Es ist schon ganz gut, dass die Ermittlungsbehörden da einen Sachkundigen hinzuziehen, denn ohne Sachkunde kommt schnell totaler Blödsinn raus.
Beispielsweise könnte auch G e o c a ch i n g recht schnell auf dem Index landen, weil das Herumstreifen in der Natur abseits von offiziellen Hauptwanderwegen oder gar Straßen und noch zu ungewöhnlichen Zeiten die Natur beunruhigt und durch diese Unruhe geschützte Arten beeinträchtigen kann. Je nach Bundesland ist das Betretungsrecht/Aufenthaltsrecht nämlich sehr interpretationsfähig - in beide Richtungen!
Der Zeitungsredakteur jedenfalls ist nicht vom Fach. Die beiden können wirklich froh sein, dass der Jäger nicht mit Schrot geschossen hat. Und auch - was bei der Jagd nach Wildschweinen durchaus möglich gewesen wäre - nicht mit FLG.
So kann man für die beiden nur hoffen, dass sie wenigstens nur einen glatten Durchschuss erlitten haben.
Der Jäger hat das Problem, dass sich Wildschweine immer mehr vermehren und Schäden anrichten, aber äußerst schlaue und nachtaktive Tiere sind, denen kaum beizukommen ist, schon gar nicht bei gutem Tageslicht. Auch wenn er nur nach zweifelsfreier Ansprache (Erkennen des Wildschweines) hätte schießen dürfen, schon allein, um das Stück auch richtig zu treffen und nicht nur *irgendwie* zu verwunden, die Praxis sieht oft anders aus.
Übrigens auch im Straßenverkehr - das exakte Einhalten der StVO ergäbe eine völlig andere Fahrweise - gerade nachts.
Wenn sich da einer mehrere Nächte um die Ohren geschlagen hat und immer wieder Gartenbesitzer und Bauern Schadensersatz fordern und eine geforderte Abschusszahl einzuhalten ist - irgendwann lässt die Vorsicht wohl nach.
Dennoch: Eine Strafe halte ich aufgrund unsachgemäßer Jagdausübung mit einher gehender gefährlicher Körperverletzung durchaus für angebracht. Ganz unabhängig davon, ob die beiden mit dem Tandem unbeleuchtet im Unterholz unterwegs waren oder nicht. Je nachdem muss man dann eben die Schwere der Tat und damit das Strafmaß relativieren.
Ein guter Jäger verlässt sich nicht darauf, dass ggf. verhängte Waldbetretungsverbote auch tatsächlich eingehalten werden. Er informiert sich auch über sein Schussfeld und eventuell darin verlaufende Wege. Aber unabhängig von temporärem Versagen und Fahrlässigkeit hat jede Bevölkerung auch ihre 2% Verrückten, und die Jägerschaft als Teilmenge der Bevölkerung macht von dieser Regel auch keine Ausnahme.
Wenn ich nachts im Wald unterwegs bin, habe ich auf jeden Fall genug Licht, um nicht mit einer Wutz verwechselt werden zu können. 100%igen Schutz mag das auch nicht bieten, doch der ist eh Illusion.
Da kann ich unterwegs auch Eier vom Fuchsbandwurm einatmen, weil sich der Fuchs durch die Schutzimpfung gegen Tollwut und schwierige Bejagung erheblich vermehrt hat und sich dadurch die Durchseuchung mit dem früher eher seltenen kleinen Fuchsbandwurm anscheinend erhöht hat (ein Grund, warum die Jagd sinnvoll sein kann: Reduzierung des Fuchsbestandes und speziell kranker Stücke).
Mir kann auch ein Komet auf den Kopf fallen.
Oder der PC explodieren.
Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte, ich muss zurück zur Arbeit.
Beispielsweise könnte auch G e o c a ch i n g recht schnell auf dem Index landen, weil das Herumstreifen in der Natur abseits von offiziellen Hauptwanderwegen oder gar Straßen und noch zu ungewöhnlichen Zeiten die Natur beunruhigt und durch diese Unruhe geschützte Arten beeinträchtigen kann. Je nach Bundesland ist das Betretungsrecht/Aufenthaltsrecht nämlich sehr interpretationsfähig - in beide Richtungen!
Der Zeitungsredakteur jedenfalls ist nicht vom Fach. Die beiden können wirklich froh sein, dass der Jäger nicht mit Schrot geschossen hat. Und auch - was bei der Jagd nach Wildschweinen durchaus möglich gewesen wäre - nicht mit FLG.
So kann man für die beiden nur hoffen, dass sie wenigstens nur einen glatten Durchschuss erlitten haben.
Der Jäger hat das Problem, dass sich Wildschweine immer mehr vermehren und Schäden anrichten, aber äußerst schlaue und nachtaktive Tiere sind, denen kaum beizukommen ist, schon gar nicht bei gutem Tageslicht. Auch wenn er nur nach zweifelsfreier Ansprache (Erkennen des Wildschweines) hätte schießen dürfen, schon allein, um das Stück auch richtig zu treffen und nicht nur *irgendwie* zu verwunden, die Praxis sieht oft anders aus.
Übrigens auch im Straßenverkehr - das exakte Einhalten der StVO ergäbe eine völlig andere Fahrweise - gerade nachts.
Wenn sich da einer mehrere Nächte um die Ohren geschlagen hat und immer wieder Gartenbesitzer und Bauern Schadensersatz fordern und eine geforderte Abschusszahl einzuhalten ist - irgendwann lässt die Vorsicht wohl nach.
Dennoch: Eine Strafe halte ich aufgrund unsachgemäßer Jagdausübung mit einher gehender gefährlicher Körperverletzung durchaus für angebracht. Ganz unabhängig davon, ob die beiden mit dem Tandem unbeleuchtet im Unterholz unterwegs waren oder nicht. Je nachdem muss man dann eben die Schwere der Tat und damit das Strafmaß relativieren.
Ein guter Jäger verlässt sich nicht darauf, dass ggf. verhängte Waldbetretungsverbote auch tatsächlich eingehalten werden. Er informiert sich auch über sein Schussfeld und eventuell darin verlaufende Wege. Aber unabhängig von temporärem Versagen und Fahrlässigkeit hat jede Bevölkerung auch ihre 2% Verrückten, und die Jägerschaft als Teilmenge der Bevölkerung macht von dieser Regel auch keine Ausnahme.
Wenn ich nachts im Wald unterwegs bin, habe ich auf jeden Fall genug Licht, um nicht mit einer Wutz verwechselt werden zu können. 100%igen Schutz mag das auch nicht bieten, doch der ist eh Illusion.
Da kann ich unterwegs auch Eier vom Fuchsbandwurm einatmen, weil sich der Fuchs durch die Schutzimpfung gegen Tollwut und schwierige Bejagung erheblich vermehrt hat und sich dadurch die Durchseuchung mit dem früher eher seltenen kleinen Fuchsbandwurm anscheinend erhöht hat (ein Grund, warum die Jagd sinnvoll sein kann: Reduzierung des Fuchsbestandes und speziell kranker Stücke).
Mir kann auch ein Komet auf den Kopf fallen.
Oder der PC explodieren.
Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte, ich muss zurück zur Arbeit.