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Freizeitkarte Deutschland für Garmin BaseCamp und GPSr

OP
toc-rox

toc-rox

Geomaster
Derzeit aktuell ist die Kartenausgabe 12.3 (Ausgabe 12.4 kommt in Kürze).

Prüfung in BaseCamp (OS X) : Karten -> Informationen zu installierten Karten ... -> Version 12.03

Prüfung im GPS-Gerät (Dakota) : Einstellungen -> Karte -> Karteninformationen -> Freizeitkarte_Deutschland 12.3

Gruß Klaus
 

noell

Geocacher
Danke an toc-rox

Wenn man weiß wo man suchen soll ist alles ......... :D

Ergänzung BaseCamp ( Win )

Extras ---> Kartenprodukte verwalten --> Karte Produktmanager


Gruß Noell
 
OP
toc-rox

toc-rox

Geomaster
Die Freizeitkarten Deutschland, Österreich und Schweiz sind in der Ausgabe 12.4 erschienen.
Das Kartenmaterial basiert auf den OpenStreetMap-Daten vom 20.04.2012.

Link: http://www.freizeitkarte-osm.de

Freizeitkarte: Ergänzungen / Veränderungen in dieser Ausgabe (12.4):
- allgemeine Verbesserung des Routings
- allgemeine Verbesserung der Darstellung
+ Darstellung des allgemeinen POIs als "rotes Quadrat" (vormals "rotes Kreuz")
+ Darstellung von Ruinen und Bunker durch eigene Signaturen
+ Darstellung von Beobachtungs- / Funktürmen durch eigene Signaturen
+ Unterscheidung der Waldgebiete in Laub-, Nadel- und Mischwald
+ Darstellung der Waldgebiet durch die topografischen Standardsignaturen
+ hellere Darstellung von Bauland, Bauerwartungsland und Brachland
+ eigener POI für Bauernschaft / Weiler (brauner Punkt, braune Schrift)
+ eigene Symbole für Tor, Schlagbaum und Umlaufsperre
+ korrekte Darstellung von Plätzen (vormals Ringstraße)
+ schraffierte Darstellung der Flächen von Kraft- / Umspannwerken
- Implementierung von Skipisten, Loipen und Rodelbahnen (durch Roman, Feature noch nicht aktiv)

Entwicklungsumgebung: Ergänzungen / Veränderungen in dieser Ausgabe (12.4):
- vollständige Vorverarbeitung für Style-Files (Preprozessor)
- ppp.pl 1.2.44
- MapTool (mt.pl) 0.6.0
- mkgmap r2267
- bounds (world) vom 21.02.2012
- jmc 0.6

Kartenstatus:
Alle Freizeitkarten befinden sich im Status "Erprobung".
Hilf mit die Karten zu verbessern - Danke.

BDrqA.png

Kartendarstellung in BaseCamp: Brunsbüttel, Schleuse

Gruß Klaus
 

kitt

Geocacher
Guten Morgen,
ich habe mir gestern die Karte heruntergeladen und heute morgen dann ausprobiert. Ich wollte einen Track in Mapsource nachzeichnen um eine Route davon zu erstellen. Leider funktioniert das mit der Freizeitkarte gar nicht. Bei allen anderen Karten einwandfrei. Ich habe mal alles auf der Seiter der Karte gelesen und dort steht, dass als privat bezeichnete Wege grundsätzlich vom Routing ausgeschlossen sind. Ich nehme nun an, dass es daran liegt. Das würde dann aber bedeuten, dass diese Karte zum Wandern überhaupt nicht geeignet ist, da anscheinend viele kleine Wege als privat markiert sind. Ist das so gewollt? Das fände ich sehr schade

Habe mal 2 screenshots gemacht um es zu zeigen.

Gruß Kitt
 

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Danii0206

Geocacher
kitt schrieb:
[...] da anscheinend viele kleine Wege als privat markiert sind. Ist das so gewollt?

Wege die Privat sind, sollten auch nicht betreten werden. Daher denke ich, ist es richtig diese vom Routing auszuschließen.
Wenn bei dir in der Gegend öffentliche Wanderwege als privat gemappt sind, dann wäre das ein Fehler in der OSM-Datenbank, nicht in der Karte.
 

kitt

Geocacher
Ok, das war mir so nicht klar, weil andere OSM Karten routen nämlich über die Waldwege.
Und das mit dem Privat war ja erst mal nur eine Vermutung, weil das in Klammern hinter der Bezeichnung steht.
Danke für die Antwort.
 

adorfer

Geoguru
Danii0206 schrieb:
kitt schrieb:
[...] da anscheinend viele kleine Wege als privat markiert sind. Ist das so gewollt?

Wege die Privat sind, sollten auch nicht betreten werden. Daher denke ich, ist es richtig diese vom Routing auszuschließen.
Wenn bei dir in der Gegend öffentliche Wanderwege als privat gemappt sind, dann wäre das ein Fehler in der OSM-Datenbank, nicht in der Karte.
Das ist dann in der Tat ein OSM-Problem und muss auch dort gefixt werden.
Private Waldwege haben nämlich nicht "access=no" oder "access=private", sondern "motorcar=no" "bicycle=yes", "foot=yes".
Es sei denn, da steht auch noch "Betreten verboten" dran.
(Dann sollte man dort aber auch nicht wandern. Zumindest nicht nach dem Routing einer normalen Karte.)
 
OP
toc-rox

toc-rox

Geomaster
kitt schrieb:
... da anscheinend viele kleine Wege als privat markiert sind. ...
@Kitt: Könntest du einen größeren Screenshot (mit Koordinaten) einstellen auf dem die privaten Wege zu erkennen sind ?
Dann könnten wir den Sachverhalt anhand der OSM-Daten einmal prüfen ... Gruß Klaus
 

kitt

Geocacher
Hallo toc-rox,
ich hoffe das geht nun so wie ich das gemacht habe. Quasi sind dort alle Wege die lila gestrichelt sind als privat markiert.
Ich habe verschiedene andere OSM- Karten probiert und alle routen dort ganz normal den Track entlang, warum auch immer. :ka:

Gruß Kitt
 

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adorfer

Geoguru
Zumindest derzeit alles ganz normale highway=track mit normalen grades zwischen 2 und 5.
Bist Du sicher, dass Du Fußgänger-Routing aktiviert hast?
 

kitt

Geocacher
Ja ganz sicher Fußgängerrouting und wenn ich mit dem Cursor auf einen der Wege gehe steht da folgendes : Feld-Waldweg (ohne,2,3)(privat).
 
OP
toc-rox

toc-rox

Geomaster
@kitt: Zunächst einmal Danke für das Einstellen der Daten.

Ich habe mir einmal exemplarisch zwei Wege in den OSM-Daten angesehen:
"Lila" Weg - OSM-Tagging:
access: agricultural
highway: track
sac_scale: hiking
tracktype: grade2

"Brauner" Weg - OSM-Tagging:
highway: track
motorcar: no
surface: gravel
tracktype: grade3

Der "Lila Weg" ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen (zumindest in den OSM-Daten so ausgewiesen).
Nach unserem Verständnis (Johannes und meinem) ist dieser Weg somit nicht für Fußgänger und Radfahrer zugelassen.
Deshalb wird er als "privat" ausgewiesen und auch nicht darüber geroutet. Hier solltest du (falls möglich) die Gegebenheiten
vor Ort einmal prüfen und anschließend (abhängig vom Ergebnis) möglicherweise die OSM-Daten der Wege korrigieren.

Gruß Klaus
 

kitt

Geocacher
Hallo Klaus,
ich kenne die Gegebenheiten dort und weiß, dass diese Wege frei für Fußgänger sind. Bei Fahrrad bin ich mir nicht ganz sicher, aber da könnte man ja evtl. mal bei der mtb-map schauen, die sich ja vorrangig um Fahrradfaher kümmert.
Werde mich dann mal schlau machen, wie ich das weitergeben kann.

Gruß Kitt
 

Schrumbi

Geocacher
Das Thema "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" müssen wir klären. Eindeutig wendet sich das Schild 250 "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art" ausschließlich an Kraftfahrzeuge, begründet also kein Verbot für Fußgänger.

Dazu braucht es das Schild 259 "Verbot für Fußgänger". Ein Verbot für jeden Verkehr begründet auch der Hinweis "Privatweg - Betreten oder Befahren verboten", auch wenn es sich dabei nicht zwingend um ein amtliches Verkehrszeichen handeln muss.

Zusatzschilder (1004 ff) können in einzelnen Fällen eine Einschränkung des darüber befindlichen Durchfahrtsverbots bewirken. Es existiert allerdings kein offizielles Zeichen, dass auch den Fußgängern den Durchgang verbieten könnte.

Daraus folgere ich: Wenn ein öffntlicher Weg nicht durch das Zeichen 259 gekennzeichnet ist, ist Fußgängern der Durchgang immer erlaubt. Andernfalls muss ein Weg ausdrücklich als Privatweg erkennbar und mit einem entsprechenden Zusatz versehen sein, damit Fußgänger "draußen bleiben" müssen.

So schließe ich daraus, dass das Fußgängerrouting auf "Durchfahrt-Verboten"-Wegen grundsätzlich möglich sein sollte.

Wir die Situation in anderen Ländern ist, weiß ich so nicht.

Gruß

Bernd
 
Meine Theorie für den Motorradführerschein ist zwar jetzt 1 Jahr her, ich bin mir aber ziemlich sicher das dafür explizit ein Verbot für Fussgänger hin muss. Normalerweise steht an solchen Wegen ein Verbotsschild für Kraftfahrzeuge, eventuell in Hinsicht auf den Typ spezifiziert mit dem Hinweis "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Das ist kein Verbot für Fußgänger und Radfahrer....

LG
 
Ich kann mir aber nur vorstellen das sich jemand beim taggen eines Weges derart dezidiert Gedanken darum macht.
Ich denke das wird eher in Hinsicht auf "Landwirtschaflicher Verkehr frei" so gesetzt. ^^
Ich setze die Attribute für die entsprechenden Fahrzeuge auf "no" so wie ich es vor Ort vorfinde. Imho die sicherste Methode um Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin aber für Korrekturen in meinem Weltbild aufgeschlossen...

LG
 

kitt

Geocacher
Ich weiß, dass es in der gegend auch Wege gibt, die aber gar nicht auf der Karte verzeichnet sind, die ein Schild haben, Privat Durchgang verboten. Das gilt dann natürlich auch für Fußgänger. Wahrscheinlich sind diese Wege deswegen auch nicht auf der Karte. Auf den anderen Wegen sind wir schon gewandert, wären wir nicht, wenn es dort Verbotsschilder für Fußgänger gegeben hätte.
Gruß Kitt
 

Schrumbi

Geocacher
Vielen Dank Klaus für die "weiterführende" LIteratur.

Doch auch diese Literatur hilft uns nur insofern weiter, als sie klarstellt, dass das Betreten privater Grundstücke durch den Eigentümer durch "geeignete" Maßnahmen (Umfriedung, Beschilderung usw.) verhindert werden darf.

Daraus lese ich aber explizit, dass ein Verkehrszeichen "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" definitiv alleine NICHT ausreicht, Fußgängern das Betreten zu untersagen. Dazu gehört nach der zitierten Literatur (Waldgesetze des Bundes und der Länder) eben auch die Kennzeichnung als Privateigentum und bei Wegen zusätzlich ein ausdrückliches Betretungsverbot für Fußgänger.

Das findet man auch, aber eben nicht allzu häufig.

Denn der Grundtenor aller zitierten Waldgesetze liegt im BETRETUNGSRECHT für jedermann, solange nicht ein ausdrückliches Betretungsverbot vorliegt. Dabei ist festzustellen, dass nicht einmal ein generelles Wegegebot herrscht; d.h. wo nicht andere Belange entgegenstehen (z.B. Naturschutz), ist auch das Verlassen der Wege in Wald und Flur erlaubt.

Ich zitiere hier beispielhaft das Gesetz zum Schutz der Naturund der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern:
"§ 40 Betreten der freien Landschaft
(zu § 27 BNatSchG)
(1) Jeder darf in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad oder Krankenfahrstuhl befahren.
(2) Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht innerhalb einge- friedeter Grundstücke, auf denen Tiere weiden, Garten- bau, Teichwirtschaft oder Fischzucht betrieben wird, sowie für Hof- und Gebäudeflächen. Die landwirt- schaftliche Bewirtschaftung darf durch das Betreten gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht beeinträchtigt wer- den. Gegenstände dürfen nicht in Natur und Landschaft
zurückgelassen werden. Die Erholung anderer in Natur und Landschaft darf nicht gestört werden."

Wie man deutlich nachlesen kann, ist hier sogar ausdrücklich das Betreten privater Wege gestattet!

Ähnliche Regelungen finden sich auch in anderen Waldgesetzen. Damit schließe ich daraus, dass ein Betretungsrecht so lange gewährleistet ist, bis es ausdrücklich verboten wird. Und das geht nun mal nur durch entsprechende Regelungen vor Ort oder - wie in Naturschutzgebieten und Nationalparks - durch Regelungen für ein betreffendes Gebiet.

Bernd
 
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