adorfer
Geoguru
buddeldaddy schrieb:Zu diesem Thema.
Hatte genau das letztes Jahr durchexerziert. Beschlagenahme durch die Polizei, Anzeige etc. gemäß dem §42 usw.
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Ich habe nur kein "Einhandmesser" mehr in der Hosentasche,
Du hast Dich schnappen lassen, ich habe mich ins Gebüsch geschlagen.. Aber die waren mit Euch ja schon ausreichend beschäftigt, sonst wären die vermutlich mir in den Dornen hinterhergekommen. Wobei das Fiskars ja eine Säge war und somit kein Problem gemacht hätte.
In einem anderen Thread "Leatherman Wave" wurde angeblich von Amtsseite mitgeteilt, dass es sich um ein Werkzeug und keine Waffe handle, es also auch geführt werden dürfe.