-tiger-
Geowizard
Was bringt dich zu dieser Annahme? Zumindest bei opencaching.de kann ich dir versichern, daß sich die Handhabung von Caches in Naturschutzgebieten seit Ewigkeiten nicht geändert hat. Es war dort schon immer so, daß ein Cache nur dann zulässig ist, wenn er im Rahmen der gültigen deutschen Gesetzgebung legal gesucht werden kann. Wie soll es auch anders sein, es steht niemand über den Gesetzen, weder oc.de noch gc.com.tituz schrieb:Bei Caches in Naturschutzgebieten glaube ich auch an ein Prinzip, das dahintersteckt. Caches in Naturschutzgebieten sind offensichtlich nicht mehr erwünscht bei GC. Bei OC sehe ich die gleiche Tendenz.
Es wurde auch bestimmt schon 1000mal hier im Forum geschrieben, daß man nicht alle Naturschutzgebiete über einen Kamm scheren kann, entscheidend ist die zu dem Gebiet gehörende Naturschutzverordnung. Wenn der Cache den Regelungen in der Verordnung entspricht, darf er bei opencaching.de gelistet werden. Wenn z.B. im NSG Wege nicht verlassen werden dürfen und der Cache an einer Infotafel ist, wo man ihn vom Weg aus finden und erreichen kann, ist er zulässig. Die Regeln gibt in dem Fall nicht oc.de vor sondern der Gesetzgeber, da lässt sich wenig dran rütteln.
Das gleiche gilt für die Fledermausgeschichte, worum es hier ja letztendlich geht. Hier kann man ein paar Regeln (für oc.de und gc.com verbindlich, auch wenns nicht direkt drinsteht
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__42.html