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Sicherungsgeräte testen lassen?

granne123

Geocacher
Hallo,

immer wieder wird gebrauchtes Klettermaterial zum Kauf angeboten.
Gibt es die Möglichkeit das Material zb die Halbautomaten oder die mitlaufenden Sicherungsgeräte testen zu lassen? Wenn ja wo?
 

Orimha

Geocacher
Bei jedem PSA-Prüfer. Nächste Kletterschule anrufen und nach einem Prüfer fragen bzw. nach einem Prüfungstermin.

Gruß
Michael
 

Grisu82

Geocacher
Ich würde niemals gebrauchten Kletterkram kaufen.
Weist du ob dein Vorgänger damit vorher weitwurf geübt hat? :D

Aber prinzipell kannst du ein Abseil und Sicherungsgerät immer zum prüfen, zum Hersteller schicken. Es gibt aber auch Sachkundige nach BGG. Diese Prüfungen hat aber enge Grenzen, hier geht es hauptsächlich um Verschleiß- und Sichtprüfung. Und du solltest Auskunft darüber erteilen können wie alt das Gerät ist und was alles damit passiert ist. Bei einem Faktor 1 Sturz sollte zum Beispiel das komplette Material der Sicherungskette ausgemustert werden. Anwender von PSA im beruflichen Umfeld müssen ihr Material regelmäßig nach BGG Richtlienie prüfen lassen. Oder sie machen selber den Sachkundigenschein.

Sowohl Hersteller als auch Sachkundiger machen aber maximal eine Sichtprüfung
und einen kurzen Funktionstest. Bescheinigt wird dir nur, das zu dem Moment der Prüfung
keine groben Beschädigungen oder Verschleißerscheinungen vorhanden waren.

Lohnen tut sich das nicht wirklich. Du sparst ein bischen Geld beim kauf und bekommst dafür
ein Gerät was schon einen ersten Verschleiß auf Grund der Nutzung aufweist. Das schickst du dann ein und bezahlst Geld für den Sachkundigen oder den Hersteller, für die Überprüfung.
Jetzt dürftest du beim Neupreis oder über dem Neupreis liegen.

Ob es zuverlässig ist weist du immer noch nicht, weil die Teile nicht auf Matterialfehler im inneren geprüft werden (z.b durch Sturz aus großer Höhe). Eine Garantie gibt dir keiner und wenn du pesch hast guckt der Sachkundige auf die Seriennummer oder das Produktionsdatum und sagt es ist ablegereif und nicht mehr Prüfbar. Wir müssen zum Beispiel neue Banschlingen, bei denen der Waschzettel mit den Herstellerangaben ab ist, ausmustern. Und das auch wenn die Bandschlinge noch Top und neu ist.
 

Orimha

Geocacher
Ist in einigen Punkten schon richtig, aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.

Fangen wir mal damit an, dass weder Geocacher noch Bergsportler im Regelfall ihre Sachen einer PSA-Prüfung überhaupt unterziehen. Laut Hersteller ist diese Prüfung alle 12 Monate fällig. Wer macht das hier (außer den Berufskletterern)?

Ablegereif sind PSA-Sachen aus Metall erst dadurch, dass sie entweder ihre Zulassung verloren haben, schweren Stürzen ausgesetzt waren, sonstwie sichtbar beschädigt wurden, die "Geschichte" lückenhaft oder unbekannt ist oder man feststellt, dass die Funktion eingeschränkt ist. Ansonsten haben Metallteile eine unbegrenzte Lebensdauer.

Wenn man also jemanden kennt, dem man vertraut und Kaufbelege vorhanden sind, würde ich ohne Bedenken gebrauchte Sachen kaufen.

Und eine PSA-Prüfung kostet nicht die Welt. Wobei man faireshalber sagen muss, dass - wie bereits erwähnt - es nur eine visuelle Prüfung ist. Und ich kann bei mir selber erkennen, ob meine Sachen beschädigt sind oder nicht. Da ist jeder für sich selber verantwortlich. Wer mit einem deformierten Karabiner klettert, der darf sich nicht wundern, wenn dieser bricht.

Gruß
Michael
 

Dolphiner

Geomaster
Nicht nur visuell nach BGG 906, sondern auch Funktionsprüfung im Rahmen des Machbaren.
Also mal den ID in nen Seil eingebaut und geschaut ob er auch blockiert.
Oder der Karabinerverschluss richtig verriegelt.

Ist nicht so dass der Sachverständige nach BGG906 nur drauf schaut und den Stempel vergibt.
 

KreuterFee

Geomaster
Joah, also ich sach mal so, BGG906 Prüfung ist nicht gleich BGG906 Prüfung, jeder Prüfer kocht auch nur mit Wasser, tatsächlich musste ich bereits das zweite Mal feststellen, das Prüfer nicht den Verschleiß des Bremsnocken am Rig prüfen, wozu brauch ich da sonst ne Verschleissanzeige, wenn die sich bisher keiner anguckt.

Also, Klamotten zur PSA Prüfung bringen und dann alla "Ist ja geprüft vom Sachverständigen, muss ja dann in Ordnung sein" ,funktioniert nicht, also selber drauf achten oder neu kaufen.
Verantwortung für sich selbst kann man nicht übertragen.
 

Grisu82

Geocacher
Im Prinzip stimme ich euch in vielen Bereichen zu. Wobei ich seine Frage eher auf die vielen gebraucht Klettersachenflohmärkte und die Gebrauchtsachen aus der Bucht bezogen habe.

Das Abseilgerät eines guten Bekanten mit dem ich eventuell sowieso zusammen cachen gehe
und dann irgendwann in seinen Karabienern hänge würde ich eventuell auch kaufen. Mit meinen Privatklamotten sehe ich das auch nicht ganz so eng. Ich bezweifele nur das eine PSA Prüfung nach BGG906 einem Geocacher viel bringt. Ich halte sie eventuell für sinvoll, wenn ich selber bei einem Abseigerät zweifel habe ob das noch in Ordnung ist.

Aber die meisten Geocacher arbeiten nicht nach BGG906, denn sie haben PSA püffähige Klamotten aber auch eine menge Sachen die nicht prüfbar sind. Fast alle Bergsportartikel sind nicht prüfbar. Die einzige Vorschrift die es hier gibt ist das der Anwender vor und nach gebrauch selber eine Prüfung durchführt. Eine Bandschlinge aus dem Bergsportbereich hat den Herstellernamen und 22KN auf dem Waschzettel stehen. Eine aus dem PSA Bereich zusätzlich noch eine laufende Nummer bzw Seriennummer und das Produktionsdatum ohne dies dürfte sie die Prüfung nicht bestehen. Bergsportartikel sind nicht immer nach den erforderlichen Normen geprüft. Dynema ist nicht zugelassen und es dürften fast nur Stahlkarabiener verwendet werden.

Bei meinem privaten Navaho Sit mit Top Brustgurt sind die Herstellerangaben in den Beinschlaufen. Aufgrund vieler schwarzer Hosen nicht mehr lesbar. Mein Gurt ist top in Ordnung aber damit nicht mehr nach BGG906 Prüfbar. Das interessiert aber nicht wirklich
ein Geocacher. Und über Alpingurte, die die entsprechenden Normen für PSA nicht erfüllen,
brauche ich gar nicht nach zu denken.

Alpine Abseilgeräte wie diverse Tubes, Smart Alpine, Piranja usw sind auch nicht immer nach BGG prüfbar.

Für mich gibt es nichts wichtigeres wie zu wissen was mit den Klamotten bis jetzt passiert ist
und ein gesundes Fachwissen über die Sachen zu haben die man verwendet, so das man
die Sachen selber prüfen kann. Und wenn man zweifel hat bei einem teuren Abseilgerät
kann man immer noch einen Sachkundigen nach seiner Meinung fragen.
 

Orimha

Geocacher
Dolphiner schrieb:
Nicht nur visuell nach BGG 906, sondern auch Funktionsprüfung im Rahmen des Machbaren.
Also mal den ID in nen Seil eingebaut und geschaut ob er auch blockiert.
Oder der Karabinerverschluss richtig verriegelt.

Ist nicht so dass der Sachverständige nach BGG906 nur drauf schaut und den Stempel vergibt.

Diese "Prüfung" sollte jeder durchführen, bevor er sich in ein Gerät hängt. Deswegen finde ich auch jährliche Prüfungen irgendwie blödsinnig. Was nützt mir so etwas, wenn das Gerät nach 11 statt nach 12 Monaten versagt?

Diese Prüfungen sind für das Gewerbe mit Angestellten gemacht, um Mindestanforderungen zu erfüllen und damit die Versicherungen etwas vorweisen können, wenn mal etwas passieren sollte. Gerade beim klettern ist Eigenverantwortung und ein gewisses Maß an Disziplin gefragt und wer das beides nicht hat, lebt so oder so gefährlich.

Denke wir sind uns da im Grundsatz aber alle einig!

Gruß
Michael
 

satanklaus

Geomaster
Grisu82 schrieb:
Bergsportartikel sind nicht immer nach den erforderlichen Normen geprüft. Dynema ist nicht zugelassen und es dürften fast nur Stahlkarabiener verwendet werden.

:ironie:
Oh Gott, und ich bin die letzten 20 Jahre nur mit Alu klettern gewesen :eek:
Gleich morgen gehe ich los und besorge mir ein paar ordentliche Expressen mit Stahlkarabinern (hoffentlich gibt es die auch als Wiregate...) Meine HMS-Karabiner: alles Schrott.
Und dann meine Bandschlingen: nur die PA-Fasern darin sind wirklich zugelassen!
Ich glaube, hier ist eine großangelegte Verschwörung des Handels im Gange, der nur Material mit UIAA und EN Siegel vertreibt und keines, das die wirklich erforderlichen Prüfungen durchlaufen hat.

Spaß beiseite: wer hat dir denn das erzählt?
 

Grisu82

Geocacher
Das hat mir keiner erzählt das wurde uns in diversen Schulungen beigebracht.
für die BGG Prüfung zählen Bergsportnormen nicht. Wiregate in der Berufsketterei? :lachtot:
Das ist im übrigen auch der Grund warum manche Händler die Sachen nach PSA und Bergsport aufteilen und die gleichen Karabiner und Bandschlingen im PSA Bereich teurer sind.
Das heißt nicht das der andere Kram die Anforderungen nicht erfüllt aber die Klamotten sind nicht nach der entsprechenden Norm geprüft.

Und laut BG sind für Anschlagmittel nur Stahkarabiner zugelassen.
Und ob du es glaubst oder nicht in unserer Höhenrettungsgruppe dürfen ebenfalls nur Stahlkarabiener zum anschlagen vewendet werden. Selbst zum Vorstieg am Mast
haben wir einen Schlingen und Expressensatz mit Stahl. Mittlerweile haben wir auch einen
kleinen Teil Alukarabiener für andere Zwecke. Wie die BG das für die Baumkletterei sieht ist mir
ist mir nicht ganz so geläufig, weil es nicht mein Bereich ist aber ich könnte mir vorstellen, dass es da ähnlich ist. Kann aber auch sein das ich mich da irre.
 

satanklaus

Geomaster
@Grisu: Ich hatte deine Aussage bzgl. Dyneema und Stahl auf den unmittelbar davor stehenden Satz und damit auf den Bergsport bezogen. Dass du gleich danach wieder einen Haken Richtung Berufskletterei schlägst war mir entgangen. Da kenne ich mich nicht aus, im Bergsport aber schon und dort wäre das Blödsinn nicht richtig.
 

Grisu82

Geocacher
Ich halte das auch nicht für so tragisch ich hab ja selber auch Bergsportmaterial.
Und es wird für Geocacher und Kletterer ausreichend sein. Nur wirst du als Geocacher dein
Bergspotmaterial nicht zu einem Prüfer nach BGG906 bringen können. Er wird zwar
wenn er nett ist einen kurzen blick drauf werfen können aber es ist hald nicht prüffähig wie
es der Themenstarter wollte. Maximal beim Hersteller

Ansich hab ich dich schon Verstanden ;) . Und du glaust gar nicht wie sehr ich das Stahlzeug
manchmal gewichtmäßig verfluche. Aber ab und zu ist es gar nicht so verkert, wie zum Beispiel beim Spannen einer Selbahn oder überall da wo Querbelastungen auftretten können.
 

KreuterFee

Geomaster
? Warum sollte Bergsportmaterial nicht prüfbar sein?
Ich wird jetzt aber einiges durcheinander geschmissen.
Ein PSA-Teil muss folgen Kennzeichnungen besitzen:
CE Zeichen, Bruchlast, Seriennummer, Herstellungsdatum.

Das erfüllen meine Bandschlingen, genauso wie meine Karabiner, egal aus welchem Bereich.
Daher ist eine Trennung zwischen Bergsportmaterial und Industriekletterei generell erstmal Quatsch.

Jetzt kann es natürlich sein, das von Betrieb zu Betrieb Geschäftsanweisungen existieren, oder Material auftragsspezifisch eine gewisse Norm erfüllen muss, zum Beispiel durchtrennhemmende Kurzsicherungen, die für den konkreten Fall eine Norm erfüllen müssen.


Also generell kann auch mit Bergsportkarabinern geklettert werden, auch offiziell, solange keine anderweitigen Vorschriften oder die Gefährdungsermittlung für den Auftrag etwas anderes ergibt.
 

Orimha

Geocacher
Grisu82 schrieb:
Er wird zwar wenn er nett ist einen kurzen blick drauf werfen können aber es ist hald nicht prüffähig wie es der Themenstarter wollte. Maximal beim Hersteller.

Genau da ist das Missverständnis. Der Themenstarter hat nur gefragt von wem oder wo er die Sachen testen lassen könnte. Er braucht als Freizeitkletterer kein Prüfbuch, keine schriftlichen Nachweise, keine Untersuchung nach BG-Richtlinien usw. Wenn er also für sein gutes Gefühl jemanden mit Sachkunde findet, der seine Sachen anschaut und für mündlich gut befindet, dann ist doch alles ok - oder nicht?

Gruß
Michael
 

Dolphiner

Geomaster
KreuterFee schrieb:
Ein PSA-Teil muss folgen Kennzeichnungen besitzen:
CE Zeichen, Bruchlast, Seriennummer, Herstellungsdatum.
.

Ah genial. Dieses Thema hatten wir heute in der Firma.
Wir haben Karabiner zB aus Ösiland bekommen.
Darauf die EN, CE, Bruchlasten, Datum, aber KEINE Seriennummer.

Kannst Du mir evtl sagen wo ich genau das nachlesen kann, dass in Deutschelande ein PSA Teil eine SN haben MUSS?
Ich glaubs Dir ja, wills nur Belegen können.

Was macht ein BGG906 Prüfer mit PSA ohne SN?

Etwas OT, aber erspart einen neuen Beitrag.

Dank Dir. :roll:
 

Orimha

Geocacher
Evtl findest du dazu etwas in den hier aufgeführten Regelwerken?

http://www.industrie.mrw-montagetechnik.de/index.php?id=129

Gruß
Michael
 

Orimha

Geocacher
Habe das in der BGR 198 unter Punkt 5.1 gefunden:

Kennzeichnung
Zur eindeutigen Identifikation ist jeder lösbare Bestandteil eines Systems mindestens mit folgenden Angaben deutlich, unauslösch- lich und dauerhaft gekennzeichnet:
− Typbezeichnung,
− Herstellungsjahr,
− Namen, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten,
− Serien- oder Herstellnummer des Bestandteiles.

Gruß
Michael
 

Grisu82

Geocacher
Ich finde es faszinierend worüber man in Foren diskutieren kann und wieviel Text hier zusammen kommt.

Ich denke das ist genau der Punkt in der BGR 198 wobei ich grade nicht weis ob das für alle
Gerätschaften gilt und speziell für Karabiner. Es kann sein das der Prüfer selber eine eindeutige
Kenzeichung anbringen darf (z.B. Laufende Nummer). Aber generell muss eine Kennzeichnung vorhanden sein, um welches Teil es sich handelt, weil du bei einem Unfall nachweisen musst, dass das die Bandschlinge Nr. 1 ist und diese jährlich geprüft ist. Wie will man sonst Nachvollziehen können das genau diese in dem Haufen gleichaussehner Bandschlingen die geprüfte ist.

Mein Verbindungsmittel zum Locker ist letztes Jahr nicht durch die Prüfung gekommen weil das Herstellerdatum auf dem Waschzettel gefehlt hat. Davor das Jahr schon also hat sich da auch was geändert.

Ich hab auch noch nie eine Seriennummer an einem Seil gesehen nur eine Kenzeichnung an den
Seilenden. Auf meinen Bandschlingen ist eine Seriennummer drauf und auf unseren dienstlichen auch. Aber generell bekommen bei uns alle Klamotten einen Barcode unsere Karabiener haben auch keine Seriennummer, sind aber über den Barcodeaufkleber gekenzeichnet. Meiner Meinung nach hält der Barcode auf den Waschzetteln gut auf den Karabienern joa so einmal im Jahr hab ich einen in der Hand wo es sich langsam löst.

Ich glaube die Normen und Bruchlastangaben müssen Herstellerseitig sein und die Kennzeichnung zu Identifizierung darf selber abgebracht werden. Es kann aber sein
das man nicht alle Ausrüstungsgegenstände über eine Kam ziehen darf. Einen Gurt ohne
Chargennummer ist mir zum Beispiel auch noch nicht untergekommen.
Ich werd das die Tage mal nachfragen. Man hat ja nicht um sonst BG Prüfer im Freundeskreis.

Ich muss mich übrigens korigieren ALU Karabiner die die EN362 erfüllen dürfen Gewerblich eingesetzt werden. Es wird nur nicht gerne gesehen und in meinen überalterten Unterlagen stand noch das Verbot dirn.
 

Grisu82

Geocacher
@Kreuterfee

Hab ich grade erst gelesen. Wenn deine Bergsportsachen alle Normen erfüllen sind sie auch Prüffähig. Aber das ist nicht immer so auf meinen Singing rock Bergsportbandschlingen steht nur:
Singing rock 22KN UIAA die würden nicht durch die Prüfung gehen. Und ein Bergsportgurt ohne
EN 358, EN 361 wird auch nicht durch gehen.

Die Frage ist immer was macht Bergsportsachen zu Bergsportsachen.
Für mich nur die fehlenden Normen und die fehlenden Verschlussicherungen.
Es wird aber auch genug Shops geben die PSA Klammoten auch im Bergsportbereich
verkaufen. Es spricht ja nichts dagegen.
 
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