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Haftungsfrage

Taximuckel

Geowizard
Moin Leute,

in wieweit ist man eigentlich für seine Caches verantwortlich?
Genauer: Angenommen ich habe da einen Cache, wo ich irgendwo etwas angebaut habe, und ein Cacher benutzt dieses Teil, um den Cache zu heben und verletzt sich dabei, weil er entweder zu töffelig ist oder ich das Teil nicht ordentlich festgemacht habe. Ist das dann persöhnliches Pech des Suchenden oder das des Versteckers/Anbauers?
Ich habe da nämlich was vor, wo dieser Fall eintreten könnte und habe aber keinen Bock auf evtl. Regressansprüche...
Bitte um kompetente Auskunft!

Vielen Dank und Gruß

Dirk
 

Windi

Geoguru
Also wenn Du in Amiland wohnen würdest dann käme Dich so etwas wahrscheinlich ganz schön teuer.
Aus dem Bauch heraus würe ich jetzt sagen dass Dir niemand was kann. Aus Sicherheitsgründen würde ich in der Cachebeschreibung mögliche Risiken erwähnen und eine Haftung ausschließen.
Wie es aber tatsächlich rechtlich aussieht würde mich auch interessieren.
Wir haben doch eine Juristin hier. Wie sieht es aus Frau Staatsanwältin?
 

de_Bade

Geowizard
also ich seh das genauso, wenn wir in amiland wären würde ich in die cache beschreibung einen mind. 100 seitigen haftungsausschluss schreiben und hätte immer noch ein schlechtes gefüht wenn sich jemand den kompass auf den fuß fallen läßt, dass ich zahlen müsste. aber in .de würde ich nur drauf achten, dass ich nicht fahrlässig handele. also stacheldraht um den cache legen kommt vielleicht nicht gut an. :wink:
 

Lotti

Geomaster
Keine Bange, GC schreibt vor jede Cachebeschreibung:
Please note: To use the services of geocaching.com, you must agree to the terms and conditions in our disclaimer.
und darin ist dick und fett:
Code:
Cache seekers assume all risks involved in seeking a cache.
Da man nun wirklich etwas English beherschen muss, um sich bei GC anzumelden, sollte das auch jeder verstehen können. Wer das ignoriert wird auch im realen Leben ....

Gruss Volkmar
 

arbalo

Geomaster
was mich ja wundert ist, daß dieser sport ja aus den usa kommt und es bei der klagefreudigkeit der amis und deren beknackten gesetzten noch keine entsprechenden urteile gibt........ :twisted:
 

Elrond

Geomaster
arbalo schrieb:
was mich ja wundert ist, daß dieser sport ja aus den usa kommt und es bei der klagefreudigkeit der amis und deren beknackten gesetzten noch keine entsprechenden urteile gibt........ :twisted:

Vielleicht liegt es daran, das Geocacher sowas ähnliches wie gesunden Menschenverstand besitzen....... :roll: :wink:
 
Elrond schrieb:
Vielleicht liegt es daran, das Geocacher sowas ähnliches wie gesunden Menschenverstand besitzen....... :roll: :wink:
Ausnahmen gibt es immer wieder, wenn ich da nur an die Lost-Place Diskussion denke... Wenn in der Beschreibung dick und fett steht "Cache ist mitten in einem Minenfeld", dann renne ich halt nicht einfach rein. Oder schicke andere Leute vor :-D
 
Wir haben doch eine Juristin hier. Wie sieht es aus Frau Staatsanwältin?[/quote]

Tzz, tzz als ob es auf so eine Frage ein klare Antwort gäbe!
Eine pauschale Antwort, ob der Cacheowner im Einzelfall haftungsrechtlich herangezogen werden kann, kann nach meiner (na klar, PaulHarris) Ansicht nicht getroffen werden. Wenn es mal zum Spruch kommen sollte, z.B. in einem "worst case" Szenario, in dem jemand nach einem Absturz in Siechtum verfällt, könnte sich die Haftungsfrage für die Angehörigen und die öffentliche Hand durchaus stellen. Die interessiert dann vermutlich nicht, daß der Cacher halt die Beschreibung richtig hätte lesen müssen. Wie es dann straf- oder zivilrechtlich ausgeht, dürfte vom konkreten Einzelfall abhängen. Und wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See...
 

Starglider

Geoguru
mattes + paulharris schrieb:
Und wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See...
Mich würde interessieren, ob ein in Englisch verfasster Disclaimer wie der von gc.com in Deutschland überhaupt eine rechtliche Wirkung haben kann, insbesondere wenn die Cachebeschreibung in Deutsch verfasst wurde.

Dann könnte man sein Kleingedrucktes ja zukünftig auch in Sanskrit verfassen... :roll:
 
Die Frage ist, ob sich der Cacheowner überhaupt von einer Haftung grundsätzlich freizeichnen kann, in welcher Sprache auch immer. Meiner (PaulHarris) Ansicht nach nicht, aber ich mache seit Jahren nur Strafrecht.
Einen Königsweg, sich von jedwedem Risiko, mit einem Prozeß überzogen zu werden, freizeichnen zu können, dürfte es nicht geben. Und wie es im Eizelfall ausgeht, dürfte durchaus ungewiß sein. Sorry, aber anderes kann ich (PaulHarris) nicht sagen.
 

Lakritz

Geowizard
jekejafier schrieb:
Ich halte ja bereits die in D umgesetzte Bevormundung im allgemeinen und im Straßenverkehr im besonderen als sehr bedenklich!
Bevormundung im Straßenverkehr? Ist mir noch nicht aufgefallen. Da kann doch jeder fahren, wie er will. Ich hab auch noch nie 'nen Strafzettel für's Fahren gekriegt - nur für's Stehen. :lol:
 

wutzebear

Geoguru
jekejafier schrieb:
Traut man uns nicht mehr zu, eigenständig fahren zu können?
Als langjähriger Fahrer auf einer Strecke, auf der sich regelmäßig jedes Wochenende ein Motorrad-Heizer um einen Baum gewickelt hat, kann ich Dir bestätigen: Viele können nicht eigenverantwortlich fahren. Traurig, aber wahr.
 
Um nochmal auf die Haftungsfrage zurückzukommen: Ich würde die Sache nicht überbewerten. Vielleicht auch ausgelöst durch die Überregulierung vertreten viele Leute die Ansicht, daß für jeden erlittenen Schicksalsschlag irgendwer anders zur Verantwortung gezogen werden muß und Geld jeden Kummer kompensiert. Berechtigt oder unberechtigt mit einem zeit- und kostenintensiven Straf- oder Zivilverfahren überzogen zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, auch außerhalb der Cacherei. Wir legen auch Caches und können nachts trotzdem durchschlafen.
 

findnix

Geocacher
Naja, bei der momentanen geistigen Einstellung der meisten Deutschen ist bei einem Fehler, den man macht, immer jemand anders schuld :( Eigenverantwortung gibt es anscheinend nicht mehr :cry: Diese Woche hab ich die Rumheulerei von so einem "Tiefer, Lauter, Breiter"-Tuningproll in einem anderen Forum verfolgt, derTyp ist mit 163 in einer 70er Zone geblitzt worden. Und wer war dran Schuld? Natürlich der Polizist, der das Blitzgerät aufgestellt hat.

CU Markus
 
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