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Rodler rodeln auf eigene Gefahr

do1000

Geowizard
Folgende Entscheidung landete heute auf meinem Tisch. Ersetzt sinngemäß Rodler durch Kletterer und Hang durch Baum:

OLG Hamm 3.9.2010, I-9 U 81/10
Rodler rodeln weitestgehend auf eigene Gefahr

Eine Kommune ist nicht aus Verkehrssicherungsgründen dazu verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Rodler müssen sich selbst vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, ihre Schlitten stets kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen.

Der Sachverhalt:
Der Kläger rodelte im Januar 2009 auf einer Nebenstrecke im Stadtpark der beklagten Stadt. Als er im unteren Teil des Hanges angekommen war, stürzte er. An dieser Stelle war der Hang durch einen mit einer Mauer abgefangenen Absatz zu einem tiefer liegenden Weg durchbrochen. Der Kläger war der Ansicht, die Stadt sei aus Verkehrssicherungsgründen verpflichtet gewesen, potentielle Rodler im Stadtpark auf den Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren.

Seine gegenüber der beklagten Stadt geltend gemachte Schadensersatzklage scheiterte in erster Instanz. Auch die Berufung vor dem OLG blieb erfolglos.

Die Gründe:
Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Schadenersatzanspruch.

Es bestand insofern schon keine abhilfebedürftige Gefahrenquelle, weil das Gelände nicht als Rodelfläche, sondern als Park konzipiert ist und mit Mauerabgrenzungen versehene Wege dort nicht untypisch sind. Außerdem traf den Kläger ein überwiegendes Mitverschulden. Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar ist. Der Kläger hätte sich vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, seinen Schlitten stets kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen müssen.
 

Zappo

Geoguru
Da hat wohl aus Versehen der gesunde Menschenverstand gesiegt - es gibt ihn -wider Erwarten- also doch noch.

Leider ist das nur EIN Urteil. Ich kenne einen Fall, bei dem ein XXXX (ohne Taschenlampe) in einer Burg eine stockdunkle Treppe in ein stockdunklen Keller runterstieg und sich den Fuß verstauchte. Statt sich über die eigene Doofheit zu ärgern, flugs geklagt und der Richter hat den Burgverein zu 5000.- (o.ä.) Strafe verdonnert - die Katakomben sind jetzt gesperrt.

Weis nicht wie es Euch geht, aber die Unfähigkeit mancher Zeitgenossen, einfach mal für die eigenen Fehler geradezustehen und die ewige Jammerei, daß immer irgend jemand anders schuld ist, geht mir auf den Sack - Allder.

Zappo
 
OP
do1000

do1000

Geowizard
Aha...war der Burgkeller denn für Besucherverkehr geöffnet? Das könnte den Unterschied ausgemacht haben. Hast Du zufällig den Text des Urteils?
 

de_Bade

Geowizard
wäre cool wenn man das so 1 zu 1 auf's klettern übertragen könnte. aber ich fürchte so einfach wird das leider nicht sein
 

Guido-30

Geowizard
Also sollten auf (oder vor?) allen Bäumen eines Parks (oder sogar im Wald?) jetzt Schilder aufgestellt werden, die auf eine Unfallgefahr hinweisen, falls man da rauf klettert? Ich hoffe, ich habe das jetzt falsch verstanden. :???:
 
OP
do1000

do1000

Geowizard
Ja, das hast Du absolut falsch verstanden. Aber das hast Du doch sicher auch nicht ernst gemeint, was.
 
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