do1000
Geowizard
Meine neue Dose in einem NSG wurde abgelehnt. Weil mich die Begründung nicht überzeugt, hätte ich nun gerne ein paar Meinungen von Euch:
1. Es war eine Dose in einem Baum, mit einem kleinen Gepäck-Zurrgurt angebracht.
2. Der Baum lag unstreitig direkt am Weg.
3. Ich habe mit dem Leiter der zuständigen unteren Naturschutzbehörde telefoniert und ihm geschildert, dass ich eine Dose in einen Baum im NSG legen will. Er sah keine rechtlichen Probleme, solange man den Weg nicht verläßt. Auf 2 oder 3 Meter käme es aber nicht an.
4. Der Leiter sandte mir noch eine E-Mail, die für sich alleine leider etwas auslegungsfähig ist. Hier der entscheidende Passus:
Eine eindeutige Regelung gibt es nur für Naturschutzgebiete: Hier dürfen
die Wege nicht verlassen werden, und ein Cache müsste somit "am Weg" (wegen
2-3m sollte man sich sicher nicht streiten) versteckt sein. Außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen Sie im Grunde auf jeden Baum klettern (sofern der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat), müssen aber die Gesetze des Artenschutzes (Bundesnaturschutzgesetz) beachten (u.a. Verbot, Tiere zu stören).
5. Der Mann war aber hoch erfreut über meine Kontaktaufnahme.
6. Kein Cacher hätte vor diesem Hintergrund ein Bußgeld zu erwarten gehabt.
7. Eine Norm, die das Besteigen dieses Baum verbietet, gibt es nicht.
Den Reviewer hat das alles nicht überzeugt. Es wurden nur nicht nachvollziehbare Allgemeinplätze vorgebracht. Ich habe die Dose wieder entfernt. Sehr schade, denn der Baum war wirklich selten schön und keine 08/15-Buche.
Nun zur Frage: Wann ist man denn juristisch auf der sicheren Seite, so dass der Cache nicht wg. einer "rechtlichen Problematik" nicht veröffentlicht wird? Muß ich erst ein Gutachten erstellen lassen? Die Frage, ob ein Klettercache in einem Baum elegant ist oder nicht, sollte nicht von den Reviewern sondern vom Owner zu beantworten sein.
Oder sehen die Richtlinien tatsächlich eine Nichtveröffentlichung wegen Nichtgefallen vor?
Hier wäre es eine tolle Gelegenheit gewesen, die Vereinbarkeit von Umwelt und Cachen hervorzuheben.
Grüße
do1000
1. Es war eine Dose in einem Baum, mit einem kleinen Gepäck-Zurrgurt angebracht.
2. Der Baum lag unstreitig direkt am Weg.
3. Ich habe mit dem Leiter der zuständigen unteren Naturschutzbehörde telefoniert und ihm geschildert, dass ich eine Dose in einen Baum im NSG legen will. Er sah keine rechtlichen Probleme, solange man den Weg nicht verläßt. Auf 2 oder 3 Meter käme es aber nicht an.
4. Der Leiter sandte mir noch eine E-Mail, die für sich alleine leider etwas auslegungsfähig ist. Hier der entscheidende Passus:
Eine eindeutige Regelung gibt es nur für Naturschutzgebiete: Hier dürfen
die Wege nicht verlassen werden, und ein Cache müsste somit "am Weg" (wegen
2-3m sollte man sich sicher nicht streiten) versteckt sein. Außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen Sie im Grunde auf jeden Baum klettern (sofern der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat), müssen aber die Gesetze des Artenschutzes (Bundesnaturschutzgesetz) beachten (u.a. Verbot, Tiere zu stören).
5. Der Mann war aber hoch erfreut über meine Kontaktaufnahme.
6. Kein Cacher hätte vor diesem Hintergrund ein Bußgeld zu erwarten gehabt.
7. Eine Norm, die das Besteigen dieses Baum verbietet, gibt es nicht.
Den Reviewer hat das alles nicht überzeugt. Es wurden nur nicht nachvollziehbare Allgemeinplätze vorgebracht. Ich habe die Dose wieder entfernt. Sehr schade, denn der Baum war wirklich selten schön und keine 08/15-Buche.
Nun zur Frage: Wann ist man denn juristisch auf der sicheren Seite, so dass der Cache nicht wg. einer "rechtlichen Problematik" nicht veröffentlicht wird? Muß ich erst ein Gutachten erstellen lassen? Die Frage, ob ein Klettercache in einem Baum elegant ist oder nicht, sollte nicht von den Reviewern sondern vom Owner zu beantworten sein.
Oder sehen die Richtlinien tatsächlich eine Nichtveröffentlichung wegen Nichtgefallen vor?
Hier wäre es eine tolle Gelegenheit gewesen, die Vereinbarkeit von Umwelt und Cachen hervorzuheben.
Grüße
do1000