Zauberteam schrieb:1. Ja, es gibt keine Promillegrenze für Jäger bei der Jagd...
2. Jedoch wurde schon Jägern, die alkoholisiert ein KFZ geführt haben, nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch der Jagdschein...
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3. Nein, Jäger dürfen einen den Zuigang zum Wald nicht verbieten, sondrn nur den Zugang zu jagdwirtschaftlichen Einrichtungen (z. B. Waldarbeiterschutzhütten, Hochsitze, Futterplätze, Pirschpfade).
Ist ja auch richtig so.
zu 1. Nein, es gibt in Deutschland keine einzige Vorschrift die eine Promillegrenze bei der Jagd bestimmt. Nur Autofahren darf man dann ggf. halt nicht mehr.
zu 2. Eine Trunkenheitsfahrt ist (ab erhöhtem Promillewert) eine gemeingefährliche Straftat. Wer eine gemeingefährliche Straftat begeht ist regelmäßig waffenrechtlich unzuverlässig und verliert dadurch auch den Jagdschein.
zu 3. Wer den § 23 NWaldG kennt, sollte vielleicht auch einmal den § 31 lesen, evtl bis Absatz 1 Nr. 8.
Weil es hier auch auftauchte: Die Jagd zur Nachtzeit (90 min nach Sonnenuntergang bis 90 min vor Sonnenaufgang) ist natürlich erlaubt. Nur bestimmte Tiere (Wildarten) dürfen dann nicht geschossen werden. Wildschweine werden überwiegend nachts gejagt.
Gruß
Heimo