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Cache in einem verschlossenen Stollen

OP
E

englishfire

Geomaster
Zappo schrieb:
englishfire schrieb:
....Ich habe in meiner Frage ja auch nicht gefragt, ob so etwas erlaubt ist oder nicht. Ich habe Euch gefragt, wie ihr so etwas findet und was ihr davon haltet......
Meine Meinung ist da weder political korrekt noch konsequent - aber klar und eindeutig: Ich würde interessehalber den Owner fragen, ob der Besitzer informiert ist oder ob da eventuell eine Situation droht, in der die ersten Cacher gleich mit Mistgabel und Polizei empfangen werden. Die Antwort würde ich mit dem Owner etwas diskutieren - damit wäre mein Part eher erledigt. Falls ich den Cache angehen würde, würde ich eventuell ein SBA raushauen - ABER ausschließlich abhängig von meiiner Einschätzung vor Ort nach den Kriterien von Schädigung und Störung Dritter und Schädigung Location, Und da ist mein Herz zugegebenermaßen bei einem erkennbar aufgegebenen und baldigst abzureißenden Industriegebäude etwas weiter als z.B. bei einem Hochsitz oder anderer jagdlicher Einrichtung.

Danke für Deine Einschätzung.

englishfire schrieb:
....Wenn ein Owner auf einem Event solche Dinge erzählt, dann darf er auch nichts dagegen haben, wenn man mit ihm und auch anderswo über solche Vorhaben diskutiert.
Zappo schrieb:
]DAS sehe ich allerdings völlig anders - zumindest ist ein persönliches Gespräch auf einem Event zwischn Cacherkollegen etwas, was ich "inside" des Hobbies diskutiere, aber doch nicht im Netz :???: - das ist nämlich per definition was deutlich anderes als "inside".gruß Zappo

Da hier keine genauen Daten oder Koordinaten, noch GC-Codes genannte werden, denke ich, das eine Diskussion durchaus "inside out" stattfinden darf.
 

Zappo

Geoguru
englishfire schrieb:
Da hier keine genauen Daten oder Koordinaten, noch GC-Codes genannte werden, denke ich, das eine Diskussion durchaus "inside out" stattfinden darf.
Da hier "inside out" bedeutet, daß hier Institutionsmuggels von außerhalb mitlesen, die von einem diskutierten Sonderffall gerne mal aufs allgemeine Verhalten des Cachers an und für sich schließen, sehe ich das nicht so.
Daß uns das eventuell unterscheidet - damit kann ich aber leben. Wer beim Event neben MIR hockt, muß da allerdings keine Bedenken haben.

Z.
 

adorfer

Geoguru
englishfire schrieb:
ich habe neulich auf einem Cache-Event mit einem Cacheowner gesprochen, der folgendes plant:
Ja, so kann man das auch umschreiben.

Wenn Du soetwas vorhast, dann mache es so, dass dort ausschließlich Leute langkommen,
a) die sich so benehmen können, dass dort kein Schaden entsteht (auch nicht durch Verunreinigungen). Materielle Interessen von Eigentümer sind zu respektieren.
b) die in der Lage und willens sind, unsichtbar zu bleiben
c) Wenn sie ertappt werden oder sie verunfallen, nichts von "offizielles Spiel" erzählen, sondern ohne zu Jammern leiden wie echte Männer.
d) die nicht von reisserischem Listing, Reklame in Foren oder schwerem Rätsel angelockt wurden
e) die nicht vom Format eines FarianU oder dfsdfsdf4 sind

Und ja, natürlich ist das mit einiger Sicherheit Hausfriedensbruch.
Wer sich erwischen lässt, der macht was falsch.
Und wer dann noch mehr getan hat (Sachbeschädigung, Diebstahl), der wurde sogar zu Recht erwischt.

P.S. Und auch bei Wartungsarbeiten und Begehungen sollte niemandem auffallen, dass dort überhaupt ein Cache liegt.
Also bitte keine Dosen anschrauben oder gar Finals mit Trackables dort deponieren.
Man kann auch mit QtAs und UV-Stift viel machen. Und das Final gehört nach draussen.
 

Cloggy72

Geocacher
Na ich glaub der wird nicht lange leben, wenn er überhaupt freigeschaltet wird. Klingt schon recht illegal.

Wird schwierig sein nen Nachweis zu erbringen, das der Besitzer der Location damit einverstanden ist. Es sei den der Owner selbst ist der Besitzer, in dem Fall müsste er als Veranstalter dafür Sorge tragen das keiner in Ausübung des erwünschten Cachens zu Schaden kommt. Bei nem Freizeitpark oder Rummel haftet schließlich auch der Betreiber eines Fahrgeschäftes, wenn durch einen sicherheitsrelevanten Mangel Schäden verursacht werden, z.B. Gondelabsturz beim Riesenrad wegen fehlendem Bolzen.

Geocaching war mal so schön einfach und unaufällig, bis manche von euch immer mehr Nervenkitzel und Illegalität brauchten und sich dieses Hobby zum Massenphänomen entwickelte

Edit:
nightrider schrieb:
:irre:
http://www.goslarsche.de/Home/harz/oberharz_arid,192611.html
:kopfwand:
Mein erster Gedanke bei der Nachricht vor paar Tagen war: Geocaching? :???:

MfG
 

Zappo

Geoguru
Cloggy72 schrieb:
Es sei den der Owner selbst ist der Besitzer, in dem Fall müsste er als Veranstalter dafür Sorge tragen das keiner in Ausübung des erwünschten Cachens zu Schaden kommt.
Das ist nach meinem Wissensstand -zumindest in dieser Generalität - so nicht wahr. Die Erlaubnis des Betretens beinhaltet nicht unmittelbar eine über das normale Maß hinausgehende Verkehrssicherungspflicht. Das wissen aber andere besser als ich.
Cloggy72 schrieb:
Geocaching war mal so schön einfach und unaufällig, bis manche von euch immer mehr Nervenkitzel und Illegalität brauchten und sich dieses Hobby zum Massenphänomen entwickelte
Entweder ich bin heute etwas gegen den Strich gebürstet oder es liegt am Wetter - aber bei solchen Aussagen schwillt mir dann doch etwas der Kamm. Geocaching war mal schön einfach und unauffällig - soweit, so gut. Der Rest ist panne. Von Anfang an war Cachen illegal - oder zumindest SEHR in einer Grauzone. Caches lagen schon immer in strittigen Bereichen, was nichts ausmachte, solange sich die Cacher ihres Tuns bewußt waren und sich dementsprechend verhielten.

Heute unterliegen viele dem Irrtum, das alles könnte man auf legale breite Füße stellen. Nicht zuletzt davon kommen auch die Newbiezahlen. In Außendarstellung, in Werbung und am schlimmsten - im Bewußtsein der Cacher- wird getan, als wäre das ganz normal und legal - bis es um den Cache geht - DER ist in den seltensten Fällen legal. Und genau DAS kann ja nicht klappen.
Ich sag mal ganz böse: wer es nicht erträgt, was Illegales zu machen, der sollte Cachen lassen - noch böser: warum geht nicht IHR heim?
Wieviele von Deinen Caches, die Du gemacht hast, sind legal? 10 Prozent?
Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die problembehafteten Caches bezüglich Publikumsstörung, Aufmerksamkeitserregung und Schädigung usw. nicht in irgendeinem LP oder Kanalrohr, das 20 mal im Jahr besucht wird zu finden, sondern in rudelbesuchten Fallrohrcaches, Leitplanken und FoFs und Tradirunden. Und DIE sind genauso illegal wie die erstgenannten. Auch DA wäre nach Deinem Motto ein NA Zivilcourage. Viel Spaß.

Gruß Zappo
 

Cloggy72

Geocacher
Also Herr Zappo,

Ich hätte ja bei einem Mann Ihres Formats nicht erwartet, das Sie mich mit meiner Statistik abbügeln möchten.

Verkehrssicherungsplicht ist nur eine Seite vom Eigentümer (Schild Betreten Verboten, Absperrungen), nicht vom Owner oder Sucher.
Mal ein banales Beispiel: Man geht mit nem Freund in meinen schlecht beleuchteten Keller um was zu Suchen und zu holen. Freund Tritt auf irgendwas, bleibt hängen, fälllt um und reisst das Regal mit. Er trägt Verletzungen davon und seine Kleidung wurde beschädigt. Wer haftet? Wo ist der große Unterschied zum Stollen oben, wenn Owner = Eigentümer und der Stollen halt schon lange nicht mehr vom Bergamt begutachtet wurde.

Noch ein Beispiel, Rummelplatz, Klein Kleckerskeimer Volksfest, Bürgermeister (= Grundbesitzer) bestellt Kinderkarussell dessen Betreiber (= Owner) es mit der nötigen Sorgfalt für das Gerät net so genau nimmt und nen Bolzen vergisst. Am Abend dann die Panne, ein Wagen mit Kind (= Sucher) fährt statt im Kreis vom Karussel weg, bzw. die Karre stürzt um. Hier hätten wir nun das Beispiel im übertragenen Sinne mit Grundbesitzer, der das Cachen (das Karussell) erlaubt hat.

Gar nicht mehr Cachen gehen ist auch net die Lösung, wie so oft schrieb ich ja bereits, das wir Lösungen brauchen um möglichst nahe an der Legalität zu cachen.
Wer weiss den schon, wer da alles unterwegs ist und dann mal beim "kinderfreundlichen, kinderwagenfreundlichen und rollstuhltauglichen" T2,5 vor Ort festzustellen, das sich die Koordinaten mehrere 100m in einem Betriebsgelände (mit Verbotsschild an der einzigen Zufahrt) befinden, welches als Wegbelag Kopfsteinfplaster aus Kaisers Zeiten und derbe Schlaglöcher auf der Piste hat, der Zugang neben einer aktiven Bahnanlage sind und außerdem die 40-Tonner da richtig Gas geben und Staub aufwirbeln.

Es gibt nunmal in Deutschland ganz viele kleine Spitzfindigkeiten und Gesetze/Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen, sonst passiert nämlich sowas wie bei der Loveparade in Duisburg. Und das Einhalten der Gesetze/Vorschriften und Vermeiden von Konflikten mit Eigentümern und Institutionen gebieten die Guidelines bei GC.com ebenfalls, wenn es auch nicht genau so genannt ist. Ein klares Verbot fürs Geocaching an Ort X muss in keinem Gesetz stehen, wenn allein schon das Betreten schon durch andere Gesetze, Vorschriften, Zäune oder Schilder sowieso verboten wurde oder völlig gegen den gesunden Menschenverstand verstößt.

MfG
 

bibliothekar

Geowizard
Mich würde so eine Location auch reizen, aber auch ohne Cache. Und warum net einfach mal Den Eigentümer fragen? Wenn er Nein sagt es belassen und nichts machen. Wenn er ja sagt dann mal schauen was machbar wäre. Das Gitter wieder zu versperren nachdem man drin ist würde ich nicht empfehlen, falls doch ein Notfall passiert
 
Cloggy72 schrieb:
Noch ein Beispiel, Rummelplatz, Klein Kleckerskeimer Volksfest, Bürgermeister (= Grundbesitzer) bestellt Kinderkarussell dessen Betreiber (= Owner) es mit der nötigen Sorgfalt für das Gerät net so genau nimmt und nen Bolzen vergisst. Am Abend dann die Panne, ein Wagen mit Kind (= Sucher) fährt statt im Kreis vom Karussel weg, bzw. die Karre stürzt um. Hier hätten wir nun das Beispiel im übertragenen Sinne mit Grundbesitzer, der das Cachen (das Karussell) erlaubt hat.

Meine Äpfel sind schöner als Deine Birnen oder wie war das?

Leider kenne ich genau so einen Fall aus dem Freundeskreis. Das liegt schon lange zurück.
Berg-und Talbahn auf der örtlichen Kirmes, ein Wagen bricht durch den Boden während der Fahrt, Kind schwerstverletzt.

Es hafteten damals:

1. Als Hauptschuldiger: Der Betreiber des Karussells, also der Owner
2. Der TÜV-Prüfer (der wohl beim Prüfen übersehen hatte, dass das Holz brüchig ist), ganz ganz blöder Vergleich: Der Reviewer
3. Die Gemeinde als Auftraggeber (der geringste Schuldanteil), also der Grundstückseigener.


Übertragen kann man das aufs Cachen jedoch nicht. Es sei denn der Grundstückseigner weiss Bescheid.
Da der Reviewer jedoch kein anerkannter Prüfingeneur bezüglich Sicherheitsfragen ist...
 

Zappo

Geoguru
Hallo Herr Cloggy.
Cloggy72 schrieb:
Also Herr Zappo, Ich hätte ja bei einem Mann Ihres Formats nicht erwartet, das Sie mich mit meiner Statistik abbügeln möchten.
Erstmal Danke für das unerwartete Kompliment.

Mit dem Hinweis auf Ihre gefundenen Caches wollte ich Sie nicht abbügeln, sondern -zugegebenerweise nicht sehr dezent - auf die Tatsache hinweisen, daß die überwiegende Anzahl der Caches NICHT mit der Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. zuständigen Verwaltungen gelegt wurde. Dies war - und das ist die Widerlegung Ihrer Theorie von der immer weiter steigenden Illegalität - schon von Anfang an so. Das wird sich in Zukunft auch nicht anders darstellen. Wenn einen das stört, sollte man aufhören.
Und das gilt - auch entgegen vieler Diskussionen hier - nicht nur bei den bösen LP-Caches, sondern eben auch für Fallrohrcaches und Leitplanken (die im Übrigen zu den Verkehrsleiteinrichtungen (?) gehören - und nicht beschädigt oder verändert werden dürfen).

Cloggy72 schrieb:
Verkehrssicherungsplicht ist nur eine Seite vom Eigentümer (Schild Betreten Verboten, Absperrungen), nicht vom Owner oder Sucher.
Da ich mich nicht in die Reihe der zahllosen Hobbyjuristen mit wahllos rauskopierten Gesetzestexten einreihen will, hatte ich mal wegen einer ähnlichen Problematik meinen Rechtsanwalt befragt. Der ist der Meinung, daß, wenn ich zum Beispiel das Betreten meiner Streuobstwiese für andere gestatte, NICHT dafür hafte, wenn die dann sich den Fuß verstauchen oder vom Apfelbaum fallen. Wenn ich allerdings weiß, daß das Fallen ausgelegt sind, gilt das nicht - erkennbare, ortstypische und einschätzbare Risiken kann man den Mitmenschen aber zumuten. Und wenn ich einen Volkslauf veranstalte, bin ich z.B. für die Absicherung bei eventuellen Straßenübergangen, Vorabkontrolle der Strecke wegen eventl. umgefallenener Bäume usw. verantwortlich, nicht aber für das Fehltreten auf dem "handelsüblichen" Feldweg. Die Gemeinde als Besitzer im übrigen auch nicht.

Aber irgendwie sind wir mal wieder etwas OT.

Zappo
 

cahhi

Geowizard
Der ist der Meinung, daß, wenn ich zum Beispiel das Betreten meiner Streuobstwiese für andere gestatte, NICHT dafür hafte, wenn die dann sich den Fuß verstauchen oder vom Apfelbaum fallen. Wenn ich allerdings weiß, daß das Fallen ausgelegt sind, gilt das nicht - erkennbare, ortstypische und einschätzbare Risiken kann man den Mitmenschen aber zumuten.

Es gibt aber auch komplett gegensätzliche Urteile, Stichwort "Verkehrssicherungsfplicht Gartenteich".

Wenn etwas passiert, hängt es von der persönlichen Einschätzung (und Laune) des Richters ab, ob man haftet oder nicht.
 
cahhi schrieb:
Der ist der Meinung, daß, wenn ich zum Beispiel das Betreten meiner Streuobstwiese für andere gestatte, NICHT dafür hafte, wenn die dann sich den Fuß verstauchen oder vom Apfelbaum fallen. Wenn ich allerdings weiß, daß das Fallen ausgelegt sind, gilt das nicht - erkennbare, ortstypische und einschätzbare Risiken kann man den Mitmenschen aber zumuten.

Es gibt aber auch komplett gegensätzliche Urteile, Stichwort "Verkehrssicherungsfplicht Gartenteich".

Wenn etwas passiert, hängt es von der persönlichen Einschätzung (und Laune) des Richters ab, ob man haftet oder nicht.


Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Ein Anwalt ist da nicht die entscheidende Instanz.
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe und sage zu ihm: Verklag mir bitte den Zappo auf 5 Mio EUR, weil ich mich durch einen Text persönlich angegriffen fühle, dann wird der das (wahrscheinlich) tun, weil: der bekommt ja Geld dafür, egal ob die Klage Erfolg hat oder nicht. Ob ich allerdings recht hab oder nicht, sagt Dir der Richter.


Edit: Nachtrag:

Ich gehe als Suchender LPC sehr gerne an, würde aber aufgrund all dieser rechtlichen Unsicherheiten keinen selbst legen.

Ich persönlich sehe das als Suchender so: Falle ich vor Ort auf die Schnauze käme ich im Leben nicht auf die Idee den Cachowner belangen zu wollen oder gar den Grundstückseigner. Ich weiß ja, auf was ich mich eingelassen habe. Ich bin früher schon in Bunkern und Höhlen herumgerannt, da gab es noch gar kein Geocaching. Wen machte man da verantwortlich? Da aber wahrscheinlich genug Leute anders denken als ich, vielleicht noch gepaart mit einer gewissen Gier und Suche nach einem Schuldigen für die eigene Dummheit, möchte ich keinen eigenen LPC legen.

Zu oben genanntem Fall kann man geteilter Meinung sein. Auf jeden Fall würde ich einen LPC niemals alleine machen und diesem Fall sogar vielleicht noch dafür sorge, dass nicht alle gleichzeitig in dem Stollen sind und einer draußen aufpasst.
 

Cloggy72

Geocacher
Weizenkeim1 schrieb:
Meine Äpfel sind schöner als Deine Birnen oder wie war das?

Leider kenne ich genau so einen Fall aus dem Freundeskreis. Das liegt schon lange zurück.
Berg-und Talbahn auf der örtlichen Kirmes, ein Wagen bricht durch den Boden während der Fahrt, Kind schwerstverletzt.

Es hafteten damals:

1. Als Hauptschuldiger: Der Betreiber des Karussells, also der Owner
2. Der TÜV-Prüfer (der wohl beim Prüfen übersehen hatte, dass das Holz brüchig ist), ganz ganz blöder Vergleich: Der Reviewer
3. Die Gemeinde als Auftraggeber (der geringste Schuldanteil), also der Grundstückseigener.


Übertragen kann man das aufs Cachen jedoch nicht. Es sei denn der Grundstückseigner weiss Bescheid.
Da der Reviewer jedoch kein anerkannter Prüfingeneur bezüglich Sicherheitsfragen ist...
Wenn der Grundstückseigentümer = Owner ist weiss er bescheid und muss sich mit den Eventualitäten beschäftigen. Wenn der Eigentümer nicht der Owner ist muss er in Kenntnis gesetzt werden und den Cache erlauben, ggf. jede Verantwortung für Schäden schriftlich ablehnen und den Owner in die Haftung nehmen. So läuft das hier in Germany.

Auch wenn hier viele noch denken Geocaching sei sowas wie ein Freizeitspass und Hobby wo man alles machen kann,... Dem ist nicht so, die T5-Kletterbäume, T5-Bismarktürme, LPCs, etc. sind ja schliesslich auch nicht angemeldet, geprüft und genehmigt worden, sondern meist von Dritten ohne Wissen des Eigentümers irgendwohin gelegt, wobei die Owner offensichtlich nichtmal selbst so genau wissen was sie da eigentlich verzapft haben.
Der Reviewer kann nur handeln, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wurde (NA-Log) oder selbst an dem Cache war und sieht das was faul ist. Momentan setzt GC.com ja laut Guidelines vorraus, das der Cache gegen keine Gesetze verstößt, d.h. der Owner ist in der Teilhaftung, aber auch der Sucher in der Eigenverantwortung.

Und da Geocaching ein Hobby ist noch ein Beispiel aus ner anderen Hobbywelt:
Es gibt ja Museumsbahnen, die mit Dampfloks und anderen historischen Fahrzeugen fahren. Da steckt erstens viel Arbeit drin und zweitens müssen dort auch Prüfvorschriften und gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Einfach mal so Feuer im Kessel einer 100 Jahre alten Lok machen und dann auf DB-Gleise oder auch eigene Strecken los dampfen is nich, regelmäßige Untersuchungen, Reparaturen und TÜV-Abnahme alle paar Jahre sind vorgeschrieben.
In den USA ist mal eine Lokomobile (Dampfstraßenfahrzeug und Antriebsmittel für Feldmaschinen) explodiert, weil der Eigentümer den Kessel nicht fachgerecht gewartet hatte und die Bedien- und Anzeigeelemente nicht intakt waren. In Deutschland wäre sowas fast schon unmöglich, es sei denn das Personal mit Fachkundenachweis macht vorsätzlich Fehler.

Wo sind jetzt bei den Dampfkartoffeln die Birnen und Äpfel?
Ganz einfach, Geocaching wird sich zumindest in Deutschland noch ein wenig ändern, spätestens dann wenn sich (schwere) Personenschäden häufen und das unbefugte Betreten und Beklettern von Bäumen und Bauwerken mehr negativ ins öffentliche Licht gerät.
Ich bin mir sicher, das es irgendwann Vereine oder Verbände gibt, die sich der Sache annehmen und die Reviewer unterstützen oder die Reviewer selbst so nem Verband angehören müssen und Ortskenntnisse vorweisen sollen. Solange hier aber Bedenkenträger und NA-Logger als Spielverderber hingestellt werden und von den "ächten Männern" der "T5-Ehrencodexcacher" auf Cachertreffen als Denunziant dargestellt werden ist die "Eigenverantwortung" der Sucher ein Witz.

Als Jugendlicher und junger Erwachsener sind wir auch ohne Geocaching in Bunkern gewesen, wo wir eher durch Zufall entdeckt haben, das ein Zweitzugang offen war. Wir haben auch Lost-Places betreten und hier und da mal geschaut. Auch Bahnanlagen mit schwachem Verkehr wurden mal überschritten um zu einem abgelegenen Gelände zu gelangen. Wir wussten was wir Taten und kannten die speziellen Besonderheiten der Örtlichkeiten.
Aber Geocaching ist was vollkommen anderes, da werden Massen zu diesen Orten hingelockt, wo man früher ne ganze Woche campieren und grillen konnte ohne das andere Gleichgesinnte diesen Ort in Rudeln aufsuchen. Dazu haben diese Massen an Cachern verhältnismäßig wenig Ortskunde und sind dann vollkommen überrascht, das da z.B. plötzlich ein Zug um die Ecke kommt oder der Jäger/Förster seiner geregelten Arbeit nachgehen möchte wo der Cacher seine Filmdose vermutet.

MfG
 
Da bin ich ja völlig bei Dir...

Mir ging es eher darum, was gesetzlich geregelt ist und was nicht.

Als vernünftig denkender Mensch kann ich mich zwar an den jeweiligen Ort locken lassen, ob ich den dann auch betrete oder sage: Nee, da gehe ich nicht rein, ist ja mir überlassen. Der Owner drückt mir ja keine Pistole in den Rücken.

Natürlich gibt es auch Leute, die jegliche Selbstverantwortung am Eingang abgeben (wollen) und blauäugig denken: "Wenn da ein Cache liegt kann es ja nicht gefährlich sein." Das halte ich für gefährlich, da man da ganz schnell achtlos werden kann.

Ich bin vor ca. 3 Monaten auch mal wieder schneller aus einem Bunkerschacht rausgekrochen, als ich reingekrochen bin, weil ich plötzlich einen selbstgebauten Böller vor mir liegen hatte (eher schon Rohrbombe). Da lag allerdings kein Cache.

Noch ein Exkurs zu den erwähnten T5 Baum-, Mast- und Turmcaches. Ich selber habe keine Ausrüstung. Aber jedem Tierchen sein Pläsirchen.... Schmunzeln muss ich allerdings immer, wenn ich in einem T5-Listing das "Stealth"-Attribut sehe. Wie komme mit Ausrüstung ungesehen einen Baum oder einen stillgelegten Strom-Mast hoch? Vor allem, wie werde ich auf soneinem Strommast nicht gesehen, wenn ich oben bin?
 

adorfer

Geoguru
cahhi schrieb:
Es gibt aber auch komplett gegensätzliche Urteile, Stichwort "Verkehrssicherungsfplicht Gartenteich".
Glaubt Ihr ernsthaft, dass man der vom TS geschilderten Problematik überhaupt bis zu dieser rechtlichen Frage kommt?

Wenn irgendwer überhaupt die Notwendigkeit (oder den Spass) sieht, sich als Hobbyjurist zu betätigen, dann läuft schon was falsch und man sollte es sein lassen.

Denn dann ist das Publikum für den Cache bereits falsch und man kann das Ding gleich einsargen.
 

MaceM85

Geocacher
Reizen würde mich ein solcher Cache auf jeden Fall, da ich schon ein großer LP-Fan war, bevor ich mit Geocaching angefangen habe.
Dass der Cache gegen die Guidelines verstößt (der "Owner" soll ja gesagt haben, dass der Besitzer des Stollens nichts davon weiß, dass er den Schlüssel hat) und deshalb eigentlich nicht gelegt werden dürfte, steht dann aber natürlich auf einem anderen Blatt.
 

Cloggy72

Geocacher
MaceM85 schrieb:
Dass der Cache gegen die Guidelines verstößt (der "Owner" soll ja gesagt haben, dass der Besitzer des Stollens nichts davon weiß, dass er den Schlüssel hat) und deshalb eigentlich nicht gelegt werden dürfte, steht dann aber natürlich auf einem anderen Blatt.
Im Moment haben wir hier viele Vermutungen und Vergleiche, eine Sache habe ich dabei noch vergessen:
Owner ist nicht Besitzer sondern hat nen Zweitschlüssel angefertigt oder ist Inhaber eines Schlüssels zum Schloss beruflich/privat. Eigentümer weiss also entweder nicht, das noch ein Schlüssel existiert oder kennt den Owner tatsächlich beruflich oder privat (z.B. Stollen und Mitglied eines Bergwerksvereins?) .
Es stellt sich raus, das der alte Stollen unbefugt betreten wird und/oder ein Schlüssel fehlt. Wer bekommt dann Ärger? Der Owner kann sich dann evtl. auch warm anziehen und riskiert seinen Job oder sonst was.

Alles in allem also ein Plan für nen sehr zweifelhaften Cache. Und wenn dieser bereits existiert, bleibt nur der NA-Log mit ausführlicher Erklärung.

MfG
 
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