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Ein Taschenmesser als TB?

KunstDieb schrieb:
Wenn man diese Diskussion schon ad absurdum führt, sollte man auch wissen, dass ein "Einhandmesser" ein Messer ist, wo man die Klinge mit einer Hand ausklappen kann. Das geht bei dem genannten Messer nicht. Und die Klingenlänge ist hier auch noch nicht mal 6cm lang! :kopfwand:

Das Messer verfügt - dem Foto nach - über die Einhandbedienung mittels Daumenloch (statt Pin) - lässt sich also einhändig öffnen und dürfte auch über ein Liner Lock verfügen.
Die Klingenlänge ist beim Einhandmesser völlig irrelevant - ob 3mm oder 30cm - es fällt trotzdem unter 42a.

Gruß,
Helge


P.S.: Beim Thema Waffengesetz erlaube ich mir, als Legalwaffenbesitzer, Sportschütze und langjähriger Moderator in einem der größten Waffenforen, etwas schlau zu pupen. :p
 

Roudebücher

Geocacher
Zweiauge schrieb:
@ Roudebücher: Das sind aber Entscheidungen, die Eltern für ihre Kinder treffen,...

Volle Zustimmung. Hier will aber jemand für ALLE Kinder entscheiden. Du heißt hier etwas gut, was du MIR in der zweiten Hälfte deines Satzes vorwirfst.

Zweiauge schrieb:
und nicht du für Kinder, die du gar nicht kennst. ...

Zweiauge schrieb:
Die Anmaßung (mir hats nicht geschadet, daher sollen gefälligst alle Kinder dieser Welt so aufwachsen, wie ich, und ich bestimme das, nicht die Eltern! ) ist ziemlich frech, oder?...
Ich habe hier meine persönliche Meinung kundgetan, zu der steh ich. Wenn du das anmaßend findest, muss (und kann) ich damit wohl leben.

Zweiauge schrieb:
Zigaretten hab ich übrigens auch schon mal aus einem Cache entfernt, gar nicht weil ich es jetzt für wahnsinnig problematisch halte, wenn Kinder die Tschik finden, ...
Siehste mal, DAS wiederum halte ich für SEHR problematisch. Ebenso, wie die Visitenkärtchen mit mehr als eindeutigen Angeboten, die ich schon gelegentlich aus Cachedosen entfernt habe...
 

Börkumer

Geoguru
Marschkompasszahl schrieb:
WaffG schrieb:
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

ich behaupte jetzt mal um die Klinge dieser Popelmesser aufzustellen, benötigt man beide Hände. Ist vom Gesetzestext her natürlich quatsch, jedes Messer mit festzustellender Klinge gilt als Einhandmesser.

Das witzige an der Sache ist, dass man ein Messer wie das vom TB laut deutschem Waffengesetz nicht mehr führen darf, eins mit festen Klinge bis 12cm allerdings schon.

Das Messer meines Sohnes fällt also ebenso darunter, wobei ich jetzt überlegen müsste ob die Lock&Lock in der es liegt als verschlossenes Behältnis zählt, in dem es transportiert wird?! Oder anders ausgedrückt: mein Sohn bekommt nun ein neues Messer. :lachtot: Bei der Gelegenheit werde ich dann auch das Springmesser, welches irgendwo in den Untiefen meines Rucksacks haust, durch ein Messer mit fester Klinge ersetzen.
 

Zappo

Geoguru
Marschkompasszahl schrieb:
Das viel größere Problem das ich bei dem Messer sehe, ist folgendes:
3. Das Messer fällt unter das Waffengesetz und darf gemäß $42a gar nicht so einfach geführt werden......

Ja. Aber:

Das Messer ist ja nicht verboten - es darf nur nicht mit direktem Zugriff GEFÜHRT werden. Interessanterweise ist der Terminus FÜHREN m.W. in Bezug auf Nichtschußwaffen nicht definiert, d.h. da gehen die Meinungen von "im Rucksack haben" bis zu "verschließbares Behältnis". Bei" berechtigtem Interesse" - was immer das auch ist - z.B. für Sport darf man das aber führen. Nach der -gängigen, aber nicht immer geltenden :( - Lesart wäre das Messer IN der Dose erstmal von niemand geführt, beim Butterbrotschmieren oder Stöckchenschnitzen, Klettern und Seilabschneiden abgedeckt durch Sport, Freizeit (und Brauchtum? :D ) und dann wieder im Rucksack verstaut nicht im direkten Zugriff geführt - also in so ziemlich alle Gebrauchszuständen problemlos, solange man es nicht z.B griffbereit in der Türablage des Autos liegen hat.

Aber das ganze Messergesetz sowieso ein großer Humbug, nur geeignet, den braven Bürger zum ewigen schlechten Gewissen zu verdammen und zum unterwürfigen Gesellen zu machen, der sich bei solch schwammiger Gesetzesformulierung niemals sicher sein kann, irgendwas doch falsch gemacht zu haben bzw. negativ ausgelegt zu bekommen.

Und da es natürlich leichter -und finanziell sinnvoller ist, dem gesetzestreuen Wandersmann eine Strafe aufzubrummen, weil sein Vespermesser einen halben Zentimeter zu lang ist, wird das natürlich gemacht - statt dahin zu gehen, wo es wehtut - und weswegen solche "Gesetze" gemacht werden - aber die dort zahlen ja auch nicht.

Ich hab mich dergestalt entschieden, daß das Leben zu kurz ist, um sich um solchem Quatsch zu kümmern. Im Zweifelsfall geb ich mein Messer ab und zahl ne Strafe und kauf mir ein neues - da reg ich mich genausowenig drüber auf wie über nen Strafzettel an der Parkuhr.

Dummheit hat vielleicht die Macht - aber mehr auch nicht.

Gruß Zappo
 

KunstDieb

Geocacher
Marschkompasszahl schrieb:
Das Messer verfügt - dem Foto nach - über die Einhandbedienung mittels Daumenloch (statt Pin) - lässt sich also einhändig öffnen und dürfte auch über ein Liner Lock verfügen.
Die Klingenlänge ist beim Einhandmesser völlig irrelevant - ob 3mm oder 30cm - es fällt trotzdem unter 42a.

Jetzt mit dem "Daumenloch" hast du mich. Das ist etwa 6mm groß und damit perfekt für kleine Kinderhände. :shocked: Denn "feststellbar" ist die Klinge (wichtig für ein Einandmesser) nämlich nicht (siehe: "ohne Verriegelung!"). :kopfwand:
Die Ausnahmen des §42aWaffG, welche man mal in Betracht ziehen könnte, wenn das Messer wenigstens ein Einhandmesser wäre, spare ich mir einfach. :???:

Dann weiterhin viel Spass beim "schlau pupen" im Waffenforum!

Das Thema hier ist echt zum schreien. :hilfe:
 

Thaliomee

Geowizard
Aber das ganze Messergesetz sowieso ein großer Humbug, nur geeignet, den braven Bürger zum ewigen schlechten Gewissen zu verdammen und zum unterwürfigen Gesellen zu machen, der sich bei solch schwammiger Gesetzesformulierung niemals sicher sein kann, irgendwas doch falsch gemacht zu haben bzw. negativ ausgelegt zu bekommen.
Ich wollte/habe meinem Mann ein RescueTool schenken. Dies hat ein "Loch", man kann es also mit einer Hand aufklappen. Ich bin also mit dem Prospekt zur Polizei gegangen, denn niemand will etwas illegales tun.
Dort hat man mich an den zuständigen Beamten für illegalen Waffenbesitz verwiesen. Nach einigem Hin-und Her waren seine Aussagen folgende:
"Das ist doch gelb. Das deutet für mich darauf hin, dass eher ein Rettungsgerät ist. Wer würde denn eine illegale Waffe in so einem Gelb machen, das leuchtet ja auch noch. Und hier steht das THW benutzt die auch, dann kann das ja nicht verboten sein"
Wohlgemerkt, das war ein Polizist, der in Essen ein Spezialist dafür ist. Seit dem sehe ich das etwas lockerer und hoffe nie kontrolliert zu werden.
 

Zappo

Geoguru
Thaliomee schrieb:
....Wohlgemerkt, das war ein Polizist, der in Essen ein Spezialist dafür ist. Seit dem sehe ich das etwas lockerer und hoffe nie kontrolliert zu werden.
Weil der nächste Polizist vielleicht farbenblind ist :D
Genau DAS ist das Problem - der Bürger wird mit der Frage, was Recht und Unrecht (oder eher, was ihm erlaubt ist und was nicht) , ganz gehörig im Stich gelassen - Vom GESETZGEBER eigentlich ne Unverschämtheit.

Beim Multi würde ich sagen : Handwerklich schlecht gemacht.


Gruß Zappo
 
Zappo schrieb:
Aber das ganze Messergesetz sowieso ein großer Humbug, nur geeignet, den braven Bürger zum ewigen schlechten Gewissen zu verdammen und zum unterwürfigen Gesellen zu machen, der sich bei solch schwammiger Gesetzesformulierung niemals sicher sein kann, irgendwas doch falsch gemacht zu haben bzw. negativ ausgelegt zu bekommen.

Und da es natürlich leichter -und finanziell sinnvoller ist, dem gesetzestreuen Wandersmann eine Strafe aufzubrummen, weil sein Vespermesser einen halben Zentimeter zu lang ist, wird das natürlich gemacht - statt dahin zu gehen, wo es wehtut - und weswegen solche "Gesetze" gemacht werden - aber die dort zahlen ja auch nicht.

Ich hab mich dergestalt entschieden, daß das Leben zu kurz ist, um sich um solchem Quatsch zu kümmern. Im Zweifelsfall geb ich mein Messer ab und zahl ne Strafe und kauf mir ein neues - da reg ich mich genausowenig drüber auf wie über nen Strafzettel an der Parkuhr.

Natürlich ist das Waffengesetz, insbesondere der Messer-Paragraph für die Füße.
Besonders ärgert mich immer noch, wie es zu diesem Gesetz kam: durch ein gefaktes oder sagen wir mal die Tatsachen verdrehendes Video, das der Berliner Polizeidirektor, Oliver Tölle, beim Anhörungsausschuss vorführte. :motz:

Die böse Buben, welche die Messer nicht zum Apfelschneiden und Schnitzen mitführen, kümmern sich eh nicht ums WaffG (und bei ellenlangen Vorstrafen ist das auch egal); dem Otto-Normalbürger hingegen wird aber so leichter Hand ein Gesetzesverstoß vorgehalten und ggf. auch verfolgt, wenn er unbedarft das Taschenmesser vom Aldi im Handschuhfach oder in seiner Outdoorweste mitführt.

Ich hab keine Lust auf irgendwelche Diskussionen mit den Dorfsherriffs, mich mit "sozialadäquatem Gebrauch" rechtfertigen und noch weniger möchte ich meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen. Ich habe mit Einführung des blöden 42a mein Einhandmesser (Victorinox "Trailmaster" - was ohne Pinzette und Zahnstocher auch bei der BW als "Taschenmesser, scharf" und Schweizer Armee als 'Messer08' eingeführt ist) durch das gleiche Modell mit "Zweihandklinge" (Fingerrille) ersetzt. So kann mir keiner ans Bein pinkeln.
 

Zappo

Geoguru
Marschkompasszahl schrieb:
Volle Zustimmung in allem. Das ist alles unterirdischer Quatsch. Das Raushauen von Gesetzen, die als "Grundlage" einen Ermessensspielraum von Null bis Hundert haben, finde ich per se hochgradig demokratiegefährdend.
Ich bin da zwar nicht betroffen, weil ich kein Klappmesser habe und an meinem feststehenden Puma schon länger die entscheidenden 2 cm abgebrochen waren - ich muß mich auch um keine waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bemühen (Bogen ist immer noch ein Sportgerät - bis jetzt) - aber trotzdem. Quark, unausgegorener.

Z.
 

Mtn

Geocacher
Börkumer schrieb:
Mtn schrieb:
Wenn Kinder noch nicht alt genug sind um mit einem Messer umzugehen, dann sind sie auch nicht alt genug für Geocaching. Das Hobby ist ja relativ voraussetzungsvoll...
findest du?
Also meine Tochter ist 3 und freut sich auf jede Schatzsuche und spricht immer ganz leise wenn Fremde ihr bei der Suche in die Quere kommen. Trotzdem würde ich ihr, außer einem Kartoffelschäler, noch kein scharfes Messer geben. Mein Sohn ist 6 und hat ein kleines, nicht unbedingt scharfes, Klappmesser, wie hier am TB in seinem Rucksack. Es ist bislang hauptsächlich dazu gedacht Äpfel zu zerteilen.

Gemeint war: alleine. Weder deine dreijährige Tochter, noch dein sechsjähriger Sohn werden ja alleine geocachen gehen. Die "Gefahr", die von dem Taschenmesser-TB ausgeht, kann also von dir kontrolliert werden. Eine Person die alleine geocachen gehen kann, ist auch alt genug um mit der Gefahr eines Messers umzugehen.
 

Beleman

Geowizard
Zappo schrieb:
Genau DAS ist das Problem - der Bürger wird mit der Frage, was Recht und Unrecht (oder eher, was ihm erlaubt ist und was nicht) , ganz gehörig im Stich gelassen - Vom GESETZGEBER eigentlich ne Unverschämtheit.
Das hat natürlich auch Methode. So kann's der Gesetzgeber im Fall der Fälle drehen und wenden wie er mag.

Ich würde kein Taschenmesser als TB losschicken und auch nicht als Tauschgegenstand verwenden, allerdings habe ich auch keine Probleme damit und schon mehrmals Taschenmesser mindestens gleichwertig aus Caches herausgetauscht.
 
OP
Webstreicher

Webstreicher

Geocacher
Marschkompasszahl schrieb:
...
2. Das Messer ist Eigentum des Eigentümers. Das ist grundsätzlich pfelglich zu behandeln und nicht aus eigenem Antrieb zu verändern oder gar zu zerstören.
...
3. Das Messer fällt unter das Waffengesetz und darf gemäß $42a gar nicht so einfach geführt werden, da "Einhandmesser".
...
Die Eigentum-Regeln sind mir da mal ziemlich egal, wenn es um die Sicherheit geht.
Lesen ist immer vom Vorteil. Wie kommst Du auf 12cm Klinge? Verwechslung?! :D :eek:ps:
Gruß!
 
OP
Webstreicher

Webstreicher

Geocacher
Marschkompasszahl schrieb:
Das Messer verfügt - dem Foto nach - über die Einhandbedienung mittels Daumenloch (statt Pin) - lässt sich also einhändig öffnen und dürfte auch über ein Liner Lock verfügen.
Die Klingenlänge ist beim Einhandmesser völlig irrelevant - ob 3mm oder 30cm - es fällt trotzdem unter 42a....
Quatsch! Buhlshit! Lesen! LESEN LESEN! Nur Slip Joint! Es tut mir Leid, der Ausbruch. :eek:ps:
Bedanke mich für die Teilnahme!
 
OP
Webstreicher

Webstreicher

Geocacher
Roudebücher schrieb:
Zweiauge schrieb:
@ Roudebücher: Das sind aber Entscheidungen, die Eltern für ihre Kinder treffen,...
Volle Zustimmung. Hier will aber jemand für ALLE Kinder entscheiden. Du heißt hier etwas gut, was du MIR in der zweiten Hälfte deines Satzes vorwirfst.
Zweiauge schrieb:
und nicht du für Kinder, die du gar nicht kennst. ...
...
Das ist keine Entscheidung für die fremde Kinder (die übrigens auch Lebewesen sind), das ist meine Entscheidung! Meines Gewissens und Sicherheitsempfindens!
Danke für die Teilnahme!
Gruß!
 

speedy2011

Geomaster
Früher hatten wir Fahrtenmesser, die waren scharf und spitz. Die haben wir im Schlauchboot auf der Ostsee in Schweden beim Angeln dabei gehabt. Verletzt hat sich niemand und das Boot hatte auch kein Loch.

So etwas wie Kindermesser gab es damals nicht. :pirat5:

Mein Sohn hat mit fünf Jahren mein altes Taschenmesser als Dauerleihgabe bekommen mit dem Hinweis, daß ich es ihm wieder wegnehme, wenn er Mist damit macht.

Er hat noch immer alle Finger und mittlerweile sein eigenes Kindertaschenmesser.
Nun, mit sechs Jahren, wünscht er sich ein Schnitzmesser. Ich dachte erst an ein Glock Feldmesser (da hat er in 30 Jahren noch etwas von), aber das scheint wohl zum Schnitzen nicht so geeignet zu sein. :D Nun wird es wohl ein Kinderfahrtenmesser.

Aber BTT: wieviele Kleinkinder gehen wohl allein cachen und wissen nicht, daß man sich an einem Taschenmesser verletzen kann? Ich würde zwar auch kein Messer auf Reisen schicken, die Reaktion finde ich jedoch übertrieben.
 
Dieser Thread beweist mir einmal mehr, warum TBs nicht wirklich mag und noch weniger auf Reisen schicken mag.

webstreicher schrieb:
Die Eigentum-Regeln sind mir da mal ziemlich egal, wenn es um die Sicherheit geht.

(in Anhlehnung an Trappatoni) "WAAS ERRLAUBEN SIIICH WEBSTREICHER?!"

Dem einen ist das kleine Taschenmesser zu gefährlich, also schleift er die Klinge krumm und platt; der nächste Gutmensch ersetzt den kleinen Plüschteddy aus Polyacryl und Polyamid gegen ein naturverträgliches Modell aus selbstgesponnener Ziegenwolle; der nächste ist Fan vom HSW und tauscht den BVB-Anhänger gegen ein Modell seines Clubs ...
:kopfwand:

Es gibt auch eine ganz einfache Möglichkeit für TBs allgemein und solche die einem nicht gefallen:
Liegen lassen, Finger weg! der nächste Finder wird es Euch danken!
 

AoiSora

Geocacher
Wie schön, dass alle immer nur von Kindern reden, aber meine Beispiele mal komplett ignoriert werden. Aber naja wen man nichts findet um ein Beispiel zu widerlegen bzw. es zu schwer wird nimmt man sich doch lieber die leichteren Kritikpunkte vor (Die Kinder).
 
OP
Webstreicher

Webstreicher

Geocacher
Marschkompasszahl schrieb:
webstreicher schrieb:
Die Eigentum-Regeln sind mir da mal ziemlich egal, wenn es um die Sicherheit geht.
(in Anhlehnung an Marschkompasszahl)
1. Die GS-Regeln sind mir da mal ziemlich egal.

Marschkompasszahl schrieb:
...der nächste ist Fan vom HSW und tauscht den BVB-Anhänger gegen ein Modell seines Clubs
:D Das würde ich nie tun! :shocked:
 
OP
Webstreicher

Webstreicher

Geocacher
AoiSora schrieb:
...
Und nun frage ich mich: Warum muss man überhaupt ein funktionsfähiges Taschenmesser als TB auf Reisen schicken? Es gibt doch genügend anderen Müll den man verschicken kann oder? Also ich seh zumindest nicht denn Sinn, warum es ausgerechnet ein Messer sein muss.
Das weiss ich auch nicht. Vielleicht, weil das Männer Spielzeug ist?

Übrigens, ich habe wersucht, dass messer mit einer Hand zu öffnen. Bluuutt geflossen! :kopfwand: :irre: :eek:ps:
 
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