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Erlaubnissschein vom Forst für T5er?

KreuterFee

Geomaster
:D :lachtot: :lachtot: :lachtot: .

Das ist alles so unglaubwürdig, und dann wundert alle Welt sich, wenn man selbige nicht mehr versteht.
:D :lachtot:, wo ist eigengott wenn man Ihn braucht.
 

Nic_goe

Geocacher
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich sehr unbeliebt mache, werde ich mich nochmal aus aktuellem Anlass äußern.

Ich hatte heute in der Forstrechtsvorlesung genau diese Sache. Es ging vom Fallbeispiel darum, dass ein Waldbesitzer einen Cache in einem Baum beseitigt und zerstört hat.
Hierdurch kamen wir auch auf die Sache zu sprechen, ob ein Cacher überhaupt die Bäume besteigen darf.
Dies ist nicht gestattet. Laut allen Landeswaldgesetzen und auch des Bundeswaldgesetzes darf der Wald nur zum Erholungszweck betreten werden. Das besteigen der Bäume ist schlichtweg verboten.
Dazu kommt noch, dass der Waldbesitzer gegen diese Caches vorgehen sollte, da er bei einem Unfall für den Cacher haftet, da auf den Bäumen klettern keine waldtypische Gefahr ist.

Zudem noch einiges Wissenswertes für das Cachen im Wald:

Wenn der Cache wegen einem bevorstehenden Cachertreffen ausgelegt wird, ist dies keine Erholung mehr. Der Cacher verstößt also gegen des Allgemeine Betretungsracht.

Zudem ist das hinterlassen von Caches im Wald verboten, da dies Fremdkörper sind, die nicht in den Wald gehören.


Was ich hier erläutert habe sind jediglich die Rechtsnormen. Ob jeder gegen diese Rechte verstoßen will oder nicht bleibt ja jedem selbst überlassen. Und es soll auch Leute geben die Artikel über solche Sachen verfassen und selbst trotzdem dagegen Verstoßen ;)


Viel Spaß bis dahin beim Cachen und lasst euch nicht erwischen :p
 

ch3ka

Geocacher
Nic_goe schrieb:
Dies ist nicht gestattet. Laut allen Landeswaldgesetzen und auch des Bundeswaldgesetzes darf der Wald nur zum Erholungszweck betreten werden. Das besteigen der Bäume ist schlichtweg verboten.

Ersteres stimmt natuerlich. Ich kenne jedenfalls kein Waldgesetz, welches ausdruecklich das beklettern der Baeume gestattet. Andererseits kenne ich auch keines, welches dies explizit verbietet.

Wenn nun meine Erholungsabsicht darin besteht, mal an nem Baum abzuhaengen - dann darf ich den Wald zu diesem Zweck betreten, oder?
Ich denke nicht, dass man sich aus dem Betretungsrecht ein Bekletterungsrecht biegen kann - aber "verboten" ist es erstmal auch nicht, oder? Sonst wuesste ich auf Anhieb ganz viele schwerkriminelle Kinder :roll:
 

Nic_goe

Geocacher
Der Wald darf BETRETEN werden.
Ich verstehe unter Betreten das voreinandersetzten der Füsse auf dem Boden bzw. der Humusauflage/Streuschicht.

Und ich denke auch, dass es wenn es zu einer Klage mal irgendwann kommen sollte, es der Richter ähnlich sieht.

Es steht auch in keinem Gesetz, dass du deinem Nachbar mit dem Hammer auf den Kopf hauen darfst, aber man kann es mit der Körperverletzung in Verbindung bringen.

Ich will damit nur sagen, dass nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist.
 
Ich wiederhole mich gerne: Er will sich mit dem Bisschen, das er glaubt zu wissen, hier als "Experte" wichtig machen, da sich sonst kein Schwein dafür interessiert. Genau wie seine Kollegen mit den Killerspielen.

http://jaegerblog.wordpress.com/
 

Zappo

Geoguru
ch3ka schrieb:
....Sonst wuesste ich auf Anhieb ganz viele schwerkriminelle Kinder :roll:
Na, bei aller Liebe - als Kind sich in Stockwerk 2 von Nachbars Kirschbaum rumzutreiben dürfte doch ein anderes Kaliber sein als mit Klettergeraffel sich in 30 Meter Höhe hochzurödeln :D

Gruß Z.
 

baer2006

Geoguru
Nic_goe schrieb:
Zudem ist das hinterlassen von Caches im Wald verboten, da dies Fremdkörper sind, die nicht in den Wald gehören.
Das sehen anscheinend nicht mal die für den Wald Verantwortlichen so eng. Ich zitiere hier mal einen Satz aus einer E-Mail, die ich kürzlich von einer Mitarbeiterin der Bayrischen Staatsforsten erhalten habe:

"Grundsätzlich möchten wir betonen, dass wir nichts gegen Geocaching haben, solange dies im Rahmen des freien Betretungsrechtes geschieht, das heißt keine Schäden am Waldboden, an Bäumen und Pflanzen entstehen."

D.h., solange niemand buddelt, Schrauben in Bäume dreht, etc. (also mehr oder weniger das, was auch die "offizielle Guideline" von Groundspeak sagt), haben die anscheinend kein Problem mit Geocaching.

P.S.: In meiner Anfrage ging's aber nicht um T5er, weswegen mein Beitrag hier eher off-topic ist. Sorry!
 

Nic_goe

Geocacher
GEOrge LuCACHE schrieb:
Ich wiederhole mich gerne: Er will sich mit dem Bisschen, das er glaubt zu wissen, hier als "Experte" wichtig machen, da sich sonst kein Schwein dafür interessiert. Genau wie seine Kollegen mit den Killerspielen.

http://jaegerblog.wordpress.com/

Das hat in meinen Augen nicht mit Wichtigmachen oder sonst was zu tun.

Es gibt User die sich eventuell ein wenig für dieses Thema interessieren und für die schreibe ich gerne ein paar Dinge auf, die sie sich gerne durchlesen können.

Wenn dich das Thema aber nicht interessiert und du etwas gegen diese Art von "Experten" hast, die auch gerne mal ihr Wissen teilen, auch wenn es noch so wenig ist, dann musst du dir das ganze nicht durchlesen, sondern investiere deine Zeit, anstatt laufend etwas zu schreiben, zum Aneignen von eigenem Expertenwissen.
 

Zappo

Geoguru
GEOrge LuCACHE schrieb:
Ich wiederhole mich gerne: Er will sich mit dem Bisschen, das er glaubt zu wissen, hier als "Experte" wichtig machen.....
Ach ja, so ein bisschen Information aus einer "Forstrechtsvorlesung" ist doch auch nicht schlecht. Natürlich wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gelehrt wird - ich hab aber da keine Ahnung. Ich klettere nicht auf Bäume.
Und bei dem Rest, was ich so tue, ist mir relativ unbekannt, ob das verboten ist - das dürfte aber die Situation von fast allen Bürgern sein.

Gruß Zappo

PS: daß Du ne (lustige) Quatschseite verlinkst, ist Dir doch klar, oder?
 

ch3ka

Geocacher
Zappo schrieb:
ch3ka schrieb:
als Kind sich in Stockwerk 2 von Nachbars Kirschbaum rumzutreiben dürfte doch ein anderes Kaliber sein als mit Klettergeraffel sich in 30 Meter Höhe hochzurödeln :D

Nun, so manches Baumhaus von damals war schon ein T4+ (und sicher nicht GS-Guideline-kompatibel) :lachtot:

Naja - ich glaube jedenfalls kaum, dass es ein Gesetz gibt, nachdem das Beklettern mit rudimentaeren Hilfsmitteln erlaubt, mit professionellem Klettergeraffel jedoch verboten ist - ganz gleich bis zu welcher Hoehe.
 

Nic_goe

Geocacher
Und wenn du gerne auf Bäume kletterst, dann mach es wie die Kinder.
Geh in Nachbars Garten auf den Kirschbaum. Der unterliegt nämlich nicht dem Waldgesetz :p
 

Zappo

Geoguru
baer2006 schrieb:
Nic_goe schrieb:
Zudem ist das hinterlassen von Caches im Wald verboten, da dies Fremdkörper sind, die nicht in den Wald gehören.
Das sehen anscheinend nicht mal die für den Wald Verantwortlichen so eng......
Ist ja auch völliger Quatsch. Auf der Habenseite alles, was man sich so an Positiven vorstellen kann - und auf der "Negativseite" ne harmlose betreue Tupperdose. Da hat jeder Waldlehrpfad ne negativere Bilanz.

Wer sich über ne unstörende Dose im Wald aufregt, und den Buchstaben des Gesetzes in der Hinsicht überstrapaziert, der ist ein Depp. Punkt. Nicht ernstzunehmen - und nicht zu akzeptieren. Ob das nun Jagd, Forst oder Gesetzgeber ist.

Aber ist OT - auch sorry :D

Gruß Zappo
 
@Zappo: Die feuchten Träume irgendwelcher Waldbesitzer und ihrer Helfershelfer die anscheinend heute als Fakten in Forstseminaren gelehrt werden sind nicht wirklich interessant, nein. Schon gar nicht, wenn indoktrinierte Erstsemester sie hier als Tatsachen darzustellen versuchen. Nachher glaubt's noch jemand. Ich habe keine Lust auf Stress beim Klettern, weil da jemand meint, er könne mir das verbieten, weil es "ja gar nicht erlaubt" sei. Das Thema wird auch nicht dadurch interessanter, dass jemand es ohne geänderte Faktenlagen wieder hervor holt.
Und ja, ich weiß, dass die Seite Satire ist.

http://jaegerblog.wordpress.com/
 

Nic_goe

Geocacher
Ich stelle diese Fakten ja nicht als meine eigenen da. Ich habe bereits geschrieben, dass dies das Thema einer Vorlesung war. Und wenn du das ganze einem "Erstsemesters" (was ich nicht bin, aber das tut ja nichts zur Sache) nicht glaubst, dann lass dir sagen, dass solche Vorlesungen von Professoren gehalten werden, die meiner Meinung nach sehr kompetent sind.

In deinen Augen wird dies aber sicher ganz anders aussehen.
 
"das Besteigen der Bäume ist schlichtweg verboten" hattest du geschrieben. Das ist aber schlichtweg falsch.

http://jaegerblog.wordpress.com/
 

Nic_goe

Geocacher
GEOrge LuCACHE schrieb:
"das Besteigen der Bäume ist schlichtweg verboten" hattest du geschrieben. Das ist aber schlichtweg falsch.

http://jaegerblog.wordpress.com/

Hast Du auch irgendeinenHintergrund für diese Behauptung?
 

adorfer

Geoguru
Was ist jetzt dre Erkenntnisgewinn? Dass man sich beim Geocachen nicht erwischen lassen sollte?
War das jemals anders?

(Problem haben doch nur diejenigen, die mit T5-Tshirt und Geocaching-Fahne am Rucksack als Cachers ins Fernsehen wollen.)
 

Zappo

Geoguru
Nachdem jetzt jeder - einschließlich mir - seine Agenda losgeworden ist, greife ich gerne den Gedanken auf und frage nach einem BELEG für die Aussage "verboten"- wäre rüber und nüber interessant. Ein "kann man sich doch denken" ist zwar auch MEINE Meinung, aber ein Beleg wäre wirklich mal sinnvoll.

Gruß Zappo
 

Team FamBi

Geocacher
Nic_goe schrieb:
GEOrge LuCACHE schrieb:
"das Besteigen der Bäume ist schlichtweg verboten" hattest du geschrieben. Das ist aber schlichtweg falsch.

http://jaegerblog.wordpress.com/

Hast Du auch irgendeinenHintergrund für diese Behauptung?

@ Nic_goe:

Hier ( § 14 BWaldG) zumindest ist nichts zu finden...

http://www.buzer.de/gesetz/4619/a63790.htm

Da steht noch nicht einmal, dass ich auf den Wegen bleiben muss, wenn ich zu Fuss unterwegs bin...
Klettern ist nicht erwähnt und wenn ich vom Baum falle, dann gilt das wohl als "waldtypische Gefahr", für die ich selbst verantwortlich bin...

Hast Du auch irgend einen Paragrafen o.ä.? :kaffee2:
 
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