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Geocachingverbot wegen Schweinegrippe, 100€ Strafe

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Weil es unnötig wäre und die Kartenansicht mit Karteileichen zupflastern würde.

Ich würde das jetzt nicht mit einer vollen Kartenansicht begründen. Die lässt sich filtern und theoretisch könnte man auch archivierte Caches anzeigen.


Eines Tages wird der Zugang zum Denkmal mit einigen wenigen Metallabsperrungen halbherzig eingezaeunt.
[…]
Nachdem sich dann aber doch immer wieder einzelne Sucher darueber beschweren warum ein Cache der vermeintlich hinter einer Absperrung liegt aktiv ist deaktiviere ich den Cache und entferne ihn.
Die Zeit vergeht (~2 Jahre) und keine Renovierungsarbeiten finden statt.
[…]
Reviewer gibt mir eine Frist und schlaegt vor die Dose temporaer zu verlegen.
Ich finde keinen fuer mich akzeptablen Platz
[…]
Also was ist zB in so einem Fall das Problem den Cache weiterhin deaktiviert zu halten?

Eine Archivierung halte ich aber für sinnvoll. Der Cache ist für längere Zeit nicht machbar, sogar das großzügige Angebot, den Cache zu verlegen (wäre dann ja eigentlich schon ein neuer Cache) wurde abgelehnt. Dann soll man doch ruhig einem anderen Cacher die Chance geben, in der Nähe eine Dose zu platzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fadenkreuz

Geoguru
Irgendwie vermischst du in deiner Antwort den Beispielfall von Hynz und die konkreten Fälle mit dem Betretungsverbot.
Aber eigentlich ist es auch egal. Es wird passieren, was passieren wird. Und ich bin mir sicher, dass das eine zwangsweise Archivierung sein wird.
 

lolyx

Geoguru
Aber eigentlich ist es auch egal. Es wird passieren, was passieren wird. Und ich bin mir sicher, dass das eine zwangsweise Archivierung sein wird.
Egal finde ich es nicht, ansonsten würde ich hier nicht schreiben und wie schon aufgezählt halte ich die Zwangsarchivierung in dem konkrenten Beispiel (Schweinepest) für per se als nicht sinnvoll.
Wer entscheidet denn ob ein Cache nun noch erreichbar ist, oder nicht? Also alles archivieren, auch die im Industriegebiet Nord?

Und das Argument "Und an den Rändern der Betretungsverbote würde die immer noch für Abstandskonflikte sorgen" klingt irgendwie nach "Powertrail rund um die Sperrzone 1/4321" :headbash:

Immerhin, wenn sich die Aufregung gelegt hat und es wieder zurück auf normal geht wird sich das Gebiet in den absoluten FTF Himmel verwandeln (minus den Caches, die wegen dem Sperrzonenpowertrail nicht mehr reaktivierbar sind).
 

viennacache

Geomaster
Ich bin zunächst froh, dass ich das Thema Schweinegrippe bislang nicht kannte und Österreich offenbar noch nicht betroffen ist.

Aber wenn es zu uns kommt, dann wird es sicher noch viel komplizierter gehandhabt als in Deutschland. Bund, Länder, Gemeinden, totales Kompetenzwirrwarr :ROFLMAO:

Und wie unsere Reviewer das handhaben werden, das wird sicher ein Spaß. Ein weltweites Groundspeak-Regelwerk für solche Fälle gibt es ja offenbar nicht.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Die Schweinegrippe ist übrigens eine recht harmlose Sache. Ganz anders ist es bei der afrikanischen Schweinepest. Die überlebt keine Sau.
 

lolyx

Geoguru
Wenn ich mir https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8b/ASP_-_Übertragungswege_1.png ansehe, sieht das irgendwie unaufhaltsam aus.
Ich will damit nicht die Maßnahmen in Frage stellen, ich kenne mich nicht damit aus, aber wenn Kohlraben, Futtermais, Personen landwirtschaftliche Geräte alle den Virus weiter tragen können ... :nosmile:

Die Schilder an den Autobahnraststätten, keine offenen Fleischabfälle liegen zu lassen hatte ich öfters gesehen.
Hat jemand etwas gelesen, ob bekannt ist auf welchem Weg die Scheinepest in den Kreis gekommen ist?
 

lolyx

Geoguru
Aktualisierung auf
https://www.kreis-bergstrasse.de/ak.../amtliche-bekanntmachungen-2024/046-8-av-asp/
und eine soweit ich das sehe dazu aktualisierte Karte:
https://geoportal.kreis-bergstrasse...basemapview=basemapde&client=core&language=de

Die Änderung der Namen der Zonen auch unter
https://landwirtschaft.hessen.de/pr...e-ii-neue-sperrzone-i-kuenftig-als-pufferzone

Die Einschränkungen bzw. Geocaching gelten für die Zone II.
Wenn ich nichts verdrehe ist das der Bereich von Wiesbaden bis Mannheim in Nord-Südrichtung (~65 km) und fast Alzey bis Groß-Umstadt in West-Ostrichtung (~60 km). Eine KML oder GPX habe ich nicht gefunden, aber das müssten über 2300 Quadratkilometer Fläche sein.
 

eMundeS

Geocacher
Was ich generell nicht verstehe, ist diese Formulierung:
"Im gesamten Gebiet der in Ziffer I 1. bestimmten infizierten Zone (Sperrzone II) sind Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd verboten".
Also sprachlich versteh ichs natürlich, kein GC im gesamten Bereich, also auch nicht innerorts abseits der Wälder, nicht auf den Wegen... Aber wo ist da Sinn und Verstand? BaWü hat das gleiche verordnet, z.B. für das gesamte Stadtgebiet Mannheim. Also darf man in der Innenstadt keinen Cache im Parkhaus suchen?
Dafür gibt es sachlich keine Rechtfertigung, ist m.E. ein völlig überzogenen Eingriff in Grundrechte. Kann es mir eigentlich nur so erklären dass es Leute verfasst haben, die keine Ahnung von GC haben.
 

jennergruhle

Geoguru
Ja, das hast du recht gut zusammengefasst. Ein "alle Aktivitäten mit Verlassen der (Haupt-)Wege sind verboten" hätte völlig gereicht - egal ob fürs Suchen von Blaubeeren, Pilzen oder Geocaches.
Hingegen ist ein Verbot von "Cache-Rätsel zu Hause lösen", "Zahlen vom Hydrantenschild am Rathaus ablesen" oder "Hinter das Reklameschild an der Kreuzung greifen und die Filmdose hervorrufen" nicht nachvollziehbar. Letztere Dinge sind aber auch nicht als "Widerstand gegen das Verbot" erkennbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

db8us

Geonewbie
Guten Morgen Zusammen,

ja, das ist unglücklich formuliert. Man haette sonst auch bushcrafting, Pilzesuchen, usw. direkt benennen muessen.
Die Intension ist, das verlassen der Wege zu untersagen, das hat @jennergruhle absolut treffend formuliert.
Nun sind aber neben Veterinäraemt, Natuerschutzbehörde, Jagdbehörde, Bürgermeister, usw natuerlich viele Stellen betroffen und da dauert es etwas, bis alles "eingespielt" ist und jeder hat "seine Sicht" darauf,

In Mannheim gibt es z.B. bereits Warnschilder und "Hunde sind anzuleinen" Schilder, im Rhein-Neckar-Kreis aktuell nicht. Also der Gebietsförderalismus schlaegt auch voll zu.

Das Leinengebot zielt ebenfalls darauf, dass die Wildschweine in Ruhe gelassen werden, damit diese nicht woanders hinwandern und dort wieder neue Gruppen infizieren.
Das ist auch der Grund, warum im Sperrgebiet II die Jagd untersagt ist.

Hoffen wir, dass der Spuk bald wieder vorbei ist (wobei das sicher ein Wunschgedanke ist)

Viele Gruesse aus der Sperrzone II
Micha
 

lolyx

Geoguru
Das hat bestimmt alles seinen Sinn, was mich wie den einen oder anderen auch gewundert hat ist der spezielle "Schnitzeljagd" Zusatz.

Meiner Erfahrung nach verlaufen die die meisten Caches, die im Wald liegen, nicht mehr durch die Pampa, sondern eher an Wegen oder sehr nah an wegen (< 10 Meter) und würden somit nicht wirklich stören. Hier könnte ich noch verstehen, das man es sich einfach macht und nicht differenzieren will.
Wobei ich das Verbot dann außerhalb Feld und Flur auch in Städten immer noch nicht verstehen würde.

Das man andere Waldbesucher dann nicht auch ausschließt (von den Pilzsammlern wurde schon geschrieben) oder generell ein "abseits der Wege verboten" verfügt finde ich auch etwas merkwürdig.

Wenn ich mir im Vergleich die Handhabung im Osten ansehe, die schon etwas länge mit dem Problem mit der Afrikanischen Schweinepest zu kämpfen haben scheint es dort eine Kernzone zu geben in der es ein Betretrungsverbot für den Wald gibt.
Siehe z.B. für den Landkreis Spree-Neiße: https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2024/2024-02-09_tsav_asp-4-a-.pdf und https://www.lkspn.de/media/file/sat...r_Allgemeinverfugung-ASP_2024-07-01_A3_V2.pdf und auch
https://www.lkspn.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest/fragen-und-antworten.html
Daraus:
  • Im Kerngebiet ist das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft (Felder, Wiesen usw.) grundsätzlich verboten.
  • Spaziergänge innerhalb der geschlossenen Ortschaften des Kerngebietes sind gestattet, da es sich hierbei nicht um „offene Landschaften“ im Sinne der Tierseuchenallgemeinverfügung handelt.
  • Außerhalb der Ortschaften dürfen Feldwege und Waldwege aktuell jedoch nicht betreten werden. Die durch das Kerngebiet führenden öffentlichen Straßen dürfen für Spaziergänge genutzt, aber nicht verlassen werden.
  • Im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone sind Spaziergänge grundsätzlich erlaubt.
Das Kerngebiet in Spree-Neiße ist ca. 5*5 km groß.
In Oder-Spree kann ich nicht sagen, wie groß das Kerngebiet ist, da in der Karten von Sperrzone I und in der Allgemeinverfügung von
"Kerngebiet" "Gefärdetes Gebiet" und "Pufferzone" gesprochen wird.

Das die Sperrungen länger anhalten kann man übrigens auch an den Fällen im Osten sehen, dort war der erste Fall im September 2020
 
Zuletzt bearbeitet:

db8us

Geonewbie
Frustrierend ist auch, dass z.B. Hessen und BaWü scheinbar nur wenig Austausch mit den Bundesländern haben, die das Ganze schon hinter sich haben.
Originalzitat: " Mit dem behördlichen Austausch tun wir uns schwer".

Mal schauen, was die nächste Version der Allgemeinverfügung bringt...

VG
Micha
 

jennergruhle

Geoguru
Tja - auch Behörden sind nicht davor geschützt, unsinnige Anordnungen zu treffen, weil jemand "gut gemacht" wollte, aber nur "gut gemeint, aber schlecht durchdacht" abgeliefert hat. Das hat man ja teils in der Covid19-Zeit gesehen, mit so seltsamen Dingen wie:
  • Du darfst nicht allein auf der Parkbank sitzen, auch nicht wenn der nächste Mensch >100 m entfernt ist
  • Du darfst da schon sitzen, aber nur mit FFP2-Maske
  • Du darfst auch allein im Auto nur mit FFP2-Maske sitzen
  • Du darfst auch abseits aller Menschen nur mit FFP2-Maske spazieren gehen oder radeln
 

Mausebiber

Geowizard
Ja, ja, die Behörden,

ich gehe morgen im Großraum Bruchsal Rad fahren, von Forst Richtung Rhein und im großen Bogen wieder zurück.
Also rufe ich beim Rathaus Bruchsal an, um zu erfahren, ob es Sperrzonen gibt und was zu beachten ist. In Bruchsal hat absolut niemand eine Ahnung, man hat mich zum Landratsamt Karlsruhe verwiesen.
Also dort angerufen, erst im Gesundheitsamt, aber die sind nicht zuständig, wissen von nix, bitte im Veterinäramt anrufen.
OK, gemacht, aber die haben im Augenblick keine Zeit, rufen zurück. Kam aber nichts, kein Anruf.

Unglaublich, diese Zustände sind echt unterirdisch.
 

Mausebiber

Geowizard
  • Du darfst nicht allein auf der Parkbank sitzen, auch nicht wenn der nächste Mensch >100 m entfernt ist
  • Du darfst da schon sitzen, aber nur mit FFP2-Maske
  • Du darfst auch allein im Auto nur mit FFP2-Maske sitzen
  • Du darfst auch abseits aller Menschen nur mit FFP2-Maske spazieren gehen oder radeln

In Speyer durftest du in der Fußgängerzone kein Eis essen, da du die Maske nicht abnehmen durftest, musstest dazu in eine Nebengasse abbiegen.
 

schatzi-s

Geowizard
OK, gemacht, aber die haben im Augenblick keine Zeit, rufen zurück. Kam aber nichts, kein Anruf.

Unglaublich, diese Zustände sind echt unterirdisch.
Hast Du kontrolliert, ob Du noch Papier in Deinem Fax hast?

P. S.: Macht doch einen eigenen Thread auf fuer "Nicht jedem sofort einleuchtende Coronamassnahmen"
 

Fadenkreuz

Geoguru
Anrufen ist so 1990. ;)
Selbst ist der Mann und ein kurzes Googlen auf der Website des Landkreises Karlsruhe brachte das Ergebnis, dass es dort derzeit keine Maßnahmen gibt, die sich an Privatpersonen richten. Es gibt nur Maßnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung, die sich an Jäger und schweinehaltende Betriebe richten.
 
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