raziel28
Geomaster
JackSkysegel schrieb:Ist es auch dann noch das Eigentum des owners wenn er es ohne Erlaubniss auf fremdem Eigentum hinterläst?
Vor vielen Jahren hatte ich mal mein Fahrrad am Fahrradständer einer Arztpraxis abgestellt. Das Gelände gehörte dem Arzt, die Praxis war an jenem Tag geschlossen. Das GElände war von der Staßenseite frei zugänglich. Selbst schuld, dachte sich wohl der Arzt, der über der Praxis seine Wohnung hatte, mein Fahrrad sah, das Schloss aufzwickte und es dem Schrotthänder mitgab. (Tatsächlich so passiert, ich schwör!).
Nun.... der Richter (!) sah das anders und hat den Arzt zu Schadenersatz verpflichtet und eine Strafe bekam er auch für Diebstahl und Sachbeschädigung.
Was ich sagen will, es ist und bleibt das Eigentum des Owners mit allen Rechten und Pflichten daran.