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Passt mir bloß beim Cachen in Sachsen auf !!!

Zendisto

Geocacher
Es ist schon ganz gut, dass die Ermittlungsbehörden da einen Sachkundigen hinzuziehen, denn ohne Sachkunde kommt schnell totaler Blödsinn raus.

Beispielsweise könnte auch G e o c a ch i n g recht schnell auf dem Index landen, weil das Herumstreifen in der Natur abseits von offiziellen Hauptwanderwegen oder gar Straßen und noch zu ungewöhnlichen Zeiten die Natur beunruhigt und durch diese Unruhe geschützte Arten beeinträchtigen kann. Je nach Bundesland ist das Betretungsrecht/Aufenthaltsrecht nämlich sehr interpretationsfähig - in beide Richtungen!

Der Zeitungsredakteur jedenfalls ist nicht vom Fach. Die beiden können wirklich froh sein, dass der Jäger nicht mit Schrot geschossen hat. Und auch - was bei der Jagd nach Wildschweinen durchaus möglich gewesen wäre - nicht mit FLG.
So kann man für die beiden nur hoffen, dass sie wenigstens nur einen glatten Durchschuss erlitten haben.

Der Jäger hat das Problem, dass sich Wildschweine immer mehr vermehren und Schäden anrichten, aber äußerst schlaue und nachtaktive Tiere sind, denen kaum beizukommen ist, schon gar nicht bei gutem Tageslicht. Auch wenn er nur nach zweifelsfreier Ansprache (Erkennen des Wildschweines) hätte schießen dürfen, schon allein, um das Stück auch richtig zu treffen und nicht nur *irgendwie* zu verwunden, die Praxis sieht oft anders aus.

Übrigens auch im Straßenverkehr - das exakte Einhalten der StVO ergäbe eine völlig andere Fahrweise - gerade nachts.

Wenn sich da einer mehrere Nächte um die Ohren geschlagen hat und immer wieder Gartenbesitzer und Bauern Schadensersatz fordern und eine geforderte Abschusszahl einzuhalten ist - irgendwann lässt die Vorsicht wohl nach.

Dennoch: Eine Strafe halte ich aufgrund unsachgemäßer Jagdausübung mit einher gehender gefährlicher Körperverletzung durchaus für angebracht. Ganz unabhängig davon, ob die beiden mit dem Tandem unbeleuchtet im Unterholz unterwegs waren oder nicht. Je nachdem muss man dann eben die Schwere der Tat und damit das Strafmaß relativieren.

Ein guter Jäger verlässt sich nicht darauf, dass ggf. verhängte Waldbetretungsverbote auch tatsächlich eingehalten werden. Er informiert sich auch über sein Schussfeld und eventuell darin verlaufende Wege. Aber unabhängig von temporärem Versagen und Fahrlässigkeit hat jede Bevölkerung auch ihre 2% Verrückten, und die Jägerschaft als Teilmenge der Bevölkerung macht von dieser Regel auch keine Ausnahme.

Wenn ich nachts im Wald unterwegs bin, habe ich auf jeden Fall genug Licht, um nicht mit einer Wutz verwechselt werden zu können. 100%igen Schutz mag das auch nicht bieten, doch der ist eh Illusion.
Da kann ich unterwegs auch Eier vom Fuchsbandwurm einatmen, weil sich der Fuchs durch die Schutzimpfung gegen Tollwut und schwierige Bejagung erheblich vermehrt hat und sich dadurch die Durchseuchung mit dem früher eher seltenen kleinen Fuchsbandwurm anscheinend erhöht hat (ein Grund, warum die Jagd sinnvoll sein kann: Reduzierung des Fuchsbestandes und speziell kranker Stücke).
Mir kann auch ein Komet auf den Kopf fallen.
Oder der PC explodieren.
Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte, ich muss zurück zur Arbeit.
 

panisa

Geocacher
Hab hier ein Foto der Radfahrer vor dem Unfall.

0257_sauRaus.jpg
 

pom

Geoguru
Zendisto schrieb:
Es ist schon ganz gut, dass die Ermittlungsbehörden da einen Sachkundigen hinzuziehen,
Genau! Am besten einen Jagdkumpel des Schützen! :roll:

... G e o c a ch i n g recht schnell auf dem Index landen,
... Waldbetretungsverbote ...
... Eier vom Fuchsbandwurm einatmen...
... Komet auf den Kopf fallen...
... PC explodieren.
:?:
 

eigengott

Geowizard
Zendisto schrieb:
Es ist schon ganz gut, dass die Ermittlungsbehörden da einen Sachkundigen hinzuziehen, denn ohne Sachkunde kommt schnell totaler Blödsinn raus.

Ein Sachkundiger in diesem Fall wäre ein Ballistiker bzw. Schusswaffenexperte vom LKA oder BKA um zu klären, aus welcher Waffe der Schuss kam, wer die Waffe bedient hat usw. Immerhin geht es hier nicht um irgendwelche jagdrechtlichen Belange sondern um versuchten Totschlag oder schwere Körperverletzung.
 

doc256

Geocacher
DocW schrieb:
Ist nicht schon Jägern aus weitaus folgenärmeren Gründen der Schein (zu Recht) entzogen worden? (Herumfuchteln mit dem Gewehr?)

Ja, zum Beispiel ein "Warnschuss", weil Leute nachts im Wald unterwegs waren.
 

doc256

Geocacher
Zendisto schrieb:
Es ist schon ganz gut, dass die Ermittlungsbehörden da einen Sachkundigen hinzuziehen, denn ohne Sachkunde kommt schnell totaler Blödsinn raus.

Ohne Zweifel. Dafür ist der Vorfall ja auch viel zu ernst.

Zendisto schrieb:
Beispielsweise könnte auch G e o c a ch i n g recht schnell auf dem Index landen, weil das Herumstreifen in der Natur abseits von offiziellen Hauptwanderwegen oder gar Straßen und noch zu ungewöhnlichen Zeiten die Natur beunruhigt und durch diese Unruhe geschützte Arten beeinträchtigen kann. Je nach Bundesland ist das Betretungsrecht/Aufenthaltsrecht nämlich sehr interpretationsfähig - in beide Richtungen!

Üblicherweise ist aber die Benutzung der Wege (ich gehe mal davon aus, dass die beiden Tandemfahrer nicht querfeldeinunterwegs waren) rund um die Uhr gestattet.

Zendisto schrieb:
Der Jäger hat das Problem, dass sich Wildschweine immer mehr vermehren und Schäden anrichten, aber äußerst schlaue und nachtaktive Tiere sind, denen kaum beizukommen ist, schon gar nicht bei gutem Tageslicht. Auch wenn er nur nach zweifelsfreier Ansprache (Erkennen des Wildschweines) hätte schießen dürfen, schon allein, um das Stück auch richtig zu treffen und nicht nur *irgendwie* zu verwunden, die Praxis sieht oft anders aus.

Übrigens auch im Straßenverkehr - das exakte Einhalten der StVO ergäbe eine völlig andere Fahrweise - gerade nachts.

Wenn sich da einer mehrere Nächte um die Ohren geschlagen hat und immer wieder Gartenbesitzer und Bauern Schadensersatz fordern und eine geforderte Abschusszahl einzuhalten ist - irgendwann lässt die Vorsicht wohl nach.

Dennoch: Eine Strafe halte ich aufgrund unsachgemäßer Jagdausübung mit einher gehender gefährlicher Körperverletzung durchaus für angebracht. Ganz unabhängig davon, ob die beiden mit dem Tandem unbeleuchtet im Unterholz unterwegs waren oder nicht. Je nachdem muss man dann eben die Schwere der Tat und damit das Strafmaß relativieren.

Das denke ich aber auch. Ich hab ja durchaus Verständis für Jäger, die sich nachts den Hintern plattsitzen und sich möglicherweise ärgern, wenn ihnen dann irgendein Jogger oder Radler das Wild vergrämt. Aber dieser eine Jäger zumindest war erkennbar unvorsichtig mit fatalen Folgen für seine Mitmenschen. Einem Autofahrer in ähnlicher Situation würde man auch nicht nur den Führerschein abnehmen.
 

Zendisto

Geocacher
Als allererste Maßnahme würde ich beim Caching zunächst mal darauf verzichten, das Tandem mitzunehmen.
Speziell in Sachsen.
 

Zendisto

Geocacher
Na eben nicht. Der Zeitungsartikel zeigt nur wieder die Sensation, aber nicht die Rahmenbedingungen.

Wie das letztendlich ausgeht, hängt auch mehr vom Richter ab und mit welchem Fuß der aufgestanden ist.

Da in Deutschland seit ein paar Jahren eine "einheitliche Rechtsprechung" anstatt einer Einzelfallprüfung erwünscht ist, könnte man aber auch nachschauen, wie sonst in solchen Fällen geurteilt wird und kann dann auch ohne nähere Kenntnisse der speziellen Rahmenbedingungen und ohne Kristallkugel vorhersagen, welche Strafe es gibt.

Egal - ich geh ab sofort nur noch ohne Tandem in den Wald, und gut ists.
 

whiterabbit

Geocacher
radioscout schrieb:
Weiß man, wie dunkel es war und ob das Fahrrad beleuchtet war?
Laut DNN vom Montag soll das Ganze gegen 18.30 Uhr in der Dämmerung passiert sein. Aber selbst wenn sie kein Licht anhatten, entlässt das noch lange nicht den Jäger aus seiner Verantwortung. Nur weil er einen Schatten sieht oder es im Gebüsch raschelt, darf er nicht einfach losballern. Es scheint aber leider nicht jedem Jäger klar zu sein, dass er mit nicht gerade kleinkalibrigen Waffen eine gewisse Vorsicht walten lassen muss. Ich kann nur hoffen, dass es diesmal nicht bei einer Geldstrafe bleibt, so schnell sollte er kein Gewehr wieder in die Hand nehmen dürfen.
 

DocW

Geowizard
Zendisto schrieb:
Als allererste Maßnahme würde ich beim Caching zunächst mal darauf verzichten, das Tandem mitzunehmen.
Speziell in Sachsen.
Und die Elchkappe sowie das Wildschweinkostüm ausnahmsweise mal zu Hause lassen...
 

HH58

Geomaster
Vielleicht kamen die von einem oder fuhren zu einem Faschingsball und hatten sich als Wildschweide verkleidet ...
 
El_Rolfo schrieb:
Freispruch - In der Berufung Abweisung gegen Schadenersatzzahlung!
:?:
In dem vorletzten Abschnitt steht, dass die Berufung abgewiesen/eingestellt wurde, aber mit der Auflage von 4k€ Schadenersatz.

vorletzter Abschnitt aus Bericht schrieb:
Die Berufungsverhandlung am Landgericht Leipzig wurde später eingestellt – mit der Vereinbarung, dass der Jäger 4000 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlt.
 

dr_megavolt

Geocacher
Der Verlust von 4000 Euro Schadenersatz dürfte für jemanden, der sich eine Jagdpacht leisten kann, nicht so schmerzhaft sein wie eine Schußverletzung.

Hab solche Unfälle bisher eigentlich nur von Frankreich oder Italien gehört. Interessant daß man auch hierzulande reele Chancen hat, im Wald einem schießwütigen Schwachsichtigen/sinnigen zum Opfer zu fallen. Sollte das wieder so harmlos ausgehen (für den Verursacher) kann man ja die Öffentlichkeit vor dem Betreten jener Gegenden warnen - weniger Besucher, weniger Umsätze für Gaststätten, Tankstellen usw., dumm für alle Unbeteiligten, aber manchmal muß ein wenig Druck sein und vielleicht wird die Lokalpolitik mal darauf aufmerksam, daß möglicherweise Aktionsbedarf besteht.
 

eumel

Geocacher
Moin,

puhh da habe ich heute ja wohl Glück gehabt:

http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=c6ab1ba1-60cc-4639-acaf-5c7209bbfce5

Gruß,

Ch.
 

El_Rolfo

Geomaster
Christian und die Wutze schrieb:
El_Rolfo schrieb:
Freispruch - In der Berufung Abweisung gegen Schadenersatzzahlung!
:?:
In dem vorletzten Abschnitt steht, dass die Berufung abgewiesen/eingestellt wurde, aber mit der Auflage von 4k€ Schadenersatz.

vorletzter Abschnitt aus Bericht schrieb:
Die Berufungsverhandlung am Landgericht Leipzig wurde später eingestellt – mit der Vereinbarung, dass der Jäger 4000 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlt.

Habe ich das nicht geschrieben? Entschuldigung, wenn ich missverstanden wurde - aber 4000€ Schadensersatz sind für mich ein Witz.
Der Jäger ist somit nicht vorbestraft und darf weiter mit der Waffe im Wald rum rennen.

Gruss Rolf
 
Sorry. Als ich das geschrieben habe war ich wohl unzurechnungsfähig. Irgendwie hatte ich gelesen, dass auch Schadenersatz abgewiesen wurde. Heute Morgen liest sich dein Text ganz anders. :oops:
 
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