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Nachweis Legalität?

Mark

Geowizard
radioscout schrieb:
Das halte ich für unwahrscheinlich. In anderen Ländern wird das seit vielen Jahren so gehandhabt und ich kann Dir aus eigener Erfahrung versichern, daß trotzdem sehr aktiv gecached wird und die Caches keinesfalls schlecht sind (falls das mit "Mainstream" gemeint ist).
Jetzt bin ich natürlich neugierig, zu erfahren, in welchen Ländern bei jedem Popeltradi brav um Erlaubnis gefragt wird.
 

radioscout

Geoking
Und dort habe ich ca. 5-10% der von mir gefundenen Caches gefunden.
Die meisten haben mir sehr gut gefallen und es gibt dort sehr viele Caches in Höhlen und anderen Stellen, die oft problematisch sind.
Es gibt z.B. einen, für den ein Loch, ca 10 cm Durchmesser, in die Straße gebohrt wurde, in dem der Cache "versenkt" ist.
Es gibt viele schöne, interessante und kreative Caches und wenn man nicht weiß, daß jeder einzeln genehmigt wurde, merkt man nichts davon.

Ich habe mich mit örtlichen Cachern unterhalten: je mach Behörde erfolgt die Genehmigung Formlos durch einen Anruf oder auch nach einem Ortstermin. Wer schon mehrere und keine problematischen Caches versteckt hat wird die Genehmigung i.A. einfacher und formloser erhalten.

Dieses Verfahren beeinträchtigt nach meiner Beobachtung weder Kreativität noch Anzahl der Caches, schafft Sicherheit für alle Beteiligten und vermeidet negative Presse.
Ich habe auch den Eindruck, daß die Akzeptanz von Geocaching dort sehr groß ist: die Dosen sind oft ganz offen zu sehen und werden nicht gemuggelt.

Und ich finde es sehr angenehm zu wissen, daß der Cache an dieser Stelle zulässig ist.
 

robbi_kl

Geowizard
Auch in den Niederlanden dürfte wohl für die Mehrheit der Caches keine spezielle Genehmigung des Grundstückinhabers oder der Gemeinde vorliegen. Dass solche Genehmigungen in NL (teilweise) verlangt werden, war ja nicht schon immer so.

radioscout schrieb:
Es gibt z.B. einen, für den ein Loch, ca 10 cm Durchmesser, in die Straße gebohrt wurde, in dem der Cache "versenkt" ist.
Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass eine Genehmigung erteilt wurde, um ein Loch mit 10 cm Durchmesser in eine Straße zu bohren, damit man darin eine Dose versenken kann?
 

radioscout

Geoking
Ich hoffe, das wird jetzt nicht zu off-topic aber es geht ja um Genehmigungen:
Mir wurde übereinstimmend von mehreren Cachern gesagt, daß jeder einzelne Cache genehmigt werden muß aber auch, daß die Überprüfung unterschiedlich genau erfolgt.
Es ist natürlich möglich, daß der Owner Details verschwiegen hat, ich halte es aber für unwahrscheinlich denn das würde garantiert Ärger geben, wenn es rauskommt.

Wenn ich mich richtig erinnere, war es eine Nebenstraße, die so aussah, als müsste sie ohnehin bald saniert werden. Evtl. gilt die Genehmigung bis zur Sanierung? Oder die Stadtverwaltung gehört zu denen, die "einfach so" genehmigen?
 

robbi_kl

Geowizard
radioscout schrieb:
Es ist natürlich möglich, daß der Owner Details verschwiegen hat, ich halte es aber für unwahrscheinlich denn das würde garantiert Ärger geben, wenn es rauskommt.
Die Tatsache, dass es "Ärger" geben könnte, macht es für dich also unwahrscheinlich, dass keine Genehmigung vorliegt? Ist das noch Gutgläubigkeit oder nur Naivität?

radioscout schrieb:
Evtl. gilt die Genehmigung bis zur Sanierung? Oder die Stadtverwaltung gehört zu denen, die "einfach so" genehmigen?
Ja, eventuell dies und eventuell jenes. Dass die Dose aber einfach "illegal" dort platziert sein könnte, schließt du offenbar kategorisch aus.
 

Chris Race

Geowizard
radioscout schrieb:
... je mach Behörde erfolgt die Genehmigung Formlos durch einen Anruf oder auch nach einem Ortstermin.
radioscout schrieb:
... schafft Sicherheit für alle Beteiligten ...
Genau, und im Listing muss dann das Audiofile mit dem Telefonatmitschnitt enthalten sein :kopfwand: !

Ich bin mir ziemlich sicher, dass spätestens dann, wenn für alle Caches eine Genehmigung notwendig ist, die dann natürlich auch überprüft werden muss (sonst klöppel' ich mir meine eigene Genehmigung für Nachbars Grundstück im Wald zurecht :D ), dann hat sich die Sache mit GC + Reviewer endgültig erledigt. Die Jammern alle heute schon, dass sie nicht mit ihrer Zeit hinkommen - ohne irgendwas auf Erlaubnis zu prüfen!
 

Mark

Geowizard
Ich glaube, 80% meiner gefundenen Caches hätte ich nicht finden dürfen, wenn man in Deutschland für jeden Cache eine Genehmigung einholen müßte.

Interessant in dem Zusammenhang wäre zu wissen, obs denn Lost Places in NL gibt.
 

radioscout

Geoking
robbi_kl schrieb:
Die Tatsache, dass es "Ärger" geben könnte, macht es für dich also unwahrscheinlich, dass keine Genehmigung vorliegt? Ist das noch Gutgläubigkeit oder nur Naivität?
Ich gehe einfach davon aus, daß selbst jemand, für den Reviewer beschummeln eine normale Routinetätigkeit ist, gegenüber einer Stadtverwaltung, bei der er u.U. einen Antrag unterschreiben und sich z.B. für das Loch in der Straße verantworten muß, nicht schummelt weil er weiß, daß die Konsequenzen deutlich "teurer" als etwas Ärger mit gc sein werden.



@Chris Race: Auch ein telefonischer Antrag kann mit einem Brief oder einer Email beantwortet werden. Aber das sind unwichtige Details.
 

Chris Race

Geowizard
radioscout schrieb:
@Chris Race: Auch ein telefonischer Antrag kann mit einem Brief oder einer Email beantwortet werden. Aber das sind unwichtige Details.
Eben gerade nicht! Der Spruch mit dem "...was man Schwarz auf Weiß besitzt ..." kommt vielleicht nicht aus den Niederlanden, ist aber trotzdem nicht ganz unwichtig.

Sollte *wer_auch_immer_eine_Genehmigung_haben_will* sich mit mündlichen Zusagen zufrieden geben, dann ist das ganze die Luft nicht wert, die man beim Sprechen verbraucht hat.
 

radioscout

Geoking
Die aktuelle Vorgehensweise wird hier beschrieben:
http://wiki.geocaching.nl/index.php/Review_Schema
Demnach muß in einer Reviewer-Note die Person benannt werden, die die Genehmigung erteilt hat.

Aber das ist IMHO unwichtig. Entscheidend ist, daß eine Genehmigung verlangt wird. In welcher Form die vorzuliegen hat, ist ganz egal.



BTW: Nebenan im Blauen Forum:
forums.groundspeak.com/GC/index.php?&showtopic=276113
 

Chris Race

Geowizard
radioscout schrieb:
Die aktuelle Vorgehensweise wird hier beschrieben:
http://wiki.geocaching.nl/index.php/Review_Schema
Demnach muß in einer Reviewer-Note die Person benannt werden, die die Genehmigung erteilt hat.
Genau, und die aktuelle Vorgehensweise für Deutschland findet man unter http://www.am-arsch-die-waldfee.de! War mir gar nicht bewusst, dass es für NL extra Guidelines gibt , die auf irgendeiner Drittseite gelistet sind :kopfwand: !

radioscout schrieb:
Sehr lesenwert, vielen Dank :D ! Und zeigt wieder einmal, wie lächerlich sich ein Reviewer machen kann! Da hält sich jemand exakt an die Guidelines, geht sogar noch einen Schritt weiter und leitet Kontaktdaten weiter - und erhält selbstgefällige und dumme Antworten!

Applaus :applaus: !!
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
radioscout schrieb:
Die aktuelle Vorgehensweise wird hier beschrieben:
http://wiki.geocaching.nl/index.php/Review_Schema
Demnach muß in einer Reviewer-Note die Person benannt werden, die die Genehmigung erteilt hat.

Aber das ist IMHO unwichtig. Entscheidend ist, daß eine Genehmigung verlangt wird. In welcher Form die vorzuliegen hat, ist ganz egal.
Genau und in Deutschland ist das etwas schwammiger formuliert, d.h. das der Owner mit der Einreichung des Listings versichert, das er befugt war den Cache an dem Ort zu verstecken. Eine Befugnis ist sowas ähnliches wie eine Genehmigung.
Siehe hierzu 1.1.1 und 1.1.2 http://www.gc-reviewer.de/guidelines/legen-eines-geocaches/#allecaches

- Zwischensatz: @Stramon, eine Lüge ist das übrigens auch, wenn man die Guidelines kennt, einen Cache ohne Befugnis legt und veröffentlicht, und somit den Reviewer bescheisst. -

Der Punkt ist der, das in Anbetracht der Lage des Caches die "Vermutung" das der Owner befugt war den Cache zu legen leider nicht mehr ausreicht, sondern ein Nachweis erforderlich ist, weil einige Cacher lügen und bescheißen oder keine Kenntnis haben wie befugt sie wirklich sind Dosen an Brücken, Werbetafeln, Türmen, Masten, etc. anzubringen.

Hier driftet das Geocaching leider ins illegale ab und vom ursprünglichen "Ich Zeig dir nen schönen oder interessanten Ort mit ner witzigen Idee" ist nicht mehr soviel übrig geblieben. Diese beiden angemahnten T5er sind auch nur Pisseckendosen, die planlos in die Gegend gerotzt sind.
Und wenn die Personenzüge noch Plumpsklos wie vor 15 Jahren noch hätten dann würden das die Cacher da unter der Brücke ganz schnell merken wenn Flüssigkeiten oder Exkremente von oben regnen.... aber ab und zu fahren da auch Sonderzüge mit historischen Fahrzeugen ;)

MfG
 

Chris Race

Geowizard
Cloggy72 schrieb:
Genau und in Deutschland ist das etwas schwammiger formuliert, d.h. das der Owner mit der Einreichung des Listings versichert, das er befugt war den Cache an dem Ort zu verstecken. Eine Befugnis ist sowas ähnliches wie eine Genehmigung.
Das, was zählt, sind die Guidelines von drüben! Und nicht das, was irgendwer irgendwo veröffentlicht. Der Satz
www.gc-reviewer.de schrieb:
Der nachfolgende Text ist eine Übersetzung aus dem Knowledge Book von Groundspeak / Geocaching.com und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Im Zweifel gilt das englischsprachige Original!
steht doch auf der Seite nicht von ungefähr!

Vor meiner Erfahrung mit der Kommunikationsdiaspora bei GS hätte ich den Kollegen im anderen Forum tatsächlich noch ermuntert, sich an GS zu wenden, mittlerweile würde ich sagen: Trink' dir einen und pfeif auf die!

Cloggy72 schrieb:
Diese beiden angemahnten T5er sind auch nur Pisseckendosen, die planlos in die Gegend gerotzt sind.
Genau, die Owner sollten sich dringend bei dir entschuldigen, dass sie dir durch das Lesen der Listings wertvolle Zeit gestohlen haben!
 

radioscout

Geoking
Chris Race schrieb:
War mir gar nicht bewusst, dass es für NL extra Guidelines gibt , die auf irgendeiner Drittseite gelistet sind :kopfwand: !
Es sind keine "extra Guidelines" sondern die Umsetzung eines Gesetzes, wie hier zu lesen ist:
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?p=864679#p864679
Und "all local laws apply" steht schon lange in den Guidelines. Wenn dort vorgeschrieben ist, daß ein Cache nur mit Genehmigung versteckt werden darf, dann kann Groundspeak sich nicht darüber hinwegsetzen.

Ähnliches gibt es lokal auch in .de. Kennt jemand die Details? In Bayern gibt es einen Wald, in dem in einem durch drei Staatsstraßen begrenzten Gebiet nur noch Caches freigegeben werden, die vom Förster (?) genehmigt wurden, nachdem es dort Probleme gab. (Die Suchfunktion ist leider nicht hilfreich bzw. mir fehlen die richtigen Keywords)
 

robbi_kl

Geowizard
radioscout schrieb:
Die aktuelle Vorgehensweise wird hier beschrieben:
http://wiki.geocaching.nl/index.php/Review_Schema
Demnach muß in einer Reviewer-Note die Person benannt werden, die die Genehmigung erteilt hat.
Die niederländischen Vorschriften unterscheiden sich prinzipiell nicht von den deutschen: In beiden Fällen muss der Grundbesitzer sein Einverständnis gegeben haben. In NL reicht es aber aus, einen Namen anzugeben, womit natürlich den Phantasieangaben Tor und Tür geöffnet ist. In Deutschland hingegen wollen (manche) Reviewer für (manche) Caches eine schriftliche Genehmigung haben. Insofern kann man nicht behaupten, dass die Vorgehensweise in NL tatsächlich restriktiver ist.

Von mir bekommt der Reviewer weiterhin das, was er möchte. Der Herr XYZ aus ABC-Stadt hat eben eine schriftliche Genehmigung erteilt ...
 

Zappo

Geoguru
radioscout schrieb:
....In Bayern gibt es einen Wald, in dem in einem durch drei Staatsstraßen begrenzten Gebiet nur noch Caches freigegeben werden, die vom Förster (?) genehmigt wurden, nachdem es dort Probleme gab......
Das finde ich ja auch sinnvoll und erstrebenswert. NUR: das macht der Förster/die Gebietsverwaltung/whoever auf seine eigene Kappe - und verstößt damit genaugenommen gegen das Bayrische Naturschutzgesetz, nachdem das Zurücklassen von Sachen nicht geduldet wird - § 28 . Oder er darf da Ausnahmen gestatten - halt ich aber nicht für wahrscheinlich.

Gibts aber nicht nur in Bayern - auch in Teilen des Schwarzwaldes hat man sich auf genehmigte Caches geeinigt - guggst Du "Die Positivliste" . 3 Caches auf 5 km2 - wahrlich ein TRAUM.

zappo
 
OP
C

Cloggy72

Geocacher
"all local laws apply"
Und jetzt sind wir wieder genau da wo wir angefangen haben, Siehe §62 EBO: http://bundesrecht.juris.de/ebo/__62.html
§ 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(...)
Auch wenn ich das jetzt mit der EBO und "alle örtlichen Gesetze gelten" ausblende und einfach sage das eventuell ein paar Geocacher in Fleckentarn nen Anschlagsverdacht auslösen und Unbeteiligte doch Streckensperren geschädigt werden können wird das ganze wieder ne Endlosdiskussion werden, weil das alles schon in diesem Thread steht und nur wenige Akzeptieren und Begreifen....

Was nebenbei allerdings interessant ist, das man bei ganz pösen Spielplatzcaches auf T1,5 durchaus wegen der Fleckentarnträger und potenziellen Perverslinge nen NA loggen darf weil man ne gute Begründung hat, nur beim heiligen T5-Gral wie diesen nicht. Bitte gleiches Recht und gleiche Argumentation für alle Caches, nicht nur für T1-2 Mülleimerdosen am Spielplatz oder Polizeirevier.

MfG
 

Chris Race

Geowizard
radioscout schrieb:
Es sind keine "extra Guidelines" sondern die Umsetzung eines Gesetzes, wie hier zu lesen ist: http://www.geoclub.de/viewtopic.php?p=864679#p864679
Aha, und das "Geocache-Gesetz" in den Niederlanden steht genau wo :???: ? In dem Fred finde ich nur den Satz
The unknown NL Reviewer schrieb:
It is the Law in The Netherlands.
Das sieht für mich eher nach "...wir NL-Reviewer hätten gerne die Angaben in der Reviewer-Note, weil wir das eben so wollen!"

radioscout schrieb:
Und "all local laws apply" steht schon lange in den Guidelines. Wenn dort vorgeschrieben ist, daß ein Cache nur mit Genehmigung versteckt werden darf, dann kann Groundspeak sich nicht darüber hinwegsetzen.
Vollkommen richtig! Allerdings werden die "local laws" ganz sicher nicht auf unterschiedliche Cachetypen, D/T-Wertungen und Fundzahlen eines Owners eingehen, weshalb die einzig nachvollziehbare Konsequenz wäre: Entweder alle oder gar nicht! Alles andere ist Mumpitz.
 
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