Beschilderung? Gilt da ein prinzipielles "Fahren im Wald ist verboten!" wenn rechts und links Bäume stehen? Oder sind geteerte Landsträßchen immer erlaubt, nur wenn sie plötzlich in gestampften Dreck übergehen nicht mehr?



Wege und Straßen werden für ihre Nutzung "gewidmet" bzw. genauer: "Ihrer Nutzung entwidmet", wenn die Nutzung eingeschränkt bzw. verboten werden soll.
Diese Widmung geschieht auf Kommunalebene, also z.B. durch den Gemeinderat.

Die Widmung wird bekannt gegeben und tritt in Kraft durch die Beschilderung der jeweiligen Wege. Verzeichnet wird die Widmung im Straßen- und Wegekataster.

Die Nutzungsmöglichkeit ist unabhängig des baulichen Zustandes, solange es nicht durch Beschilderung eingeschränkt wird.

Das heisst: auch sog. naturbefestigte Wege (also Schotterwege oder Wege , die durch Bodenverdichtung durch Nutzung entstanden sind, dürfen befahren werden.
Es ist ein Irrglaube, dass nur asphaltierte Wege mit KFZ befahren werden dürften. In unserer Gegend gibt es z.B. noch Ortsverbindungsstraßen, die nicht asphaltiert sind.


Eine Besonderheit gibt es in Baden-Württemberg.
Hier ist im Landeswaldgesetz enthalten, dass Waldwege nicht mit KFZ befahren werden dürfen. Kenntlich gemacht wird dies durch das (in BaWü besondere) eckige Schild mit grünem Rand, dass das Benutzungsverbot sowie den Hinweis auf das LWaldG enthält.
Auch hier gilt: Ohne Schild kein Verbot, da auch hier die Widmungsgrundlage gilt.


Übrigens ist das in BaWü existierende Verbot nach LWaldG nicht aufgrund Umweltschutz existent, sondern nur um Störungen der Forstwirtschaft zu vermeiden. Es handelt sich also um ein rein wirtschaftliches Interesse.
(Als das LWaldG mit diesem Passus ausgestattet wurde, hat sich noch kein Mensch um Umweltschutz bezügl. KFZ Gedanken gemacht.)


Übrigens: Wenn ein "Befahren verboten" Schild steht, ohne dass dieses Verbot im Straßenkataster verzeichnet ist, steht dies rechtswidrig dort, und kann "weggeklagt" werden. Es lohnt sich also, hin-und-wieder einen Blick ins Straßenkataster zu werfen.
Teilweise reicht schon ein einfacher Hinweis, um solche - oftmals von übereifrigen Mitarbeitern aufgestellte - Schilder wieder entfernt zu bekommen.


Kurz gesagt: Wenn eindeutig Weg und kein Verbotsschild, dann darf gefahren werden, egal ob und welchen Belag der Weg hat, bzw. egal wie er befestigt ist.


So das Ergebnis des Querstudiums mind. 6 verschiedener Gesetze. So ist das halt in Deutschland. In anderen Ländern ist das einfacher.

Viele Grüße
Onkelchen
 
Oben