OP
FledermausSheriff
Geowizard
JackSkysegel schrieb:Das ist mir bekannt.
Um so besser

Die Sperrung meines GS Accounts war wohl eher ein Segen als eine "Strafe"
JackSkysegel schrieb:Das ist mir bekannt.
Mal ganz blöd gefragt - MACHEN kann man den noch?JackSkysegel schrieb:Als ich den Namen "Die Schirmherschaft" gelesen habe klingelte es sofort bei mir.
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=649af6cd-59fc-4a0e-8ef5-3593ee716c48#
Das war ein richtig genialer Lostplace hier am Niederrhein. Der lag da schon sehr lange und hat keinen gestört. Der war sogar mit den direkten Anwohnern abgesprochen damit diese nicht durch Nachtcacher belästigt werden. Soviel zum Thema Schirmherschaft.
Zappo schrieb:Mal ganz blöd gefragt - MACHEN kann man den noch?JackSkysegel schrieb:Als ich den Namen "Die Schirmherschaft" gelesen habe klingelte es sofort bei mir.
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=649af6cd-59fc-4a0e-8ef5-3593ee716c48#
Das war ein richtig genialer Lostplace hier am Niederrhein. Der lag da schon sehr lange und hat keinen gestört. Der war sogar mit den direkten Anwohnern abgesprochen damit diese nicht durch Nachtcacher belästigt werden. Soviel zum Thema Schirmherschaft.
Z.
...danke. Ich wollte eigentlich - zugegeben etwas "verschwurbelt" - durch die Blume darauf hinweisen, daß es durchaus möglich ist, das ganze Spiel zu spielen, solange die Stationen noch liegen und das Listing die nötigen Informationen bereithält. Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt bei einer ominösen amerikanischen Firma. und ein Kreuzchen, wo ich war kenn ich auch auf meiner Wandkarte machen.JackSkysegel schrieb:Natürlich kann man den Lostplace noch besuchen, ob da allerdings noch Stationen oder Final liegen weis ich nicht. Aber die Lokation ist toll.
Zappo schrieb:...JackSkysegel schrieb:Natürlich kann man den Lostplace noch besuchen, ob da allerdings noch Stationen oder Final liegen weis ich nicht. Aber die Lokation ist toll.
Wäre mal interessant, was geschähe, wenn der Owner im Listing daraufhinweisen würde, daß man ruhig hingehen sollte, da alles noch installiert ist.
gruß Zappo
Zappo schrieb:Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt
Was gibt es sich hier totzulachenradioscout schrieb:Zappo schrieb:Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
radioscout schrieb:Zappo schrieb:Ich meine, einen Dosensucher interessiert ja das Erlebnis und nicht ein Punkt![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
@Ludiwawa
Ich kann mich noch recht gut daran erinnern das Du auf 15m panisch im Seil hingst bei "*Der Fallensteller - LP*" und ich Dich vor einem Absturz bewahrt habe und Du jetzt noch schreiben kannstdeshalb solltest Du hier nicht meine Caches als "Gerümpel" bezeichnen sondern mir etwas mehr Respekt zollen Du Wicht
In diesem Sinne viele Grüße vom erdbot![]()
roterzille schrieb:Ach ja, da gäbe es noch die Reviewer......ist es eigentlich zu viel verlangt wenn ihr auch mal versucht ein Cache zu erhalten und nicht nur für die Gegenseite argumentiert......
In diesem Sinne "Gute Nacht"..
stash-lab schrieb:die Liegenschaftsverwaltung des Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim hat Groundspeak darauf aufmerksam gemacht, dass für diese T5-Cacheserie keine Genehmigung vorliegt. Deshalb wurde der Owner gebeten, alle Caches zu archivieren. Außerdem werden nun auf Wunsch des Liegenschaftsamtes im Ufergebiet keine weiteren Caches mehr freigeschaltet.
erstmal so als habe sich hier eine Jagdgemeinschaft gemeldet. Die sind meines Wissens nach auch nur Paechter.Als sogenannter Reviewer bin ich mit mehreren anderen für Hessen
zuständig, sollten Sie weitere Fragen oder Beschwerden haben, stehe
ich gern als Vermittlerin zwischen Ihnen als Jagdgemeinschaft und den
jeweiligen Ownern (wie die Ausleger der Caches genannt werden) zur
Verfügung.
DNF_BLN schrieb:Also fuer mich liest sich das:
erstmal so als habe sich hier eine Jagdgemeinschaft gemeldet. Die sind meines Wissens nach auch nur Paechter.Als sogenannter Reviewer bin ich mit mehreren anderen für Hessen
zuständig, sollten Sie weitere Fragen oder Beschwerden haben, stehe
ich gern als Vermittlerin zwischen Ihnen als Jagdgemeinschaft und den
jeweiligen Ownern (wie die Ausleger der Caches genannt werden) zur
Verfügung.
Also muessten die dem Reviewer auch erstmal nachweisen das sie hier im Auftrag des Grundstueckbesitzers handeln. Davon scheint hier aber nichts zu stehen. :no:
Bedeutet das jetzt, auch wenn ich die Erlaubnis vom Besitzer zur Zeit der Legung des Caches habe, das nun ein Jaeger den Reviewer anschreiben kann (sagen wir mal drei Jahre spaeter) und sagt wir wuenschen hier keinen Cache, das ich dann nochmal eine Erlaubnis vom Grundstueckseigentuemer vorlegen muss.![]()
Fragt G$ nicht nach ob der Melder auch eine Legetimation dazu hat.![]()
... In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung ...
(Wikipedia)„Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt (in seiner/ihrer Gewalt hat), unabhängig davon, ob die Sache sein/ihr Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn die Sache gemietet ... ist
Wikipedia... Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist normalerweise rechtswidrig, es sei denn, dass die Entziehung oder Störung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist ...
UF aus LD schrieb:Ein (ich fürchte vergeblicher) Versuch einer sehr kurzen rechtlichen Einordnung der Rechte der Pächter:
Nach dem BGB (§ 581 BGB) ist
Pacht = Miete (= Gebrauchsüberlassung) + das Recht Früchte aus der gepachteten Sache/Grundstück zu ziehen
Der Pächter hat also wie der Mieter alle Rechte eines Besitzers... In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung ...(Wikipedia)„Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt (in seiner/ihrer Gewalt hat), unabhängig davon, ob die Sache sein/ihr Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn die Sache gemietet ... ist
Wikipedia... Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist normalerweise rechtswidrig, es sei denn, dass die Entziehung oder Störung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist ...
Das trifft auch die Realität, die die meisten Menschen kennen.
Wer Räume (z.B. Wohnung, Geschäft, Büro ...) gemietet hat kann jederzeit einem Dritten untersagen die gemieteten Räume zu betreten (oder als Cacheversteck zu nutzen) und wird nicht auf die Idee kommen, dass er vorher den Vermieter (= Eigentümer) fragen muss.
Der Pächter ist erstmal berechtigter Besitzer der Grundstücke und darf zusätzlich die Früchte Ernten. Welche regelt der Pachtvertrag.Marschkompasszahl schrieb:Der Unterschied zum Mieter einer Wohnung ist aber auch, dass es zum einen das allgemeine Waldbetretungsrecht gibt, zum anderen der JagdPächter auch nur die "Früchte der Jagd" ernten darf. Der darf nicht einfach Bäume fällen oder Wanderer so einfach den Wald verwehren.