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Die loggt man hier.jekejafier schrieb:Wie sieht es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aus?
Die loggt man hier.jekejafier schrieb:Wie sieht es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aus?
denn ich erwarte noch ein Zettelchen
Mein ebenfalls laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir genau das Gegenteil. Mir sind beim Stöbern in Gesetzestexten schon öfter Paragraphen untergekommen, die »vorsätzliches oder grob fahrlässiges« Verhalten in der gleichen Weise sanktionieren. Deine Auffassung, daß etwas, daß im Falle von vorsätzlichem Handeln definitiv bestraft würde, bei grober Fahrlässigkeit zwangsläufig ohne Konsequenzen bleibt, teile ich daher nicht.Elrond schrieb:Also nach meinem, nicht massgeblichen Rechstverständniss müsste das folgendermassen sein....
Der Cach-Owner legt seinen Cache ja nicht darum aus, dem Sucher einen Schaden zu zufügen, im Gegenteil, er warnt den Sucher ja noch vor möglichen risiken.
Das wäre der Fall, wenn Du durch oder bei Deiner Handlung (das Auslegen) vorsätzlich oder fahrlässig jemanden schädigen würdest. Hier ging es aber darum, was passiert, wenn jemand nicht durch den Cache selbst geschädigt wird, sondern für sich entscheidet, ihn zu suchen und sich dabei verletzt. Niemand ist gezwungen, ihn zu suchen, daher sollte sich auch jeder der Gefahren dabei bewusst sein, die z.B. entstehen, wenn man auf einen Baum steigt.BlueWonder schrieb:Mein ebenfalls laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir genau das Gegenteil. Mir sind beim Stöbern in Gesetzestexten schon öfter Paragraphen untergekommen, die »vorsätzliches oder grob fahrlässiges« Verhalten in der gleichen Weise sanktionieren. Deine Auffassung, daß etwas, daß im Falle von vorsätzlichem Handeln definitiv bestraft würde, bei grober Fahrlässigkeit zwangsläufig ohne Konsequenzen bleibt, teile ich daher nicht.
Inwieweit das hier diskutierte Vorhaben grob fahrlässig, fahrlässig oder nicht fahrlässig wäre, würde im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Ich will nicht sagen, daß ich es für grob fahrlässig halte, sondern ich will hauptsächlich darauf hinaus, daß fehlender Vorsatz nicht bedeuten muß, daß eine Handlung nicht sanktioniert wird.
BlueWonder schrieb:Mein ebenfalls laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir genau das Gegenteil. Mir sind beim Stöbern in Gesetzestexten schon öfter Paragraphen untergekommen, die »vorsätzliches oder grob fahrlässiges« Verhalten in der gleichen Weise sanktionieren. Deine Auffassung, daß etwas, daß im Falle von vorsätzlichem Handeln definitiv bestraft würde, bei grober Fahrlässigkeit zwangsläufig ohne Konsequenzen bleibt, teile ich daher nicht.
Es könnte auch genau umgekehrt ausgehen: Ein Richter könnte zu der Ansicht kommen, daß der Cacheowner erst damit, daß er Leute an einen Ort schickt, beim dem ihm die Gefahren zum Erreichen des Ortes ausdrücklich bekannt sind, grob fahrlässig handelt.wutzebear schrieb:Eine Ausnahme (Mitverschulden) mag es geben, wenn versteckte Gefahren vom Owner eingebaut, aber nicht bekanntgegeben wurden.
Kleiner Denkfehler: im Gegensatz zum Amerikanischen geht das Deutsche Rechtssystem eher von einem intelligenten Bürger aus, der die Gefahr, in die er sich begibt, selbst erkennen (wenn sie denn sichtbar ist) und sich hinterher nicht mehr darüber beschweren kann. Deswegen ist z.B. auch das Produkthaftungsrecht hier in D längst nicht so ausgeprägt wie in US. Wenn Du Dir hier im Schnellimbiß heißen Kaffee selbst überkippst, hast Du schlechte Chancen für Schmerzensgeld.BlueWonder schrieb:Es könnte auch genau umgekehrt ausgehen: Ein Richter könnte zu der Ansicht kommen, daß der Cacheowner erst damit, daß er Leute an einen Ort schickt, beim dem ihm die Gefahren zum Erreichen des Ortes ausdrücklich bekannt sind, grob fahrlässig handelt.wutzebear schrieb:Eine Ausnahme (Mitverschulden) mag es geben, wenn versteckte Gefahren vom Owner eingebaut, aber nicht bekanntgegeben wurden.
Die Beschaffenheit des Rechtssystems ist keine Garantie dafür, wie irgendein Gericht entscheiden würde. Richter haben immer Ermessensspielraum.wutzebear schrieb:Kleiner Denkfehler: im Gegensatz zum Amerikanischen geht das Deutsche Rechtssystem eher von einem intelligenten Bürger aus, der die Gefahr, in die er sich begibt, selbst erkennen (wenn sie denn sichtbar ist) und sich hinterher nicht mehr darüber beschweren kann.BlueWonder schrieb:Es könnte auch genau umgekehrt ausgehen: Ein Richter könnte zu der Ansicht kommen, daß der Cacheowner erst damit, daß er Leute an einen Ort schickt, beim dem ihm die Gefahren zum Erreichen des Ortes ausdrücklich bekannt sind, grob fahrlässig handelt.wutzebear schrieb:Eine Ausnahme (Mitverschulden) mag es geben, wenn versteckte Gefahren vom Owner eingebaut, aber nicht bekanntgegeben wurden.
Dafür ist das Verbraucherrecht, insbesondere das Fernabsatzrecht, in Europa wesentlich ausgeprägter als in den USA. Wenn Du in den USA einen Gegenstand per WWW bestellst, und bei der Lieferung feststellst, daß Du ihn nicht verwenden kannst, weil Du die Beschreibung nicht gründlich gelesen hattest, hast Du schlechte Chancen, den Gegenstand umzutauschen. (Übrigens haben einige US-Amerikaner, mit denen ich darüber gesprochen habe, tatsächlich ziemlich genau so reagiert, wie die meisten Deutschen auf das US-amerikanische Produkthaftungsrecht reagieren.)wutzebear schrieb:Deswegen ist z.B. auch das Produkthaftungsrecht hier in D längst nicht so ausgeprägt wie in US. Wenn Du Dir hier im Schnellimbiß heißen Kaffee selbst überkippst, hast Du schlechte Chancen für Schmerzensgeld.
Nix da! Ich habe bei der Nachtcache-Location Besichtigung im Wald schon mal mit dem Mountainbike ein Reh gerammt! Wer weiß, was da passieren kann, mitten im Wald! Irgendwann werde ich vom Tierschutzbund verklagt wegen Aufruf zur Tierquälerei, wenn ein Cachesucher sowas macht. Womöglich hat er auch noch dieses gefahrlich strahlende GPS dabei und wird von Elektrosmog-Fanatikern gelyncht! Das alles auf meinem Vorstrafenregister? Näääh!Lakritz schrieb:Schnüffelstück muss diesen Cache baldigst reaktivieren... ob jetzt die Reflektoren funktionieren oder nicht! (Werde gleich eine Petition verfassen...)
@ Marnem: Ach ja, wie soll ich es Dir nur sagen... Wir werden extra für Dich in Zukunft immer <ironie> tags </ironie> verwenden, ja? Wir wollen Dich ja nicht überfordern.Marnem schrieb:falls Dein Beitrag ironisch gemeint war, tschuldige!, hab ich wohl überlesen
§ 30 Haftung
- Wer von den Betretensrechten nach den §§ 23 bis 28 Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr.
- Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden haften insbesondere nicht für
- natur- oder waldtypische Gefahren durch Bäume,
- natur- oder waldtypische Gefahren durch den Zustand von Wegen,
- aus der Bewirtschaftung der Flächen entstehende typische Gefahren,
- Gefahren, die dadurch entstehen, dass
- Wald in der Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) außerhalb von tatsächlich öffentlichen Wegen (§ 25 Abs. 1 Satz 2) begangen wird,
- die freie Landschaft in der Nachtzeit (Buchstabe a) mit Fahrrädern ohne Motorkraft außerhalb von Radwegen oder von Fahrwegen (§ 25 Abs. 2 Satz 2) befahren wird oder
- bei der Ausübung von Betretensrechten sonstige schlechte Sichtverhältnisse nicht berücksichtigt werden, sowie für
- Gefahren außerhalb von Wegen, die
- natur- oder waldtypisch sind oder
- durch Eingriffe in die freie Landschaft oder durch den Zustand von Anlagen entstehen, insbesondere durch Bodenerkundungsschächte, Gruben und Rohrdurchlässe.
- Die Haftung der Waldbesitzenden oder sonstigen Grundbesitzenden ist nicht nach Satz 2 Nr. 3, 4 oder 5 Buchst. b ausgeschlossen, wenn die Schädigung von Personen, die den Wald oder die freie Landschaft betreten, von den Waldbesitzenden oder sonstigen Grundbesitzenden vorsätzlich herbeigeführt wird.
So wie ich das sehe schlafen dadurch aber nur die Waldbesitzer besser, oder?Lotti schrieb:Damit dürfte man wirklich gut schlafen können, zu mindest in Niedersachsens Wald und der übrigen freien Landschaft.
Solange ich nicht die Erläuterungen zu diesem Gestz gelesen habe wäre ich vorsichtig mit der interpreatation. Es wäre nicht das erste Gesetz, dessen Wortlaut in einem gewissen Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers und zur Umsetzung durch die Justiz steht.Lotti schrieb:Nein, wer den Wald oder die übrige freie Natur betritt, handelt auf eigene Gefahr. Oder hat das "einfetten" und unterstreichen nichts genutzt.
Besonders sollte man auch §30 Abs 2.5.b beachten.
Starglider schrieb:Ein Geocache könnte trotzdem noch als (regelmäßige) Veranstaltung bewertet werden, und dann bist du als Veranstalter haftbar ganz egal wo die Veranstaltung stattfindet.