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T5 Klettern in Hannover auf Bäumen untersagt

OP
C

cacheually

Geocacher
Nö, aber vielleicht sollten sich jetzt mal Leute in Hannover zusammen tun und eine Antwort an die Stadt verfassen und nachfragen, aus welchem Grund denn das Klettern verboten sein sollte. Oder sowas in der Art.
Nich alles kommentarlos hinnehmen!

Klar kann man das! Nur nach all dem was ich hier gelesen habe sollte man das in der Cummunity absprechen! Ich kann die Angst vieler Leute ja verstehen! Es kann ein T5-Baum-Caching verboten werden bei so einer Aktion!
 

SoliT

Geocacher
Hi cacheually,
Du bist seit 4 Wochen dabei, Du stellst Dich nicht einmal vor, Du informierst Dich nicht hier im Forum oder bei erfahrenden Geocachern, Du fragst nicht bei Cachern an die Kletterkurse anbieten....
Nein Deiner erster Thread heißt: „T5 Klettern in Hannover auf Bäumen untersagt“ und dann erwartest Du, dass Du freudig als Neuling begrüßt wirst?
Du sagst, dass Dein Eindruck der Community in Hannover sehr schlecht ist, hast Du darauf geachtet woher die Leute kommen die am meisten geschrieben haben?

Warum hast Du nicht einfach bei T5 Cachern nachgefragt ob die dich mal mitnehmen oder hast Dich einfach bei einem Kletterkurs angemeldet oder bist zu einem Event gegangen? Nein Du wolltest als erstes einen Behördlichen Freifahrtsschein für Dein handeln.
Irgendwie der falsche Weg.
 
Zappo schrieb:
Das kommt drauf an, was Du unter "Geocaching" und unter "kaputtmachen" verstehst.
Wenn Kaputtmachen "verunmöglichen" heißt, dann hat DIE Aktion eben gerade die Baumkletterei in Hannover kaputtgemacht.
Es wird also an jedem Baum ein Schild mit der Aufschrift "Klettern verboten" aufgestellt?
Oder ein Wächter? Wer außer den Leuten in diesem Thread und dem angeschriebenen Beamten weiß davon? Ist ein bisschen Panikmache, findest du nicht?

Meiner Ansicht nach hat T5-Klettern sowieso nichts mehr cachen zu tun.
 

KreuterFee

Geomaster
Interessant was hier alles als Tatsache aufgenommen wird.
Eigentlich kann diese Frage nur die jeweiligen Owner beantworten, die haben das schon gegenüber GS getan.

In Anbetracht dieses mittlerweile sinnbefreiten Threats würde ich es mir als Owner verkneifen mich hier zu äußeren.
Dem Threatopener geht es nicht um den Zugang zu dem Bereich T5, sondern vermutlich hat er einfach nur Langeweile oder möchte etwas Aufmerksamkeit erhaschen.

Ich ziehe mich jetzt aus diesem Threat zurück.

@Georg Lucache

Das du zu vielen Sachen ein sehr kontroverse Meinung vertrittst ist mir bereits schon aufgefallen, leider kann ich dich daher nicht wirklich ernst nehmen.
 

do1000

Geowizard
Kleiner Tip am Rande: Gemeinden haben in der Regel eine Baumschutzsatzung. Schaut Euch die mal an, das wäre jedenfalls erstmal die naheliegendste Stelle, wo sowas geregelt sein könnte. Danach werft mal einen Blick ins sonstige Ortsrecht. Sollte da auch nichts stehen, wurde wohl eine Regelung der "normalen" Gesetze ausgelegt. Darüber hinaus besteht immer noch die Möglichkeit, dass es tatsächlich kein allgemeines Verbot gibt und das Schreiben/die Mail (?) der Stadt tatsächlich eine Einzelfallregelung ist, die nur für den TS gilt.
 

SPonGER

Geocacher
Zappo schrieb:
SPonGER schrieb:
....Geocaching lebt definitiv *nicht* davon, dass wir im Untergrund leben, gegen gesetzliche Regelungen verstoßen und uns vor Behörden verstecken. Im Gegenteil. Solch eine Haltung würde das Geocaching über kurz oder lang kaputt machen!.....

Das kommt drauf an, was Du unter "Geocaching" und unter "kaputtmachen" verstehst.
Wenn Kaputtmachen "verunmöglichen" heißt, dann hat DIE Aktion eben gerade die Baumkletterei in Hannover kaputtgemacht.

Gruß Zappo

Entweder ist das Baumklettern ordnungsrechtlich verboten oder es ist es nicht.
Darüber kann auch der Behördenleiter nicht frei entscheiden. Von daher hat die Anfrage als "Aktion" erstmal nichts kaputt gemacht.

Wenn Baumklettern tatsächlich ordnungsrechtlich verboten ist, werden diejenigen, die es trotzdem tun, die Geocaching-Gemeinde als rüpelhafte Umweltsünder, die sich an keine Regeln halten und die Natur zerstören, in Verruf bringen, weil die Medien es genau so breittreten werden.
In dem Fall wäre es mir in der Tat lieber, wenn sich die T5-Anhänger als "Spezialfall" von der allgemeinen Geocaching--Platform lossagen würden, zumal diese Caches dann nicht mehr den Guidelines entsprechen.


Gruß
SPonGER
 

Vincent05

Geocacher
Ist das eigentlich so schwer zu kapieren?
Wenn die Stadt, ein Förster oder ein Grundstücksbesitzer etwas genehmigt, dann kann er für dein Treiben unter Umständen haftbar gemacht werden, es sei denn, er lässt sich einen Haftungsausschluß unterschreiben. Das machen natürlich nur kommerzielle Betreiber von Kletterhallen / Klettergärten. Alle anderen werden es auf Nachfrage verbieten, dass du irgendwas auf ihrem Grund und Boden bekletterst. Somit ist es offiziell verboten, wird aber in vielen Fällen stillschweigend geduldet, wodurch das Risiko auf den Verursacher übergeht. Sollte es also zu einem Schadensfall kommen, wirst du bei grober Fahrlässigkeit wahrscheinlich haftbar gemacht.
Rechtlich spielen da noch mehr Faktoren rein. Ich bin kein Anwalt und kein Versicherungsmensch. Im Zweifelsfall beschaff dir eine Unfallversicherung die Freizeitunfälle durch Klettern abdeckt und für den Rest eine Rechtsschutzversicherung. Die Freigabe einer Behörde für so etwas wird es niemals geben.
Eine etwas allgemeinere Übersicht über das Thema gibt es zB vom DAV:
http://www.dav-gummersbach.de/downloads/leitfadenrechtzumkletternindernatur.pdf

Felsen sind auch nur Bäume ohne Äste...
 

daslangesuchen

Geocacher
hcy schrieb:
[...]
Dass die Stadt nicht für Schäden haftet ist klar, aber die Bäume sind doch Gemeingut. Solange man fachkundig klettert und diese nicht beschädigt sollte das doch kein Problem sein.
[...]

Ich mache zwar keine T5er, da ich einen zu großen Respekt vor der Höhe habe, habe mir aber schon den einen oder anderen von unten aus angesehen. Dabei war kaum einer, an dem nicht schon Äste des Baumes beschädigt waren, weil mal der Cambiumschoner nicht, oder nicht korrekt eingebaut war oder gar ganze Äste abgebrochen waren.

Schon eine kleine Verletzung der Rinde kann dazu führen, dass sich Pilze dort ansiedeln, die zu Verfärbungen im Holz führen und so aus einem Baum, der als Funier mehrere Tausend Euro erbracht hätte, nur noch für ein paar Hundert Euro als Brennholz oder zur Spanplattenherstellung verkauft werden kann.

Da der Anteil an forstwirtschaftlich nicht genutzten Wäldern bei uns verschindend gering ist, ist es also höchstwarscheinlich, dass jemandem auch ein handfester Schaden entsteht.

Es gibt durchaus Forstämter, die nach Rücksprache an ausgewählten Bäumen das Klettern dulden. (Je nach Rechtsauffassung/Auslegung lässt sich aus einer Duldung solcher Caches noch keine Haftungsfrage für den Eigentümer des Grundstücks/Baumes ableiten, aber eine abschließende Rechtberurteilung dazu habe ich bisher noch nicht gefunden)
 

Zappo

Geoguru
SPonGER schrieb:
Entweder ist das Baumklettern ordnungsrechtlich verboten oder es ist es nicht.
Darüber kann auch der Behördenleiter nicht frei entscheiden. Von daher hat die Anfrage als "Aktion" erstmal nichts kaputt gemacht......
Ich gehe mal von der Ansicht aus, daß es "unten" auf dem kleinen Dienstweg möglich ist, eine Übereinkunft/eine Duldung über Sachen zu treffen, die oben nicht global gutgeheißen werden. Das hat nichts mit verboten oder nicht verboten zu tun - wenn der Forstleiter sagt, ok, dann ist -im Rahmen des selbstverpflichtenden Handels- der Bestimmung von GC- und der Vernunft Genüge getan.

Eine grundsätzliche pauschale Anfrage an die obere Verwaltungsbehörde wird niemals eine positive Antwort erhalten - da sind die Zwänge und Ängste daraus, was sich da eventuell an versicherungsproblematischen Themen usw auftut, viel zu groß.

Wenn man alles richtig machen will UND was erreichen, dann sollte man das VOR ORT mit den Leuten absprechen. Die werden JETZT aber auch nix mehr positives Entscheiden. So gesehen war das sicher eine Aktion von gewisser Problematik.

Gruß Zappo
 

Rupa

Geowizard
SPonGER schrieb:
Entweder ist das Baumklettern ordnungsrechtlich verboten oder es ist es nicht.
Wenn man seine Welt partout in Schwarz oder Weiß einteilen möchte, sollte man kein Hobby ausüben, das fast ausschließlich in Grauzonen stattfindet.

Wenn ich hier bei der Stadt nachfrage, ob es (generell) erlaubt ist, eine Tupperdose in den Wald zu legen, einen Aufkleber auf die Rückseite eines Verkehrsschildes zu kleben, etc. pp., werde ich garantiert immer eine abschlägige Antwort erhalten. Wenn ich nicht frage, wird es aber niemanden stören. Und explizit verboten ist es auch nicht. Diejenigen, die hier explizite Rechtssicherheit wollen, verderben den Geocachern den Spaß und machen das Hobby kaputt. Solche Ansätze sollte man in der Tat möglichst durch heftige Reaktionen im Keim ersticken.
 

adorfer

Geoguru
Zappo schrieb:
So gesehen war das sicher eine Aktion von gewisser Problematik.
Ich würde das genau so anstellen, wenn mir als Cacher die T5-Dosen ein Dorn im Auge wären und ich die gerne möglichst effektiv "von der Karte" putzen wollte.
 

Atti

Geomaster
cacheually schrieb:
Ich möchte ja T5 mal ausprobieren! Aber halt für mich save!

Hi,

warum meinen immer alle T5 = Klettern auf Bäume?
Such dir 'ne T5-Insel und besteige ein Schlauchboot.
Außerdem gäbe es da noch die für dich sichere Alternative des sich die Dose am Boden reichen Lassens.

Wenn es um das sichere Ausprobieren vom Klettern geht, gäbe es da noch folgende (allerdings punktefreie) relativ sichere Alternativen:
- Klettergärten
- Kletterhallen
- Kletterkurse, z.B. beim Alpenverein

So mal als Idee.

Ich kann ja noch ansatzweise verstehen, warum Du die Stadt fragst, ob es erlaubt ist, mit Seilzeug auf Bäume zu klettern (obwohl einem eigentlich der gesunde Menschenverstand schon sagen sollte, was in der Antwort der Stadt wohl stehen wird), warum man aber bei solchen Fragen dann immer gleich dabei schreiben muß, daß es auch um Geocaching geht, verstehe ich allerdings nicht.

Btw. ich empfehle für lästige Caches in der Homezone, die man nicht heben möchte oder kann, die Ignorelist.

LG
Atti
 

Zappo

Geoguru
SPonGER schrieb:
.....in Verruf bringen, weil die Medien es genau so breittreten werden......
...die Medien treten alles breit und in Negative - wenn sie wollen - da kannst Du wie ein Konfirmant auftreten und jeden Tag 5 Leben retten - das hilft wenig.

SPonGER schrieb:
.....In dem Fall wäre es mir in der Tat lieber, wenn sich die T5-Anhänger als "Spezialfall" von der allgemeinen Geocaching--Platform lossagen würden, zumal diese Caches dann nicht mehr den Guidelines entsprechen.....
Zugegebenerweise kapier ich sowieso nicht, weshalb man auf Bäume klettert - und wenn man schon das mal erleben will, warum man das dann ständig machen muß.
Trotzdem - was hier durchleuchtet, ist die Forderung nach einem Hobby, das in allen seinen Spielarten nicht auf Duldung/Augen zudrücken und Wegsehen besteht, sondern sich auf gesetzliche und behördliche Erlaubnis gründet, möglichst noch mit versicherungstechnischer Abdeckung.
Das wird es nicht geben - außer das Hobby ändert sich völlig. Dann spielt sich Cachen nur über Tourismusorganisationen und andere Institutionen ab, wenns blöd läuft, dann nur gegen Abgaben und wenns noch blöder läuft, wird das noch dann als organisierte Veranstaltung gewertet.

Das hat dann überhaupt nix mit der Idee zu tun, daß sich Leute untereinander schöne Locations teilen und Erlebnisse bereiten.

Und da frag ICH mich natürlich, WER sich da von WAS lossagen soll.

Gruß Zappo
 

SPonGER

Geocacher
Zappo schrieb:
Ich gehe mal von der Ansicht aus, daß es "unten" auf dem kleinen Dienstweg möglich ist, eine Übereinkunft/eine Duldung über Sachen zu treffen, die oben nicht global gutgeheißen werden. Das hat nichts mit verboten oder nicht verboten zu tun - wenn der Forstleiter sagt, ok, dann ist -im Rahmen des selbstverpflichtenden Handels- der Bestimmung von GC- und der Vernunft Genüge getan.

Tjo, dann ist es erlaubt, bis jemand oder etwas ernsthaft Schaden nimmt und der Schuldige gesucht wird. Dann möchte ich mal sehen, ob der Forstleiter immer noch zu seinem "OK" auf dem unteren kleinen Dienstweg steht ...
 

jrklp11

Geocacher
Also ich weiß garnicht wo das Problem des TE liegt die frage kann man sich alleine beantworten. Man erfüllt immer den potenziellen Tatbestand der Sachbeschädigung. Wenn man sich verletzt hat man Pech und je nach Versicherung muss man Blechen im nachhinein. Wenn man andere verletzt kommt man in Teufelsküche ( fahrlässigkeit da man den Gefährdungsbereich nicht gegen betreten gesichert hat.)
 
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