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Ich glaube, dass die Schießkladden nur 10 Jahre aufbewahrt werden.
Wenn Du "nur" der Richtschütze warst, dann ist das "in den Rucksack gerutscht" bestimmt nicht mehr so schlimm wie das Besitzen des Dinges.
Es heißt ja auch "Das Aneignen von Munition oder Munitionsteilen kann bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge mit Freiheitsstrafe geahndet werden"
Um zum Thema zurück zu kommen :
Patronenhülsen haben auch den Zweck und Sinn sie mit Draht an einem Baum festzutüddeln, Öffnung nach unten, und dort hinein können dann die Stellungsskizzen für die Ablösung oder Nachfolgende hinterlegt werden.
Natürlich mit 6B Bleistift gezeichnet 8)
Oder das letzte Fahrzeug der Kolonne wirft eine darin reingerollte Meldung über die Kolonne dem Ablaufoffizier an den Kopf, äh, zu.