hmichel777
Geocacher
... vielleicht sollte ich mein ACK2000 aus meinem Cacherucksack rausnehmen...
Hamburger Polizei schrieb:Das Führen wird nur noch bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Ein gesonderter Ausnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.
Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind::schockiert:
Ihr Teufelsbraten! Wie schafft ihr es, das Messer von Leatherman EINHÄNDIG auszuklappen?! Den Trick will ich auch können! Ich brech mir da mit zwei Händen schon alles verfügbare ab!
Subject: Question regarding carrying knifes
Your enquiry: Dear Sir,
at the end of May my wife and me would like to visit england. We are planning to go around by car using B&B- and camping-facilities. As there were recently some changes of the british law we are really confused what we are aloud to take with us in our camping kitchen. It has been normal to me for many years to have a knife with an 4.5 inch long blade during such vacations - just for the preparation of food. Usually "hidden" deep in a rucksack or in the car together with all the other cooking equipment. Is this still allowed or should such a knife better be left at home? We will come from Germany by car via Calais-Dover to the UK.
Your sincerely, jm
man möge es mir verzeihen, aber ich werde das jetzt nicht übersetzen...Dear J
Thankyou very much for your enquiry and for the responsible attitude that you obviously have.
For the purposes you have mentioned i.e. food preparation, your possession of such a knife would NOT constitute an offence even in a public place such as a camp site.
Also you are well advised to carry it in the manner you have described, as this shows good faith on your part and makes it very unlikely that it may be used against you in any physical attack.
I hope this puts your mind at ease and I wish you a happy visit to England.
Regards
Mark
> > Mark Clarkson.
> > A/Detective Chief Inspector. 176826
> > MPS Anti - Knife Crime Unit
> > "Operation Blunt"
> > Violent Crime Directorate
> > TPHQ
Dunuin schrieb:Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt
quote]
Na, ich habe ein innenliegendes Modell. Da muss ich wohl weiterhin beidhändig agieren.
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...Dunuin schrieb:Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind:
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Wenns trotzdem zu schwer geht, hast du definitiv das ölen vergessen^^
SabrinaM schrieb:Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...
Nein, die sind schon lange per Gesetz geregelt (und gehören zu den verbotenen Messern). Hier geht es um die "ganz normalen" einhändig zu bedienenden Messer. Halt die mit Loch (auch das eine oder andere Victorinox ist davon betroffen) oder die mit Daumenpin.Knollies schrieb:Sicher? Bezieht sich das Einhändig nicht auf die Springmesser, Butterflies und so???
Gruß
Andreas
SabrinaM schrieb:Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...
Bei mir sind es bald sieben Jahre und von einem nicht repräsentativen Sonderfall habe ich IIRC noch nie ein derartiges Werkzeug oder irgendein anderes nicht in der Beschreibung erwähntes Werkzeug benötigt.jmsanta schrieb:wirklich lange kannst du noch nicht cachen...Teddygo schrieb:[...]- Die Wahrscheinlichkeit, das Wave mal beim Caschen benutzen zu müssen geht auch gegen null[...]
Sehr geehrter Herr Muhl
Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an.
Meine ehem. Jura-Prof hat mal zu dem Thema "Versammlungsrecht" ("...friedlich, ohne Waffen") gesagt: "alles, außer vielleicht weichgekochter Spargel, kann als Waffe verwandt werden" - Recht hatte sie.Dunuin schrieb:Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.
Und darum hoffen wir, das es nicht soweit kommt...:hmichel777 schrieb:sehr schön recherchiert - danke für die Info
Meine ehem. Jura-Prof hat mal zu dem Thema "Versammlungsrecht" ("...friedlich, ohne Waffen") gesagt: "alles, außer vielleicht weichgekochter Spargel, kann als Waffe verwandt werden" - Recht hatte sie.Dunuin schrieb:Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.
Dieser Bescheid ist aber 1. von 2003 und damit von vor der Änderung des Gesetzes und behandelt 2. die ansonsten als verbotene Messer (Besitz verboten!) eingestuften Spring- und Fallmesser und nicht die normalen Einhandmesser, um die es hier geht. Der Bescheid sagt lediglich aus, das die verbotenen Messer als Rettungsmesser mit den beschriebenen Eigenschaften (und nur diese) nicht zu den verbotenen Messern zählen, wie sie es ohne den Bescheid sehr wohl wären, und hilft uns hier nicht weiter.mali7277 schrieb:ein multitool erfüllt die gleichen eigenschaften wie ein rettungsmesser nach dem waffengesetz.
hier mal der bka feststellungsbescheid für rettungsmesser.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
Ach, wirklich?Buschpirat schrieb:Das liegt am EINHANDmesser.
[...]
Ein Einhandmesser darfst Du nie führen, denn das ist pauschal verboten.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Wo wir wieder bei dem Thema sind, das jeder was anderes behauptet und niemand sicher sein kann, was jetzt Sache ist...Mir wurde übrigens seitens der Hamburger Polizei (LPV 36, Waffenbehörde) mitgeteilt dass Leatherman- bzw. Gerber-Tools mit Einhandklinge verboten sind, mit normaler Klinge keine Waffe sondern Werkzeug, was aber egal ist da die Klinge eh nicht über 12 cm geht.
Wenn man das jedoch so gewollt hätte, hätte man die Einhandmesser gleich verbieten können oder sie komplett dem Führungsverbot unterstellen können, ohne die schwammige Ausnahme. Zumal sehr viele Politiker auf Anfrage betonen, sie würden dem normalen Bürger nicht ihr Messer wegnehmen oder ihn einschränken wollen, genau deshalb ist ja die Ausnahme des "berechtigten Interessese" geschafft worden (und die sollte eigentlich sehr weit gelten und fast alles zulassen)! Nur so wie das ganze im Moment umgesetzt wird, kann man sich das "berechtigte Interesse" in den A*** stecken, da niemand darauf eingeht und alles eingezogen wird, sobald es gefunden wird.arctic-fox schrieb:...und um nochmal auf das Beispiel aus der Kletterhalle zu kommen: Wir argumentieren, daß es sozialadäquat ist, beim Klettern ein Einhandmesser dabei zu haben! Die Gegener sagen dann einfach, daß ein kleines feststehendes Messer für den Sachverhalt genauso geeignet ist, wie ein Folder und man mit diesem eben keine Ausnahme braucht. Wenn man relativ sicher sein will, sollte man immer sorum denken: Kann man das Gleiche auch mit einem Messer ohne Führungsbeschränkung genauso gut machen...
Fox