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Geräte zum Katapultieren der Wurfleine

Night-Fly

Geomaster
ich hab es mal mit ner pistolenarmbrust versucht...
die bolzen sind leider nicht schwer genug damit sie die angelschnurr nach unten zieht...
bei größeren pfeilen mag das vielleicht gehen, bezweifel aber, dass es der förster gern sieht oder sonst die rennleitung...
 

Team Spikeman

Geocacher
Sportbögen sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, man kann sie also besitzen und auch führen. Da kann dir auch der Förster im Wald nix, allerdings ist Bogenjagd in D auch für Jagdberechtigte verboten ;)

Bei den Armbrüsten erfolgte jüngst eine Gleichstellung mit den Schusswaffen:
"... tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Man darf sie zwar WBK-frei handeln, besitzen und auch führen, jedoch ist ihre Benutzung faktisch auf Schießstände begrenzt, denn durch die Gleichstellung finden alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei eben auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.

Im Zweifel sackt die Rennleitung also die Armbrust erstmal ein, bei den Bögen dürfen sie es (noch) nicht. Aber wenn sie wollen, holen sie halt das SOG aus der Mütze, damit kann man erstmal alles verbieten :D

Mit dem Bogen haben wir es mal versucht, allerdings hat man auch hier ein Gewichtsproblem. Wir mussten das Pfeilgewicht aus schon genannten Gründen drastisch erhöhen, was sich nicht unbedingt positiv auf die Flugeigenschaften auswirkte. Außerdem sind Pfeile relativ sperrig und neigen im Baum dazu, einfach mal im Geäst hängen zu bleiben.

Wenn man also einen geeigneten Bogen hat ( mit 'nem Kinderbogen kann man es eigentlich gleich lassen) und auch damit umgehen kann (!), kann man es versuchen. Wenn nicht, kommt man mit dem Kauf einer BigShot wohl billiger davon.
 

benzol

Geocacher
Nur mal so als Info für die Leute, die ihre Pilotleine mit der Zwille legen! ;)

wikipedia (Artikel: Zwille)
Nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Waffen.
 

Night-Fly

Geomaster
benzol schrieb:
Nur mal so als Info für die Leute, die ihre Pilotleine mit der Zwille legen! ;)

wikipedia (Artikel: Zwille)
Nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Waffen.

das schleudern mit armstüzen verboten sind wusste ich bereits... das dieses verbot auch schleudern einschließt die eine entspechende vorrichtung haben, macht auch sinn...
mein nachbau hat aber keine amstütze und damit sollte sie da raus fallen... zumindest soweit ich belesen bin.
die armstütze ist übrigends dafür da, dass eine höhere durchschlagskraft durch weiteres spannen erreicht wird und genau das ist der punkt...
 

benzol

Geocacher
Night-Fly schrieb:
mein nachbau hat aber keine amstütze und damit sollte sie da raus fallen... zumindest soweit ich belesen bin.

Für mich sah/sieht dieser Metallbügel "hinten" an deiner Schleuder aus, wie ein Armauflage oder zumindest wie eine Vorbereitung dafür. Ob sie unter das Waffengesetz fällt kann ich nicht sagen, aber ich kann mir vorstellen, das man mit der Zwille auch netten Kontakt mit den Grünen... ähhh... Blauen bekommen kann! ;)

Mein Beitrag soll die warnen, die zu Hause eine Zwille mit Armstütze in der Schublade liegen haben :roll: , deinen Beitrag lesen und anfangen zu basteln!
:richter: :gefaengnis:


Weiterhin Petri Heil! :p
 

Night-Fly

Geomaster
also der bügel den du meinst, ist nicht für irgendeine auflage am arm... mit dem bügel kannst du den griff verschieben... das heißt, ich könnte die gabel der schleuder weiter nach vorn verlagern...

was den kontakt mit der rennleitung betrifft, bin ich fest davon überzeugt, wie man denen gegenüber tritt und wie man sich rechtfertigt.
durch die angelrolle, meine kletterausrüstung und meine erklärung wird es mir sicher nicht schwer fallen klar zu machen, dass es für mich ein hilfmittel ist ein seil zu platzieren...

die auslegung es wäre eine waffe ist sicher eine möglichkeit, da müsste ich aber beim einkauf im baumarkt oder küchenstudio theoretisch auch eine waffenerwerbskarte mit mir führen...

ich lass es mal drauf ankommen was passiert...
bislang waren die leute nur überrascht wie gut das damit geht. egal ob am stadtpark, in der stadt oder im wald...
 

NC666

Geocacher
Team Spikeman schrieb:
Bei den Armbrüsten erfolgte jüngst eine Gleichstellung mit den Schusswaffen:
"... tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Man darf sie zwar WBK-frei handeln, besitzen und auch führen, jedoch ist ihre Benutzung faktisch auf Schießstände begrenzt, denn durch die Gleichstellung finden alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei eben auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.

Gibt es dazu eine Quelle? Der letzte Stand den ich finden konnte ist vom 26.03.2008, und nach dem kann man mit einer Armbrust - eng ausgelegt - gar nicht schießen.
 

adorfer

Geoguru
NC666 schrieb:
Gibt es dazu eine Quelle? Der letzte Stand den ich finden konnte ist vom 26.03.2008, und nach dem kann man mit einer Armbrust - eng ausgelegt - gar nicht schießen.
Ehrlichgesagt finde ich eine Armburst auch gar nicht so toll für den Zweck.
Zwille plus Angelschnur von der Lidl-Angel scheint mir da deutlich leistungsfähiger.
 

Team Spikeman

Geocacher
NC666 schrieb:
Gibt es dazu eine Quelle? Der letzte Stand den ich finden konnte ist vom 26.03.2008, und nach dem kann man mit einer Armbrust - eng ausgelegt - gar nicht schießen.
Z.B. hier und hier.

Die Verwirrung bezüglich des Begriffs "schießen" macht die Regelungen die Armbrust betreffend schon recht schwammig. Laut Gesetzgeber bedarf es dazu "eines durch einen Lauf getriebenen Projektils". Nun fehlt aber der Armbrust definitiv der Lauf. Schießt man nun damit, oder nicht :D ? Aufgrund dieser Unschärfe kann man momentan noch mit der Armbrust, auch als Minderjähriger unter Aufsicht, erlaubnisfrei "schießen". Allerdings, so lese ich das, nur unter Beachtung der geltenden Regelungen für Schusswaffen. Und diese Verlangen für dieses "Nicht-Schießen" einen Schießstand. Und für Schießstände gibt es nun einen ganzen Ar*** voller Auflagen, insbesondere sind sie ortsgebunden, man kann sie also nicht zum nächstbesten Klettercache mitnehmen.
 

NC666

Geocacher
@Team Spikeman:

Beide Links sind mir bekannt. Dein erster Link beruft sich auf den Inhalt des zweiten Links, nämlich der Betrachtung von Jürgen Kohlheim. Und ebendieser stellt in genau der von verlinkten Abhandlung die Anwendbarkeit des §27 WaffG in Frage, auf die Du anscheinend abzielst.

Nach allen Recherchen im Internet und ausgiebigen Studiums des Waffengesetzes und der dazugehörigen Nebenverordnungen, komme ich - zugegebenermaßen als Nichtjurist - zu dem selben Ergebnis wie Herr Kohlheim. Klärende Rechtssprechung konnte ich nicht finden.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Armbrust eine Schusswaffe, mit der man nicht schießen kann. :irre:

Mir hat die "Rennleitung" - trotz meines umfassenden Geständnisses zu welchem Zweck ich sie verwende - die Armbrust übrigens nicht konfisziert.

Gruß
Chris
 

Team Spikeman

Geocacher
NC666 schrieb:
Mir hat die "Rennleitung" - trotz meines umfassenden Geständnisses zu welchem Zweck ich sie verwende - die Armbrust übrigens nicht konfisziert.

Genau. Warum sollten sie auch?. Man darf sie erlaubnisfrei besitzen, transportieren, führen (im schußbereiten Zustand!), verleihen und verkaufen, da hier die Ausnahmeregelungen gelten.

Nur beim Benutzen wird es schwierig, da hier die Sicherheitsbestimmungen des Waffengesetzes für (Sport-)Waffen zum Tragen kommen und für die Armbrust in diesem Punkt keine Ausnahme für die Schießstandspflicht gemacht wurde. Da ist sie wieder eine normale Waffe und als solche zu handhaben. Jedenfalls lese ich das aus den verlinkten Artikeln.

In diesem Thread bei waffen-online wird genau diese Diskussion geführt. Und nicht das die sich einig wären, die stochern auch nur im Nebel. :D

Und warte es ab, bei der momentanen Paranoia wird neben Paintball und Kartoffelschälmessern auch gleich der Armbrust und dem Bogen der Garaus gemacht, dann können wir uns die weitere Haarspalterei sparen.

Gruss
Joachim
 

die_meus

Geocacher
cyberberry schrieb:
Ich benutze als Katapult eine ganz revolutionäre Sache, nennt sich Arm und kostet außer Kraft keinen Cent. ;-)

Haha, sehr gut! Ich sehe das genauso, gestern waren die 22m auch mit 9 Würfen machbar. Über 22m wirds in der Tat schwierig, allerdings gibts hier in der Gegend auch nichts über ca. 20 m soweit ich es bisher mitbekommen habe.

Die Technik machts, einarmig schleudern geht noch bis 12m, darüber nur mit zwei Armen und rückwärts, da muss man eher drauf achten, dass das Säckchen nicht zu hoch fliegt (;
 

Team Aikidoka

Geocacher
Hi,
ich habe mir jetzt auch mal eine Seilschleuder in Anlehnung an Night-Fly`s Gerät gebaut. Nach ersten Tests habe ich aber auf einer Seite die Gewindestange, an der ich die Angelspule befestigt habe, noch verlängert. Das hat eine große Verbesserung hinsichtlich der Seilführung beim Aufspulen gebracht. Beim Abschuss stört die Führungsstange nicht. Es ist sogar positiv, da man mit dieser Verlängerung besser zielen kann als vorher.

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Gruß
Thomas
 

adorfer

Geoguru
Team Aikidoka schrieb:
Nach ersten Tests habe ich aber auf einer Seite die Gewindestange, an der ich die Angelspule befestigt habe, noch verlängert.
Das sieht sehr sauber gearbeitet aus.
Falls Du mal eine Kleinserie auflegen solltest, dann wäre ich mit auf der Besteller-Liste.
 

Team Aikidoka

Geocacher
@jha
danke für Dein Lob. Mit der Kleinserie wirds wahrscheinlich nichts, da ich noch vorhandene Teile verwendet habe. Einzig die Schleuder habe ich für 23,- € im örtlichen Handel gekauft.

Falls jemand Infos zum Nachbau braucht, einfach Kontakt aufnehmen.

Gruß
Thomas
 

Night-Fly

Geomaster
ist das teil vorn abnehmbar?
meine schleuder hab ich im rucksack und wenn die richtig liegt ist das ok...
aber durch die stange vorn baut das doch zeimlich auf...
wie lang ist das teil jetzt? 50-60cm?weiter hast du nicht wirklich viel angelschnurr auf der trommel find ich. meine rolle ist fast voll... bei höhen von ca. 30m geht da ganz schön was runter, da kannste bei dir schon fast an deine grenzen stoßen wenn ich das richtig einschätze...
 

Team Aikidoka

Geocacher
Hallo Night-Fly,
du hast recht, das Teil ist etwas sperriger als Deine Schleuder. Gesamtlänge ist ca. 40 cm und die Seilführung ist nicht abnehmbar. Ich habe am Rucksack so eine Außentasche mit Gummizug aus Netzmaterial. Dort passt die Schleuder rein, nur die Stange schaut oben etwas raus. Auf der Rolle sind 60 m Schnur 0,4, das sollte für Erste mal reichen. Ich habe extra noch nicht so viel Schnur aufgerollt, da ich das Problem hatte, dass nach dem Umlegen des Bügels ein Teil der Schnur vorne runter fiel. Erst als ich den Distanzring in der Spule entfernt habe, war das Seil-Runterfallproblem gelöst.

Hattest Du das Problem nicht?

Thomas
 

Night-Fly

Geomaster
doch, ab und an fallen da mal einige ringe runter... da ich die schleuder aber nach oben richte hält sich das in grenzen und ich hab lieber ein bissel mehr schnurr von der trommel und hab damit entsprechend "freiraum" beim abschuss.
ich hab allerdings auch ne 0,5mm schnurr drauf... gerissen ist mir die noch nie. auch wirklich verfangen hat sich noch nix im laub.
 
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