adorfer
Geoguru
Vorab: Da wird nichts bei herauskommen, selbst "Dicke Hunde"(meine Meinung) wie "Esra" sind schließlich weitestgehend ungeschoren davongekommen.buddeldaddy schrieb:Ich frage mich aber gerade wie das rechtlich aussieht. Die Seite wird ja gezeigt und ist kein Fake. Die anderen User deren namen ich ja ach kenne sind echt. Der Schauspieler behauptet ja auch "meine Seite". Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Welche Rechtsgüter kämen denn zumindest denkbar in Betracht?
a) Datenschutz für reale OC-Mitglieder
b) Namensrecht der realen OC-Mitglieder
c) Namensrecht von opencaching.de
d) Urheberrecht an Inhalten von Opencaching.de
e) Gebrauchtsmusterschutz von Inhalten von Opencaching.de
a) Bei "Fund-Zahlen" von pseudonymen Benutzeraccounts handelt es sich zwar um personenbeziehbare, aber eben noch keine persönlichen Daten. Daraus ließe sich noch etwas machen, wenn nicht jedem Anmelder klar ist, dass diese Daten stets öffentlich für jedermensch einsehbar sind.
b) Namensrecht am eigenen Pseudonym: Gibt es in dieser Form nicht. Allenfalls die mangelnde Trennung von Realität und Fiktion ("Fiktionale Statistik, die jedoch zu >90% der Realität entspricht") könnte ein Ansatzpunkt sein. Wie stark wurden die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten "realen" Cacher geschädigt, dass oben in der öffentlichen Liste ein Name ausgetauscht wurde? Wurde BlinkyBill dadurch geschädigt, dass er dort nicht erwähnt wurde? Dafür wird sich bestimmt auch ein Anwalt finden lassen, der das vertreten mag. Chancen würde ich dem jedoch nicht zusprechen.
c) TV-Sender wird argumentieren, dass opencaching eine öffentlich auftretende bekannte Marke ist und diese es auch zu dulden hat, Gegenstand von fiktionalen Geschichten zu werden. Und dass das auch gilt, wenn der Kontext negativ ist (vgl. BMW hat es auch zu dulden, wenn ein Krimi-Mörder ein solche Fahrzeug zur Tat nutzt)
d) Gezeigte opencaching.de-Inhalte weisen nach meinem Verständnis keine urheberrechtliche Schöpfungshöhe auf. Verstoss gegen "Datenbank-Schutzrecht" ist wg. Medienbruch (es wurde nicht die Datenbank kopiert, sondern lediglich etwas abgefilmt) schwierig. Da jedoch die bestehdende OC-Datenbank als Grundlage diente, prinzipiell machbar. Schadensersatzanspruch wird mit etwas Glück dann 500€ betragen, aber eher 50.... Vorteil wird hier jedoch, dass OC bislang keine Aussagen zur Content- und Datenbanklizenz getroffen hat, die Inhalte (inkl. der Zusammenstellung) also einer proprietären Lizenz unterliegen. Da OC diese Daten jedoch in der Vergangenheit "breit gestreut" hat, kann ggf. wegen langjähriger Duldung von einer üblichen Praxis der "Datenübernahme von OC" gesprochen werden.
e) Seitenlayout der opencaching.de-Seiten wurde zwar verwendet, jedoch wird es mit der Einzigartigkeit des Design schwierig. Ein beim DPMA gemeldeter Gebrauchsmusterschutz besteht zumindest meines Wissens nicht. Titelschutz? Hier nicht zutreffend.
Es bleiben also Persönlichkeitsrechte der Personen hinter den verwendeten Cacher-Nicks und evtl. der Datenbankschutz für die realen OC-Statistiken.
Aber wie eingangs geschrieben: Das kostet nur Zeit und Nerven, bringt keine gute Publicity und es kommt nichts Sinnvolles bei heraus.