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Hat zwar nur am Rande was mit Geocachen zu tun ......

OP
K

KrasserMann

Geocacher
Also seit letzter Woche ist das thema durch.

Alle Kunden wurden erstmal angeschrieben nach dem Motto:

"...War ein Fehler.... Wo Menschen Arbeiten passieren Fehler ..... Haben Ihren Auftrag Storniert. "


Dieses Schreiben bekam ich 1 Woche NACHDEM ich die Anzahlung geleistet hatte.

Ich habe dann natürlich einen Brief geschrieben das es möglich sei das mal ein Fehler passiert, das ich mich ja desshalb nochmal erkundigt habe ob es denn so wirklich richtig wäre. Und das mir mehrfach bestätigt worden wäre das der Preis 199 Euro betragen würde.

Dann hab ich noch geschrieben das man mir schrifftlich die Lieferung nach Erhalt der Anzahlung zugesagt hat. Und das ich seit meiner Anzahlung auf Lieferung warten würde.

Naja es kam dann noch ein Brief.

In diesem wurde dann das hier Zitiert:


Code:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Und mir wurde per Verrechnungsscheck meine Anzahlung zurückgezahlt.

That´s It!
 

Windi

Geoguru
KrasserMann schrieb:
Code:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Wäre auch zu schön gewesen um war zu sein.
Glücklicherweise (oder in Deinem Fall leider) gibt es im BGB entsprechende Paragraphen wenn wirklich mal ein solcher Schnitzer passiert.
 

wutzebear

Geoguru
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Die letzte Vorlesung BGB ist zwar schon eine Weile her, aber: da wurde ein Kaufvertrag geschlossen (spätestens mit Bestätigung der Bestellung). Den kann eine Partei zwar widerrufen, muss aber unter Umständen der Gegenpartei den entstandenen Schaden ersetzen.

@KM: hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mal einen Anwalt fragen. Immerhin hast Du einen Schaden in Höhe von 1800 Euro, da Du für die von Dir lang gesuchte Glotze jetzt viel mehr bezahlen musst! :wink:
 
OP
K

KrasserMann

Geocacher
wutzebear schrieb:
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Die letzte Vorlesung BGB ist zwar schon eine Weile her, aber: da wurde ein Kaufvertrag geschlossen (spätestens mit Bestätigung der Bestellung). Den kann eine Partei zwar widerrufen, muss aber unter Umständen der Gegenpartei den entstandenen Schaden ersetzen.

@KM: hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mal einen Anwalt fragen. Immerhin hast Du einen Schaden in Höhe von 1800 Euro, da Du für die von Dir lang gesuchte Glotze jetzt viel mehr bezahlen musst! :wink:

Hätt ich eine wäre das ganze auch zum Anwalt gegangen aber ohne lass ich das mal schön bleiben.
 

littlemonster

Geonewbie
Mich übersehen? Haste ja noch mal Glück gehabt *g*

Schaue hier nur ab und an mal rein, war aber noch nicht angemeldet.
Da ich die vorgeschichte kannte war es interssant auch das Ergebnis zu erfahren.

Und: ich bin jetzt ein "geonewbie", so sweet :p

Zum Thema: Ich würde wegen so was keinen Rechtsstreit anfangen. Es wäre ja auch zu schön gewesen wenn das Angebot stimmt. Fehler kommen vor und unter dem Motto würde ich das einfach abhacken.

Lieben Gruß Little
 
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