Datenschutz?wo man sich vor eine Webcam stellen muss,
Im rechtlichen Sinne oder gemäß beliebiger Aluhut-Interpretationen?Datenschutz
Wir hatten ja 'nebenan' schon die Klarnamendiskussion.Im rechtlichen Sinne
Das ist richtig. Aber es ist § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG (in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e), f) DSGVO (weil die DSGVO wenig zum Thema "mit optisch-elektronischen Einrichtungen öffentlich zugängliche Räume beobachten" (vgl. BDSG seeligen Andenkens)) sagt).Ich sehe da eher ein rechtliches Thema.
Der Vergleich hinkt, vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO: Dashcams filmen anlasslos den öffentlichen Raum und verarbeiten damit personenbezogene Daten (Kfz-Kennzeichen und Aufnahmen von Personen). Das machen die von Webcam-Caches genutzten Webcams nicht.DashCams im Auto
Diesen Zwang gibt es nicht. Auf den Bildern einer Webcam bist Du ohnehin nicht (in sinnvoller Weise automatisiert auswertbar) erkennbar - in Deutschland.GeoCache mit zwang zum Selbstbildnis
Es steht nirgendwo das man den Cache machen muss. Ich nehme mal an das alle Personen die den Cache loggen und sich dessen bewusst sind. Zumal die meisten Cacher mit Cachernamen und nicht mit Name, Adresse, Geburtsdaten und Kontonummer loggen mit einem Logphoto das die wie oben schon beschriebene Qualität aufweist.Aus diesem Kenntnisstand leite ich her, dass ein GeoCache mit zwang zum Selbstbildnis meiner Ansicht nach nicht unproblematisch ist. Zumal die Personen dann auch noch im LOG 'weltweit' sichtbar sind.
Oh, da erkenne ich eine unbegliche Taube mit Aluhut.Ich denke nicht, dass man sich Gedanken über Datenschutz machen muss, auf den Bildern kann man ja wirklich nix erkennen
Ach deswegen gibt es manchmal Leute, die zwar zusammen, aber angeblich nicht gleichzeitig an einer Webcam waren.Manche loggen bewusst mit falschem Datum, ich nicht.