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Messer beim Klettern. erlaubt?

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adorfer

Geoguru
buddeldaddy schrieb:
Zu diesem Thema.
Hatte genau das letztes Jahr durchexerziert. Beschlagenahme durch die Polizei, Anzeige etc. gemäß dem §42 usw.
[..]
Ich habe nur kein "Einhandmesser" mehr in der Hosentasche,

Du hast Dich schnappen lassen, ich habe mich ins Gebüsch geschlagen.. Aber die waren mit Euch ja schon ausreichend beschäftigt, sonst wären die vermutlich mir in den Dornen hinterhergekommen. Wobei das Fiskars ja eine Säge war und somit kein Problem gemacht hätte.

In einem anderen Thread "Leatherman Wave" wurde angeblich von Amtsseite mitgeteilt, dass es sich um ein Werkzeug und keine Waffe handle, es also auch geführt werden dürfe.
 

buddeldaddy

Geomaster
Zappo schrieb:
Im Übrigen halte ich die Mechanik, Gesetze absichtlich unklar zu formulieren (s. Zitat Herrn Dr. Schäuble) , gelinde gesagt, für eine Riesensauerei. Wenn es von dem angetroffenen Beamten, meiner Visage oder was auch immer abhängt, ob ich was Verbotenes mache......... :kopfwand:

Dafür gibt es dann die "Rechtsverdreher" ... :irre:
 

SabrinaM

Geowizard
buddeldaddy schrieb:
Nachtag. Ich glaube es hängt auch davon ab, wer, wie, warum und in welchem Zusammenhang kontrolliert und welche Erklärung für das "mitschleppen" des entsprechenden Gegenstands vorhanden ist und wie die "Kooperation" ist.

Nachdem Vorfall kenne ich nun auch den Sachverhalt, vorher leider nicht ....

Aber das kann man auch nicht pauschalisieren. Es war halt "So" bei mir.
Danke für die Schilderung!

Leider ist ja genau das das Problem... man kann nix pauschalisieren, und im Zweifelsfall ist zumindest auf der Strasse (oder wo auch immer) das Messer erstmal weg und man hat den Ärger am Hals. Ob man am Ende dann sauber raus kommt oder mit der Ordnungwidrigkeit leben muss, kann man gar nicht so wirklich im Voraus sagen, weil es keine 100% klaren Regelungen gibt (nur bei dem, was man wirklich nicht darf).

Wie weit man jetzt in der Praxis damit umgeht, muss jeder selbst entscheiden. Ob man alles, was nicht 100% gesetzeskonform ist, zu Hause lässt, oder das Einhandmesser als braver Bürger für sozial anerkannte Zwecke weiterhin mit sich zu führen auf die Gefahr hin, trotzdem Ärger zu bekommen...

Wer nachts in einen LostPlace "einbricht" hat sicher andere Voraussetzungen als beim Wald- und Wiesen-Multi. Und wenn man sich beim Abseilen von der Autobahnbrücke erwischen lässt (möglicherweise noch im Flecktarn), weiss ich nicht, ob das Argument "Sport" dann noch zählt :???:
 

buddeldaddy

Geomaster
Aus dem Grund habe ich mich "entfleckt". Und wenn ich meinen heißgeliebten Parka trage, dann mit ziviler Hose. bzw. umgedreht.... Wobei, das war bei unsere Kontrolle kein Problem.

Es ist schwierig hier die 3,5 DinA4 Seiten wiederzugeben, die ich als Argument angeführt habe, aber wer will kann mich per PM kontaktieren und er bekommt meine Tel. Nr.
 

adorfer

Geoguru
SabrinaM schrieb:
Und wenn man sich beim Abseilen von der Autobahnbrücke erwischen lässt (möglicherweise noch im Flecktarn), weiss ich nicht, ob das Argument "Sport" dann noch zählt
Ich befürchte eigentlich täglich, dass da eine Meldung von einem Cacher hereinkommt, dem man bei so einer Gelegenheit das komplette Klettergeraffel abgenommen hat mit der Begründung "Tatwerkzeug".
Dann hilft auch keine Verahrenseinstellung mehr, wenn das Zeug dafür im Gegenzug in der Aservatenkammer bleibt bzw unter den Hammer kommt.
 
Also ich denke die Sache mit dem Messer beim Klettern ist relativ einfach :)

Das Gesetz ist einfach so kompliziert und verworren (und mit soviel Ausnahmen und Fallstricken) ausgetattet, das jeder normale Polizist das Messer als allererstes mal abnimmt, und eine Anzeige schreibt.

Ob dass dann berechtigt war, oder nicht, das prüft schließlich der Staatsanwalt, und ihm ist das egal. Lieber nimmt er einem unbescholtenen Bürger das Messer dreimal zu oft ab, als einmal zu wenig.
Ist wohl so eine Art 'Melden macht frei'.

Aber sind wir ehrlich, wenn ich Polizist wäre, ich würds genauso machen. Ich versteh das Gesetz nicht, also geh ich erstmal auf Nummer Sicher, und beschlagnahme das Messer. Ob das rechtens war wird dann die nächsthöhere Instanz rausfinden. Und im Normalfall endet es wohl einfach mit Verfahrenseinstellung und Vernichtung (?) des Beweißstücks, denn ich denke keiner will für ein 50 € Messer eine endgültige Entscheidung vor Gericht erwirken.

Tja, das ist Deutschland !

Thomas

PS: Wenn der Polizist dich das Messer behalten lässt, so tut er das ja auf das Risiko hin, dass du damit eben doch etwas falsches tun könntest. Warum sollte er dieses Risiko eingehen ? ...
 

RA_

Geocacher
ÄÄÄÄh, ganz blöde Frage: Wozu braucht man beim Klettern ein Messer?

Aus dem Seil schneiden??

Davon habe Ich nur 2mal gehört: Drama in der Eigernordwand und Sturz ins Nichts.
und das Ergebnis war desaströs!
 

SabrinaM

Geowizard
RA_ schrieb:
ÄÄÄÄh, ganz blöde Frage: Wozu braucht man beim Klettern ein Messer?

Aus dem Seil schneiden??

Davon habe Ich nur 2mal gehört: Drama in der Eigernordwand und Sturz ins Nichts.
und das Ergebnis war desaströs!
Eher, um Sachen abzuschneiden, die sich irgendwo verfangen haben. Der zu lange Prusik im Abseilgerät, die langen Haare oder das Halstuch, solche Dinge. Man hofft also, das man es nie braucht, aber wenn, dann ist man froh, es dabei zu haben.
Oder ganz einfach, um sich ein Stück Reepschnur auf die passende Länge zu schneiden ;)
 

RA_

Geocacher
Mein Prusik habe ich einmal geknotet und nun werde ich ihn nie wieder lösen können.
So was gehört zur Vorbereitung VOR einer Tour.

Halstuch und lange offene Haare sind schlecht vorbereitet.
Mit Zopf bzw Pferdeschwanz kann da auch nix passieren.
 

Mika Mifizu

Geocacher
Die Schatzjäger schrieb:
PS: Wenn der Polizist dich das Messer behalten lässt, so tut er das ja auf das Risiko hin, dass du damit eben doch etwas falsches tun könntest. Warum sollte er dieses Risiko eingehen ? ...
Tolle Argumentation.
Dann könnte er mich profilaktisch auch gleich mal verhaften und dem Haftrichter vorführen, könnte ja sein, dass ich was vorhab.
 
@Mika: Ich hab dieses Wischi-Waschi-Gesetz doch ned verbrochen, nur wenn ich Polizist wäre, würd ich dir ein Messer auch erstmal abnehmen (Stichtwort: Gefahrenabwehr). - außer natürlich ich wäre 100% davon überzeugt dass damit nichts doofes geschieht. Bei einem kletterer in einer Kletterwand wäre ich das wohl, bei ein paar 'Idioten' (sorry) die mit voller Kletterausrüstung in einem Wald spazieren (am besten noch mit Big Shot oder Armbrust) wäre ich das nicht ...

Was die Frage Messer beim Klettern betrifft:
Es kann jederzeit passieren dass sich ein Knoten verhängt, zu fest zuzieht, an einer Verankerung sich verhakt, und, und, und ...

Zwei Beispiele ?
a) Beim abziehen des Seils verhängen sich die letzten 3m irgendwo unlösbar in einer tiefen Spalte. Reinkriechen in die Spalte, oder einfach abschneiden ?
b) Bei einem (leichten) Sturz ins Klettersteigset verhängt sich der Klettersteigkarabiner hinter einem Fixpunkt. Den kompletten Gurt ausziehen, umd das Set weg vom Körper zu bekommen, oder das verhänkte Stück abschneiden ?

Wie gesagt, nur Beispiele, aber wenn man tatsächlich mal ein Seil abschneiden muss, und hat kein Messer, kann das sehr, sehr schwierig sein.

Thomas

PS: Das man sich eventuell auch mal den Arm abschneiden muss, weil ein Felsbrock draufliegt, lassen wir hier, aber auch das gab es ja schon ...
 

adorfer

Geoguru
RA_ schrieb:
ÄÄÄÄh, ganz blöde Frage: Wozu braucht man beim Klettern ein Messer?
Wenn man mehr macht als nur "blöde Bäume", dann hängt man schon mal im Standplatz und stellt fest, dass man etwas bauen muss. Und wenn man dann für Flaschenzüge oder ein zweites (redundantes) System nicht genügend Material in Form von Halbautomaten und Handsteigklemmen dabei hat, dann muss eben die die traditionelle Reepschnur her mit der dann genknotet wird so wie in den Zeiten bevor Petz&Co den Markt mit ihren "Instant-Geräten" überschwemmt haben.
Und aus den 3-5m an 6mm-Reepschnur, die man so für gewöhnlich im Rucksack hat, muss man dann was abschneiden. Könnte man jetzt auch mit dem Feuerzeug durchkokeln... aber das ist ziemliche Schweinerei und birgt einige Verletzungsgefahr wg. des tropfenden, brennenden Kunststoffs.

Kein Messer beim Klettern dabeizuhaben beim Klettern, halte ich für fahrlässig.
Ein Hintersicherunges-Prusik läuft schnell mal in den Achter. Und wenn's dumm kommt, dann sitzt man ohne Messer wirklich fest... Und wegen eines fehlenden Messers dann die Höhenrettung rufen?
 
@-jha-:
Danke, das Zuschneiden von Operschlinge hatte ich ganz vergessen ...

Du hast natürlich Recht, dafür wird man das Messer wohl noch eher brauchen !

Thomas
 

adorfer

Geoguru
Die Schatzjäger schrieb:
das Zuschneiden von Operschlinge hatte ich ganz vergessen ...
Es entzieht sich meiner Kenntnis, was eine Operschlinge ist, da hilft auch kein lmgtfy...

Anyway: Wer wirklich Bedenken hat bezüglich Personenkontrolle mit Durchsuchung: Entweder ein billiges Baumarkt-Tapeziermesser, gern auch tief drin im Rucksack.
Oder ein Leatherman, ggf. in der Budget-Version von Tschibo&Co.
Das wird immer durchgehen bei jemandem, der ausschaut als könnte er einen einen Schraubendreher halten.

Und wenn's einem doch abgenommen werden sollte: Was soll's... Verfahren wird eingestellt, und wenn's das Material nicht wiedergibt oder die Anfahrt zu teuer ist, das abzuholen: Karabiner und Bandschlingen gehen auch kaputt oder verloren. Und anderes Material muss auch bei Ablegereife ausgesondert werden. Ist halt kein billiges Hobby, also bitte nicht theatralisch jammern wegen ein paar Euro.
 
@-jha-:
Opferschlinge heißt im Klettererjargon eben jenes Stück (~ 5m von 6mm Reepschnur) welches man im Notfall in einen Haken (oder einen anderen vertrauenswürdigen Fixpunkt !) knüpft, um dann daran abzuseilen.

Operschlinge eben weil diese Schlinge geopfert wird und oben bleibt, man dafür aber das Seil und alle sonstige Ausrüstung rettet :)

Diese Opferschlinge kann man natürlich auch zum bauen von Ausgleichsverankerungen oder ähnlichem verwenden.

Dabei sei natürlich darauf hingewiesen dass man die Opferschlinge nur bei einen oder mehreren 100% Fixpunkten verwenden sollte, und nur zum Abseilen und auf keinen Fall zum Ablassen.

Auch ist es gut möglich dass die Opferschlinge nach dem abziehen des Seils deutlich beschädigt ist. Wenn man also als nachfolgender Kletterer im Haken eine solche Schlinge findet, ist es eventuell ratsam diese rauszuschneiden (schon wieder ein Grund fürs Messer !). Außer natürlich man nutzt zusätzlich zu der Opferschlinge, noch ein simples (und relative günstiges) Schraubglied der Marke 'Maillon Rapide', welches ebenfalls oben am Haken bleibt. Dieses kann aber irgendwann zurosten, und nachfolgenden Kletterern den Spaß verderben :)

Thomas

PS: Warum werd ich eigentlich in jedem Thread immer Off Topic ? Aber ich denke die Frage WOZU man ein Messer beim Klettern braucht ist hiermit absolut hinreichend beantwortet, und wir können uns wieder der Frage zuwenden ob es rechtlich gesehen erlaubt ist :)
 

adorfer

Geoguru
Die Schatzjäger schrieb:
Operschlinge eben weil diese Schlinge geopfert wird und oben bleibt, man dafür aber das Seil und alle sonstige Ausrüstung rettet :)
Dann müsste die aber doch "Oberschlinge" heissen und nicht "Operschlinge", oder? :roll:

Sorry, mir ist klar was gemeint ist, Diskussionen um Tippfehler sind hirnfrei und ich habe auch noch damit angefangen. *schäm*
 

Mika Mifizu

Geocacher
-jha- schrieb:
Wenn man mehr macht als nur "blöde Bäume", dann hängt man schon mal im Standplatz und stellt fest, dass man etwas bauen muss.
Ich vermute mal, das liegt einfach daran, dass hier die Felskletterer, insbesondere die Alpinisten, eine absolute Minderheit darstellen.
Die Mehrheit ist mit Industriekletterware und dem Auspacken-und-anfangen-Sortiment unterwegs, manche scheinbar sogar mit einem Arbeitssicherheitsbeauftragten, der die Einhaltung der Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu jeder Zeit kontrolliert.
Reepschnur-Schlingen oder Knoten selber machen? Nein Danke, bitte eine vernähte Schlaufe mit Industriezulassung.

Berg Heil,
Mika
 

DerTonLebt

Geocacher
Eine lange Diskussion...

...darüber wie man einem z.Z. sehr brisanten Gesetz möglicherweise doch entgehen könnte.:gefaengnis:

Das Ganze erübrigt sich doch, indem man einfach ein Messer mitnimmt, das nicht unter das Gesetz fällt.
Für den Preis von drei Dyn-Bandschlingen bekommt man ein einfaches Schweizer Messer - oder für diejenigen, für die es Kletterbedarf sein muss, das Petzl Spatha.

Zum Seil-durchschneiden ist das Argument "nicht feststellbar = Verletzungsgefahr für den Bedienenden" hinfällig und so lange die Klinge scharf genug ist, braucht sie auch nicht allzu lang zu sein.

Fertig. Problem gelöst :D
 

adorfer

Geoguru
DerTonLebt schrieb:
Eine lange Diskussion...

...darüber wie man einem z.Z. sehr brisanten Gesetz möglicherweise doch entgehen könnte.:gefaengnis:

Das Ganze erübrigt sich doch, indem man einfach ein Messer mitnimmt, das nicht unter das Gesetz fällt.
Das hatten wir aber doch schon auf der ersten Seite festgestellt.
Hier geht's doch darum, einen Vorwand zu haben, um auch in der Stadt(?) mit einem Rambo-Messer durch die Gegend laufen zu dürfen....
 
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