Dolphiner schrieb:Nicht nur visuell nach BGG 906, sondern auch Funktionsprüfung im Rahmen des Machbaren.
Also mal den ID in nen Seil eingebaut und geschaut ob er auch blockiert.
Oder der Karabinerverschluss richtig verriegelt.
Ist nicht so dass der Sachverständige nach BGG906 nur drauf schaut und den Stempel vergibt.
Grisu82 schrieb:Bergsportartikel sind nicht immer nach den erforderlichen Normen geprüft. Dynema ist nicht zugelassen und es dürften fast nur Stahlkarabiener verwendet werden.
Grisu82 schrieb:Er wird zwar wenn er nett ist einen kurzen blick drauf werfen können aber es ist hald nicht prüffähig wie es der Themenstarter wollte. Maximal beim Hersteller.
KreuterFee schrieb:Ein PSA-Teil muss folgen Kennzeichnungen besitzen:
CE Zeichen, Bruchlast, Seriennummer, Herstellungsdatum.
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