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Verklebung Gummiarmierung eTrex

Astartus schrieb:
Ändert aber nichts daran dass das Problem damit aber nur aufgeschoben wird, denn auch bei dem Ersatzgerät wird sich die Gummieren früher oder später ablösen 8eher früher, denn jetzt kommt ja langsam die warme Jahreszeit).
Dann tausche ich wieder um. Ich habe jetzt schon 2 mal ein Gerät getauscht, jeweils im Abstand von 2 Jahren. Die Garantie für das Tauschgerät fängt ja wieder bei Null an.
 

UF aus LD

Geowizard
Habe zur Zeit das 3 Gerät und das geht nächste Woche wieder weg - lt. Hotline ist das neue in einer Woche hier ....... letzte Tausch war Juni 08
Und jedes mal 2 Jahre volle und neue Garantie ........ Gibt Schlimmers
 

t31

Geowizard
Wie dicht ist eigentlich die Mini-USB-Buchse? Bei mir kommt es immer häufiger vor, das sich die Gummiabdeckung von der Buchse löst, nicht gerade optimal wenn das Gerät dann ins Wasser fallen sollte. Ist so gesehen eigentlich eine Schwachstelle. Das Gerät ist jetzt noch keine 3 Monate alt, wenn man von gummiablösen sprechen kann, dann auch genau an dieser Stelle, anderswo sieht es noch alles ganz gut aus.
 

UF aus LD

Geowizard
Da ich grundsätzlich davon ausgehe dass das Gerät Vista CX nicht wasserdicht ist (Egal was Garmin zusichert) darf es nicht ins Wasser fallen und es hängt bei mir immer an der Bekleidung befestigt. (Hilft auch gegen Liegelassen beim Cache oder sonstwo........ ;) )

Bei Kanutouren kommt es in eine wasserdichte Verpackung, die dann befestigt wird. Schwimmfähig ist das Gerät nämlich definitiv nicht!
Normaler auch sehr heftiger längerer Regen hat bei meinem nie geschadet obwohl es außen/oben am Rucksack-Tragegurt befestigt ist.
 

xtb

Geomaster
Christian und die Wutze schrieb:
Dann tausche ich wieder um. Ich habe jetzt schon 2 mal ein Gerät getauscht, jeweils im Abstand von 2 Jahren. Die Garantie für das Tauschgerät fängt ja wieder bei Null an.


Mhhh, das ist IMHO ein Irrtum. Die Gewährleistungsfrist wird durch Nachbesserung/Reperatur nicht verlängert.
 
Die Garantie für das neu gelieferte fängt neu an. Bei meinem Wagen war das kürzlich nur das Kofferraumdeckelschloß, bei Garmin halt das ganze Gerät.

Gekauft hatte ich 2004 einen Legend C mit Ami-Basemap. 2006 getauscht bekommen gegen einen Legend Cx mit EU-Basemap. 2008 wieder getauscht bekommen, obwohl die 2 Jahre seit 2006 auch schon um waren. Da war Garmin kulant. ;)
Ich mache das Spiel so lange, bis Garmin etwas liefert, das 2 Jahre hält. Damit habe ich kein Problem. :D
 

xtb

Geomaster
Christian und die Wutze schrieb:
Die Garantie für das neu gelieferte fängt neu an.

Stimmt so nicht, bei Kaufvertrag wird Dir garantiert (über die gesetzliche Gewährleistungsfrist), dass das gekaufte Gerät für einen bestimmten Zeitraum funktioniert. Wenn es das nicht tut, kann repariert oder ausgetauscht werden ... bis zu drei mal ... danach kannst Du vom Kauf zurücktreten. Eine Reparatur oder ein Austausch haben keine Auswirkung auf die Gewährleistungsfrist.

Das kann natürlich in individuellen Garantiebedingungen (die nicht gesetzlich geregelt sind) noch aufgebessert werden, ist bei Garmin aber glaub ich nicht so. Falls doch lass ich mich gerne belehren und freue mich auf einen Auszug aus den Garantiebedingungen der bald hier gepostet wird.
 

Schnueffler

Geoguru
Ich denke, dass es wohl eher eine Frage der Kulanz ist. Wir haben ja schon mehrfach hier festgestellt, dass Garmin auch nach Ablauf der Garantie ein gerät austauscht oder repariert. Aber laut Gesetzt müssen sie das nicht machen.
 
Garmin sollte mittlerweile wissen, dass der Kleber nicht lange hält. Das erzählen sie aber beim Kauf nicht. Daher könnte §438 BGB, Absatz 3 zutreffen:
[url=http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html schrieb:
§438 BGB[/url]"](3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
Das würde dann zu einer Verjährungsfrist von 30 Jahren führen (in Absatz 1 Nr 1 geregelt).
 

xtb

Geomaster
Könnte?

Naja, nur weil viele Geräte das Problem haben, heisst das noch lange nicht, dass das arglistig verschwiegen ist. Also endet die Frist, ausser Du legst es auf einen Rechtsstreit an, bei dem der Ausgang sehr ungewiss ist, nach besagten 2 Jahren ab Kauf.
 

t31

Geowizard
Weiß nicht wieso darüber immer diskutiert wird. Ein Austauschteil ist immer Neu und genau darauf hat man wieder Garantie + Gewährleistung - ist das so schwer zu verstehen. :irre:

Unabhänging vom Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, gehen wir jetzt davon aus, das Garmin anstandslos anerkennt, das das Gummiproblem herstellungsbedingt ist, dann wird Gamin innerhalb der ersten zwei (oder drei, bei Globetrotter etwa) Jahren ab Kaufdatum kostenfrei nachbessern. Geht ab Nachbesserungsdatum wieder innerhalb der nächsten zwei Jahre der nachgebesserte Gummi ab, wiederholt sich das Spiel. Ginge aber nach Ablauf der ersten zwei Jahre das Display in die ewigen Jagdgründe würde die Gummireparatur keine Auswirkung darauf haben und Garmin würde nur noch kostenplichtig reparieren. Geht Display und Gummi in zwei, würde der Gummi nicht aber das Display in Rechnung gestellt werden, wobei man in diesen Fall eventuell auf Kulanz hoffen kann.

Wenn nun Garmin tatsächlich immer das Gerät komplett tauscht ... hmm, dann muß Garmin das Display kostenfrei reparieren. Alles andere würde zum Imageschaden führen, weil es ein Neugerät ist und dort wiederum versteckte Mängel enthalten sein können für die nun einmal Garmin gerade stehen muß.
 

xtb

Geomaster
t31 schrieb:
Wenn nun Garmin tatsächlich immer das Gerät komplett tauscht ... hmm, dann muß Garmin das Display kostenfrei reparieren. Alles andere würde zum Imageschaden führen, weil es ein Neugerät ist und dort wiederum versteckte Mängel enthalten sein können für die nun einmal Garmin gerade stehen muß.

Also ich will die Diskussion hier nicht ausarten lassen, aber das muss hier ist defintiv falsch ... und das dann mit einem Imageschaden zu begründen ist juristisch ... naja ... um in Deiner Iconsprache zu bleiben :irre:
 

t31

Geowizard
:lachtot: ja, klar, ich habe es gewusst und genau deshalb steht der Imageschaden ohne näherem Bezug auch drin - da hat mal jemand nichts entgegenzusetzen, nachdenken ist sowieso nicht mehr gefragt, also wird das nächstbeste genommen, damit ist ja alles andere automatisch nach Gefühl her falsch - gelle - und dann darf man ja munter wieter diskutieren, Imageschaden, juristisch. :irre: Es bleibt dabei, auf Austauschteile hat man Garantie - immer. :p

Aber um nochmal zum Imageschaden zurückzukommen, was glaubst du wie Gerichte entscheiden, würde Garmin sich von der Nachbesserung befreien und das käme in die Schlagzeilen oder glaubst du Garmin bessern nur zum Spaß nach, aus Kulanz, weil sie es mit uns meinen, ... auch Garmin hat nichts zu verschenken.
 

huzzel

Geowizard
Lt. Gesetz endet nach 2 Jahren die Gewährleistung, egal, wie oft und wann das komplette Gerät getauscht wurde. Fakt.
ABER Garmin sieht es kundenfreundlicher und lässt die Garantie nach einem Tausch wieder bei 0 loslaufen. Sie müssten es nicht, tun es aber. Insoweit ist doch alles gut :smile:
 

t31

Geowizard
Nee Huzzel, eben nicht, wenn in dein 1,9 Jahre alten Auto die Zylinderkopfdichtung gewechselt wurde und die nach 5 Monaten schon wieder kommt, dann wird sie wieder ohne jegliche Kosten repariert - ist so.

Es gibt tausende Beispiele.

Der Unterschied ist nur die Adresse gegenüber den du den Anspruch hast, hier wäre es nämlich die Reparaturwerkstatt die dir die Garantie auf die Zylinderkopfdichtung gibt. Beim GPS schickt man das Gerät direkt zu Garmin, damit ist weiterhin Garmin der Ansprechpartner, würde man es woanders reparieren lassen dann wären die es halt, aber du hast auf das was getauscht wurde deine Garantie und Gewährleistung.
Diffizil wird es bei Folgeschäden, etwa wenn beim Auto der Motor hochgeht, dann müsste man fragen ging der jetzt wegen was auch immer kaputt oder weil die Zylinderkopfdichtung wieder schlecht war oder weil gar die Reparaturwerkstatt geschluddert hat.
 

xtb

Geomaster
huzzel schrieb:
Lt. Gesetz endet nach 2 Jahren die Gewährleistung, egal, wie oft und wann das komplette Gerät getauscht wurde. Fakt.
ABER Garmin sieht es kundenfreundlicher und lässt die Garantie nach einem Tausch wieder bei 0 loslaufen. Sie müssten es nicht, tun es aber. Insoweit ist doch alles gut :smile:


Schön zusammengefasst ... Danke :)
 

huzzel

Geowizard
t31

Eben nicht! Du hast wieder Gewährleistung auf eine Reparatur, wenn Du sie bezahlt hast. Dann ja, sonst nicht. Bescheuert, ist aber so. Wenn es die Werkstatt auf Kulanz anders regelt, schön, aber gesetzlichen Anspruch hast Du nicht.
 

t31

Geowizard
Ach Menschenskind, stellt euch doch nicht so an, hier ganz schnell per Google gefunden, jetzt sagt nicht der Jurrafuzzi dort hätte ein Rad ab.


http://www.juraforum.de/forum/archive/t-10027/garantie-auf-garantie-reparatur-

Ich habe hier übrigend ein Objektiv von Canon für schlappe 1400 Euro, das wurde repariert kurz vor Ablauf der 2 Jahre und ging nach einem Jahr wieder in zwei. Kostenlose Reparatur ohne wenn und aber.
 
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