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Leatherman Wave erlaubt?[Lösung:Ja, kein Messer da Werkzeug]

OP
Dunuin

Dunuin

Geocacher
Hm,

Also kontrolliert und gefilzt wurde ich ständig(in den letzten 5 Jahren sicher 20 mal), aber das war dann auch nicht tagsüber beim Cachen, sondern wenn man bei Freunden ist und abends nach hause läuft. Da kann man das natürlich zu hause lassen, ist nur doof, wenn man Cachen war und auf dem Rückweg noch bei Freunden vorbei fährt...

Habe gerade mal auf der Website der Hamburger Polizei gesucht, was die so schreiben, was erlaubt ist. Die Beziehen sich aber auch nur auf den total ungenauen Gesetztestext und geben noch einen nichtssagenden Kommentar ab.
Hamburger Polizei schrieb:
Das Führen wird nur noch bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Ein gesonderter Ausnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.

Ich glaube ich nerve die Polizei gleich mal per eMail und frage, ob ich das Leatherman dabei haben darf, um damit mein Fahrrad zu reparieren. Wenn da ein OK kommt, druck ich das aus und wenn mich dann ein Polizist nervt, bekommt der den Ausdruck gezeigt.

Dann sollte man recht abgesichert sein oder? Denke mal da haben die es dann zumindestens schwer, mir eine Ordnungswiedrigkeit vorzuwerfen, wenns mir von der Polizei vorher erlaubt wurde. Und mein Fahrrad habe ich eh immer dabei, dann hat man auch immer einen Grund das dabei zu haben.

:schockiert:
Ihr Teufelsbraten! Wie schafft ihr es, das Messer von Leatherman EINHÄNDIG auszuklappen?! Den Trick will ich auch können! Ich brech mir da mit zwei Händen schon alles verfügbare ab!
Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind:
leatherman-wave-03-800x600.jpg

Wenns trotzdem zu schwer geht, hast du definitiv das ölen vergessen^^
 

jmsanta

Geoguru
hihi, da fiel mir doch wieder ein, daß ich eine ähnliche Anfrage im vergangenen Jahr an die engl. Polizei gestellt hatte...

Subject: Question regarding carrying knifes
Your enquiry: Dear Sir,

at the end of May my wife and me would like to visit england. We are planning to go around by car using B&B- and camping-facilities. As there were recently some changes of the british law we are really confused what we are aloud to take with us in our camping kitchen. It has been normal to me for many years to have a knife with an 4.5 inch long blade during such vacations - just for the preparation of food. Usually "hidden" deep in a rucksack or in the car together with all the other cooking equipment. Is this still allowed or should such a knife better be left at home? We will come from Germany by car via Calais-Dover to the UK.

Your sincerely, jm

daraufhin bekam ich eine Antwort von Mark...

Dear J

Thankyou very much for your enquiry and for the responsible attitude that you obviously have.

For the purposes you have mentioned i.e. food preparation, your possession of such a knife would NOT constitute an offence even in a public place such as a camp site.

Also you are well advised to carry it in the manner you have described, as this shows good faith on your part and makes it very unlikely that it may be used against you in any physical attack.

I hope this puts your mind at ease and I wish you a happy visit to England.

Regards

Mark

> > Mark Clarkson.
> > A/Detective Chief Inspector. 176826
> > MPS Anti - Knife Crime Unit
> > "Operation Blunt"
> > Violent Crime Directorate
> > TPHQ
man möge es mir verzeihen, aber ich werde das jetzt nicht übersetzen...
 

SabrinaM

Geowizard
Dunuin schrieb:
Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind:
leatherman-wave-03-800x600.jpg

Wenns trotzdem zu schwer geht, hast du definitiv das ölen vergessen^^
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...
 

Knollies

Geocacher
Sicher? Bezieht sich das Einhändig nicht auf die Springmesser, Butterflies und so???

Gruß
Andreas

SabrinaM schrieb:
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...
 

SabrinaM

Geowizard
Knollies schrieb:
Sicher? Bezieht sich das Einhändig nicht auf die Springmesser, Butterflies und so???

Gruß
Andreas

SabrinaM schrieb:
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...
Nein, die sind schon lange per Gesetz geregelt (und gehören zu den verbotenen Messern). Hier geht es um die "ganz normalen" einhändig zu bedienenden Messer. Halt die mit Loch (auch das eine oder andere Victorinox ist davon betroffen) oder die mit Daumenpin.

Ein hilfreicher Link, um sich zu informieren: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
 

radioscout

Geoking
jmsanta schrieb:
Teddygo schrieb:
[...]- Die Wahrscheinlichkeit, das Wave mal beim Caschen benutzen zu müssen geht auch gegen null[...]
wirklich lange kannst du noch nicht cachen...
Bei mir sind es bald sieben Jahre und von einem nicht repräsentativen Sonderfall habe ich IIRC noch nie ein derartiges Werkzeug oder irgendein anderes nicht in der Beschreibung erwähntes Werkzeug benötigt.
 
OP
Dunuin

Dunuin

Geocacher
Gute Nachrichten für alle Leatherman-Fans:

Sehr geehrter Herr Muhl

Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an.

Da es also laut Jurist als Werkzeug und nicht als Messer gilt, ist das Trageverbot auch nicht vorhanden. Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.
 

hmichel777

Geocacher
sehr schön recherchiert - danke für die Info

Dunuin schrieb:
Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.
Meine ehem. Jura-Prof hat mal zu dem Thema "Versammlungsrecht" ("...friedlich, ohne Waffen") gesagt: "alles, außer vielleicht weichgekochter Spargel, kann als Waffe verwandt werden" - Recht hatte sie.
 

SabrinaM

Geowizard
hmichel777 schrieb:
sehr schön recherchiert - danke für die Info

Dunuin schrieb:
Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.
Meine ehem. Jura-Prof hat mal zu dem Thema "Versammlungsrecht" ("...friedlich, ohne Waffen") gesagt: "alles, außer vielleicht weichgekochter Spargel, kann als Waffe verwandt werden" - Recht hatte sie.
Und darum hoffen wir, das es nicht soweit kommt...:
Herr-K_240..jpg


Die Gegenstände sind nicht das Problem, sondern die Menschen... und da hilft es nicht, die Gegenstände zu verbieten, um das Problem zu beseitigen.
 

mali7277

Geocacher
ein multitool erfüllt die gleichen eigenschaften wie ein rettungsmesser nach dem waffengesetz.
hier mal der bka feststellungsbescheid für rettungsmesser.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
 

SabrinaM

Geowizard
mali7277 schrieb:
ein multitool erfüllt die gleichen eigenschaften wie ein rettungsmesser nach dem waffengesetz.
hier mal der bka feststellungsbescheid für rettungsmesser.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
Dieser Bescheid ist aber 1. von 2003 und damit von vor der Änderung des Gesetzes und behandelt 2. die ansonsten als verbotene Messer (Besitz verboten!) eingestuften Spring- und Fallmesser und nicht die normalen Einhandmesser, um die es hier geht. Der Bescheid sagt lediglich aus, das die verbotenen Messer als Rettungsmesser mit den beschriebenen Eigenschaften (und nur diese) nicht zu den verbotenen Messern zählen, wie sie es ohne den Bescheid sehr wohl wären, und hilft uns hier nicht weiter.

Woher jetzt die Ausssage, das ein Multitool die gleichen Eigenschaften wie ein Rettungsmesser hat, seine Grundlage hat, würde mich interessieren. Die Aussage "Messer = Werkzeug" alleine kanns ja wohl nicht sein... Messer sind prinzipiell Werkzeuge, wenn sie nicht mißbraucht werden.
 

arctic-fox

Geocacher
Juhuuuu!
Hatt §42a auch endlich die Cacher erreicht:
Nach langer Auseinandersetzung mit dem Thema kann ich persönlich dazu nur sagen: Si-cherheit gibt es keine!!!!
Auch wenn irgend so eine Behörde irgendwo eine Aussage zu dem Thema von sich gibt (Was ich klasse finde, endlich wird dem Bürger mal eine Art von Rechtssicherheit zuteil...- ob man sich darauf nun verlassen kann, kann ich nicht ausreichend sagen): Das kann wenige Kilometer weiter schon wieder ganz anders ausgelegt werden.
Zu dem in einer Tasche im Rucksack, dann ist es ja kein führen mehr: Quatsch! Sörry!! Aber DAS ist wenigstens klipp und klar geregelt! Es muß sich beim Transport um ein VER-SCHLOSSENES Behältnis handeln. Ein Rucksack mit beidseitigem Reisverschluss, bei dem beide Zipper mit einem Vorhängeschloss zusammengeschlossen sind würde die Anforde-rung erfüllen!!!
Des Weiteren ist es schlichtweg so, dass niemand, auch wirklich NIEMAND einem im Mo-ment genau sagen kann, was Sache ist!
Die Jungs vom Messerforum haben sich den Spaß gemacht verschieden MDB's anzuschrei-ben, wie das denn jetzt wäre: Mit Messer in den Wald, Outdoor und so, Klinge über 12cm. Die angeschrieben Leute haben alle für das Gesetz gestimmt. Auslegen tut es jeder von de-nen wie es ihm passt! Sprich: 3 Leute angeschrieben und 3 völlig verschiedene Antworten bekommen.
Ich habe beruflich viel mit den Leuten im grünen Jäckchen zu tun...- die gefragt hilft auch nicht weiter! Ein drittel wußte nichts über eine Novellierung, ein Drittel hatte keine Ahnung und das letzte Drittel gab sinngemäß "Erstmal konfiszieren und der Richter wird das schon irgendwie entscheiden!"

Realität ist: Es kann einem keiner Sagen was passiert, wenn man mit einem Leatherman mit Einhandklinge in eine Kontrolle kommt!! Das einzige wäre einen Feststellungsbescheid beim BKA zu beantragen! Aber zwei Punkte sprechen dagegen: Erstens kostet das Geld und was ist wenn das BKA dann meint: Einhandmesser im Sinne von § 42a?!?!? ICh denke mal wenn sich irgendjemand sicher sein könnte, dass der ohne Probleme positiv beschieden würde, hätten Leatherman, Gerber, SOG und Victorinox das schon längst gemacht...- oder?!?!

Ich wollt hier jetzt niemanden desillusionieren, aber die Leute beim Messerforum beschäfti-gen sich teilweise mehr mit Messern und dem was da dranhängt als viele hier mit dem The-ma Cachen...- und selbst die werden euch keine rechtsverbindliche Aussage dazu machen können.

Wir werden wohl zunehmend mit Gummiparagraphen wie der Novellierung des deutschen Waffengesetzes leben müssen.

Anbei: Mein Wave ist immer dabei und im Zweifelsfall lass ich es eben auf ein Verfahren ankommen- nicht das ihr jetzt denkt ich will irgendwem sein Tool vermiesen!
Nur solche Aussagen, die einem nicht wirklich informierten Menschen suggerieren, es wäre mit Sicherheit problemlos so etwas mit sich zu tragen wollt ich jetzt hier nicht so stehen las-sen!!

Hoffe, dass war jetzt nicht zu forsch von mir...

Fox
 

SabrinaM

Geowizard
Mir hat ein cachender Polizist beim Kletterkurs allen Ernstes gesagt, wäre er im Dienst, müsse er mir mein Einhandmesser, das ich aus Sicherheitsgründen am Gurt trug, jetzt abnehmen. Mein Einwand, ich hätte doch jetzt beim Klettern wohl ein berechtigtes Interesse (und wie ich beim Klettern im Notfall ein Messer mit zwei Händen bedienen soll), wollte er nicht gelten lassen. Unter der Hand meinte er, er würde es mir doch nicht abnehmen, weil er es für Blödsinn hielt, aber eigentlich müsse er es... Soviel zum Thema berechtigtes Interesse, Ausübung eines Hobbys, Sport etc. Ich hab jetzt am Klettergurt ein Petzl Spatha, das verriegelt nicht (und tut nicht weh, sollte man es mir wegnehmen, ohne Messer klettere ich jedenfalls nicht)... :irre:
 

Buschpirat

Geocacher
Das liegt am EINHANDmesser.
Mit einem berechtigten Interesse darfst Du eine feststehende Klinge ab 12 cm aufwärts führen. Darunter darfst Du sie immer führen (sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, also Veranstaltungen, Verbotszonen).
Ein Einhandmesser darfst Du nie führen, denn das ist pauschal verboten.
Mir wurde übrigens seitens der Hamburger Polizei (LPV 36, Waffenbehörde) mitgeteilt dass Leatherman- bzw. Gerber-Tools mit Einhandklinge verboten sind, mit normaler Klinge keine Waffe sondern Werkzeug, was aber egal ist da die Klinge eh nicht über 12 cm geht.

Grüßle,

Marcus
 

SabrinaM

Geowizard
Buschpirat schrieb:
Das liegt am EINHANDmesser.
[...]
Ein Einhandmesser darfst Du nie führen, denn das ist pauschal verboten.
Ach, wirklich?

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


Mir wurde übrigens seitens der Hamburger Polizei (LPV 36, Waffenbehörde) mitgeteilt dass Leatherman- bzw. Gerber-Tools mit Einhandklinge verboten sind, mit normaler Klinge keine Waffe sondern Werkzeug, was aber egal ist da die Klinge eh nicht über 12 cm geht.
Wo wir wieder bei dem Thema sind, das jeder was anderes behauptet und niemand sicher sein kann, was jetzt Sache ist...
 

arctic-fox

Geocacher
Den letzten Satz von Sabrina unterschreib ich sofort!!!

@ Buschpirat: Siehste, Dir hat man jetzt schon wieder eine andere Auskunft gegeben als jemandem der wonanders gehört hat, daß Tools mit Einhandklinge OK wären!! Erkundige Dich an weiteren Stellen und Du wirst damit beginnen unterschiedlichste Antworten zu sammeln!
Außerdem sind Einhandmesser per se keine!! Waffen sondern Messer die einer Führungsbeschränkung unterliegen! pack das Ding in einen VER!!!schlossenen Behälter und Du kannst damit durch die Fußgängerzone laufen!
Wenn die Aussage von wegen und Waffen wirklich so von der Behörde kam, kannst Du auch da sehen, daß die Jungs keinen Schimmer haben! Messer sind nur dann Waffen wenn sie dazu gemacht wurden Menschen zu verletzen, töten oder aber ihre Angriffsfähigkeit herabzusetzen (Is jetzt nicht Wortwörtlich, stimmt aber im Prinzip). Könnt also sein, daß ein und dasselbe Messer zum einen als Outdoormesser verkauft wird, ist dann halt ein Messer, und zum anderen, sagen wir mit schicker schwarzer Klinge als Kampfmesser verhökert wird! Ob man es glaubt oder nicht: Das Schwarze ist dann halt eine Waffe, allein schon weil der Hersteller es als "Kampsmesser" deklariert. Ist krank, ich weiß, aber so isses nunmal...
Zu den "sozialadäquaten" Ausnahmefällen sind im Gesetz zwar Beispiele angeführt...- aber keiner kann Dir jetzt genau sagen was da alles drunterfällt!!

Alles was uns letztendlich bleibt ist Rechtsunsicherheit!
Ich kann echt nur empfehlen, wenn es einen interssiert, sich mal im messerforum.net das Unterforum "Politik und Recht" durchzulesen: Die Jungs da beschäftigen sich teilweise mit kaum etwas anderen als Messern und allem was dazu gehört und selbst die können es Dir nicht sagen!!!!

...und um nochmal auf das Beispiel aus der Kletterhalle zu kommen: Wir argumentieren, daß es sozialadäquat ist, beim Klettern ein Einhandmesser dabei zu haben! Die Gegener sagen dann einfach, daß ein kleines feststehendes Messer für den Sachverhalt genauso geeignet ist, wie ein Folder und man mit diesem eben keine Ausnahme braucht. Wenn man relativ sicher sein will, sollte man immer sorum denken: Kann man das Gleiche auch mit einem Messer ohne Führungsbeschränkung genauso gut machen...

Und glaubt mir, mich :zensur: das mindestens!!! genauso an, wie die meisten anderen hier.
Habe im Vorfeld der ganzen Geschichte mein erstes Curom in Auftrag gegeben und eigentlich sollte das gute Stück einen 15cm-Klinge habe. Habe dann als die Novellierung stand ganz fix "meinen" Schmied angerufen und habe dann eine Klinge bestellt, die 11,9cm lang ist. Ich sag mal so: Ich habe auch so jetzt mehr als genug in der Vitrine liegen, was ich nicht mehr ohne weiteres mit vor die Türe nehmen kann.... *snöff*

Fox
 

SabrinaM

Geowizard
arctic-fox schrieb:
...und um nochmal auf das Beispiel aus der Kletterhalle zu kommen: Wir argumentieren, daß es sozialadäquat ist, beim Klettern ein Einhandmesser dabei zu haben! Die Gegener sagen dann einfach, daß ein kleines feststehendes Messer für den Sachverhalt genauso geeignet ist, wie ein Folder und man mit diesem eben keine Ausnahme braucht. Wenn man relativ sicher sein will, sollte man immer sorum denken: Kann man das Gleiche auch mit einem Messer ohne Führungsbeschränkung genauso gut machen...
Fox
Wenn man das jedoch so gewollt hätte, hätte man die Einhandmesser gleich verbieten können oder sie komplett dem Führungsverbot unterstellen können, ohne die schwammige Ausnahme. Zumal sehr viele Politiker auf Anfrage betonen, sie würden dem normalen Bürger nicht ihr Messer wegnehmen oder ihn einschränken wollen, genau deshalb ist ja die Ausnahme des "berechtigten Interessese" geschafft worden (und die sollte eigentlich sehr weit gelten und fast alles zulassen)! Nur so wie das ganze im Moment umgesetzt wird, kann man sich das "berechtigte Interesse" in den A*** stecken, da niemand darauf eingeht und alles eingezogen wird, sobald es gefunden wird.

Naja, wir sollten froh sein, nicht in England zu wohnen, wo man nicht mal mehr mit einem Schraubenzieher im Rucksack U-Bahn fahren darf. Genützt haben all die Verbote dort aber auch nix...
 
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