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Bewusstes Liegenlassen archivierter Dosen

raziel28

Geomaster
JackSkysegel schrieb:
Ist es auch dann noch das Eigentum des owners wenn er es ohne Erlaubniss auf fremdem Eigentum hinterläst?

Vor vielen Jahren hatte ich mal mein Fahrrad am Fahrradständer einer Arztpraxis abgestellt. Das Gelände gehörte dem Arzt, die Praxis war an jenem Tag geschlossen. Das GElände war von der Staßenseite frei zugänglich. Selbst schuld, dachte sich wohl der Arzt, der über der Praxis seine Wohnung hatte, mein Fahrrad sah, das Schloss aufzwickte und es dem Schrotthänder mitgab. (Tatsächlich so passiert, ich schwör!).

Nun.... der Richter (!) sah das anders und hat den Arzt zu Schadenersatz verpflichtet und eine Strafe bekam er auch für Diebstahl und Sachbeschädigung.

Was ich sagen will, es ist und bleibt das Eigentum des Owners mit allen Rechten und Pflichten daran.
 

Zappo

Geoguru
JackSkysegel schrieb:
Das ist generell gut zu wissen, aber wie sieht es in dem Zusammenhang mit dem Waldbegehungsrecht aus? Darf ich in einem normalen Wald eine Dose verstecken?
Wenn wir das wüssten....... :D
Ich unterstelle mal, mit normalem Wald ist ein Nutzwald gemeint, der idealerweise im Staatseigentum ist oder sich von einem solchen nicht unterscheidet. Und nochmal unterstellt, daß das Hinterlassen der Dose und der Weg/Aufenthalt dort gegen keine Gesetze verstößt wie z.b Stören des Jagdbetriebs usw. ist MEINE Antwort - ja, warum nicht. Der Unterschied zum normalen erlaubten Spiel und Erholung ist null bis marginal, die Dose ist eine temporär eingebrachte Sache ohne umweltschädigende Wirkung* - und kein Müll, da ja nicht beabsichtigt ist, sich ihrer zu entledigen.

Zumindest sind das die Punkte, die FÜR das Cachen sprechen - und ein Verbot steht ja eh nirgends. Und Urteile gibts m.W. auch noch nicht - m.W.


Gruß Zappo

* und ist so am Rande nicht das einzige Depot, das so im Wald rumliegt. Im Pfälzer Wald gibts einige Spezis, die bei der gemeinsame Wanderung entlang ihrer "Heimstrecke" mal kurz hinterm Baum verschwinden und dann mit einer Flasche Riesling und ein paar Gläsern wieder auftauchen. Und ein paar Milchkannen mit Geld und Machinenpistolen sind ja auch noch verbudelt. Gut, DAS dürfte wohl nicht so ganz genehmigungsfähig sein....
http://de.wikipedia.org/wiki/Al_Capone_von_der_Pfalz
 
OP
Marschkompasszahl

Marschkompasszahl

Geowizard
Fadenkreuz schrieb:
Der Grundeigentümer hat einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Den hat er nach § 1004 BGB gegenüber dem Störer, das dürfte nicht die Plattform sein, sondern derjenige, der den Gegenstand in den Wald gebracht, also der Owner.

Genau. Also ist das letzen Endes ein Ding zwischen dem Eigentümer und dem Owner
Und es gehört dann ein wenig mehr Anstrengung dazu, die "Dosenfreunde" aus dem Wald heraus zu halten, als nur GC.com zu kontaktieren und NJET! zu sagen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
raziel28 schrieb:
Nun.... der Richter (!) sah das anders und hat den Arzt zu Schadenersatz verpflichtet und eine Strafe bekam er auch für Diebstahl und Sachbeschädigung.
Es gibt Geschichten, die ich glaube ich einfach nicht. Diese gehört dazu.
 

Zappo

Geoguru
Fadenkreuz schrieb:
JackSkysegel schrieb:
Ich frag mich halt nur warum er diesen Anspruch hat.
Weil es in § 1004 BGB so geregelt ist. Die Vorschrift verlangt allerdings auch, dass das Eigentum "beeinträchtigt" sein muss. Bisher ist nicht gerichtlich entschieden worden, ob und unter welchen Bedingungen ein Cache in der Lage ist das Eigentum zu beeinträchtigen.
Danke. Das hab ich nicht gewußt - hilft aber weiter. Da könnte man ja draus schließen, daß an Wegen, die am Wochenende von 500 Ausflügler mit Hund und einem statistischen halben Cacher begangen werden, die Dose hinterm Baum am Weg sicher keine Beeinträchtigung des Waldbesitzes darstellt.
Sach ich einfach mal so.

Marschkompasszahl schrieb:
Genau. Also ist das letzen Endes ein Ding zwischen dem Eigentümer und dem Owner
Und es gehört dann ein wenig mehr Anstrengung dazu, die "Dosenfreunde" aus dem Wald heraus zu halten, als nur GC.com zu kontaktieren und NJET! zu sagen.
Bei GC nicht. Bei der Frage des "Dosensuchens" überhaupt aber schon. Genau DA könnte ja auch ein Kommunikationsknoten greifen - wenn man denn wollte.

gruß Zappo
 

iceman_gk

Geocacher
Zum Thema entfernung von fremden Besitz, der für ein Freizeitbeschäftigung auf dem eigenen Grundstück angebracht wurde, empfehle ich mal das hier zu lesen:

Leitfaden Recht zum
Klettern in der Natur
http://www.dav-gummersbach.de/downloads/leitfadenrechtzumkletternindernatur.pdf

3.5.2 Duldung und Entfernung von Haken
Ein dauerhaft im Fels angebrachter Schlag- oder Bohrhaken wird mit dem
Anbringen Eigentum des Grundstückseigentümers. Denn mit dem Anbringen
wird der Haken wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§§ 946, 94 BGB).
Der Grundstückseigentümer darf allerdings den Haken nicht eigenmächtig
entfernen, obwohl er ihm gehört. Denn wenn ein Kletterer den Haken im
Rahmen seines Betretungsrechts gesetzt hat, hat der Eigentümer den Haken
ebenso wie das Betreten selbst zu dulden. Wenn der Eigentümer der Meinung
sein sollte, dass der Haken unzulässigerweise angebracht worden sei, hat er -
ebenfalls wie im umgekehrten Fall der Kletterer - sein vermeintliches Recht auf
dem Rechtsweg zu suchen.

Ob da jetzt ein Haken angebracht wird oder ein Petling etc. macht für mich keinen großen Unterschied.

Auch viele weitere Punkte finde ich interessant.
 
OP
Marschkompasszahl

Marschkompasszahl

Geowizard
iceman_gk schrieb:
3.5.2 Duldung und Entfernung von Haken
Ein dauerhaft im Fels angebrachter Schlag- oder Bohrhaken wird mit dem
Anbringen Eigentum des Grundstückseigentümers. Denn mit dem Anbringen
wird der Haken wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§§ 946, 94 BGB).
Der Grundstückseigentümer darf allerdings den Haken nicht eigenmächtig
entfernen, obwohl er ihm gehört. Denn wenn ein Kletterer den Haken im
Rahmen seines Betretungsrechts gesetzt hat, hat der Eigentümer den Haken
ebenso wie das Betreten selbst zu dulden. [...]

Ob da jetzt ein Haken angebracht wird oder ein Petling etc. macht für mich keinen großen Unterschied.

Sehe ich auch so. Fällt das dann auch unter Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, die Haken alle paar Jahre TÜVen zu lassen?
Und würde es für Dosen bedeuten, dass fortan der Grundstückseigner (und nicht mehr der Owner) zur Wartung verpflichtet wäre? :p

Okay, ganz so einfach lässt es sich sicherlich nicht übertragen. Entscheidend ist (und das gilt beim Hausbau ähnlich), dass aus einem mobilen Gegenstand (z.B. Schraubhaken) durch seine Installation ein immobiler Gegenstand, als Teil des Eigentums wurde (ähnlich auch das eingebaute Fenster, das verlegte Parkett, usw.).
 

Fadenkreuz

Geoguru
Man darf bezweifeln, dass diese Ausführungen die geltende Rechtslage wiedergeben. Richtig ist, dass der Eigentümer bei bestimmten Dingen zur Duldung verpflichtet ist. Falsch ist, dass dies automatisch schon dann der Fall ist, wenn ein Gegenstand im Rahmen des Betretungsrechts eingebracht wurde.
 

Crazy Cat Guy

Geomaster
iceman_gk schrieb:
Ob da jetzt ein Haken angebracht wird oder ein Petling etc. macht für mich keinen großen Unterschied.

Ich sehe da schon einen deutlichen Unterschied. Der Haken wird fest verbunden (ist also nicht mehr beweglich), der Petling kann normalerweise jederzeit wieder mitgenommen werden. Nur weil mein Auto als bewegliches Eigentum auf dem Parkplatz vor Lidl steht, heisst das nicht, dass es jetzt Lidl gehört und ich nur mit deren Erlaubnis wieder wegfahren darf :D .
 

raziel28

Geomaster
Fadenkreuz schrieb:
Es gibt Geschichten, die ich glaube ich einfach nicht. Diese gehört dazu.

Wenn es Dir hilft, parke ich gerne mal mein Auto auf Deinem Grundstück und Du bringst das Auto dann zur örtlichen Schrottpresse....... so schwer nachzuvollziehen, daß man fremdes Eigentum auf eigenem Grund nicht eigenmächtig wegschmeissen darf?

Davon ganz ab, welchen Grund sollt ich haben, hier so eine Geschichte zu erfinden?
 

Fadenkreuz

Geoguru
raziel28 schrieb:
... so schwer nachzuvollziehen, daß man fremdes Eigentum auf eigenem Grund nicht eigenmächtig wegschmeissen darf?
Nö, ich habe auch nichts anderes behauptet. Aber dass der Arzt nicht nur zum Schadensersatz verdonnert wurde, sondern auch noch wegen Diebstahl und Sachbeschädigung bestraft wurde, glaube ich nicht.
 

radioscout

Geoking
Sehr viel, was als Geocache gelistet wird, ist von Müll nur zu unterscheiden, wenn man weiß, was es ist.
Und ab und zu ließt man von Geocachern, die eine "Hundetüte" geöffnet haben, weil sie annahmen, daß das der Cache ist.

Ich habe an einigen "Aufräumaktionen" teilgenommen, bevor es überhaupt Geocaching gab. Es ist dabei allgemein üblich, alles, was nicht ganz offensichtlich kein Müll ist, zu entsorgen.

Als Cache gelisteter Müll wie Heringssalatdosen oder ähnliche Einweg-Lebensmittelverpackungen wären bei so einer Aktion entsorgt worden, ohne das jemand auch nur geahnt hätte, daß das ein Geocache sein sollte.

Ähnliches galt für Filmdosen, die zu dieser Zeit noch überall als Müll herumlagen.

Zumindest bei dem Müll, der ein Geocache sein soll gehe ich davon aus, daß dieser wie Müll entsorgt werden darf.
Es kann niemandem zugemutet werden, die dreckige Heringssalatdose aus der stinkenden Sifftüte zu nehmen und zu schauen, ob das etwas anderes als Müll sein soll.

Anders sieht das sicherlich bei einem Behälter aus, der als Geocache gekennzeichnet und erkennbar kein Müll ist.
 

hustelinchen

Geoguru
Zappo schrieb:
Wenn die Uhufreunde Großoberunterberg meinen, die Dose wäre mit 400 Meter Abstand und 2 Hügel weiter immer noch zu nahe an der Stelle, an der man trotz angesiedelter Großindustrie und flächendeckender Abholzung vor 30 Jahre mal eine Uhufeder gefunden hat ...

:lachtot: sehr treffend :D
 

MadCatERZ

Geoguru
Hier in der Gegend gibt es einen Wald, der ganz ohne Beteiligung von Groundspeak "saubergehalten" wird, durch Anpöbeln der Cacher und Owner via Internet, und, falls möglich, Einsammeln der Dosen. Was dieser nette Mensch nicht weiss, macht ihn nicht heiss.
Soll heissen: Solange niemand außer uns mitbekommt, dass da unter der Bank ein Mikro steckt oder hinter der alten Buche ein Regular lauert, gibt es kein Problem.
Ein Problem gibt es erst, wenn ein paar Adventurecacher nachts johlend mit ihren Flakscheinwerfern den Mikro suchen oder eben ein Baumstumpf am Wegesrand plötzlich vorzeitig altert .
Ein Problem ist es nicht, weil die Rehe traumatisiert werden oder ein wertvoller historischer Baumstumpf zerpflückt wird, sondern weil es Aufmerksamkeit erregt.
Und wenn der Förster/Jäger/werauchimmer mitbekommt, dass da was ohne seine "Erlaubnis" (ob er nun überhaupt dazu berechtigt ist, eine Erlaubnis zu erteilen, ist eine ganz andere Frage) liegt, wird er je nach Gemüt und Tagesform mit den Schultern zucken, vielleicht 'ne Notiz hinerlassen, die Dose erschiessen, bei Groundspeak intervenieren, künftig die zufällig in der Gegend herumstehenden Leute foppen, wasauchimmer, das ist dann mehr oder weniger Zufall.
 

raziel28

Geomaster
Fadenkreuz schrieb:
Nö, ich habe auch nichts anderes behauptet. Aber dass der Arzt nicht nur zum Schadensersatz verdonnert wurde, sondern auch noch wegen Diebstahl und Sachbeschädigung bestraft wurde, glaube ich nicht.

Dies sei Dir unbenommen, fühl' Dich frei.
 

D-Thorolf

Geocacher
Team Shark Attack schrieb:
Seraphin84 schrieb:
...anstatt einfach eure eigene Plattform zu gründen, in welchen das alles was ihr wollt, erlaubt ist.
Die Plattform gibt es schon seit längerem und wird ständig verbessert, nennt sich OC und steht, was das Cachen angeht, dem großen Bruder in nichts nach. (Wenn man mal von dem Statisikkrams und dem Münzsammeln etc. absieht)
Auf OC geht Alles? Das ist doch völliger Blödsinn.
Zumindest wenn man das "alles was ihr wollt" einfach mal wörtlich nimmt und, so wie ich, die endlose Dummheit und Dreistigkeit von einigen Cachern/Ownern mal dazu rechnet.

iceman_gk schrieb:
Ich denke ein guter Cache wird sich auch über Mundpropaganda / Foren / Blogs verteilen. Und so werden die Cache, die was erleben wollen auch diesen Petling suchen.
Das ist wie immer ein eine Gratwanderung...sobald ein solcher Cacher durch die Blogs geistert oder in größeren Foren weiter gegeben wird dürfte es recht bald unerwartete Begleiterscheinungen geben. So zumindest meine These ;)
 
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