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Ein ganz langweiliger Olypark Cache - Zoff in München

baer2006

Geoguru
morsix schrieb:
Mein nächster Cache wird ein Experiment ...
Ja, experimentelle Caches können lustig sein ... für Owner, Cacher oder Reviewer :D !

Ich denke, er lässt sich nur noch von Leuten finden die schon sehr lange cachen, regelmässig auf Stammtische gehen und diverses Equipment haben. Und auch für die heisst es: Teamarbeit, denn alles zusammen wird nicht jeder haben ...
Boah, klingt geil ... *sabber* :gott:
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
Fritz-aus-Bayern schrieb:
baer2006 schrieb:
... Ja, experimentelle Caches können lustig sein ... für Owner, Cacher oder Reviewer :D ! ...
Ich zittere schon :peka_wersuchet:

Der Smilie ist ein Spoiler.

Für Reviewer? Eher nicht :roll:
Weil Reviewer können ja die Hidden-Waypoint sehen mit Realkoords, ergo brauchen Reviewer all die technischen Spielerein nicht ... Desswegen eher lustig für Nicht-Reviewer ...

Grüße
Rudi
 

davidemce

Geocacher
...jetzt würde mich noch interessieren ob was von "offizieller" Stelle gekommen ist oder ob das wirklich nur ne Sockenpuppe war...
 

Inder

Geowizard
Glaube ich kaum, dass hier von offizieller Seite ein Ärger kommt, denn der Cache liegt in Bayern. Und hier gilt zunächst immer mal die Bayerische Verfassung. Damit beantwortet sich auch die hier schon gestellte Frage, ob der Cache zunächst legal war, ganz schnell:

Artikel 141 (3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Mit anderen Worten: solange ich nichts zerstöre, die Natur schone und niemanden belästige, darf ich in Bayern zunächst jeden Wald, jeden Berg und jedes Gewässer betreten. Wo das aus bestimmten Gründen eingeschränkt ist, muss ein deutliches Verbot ausgesprochen werden. Und das darf auch nur in begründeten Fällen erfolgen. Auch das Eigentumsrecht nutzt hier nichts. Im Zweifelsfall muss sogar das Betreten eines privaten Grundstücks (notfalls mit behördlichen Maßnahmen) ermöglicht werden, wenn der Zugang zu dem Gewässer sonst nicht möglich wäre.

Manchmal hat es sogar Vorteile, im Freistaat zu leben ...
 

Cloggy72

Geocacher
Inder schrieb:
Glaube ich kaum, dass hier von offizieller Seite ein Ärger kommt, denn der Cache liegt in Bayern. Und hier gilt zunächst immer mal die Bayerische Verfassung. Damit beantwortet sich auch die hier schon gestellte Frage, ob der Cache zunächst legal war, ganz schnell:

Artikel 141 (3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Mit anderen Worten: solange ich nichts zerstöre, die Natur schone und niemanden belästige, darf ich in Bayern zunächst jeden Wald, jeden Berg und jedes Gewässer betreten. Wo das aus bestimmten Gründen eingeschränkt ist, muss ein deutliches Verbot ausgesprochen werden. Und das darf auch nur in begründeten Fällen erfolgen. Auch das Eigentumsrecht nutzt hier nichts. Im Zweifelsfall muss sogar das Betreten eines privaten Grundstücks (notfalls mit behördlichen Maßnahmen) ermöglicht werden, wenn der Zugang zu dem Gewässer sonst nicht möglich wäre.

Manchmal hat es sogar Vorteile, im Freistaat zu leben ...
Ja, die Schönheit eines unterirdischen Baches in der freien Natur eines Rohres unter einem Park passt vollkommen in die Definition deines zitierten Paragraphen. Und da hier auch nirgends Geocaching explizit drin steht ist sowieso alles erlaubt.... Geocaching ist ja was völlig anderes als unbefugtes Betreten.

Geh doch mal beim Edmund Stoiber übers Grundstück zu der Wiese, dem Teich oder sonstwas dahinter weils dir da gefällt , dann wirst merken das des auch im Freistaat per Definition Hausfriedensbruch ist und der königlich bayrische Amtsrichter das nicht so frei auslegt.

Alternativ kann man sich auch bei Morsix Wohnung aufhalten und warten, bis er ein Fenster oder die Tür ein paar Minuten offen lässt, da nutzen wir unser Recht den offenen Zugang ungefragt zu benutzen um nen Cache zu loggen, den er auf dem Schreibtisch liegen hat.

MfG
 

hcy

Geoguru
Cloggy72 schrieb:
Ja, die Schönheit eines unterirdischen Baches in der freien Natur eines Rohres unter einem Park passt vollkommen in die Definition deines zitierten Paragraphen.
Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Morsix findet sowas schön, viele andere auch also passt es.
 

vossibaer

Geomaster
Cloggy72 schrieb:
Immerhin wäre in den Zeiten vor Geocaching kaum jemand auf die Idee gekommen da freiwillig rein zu gehen und hätte da im wahrsten Sinne des Wortes "nix zu suchen" bzw. "nix verloren" gehabt.
Falsch, den Kanal hab ich schon im Jahre 2 nEdK ausführlich inspiziert. Und damals gab es weder Geocaching noch Sockenpuppen, die sich für was Wichtiges halten. Ach war das schön ruhig damals :roll:

Apropos Socke: Cloggy72 kniet sich ja hier auch ganz schön rein.... Und bei GC gibt es ihn/sie nicht :???: .
 

Zappo

Geoguru
Cloggy72 schrieb:
....Ja, die Schönheit eines unterirdischen Baches in der freien Natur eines Rohres unter einem Park passt vollkommen ....
Also mir gefällt sowas auch - und da es zumindest teilweise mit meinem Geld erstellt wurde, guck ich mir auch sowas gerne mal an.......

Zappo
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
Zappo schrieb:
Cloggy72 schrieb:
....Ja, die Schönheit eines unterirdischen Baches in der freien Natur eines Rohres unter einem Park passt vollkommen ....
Also mir gefällt sowas auch - und da es zumindest teilweise mit meinem Geld erstellt wurde, guck ich mir auch sowas gerne mal an.......

Zappo

Und ausserdem, wo sonst kann man tausende Spinnen, die Nester und den Nachwuchs genauer studieren als in so einem typischen morsix-Loch? Wenn die Löcher dann wenigstens Naturschutzgebit wären, dann würd ichs glatt verstehen und keine Dose reinlegen ....

Grüße
Rudi
 

ng-ebe

Geocacher
Inder schrieb:
...Artikel 141 (3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

...
Schon richtig, aber es gibt auch Artikel 33a des Bayerisches Naturschutzgesetzes (BayNatSchG): "Sauberhaltung der freien Natur
(1) Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.
Werden Sachen entgegen Satz 1 zurückgelassen, kann die zuständige Naturschutzbehörde Anordnungen gegen den Verursacher treffen.
Sie kann zurückgelassene Sachen in Verwahrung nehmen und verwerten.
Für die Verwahrung, Verwertung und Herausgabe der verwahrten Sachen sowie für die Herausgabe des Erlöses finden Art. 26 bis 28 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des Polizeiaufgabengesetzes sinngemäß
Anwendung.
Die abfallrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. [...]
"
Und auch, wenn man auf die Idee kommen sollte, den Cache als nichtbewegliche Sache betrachten zu wollen, begibt man sich wohl auf sehr dünnes Eis.
Wurde übrigens schon mehrfach hier diskutiert.
 

Kumaus

Geocacher
ng-ebe schrieb:
"Sauberhaltung der freien Natur
(1) Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.
Werden Sachen entgegen Satz 1 zurückgelassen, kann die zuständige Naturschutzbehörde Anordnungen gegen den Verursacher treffen.


... womit letztendlich nur ausgesagt wird, daß Morsix böse ist, was wir ja alle schon wissen :D. Das Betreten des Ortes und das stille Bewundern der Umgebung wird von dem Text nicht betroffen, und auch die Interaktion mit bereits zurückgelassenen beweglichen Sachen (zB Spinnen) ist nicht unter Strafe gesetzt.
 

Inder

Geowizard
Kumaus schrieb:
... womit letztendlich nur ausgesagt wird, daß Morsix böse ist,

Nein, der arme Morsix hat beim Bewundern der Natur irgendwo seine Brotzeitdose vergessen und hat uns nun gebeten, ihm bei der Suche behilflich zu sein. Was ist daran verwerflich?
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
Inder schrieb:
Kumaus schrieb:
... womit letztendlich nur ausgesagt wird, daß Morsix böse ist,

Nein, der arme Morsix hat beim Bewundern der Natur irgendwo seine Brotzeitdose vergessen und hat uns nun gebeten, ihm bei der Suche behilflich zu sein. Was ist daran verwerflich?


genau
vor lauter bewundern der spinnennester und Schimmelpilze ist mir meine Dose verloren gegangen. vielen dank euch fuer die unterzturtzung beim suchen.
gruesse rudi

Sent from my Nexus S using Tapatalk
 

ng-ebe

Geocacher
morsix schrieb:
vor lauter bewundern der spinnennester und Schimmelpilze ist mir meine Dose verloren gegangen.
... und die vereinzelt noch ausgelegten Kaffeedosen dienen einem privatem wissenschaftlichen Vergleich der unterschiedlichen Verbreitung von Parasitiformes und Hirudinidae in Südbayern und einem südostasiatischem Land. Die in den Kaffeedosen hinterlassenen Aufzeichnungen der Frequentierung werden selbstverständlich regelmässig entsprechend aktuellem Standard wissenschaftlicher Dokumentation gegen einschlägige Literaturfundstellen im Internet überprüft. ...
 

WeWe

Geonewbie
Ich bin zwar etwas spät zu einem Beitrag, kann es aber nun doch nicht lassen, mich zu äußern...
Als ich Anfang des Jahres den Cache besucht habe, bin ich durch eine angelehnte Tür gegangen....
Daran konnte ich nicht wirklich was Verbotenes erkennen.

Ich finde es jedenfalls schade, dass dieser geniale Cache für soo viel Wirbel sorgt!

@Morsix: Ich kann mich nur noch mal bei Dir bedanken, dass Du den glücklichen Findern einen so ungewöhnlichen Ort gezeigt hast! :^^:
 

edwinafindnix

Geocacher
farin_u schrieb:
Jetzt mal eine kurze Erklärung.
Caches die ich finde logge ich fast nie weil mir das zu doof ist.
Und in die Logbücher schreibe ich meinen richtigen Namen, nicht meinen Username.

Mir sind sehr wohl ALLE Zugänge zu dem Kanal bekannt und wie der andere schon gesagt hat, werde ich alles daran setzten bis dieser Cache deaktiviert ist.
Ich hab genügend Zeit und Nerven dafür.

Zu der Frage ob das Schild offiziell ist oder nicht.
Ja es ist offiziell.
Die SWM GmbH hat dieses Schild angebracht an einem Zugang zu einer technischen Anlage, die dieser Firma gehört.
Also Grund und Boden der SWM. Fertig Aus Basta

Ich als Nichtbeteiligte frage mich auch: Was hast Du für ein Problem ? Nachdem was ich gelesen, schient das doch alles sehr dubios zu sein.
 

Rosiv

Geocacher
Frage:


Gibt es dazu etwas Neues? *gg*
Er ist ja gerade disabled, aber wie geht es weiter?
Bleibt er das auch, oder darf man hoffen, ihn doch endlich mal noch zu machen? ^^


Rosiv
 
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