SPonGER
Geocacher
The_Nightcrawler schrieb:SPonGER schrieb:Lasse es mich präzisieren: Dort, wo eine Genehmigung zum Verstecken erforderlich ist, ist der Owner dafür verantwortlich. Wo eine Genehmigung zum suchen erforderlich ist, ist der Sucher dafür verantwortlich. Dort, wo keine Genehmigung erforderlich ist, braucht man auch keine.
Um das zu wissen, muss die Genehmigungspflicht geklärt werden. Wenn die Verordnung nicht frei zugänglich ist, ist Nachfragen durchaus legitim.
Diese Logik mag sich mir jetzt nicht so ganz erschliessen.
Magst Du mir erklären, inwieweit hier der Unterschied besteht zwischen "den Baum zu besteigen um etwas zu verstecken" und "den Baum zu besteigen um etwas zu suchen"?
Der Baum wird auf jeden Fall bestiegen, und sei es nur, um sich die Landschaft von oben zu betrachten.
Genau, in der Regel wird es hier keinen Unterschied zwischen Suchern und Versteckern geben.
Es sei denn, dass eine Verordnung regelt, dass das dauerhafte Anbringen von Gegenständen nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet ist, während das Beklettern (allgemein) erlaubt bleibt.