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Welche Behörde steht über der unteren Jagdbehörde?

OP
memo

memo

Geocacher
wutzebear schrieb:
Wie schon vorgeschlagen wurde: bitte ganz offiziell um Auskunft, schriftlich und mit Hundeschulen-Briefkopf. Du seiest von Neu-Hundebesitzern um Auskunft gebeten worden und möchtest Dich vergewissern, dass Du nichts falsches sagst. Wenn die Antwort da ist und Dir komisch vorkommt, schickst Du Kopien an die obere Jagd- und die obere Forstbehörde und bittest um Überprüfung der Aussage.

Ja, genau das werde ich tun. Sollte es möglich sein, einen Hundehalter, der sich absolut korrekt verhält, des Waldes zu verweisen, ist doch das gesamte Betretungsrecht ausgehebelt.

@do1000: Doch, das war ein Jäger, der sie angemacht hat. Und sie wird insofern in Anspruch genommen, als dass ihr der Jäger das Betreten des Waldes (auf Wegen, mit angeleintem Hund) verbieten will.
 

Fetzenflieger

Geonewbie
Hallo,
ich würde in dieser Situation eine Strafanzeige gegen das Rumpelstielzchen erwägen. Wenn die Hundehalterin dauerhaft dort lebt und spazieren geht, wird es immer weiter zu Konfrontationen kommen. Der Jäger braucht mal amtlich eins auf den Deckel. Danach dürfte er weitaus zugänglicher sein, denn ein Jagdschein ist schneller eingezogen als erteilt.
Ich habe selbst zur Zeit auch massiven Ärger mit so einem Kandidaten und es sieht so aus, als ob er in Kürze nur noch privat und unbewaffnet durch den Wald schleichen darf.
Manchmal muß man eben ein Schwein sein!

Viel Glück
 
OP
memo

memo

Geocacher
Fetzenflieger schrieb:
Hallo,
ich würde in dieser Situation eine Strafanzeige gegen das Rumpelstielzchen erwägen.

Wegen was? Akuter Unfähigkeit?

Nee, im Ernst. Gerade w e i l die Dame dort wohnt, würde ich von einer Strafanzeige eher absehen. So wird sie "nur" beim Metzger beschimpft, aber wer weiß, was noch abgeht, sollte der Herr seinen Jagdschein verlieren... :/
 

wutzebear

Geoguru
Warum gleich den ganz großen Hammer rausholen? Ich würde mir erstmal meine Meinung von Amts wegen bestätigen lassen und dann beruhigt die nächste Konfrontation sbwarten. Da kann man den guten Mann immer noch wählen lassen, ob er die harte Tour beiderseits vorzieht. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, dann 1-2 Zeugen vorweisen zu können.
 

Zappo

Geoguru
Fetzenflieger schrieb:
...............Der Jäger braucht mal amtlich eins auf den Deckel..............Manchmal muß man eben ein Schwein sein!

na, wenn jeder, der es verdiente, mal so richtig eine auf den Deckel bekommen würde, wären wir ein Volk von Zwergen - und die Cacher wären auch nicht größer als der Rest. Und Schwein sein sollte man den Schweinen überlassen - aber jeder sucht sich ja seine Gefolgschaft woanderst :D

Die Lösung wurde schon geschildert - offizielles Anschreiben mit der Bitte um Auskunft. Daß das mit der Aussage endet, daß man nicht mehr als X-mal den Wald betreten darf oder ähnlichem, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Das Problem liegt aber meiner Meinung nach tiefer - der Bürger wird in einem Wust von Vorschriften und Regelungen verschiedenster - oft auch gegensätzlicher - Aussagen allein gelassen und kann sich nie sicher sein, nicht gegen irgendwas zu verstoßen*. Und da überall Unklarheit herrscht, wird die Situation eher von Meinungen und selbsthergeleiteten Interpretationen bestimmt als durch greifbares, stichhaltiges und anwendbares Wissen.
Das trifft genauso auf Jäger und auf Cacher zu - und deshalb geraten wir auch aneinander.

Gruß Zappo

*da leiste ich mir den Luxus einer politisch gefärbten Aussage : genau diese Ungewissheit ist politisch gewollt. - dass hält uns unten klein und hetzt uns im Zweifelsfalle eher aufeinander.
 
OP
memo

memo

Geocacher
Zappo schrieb:
Das Problem liegt aber meiner Meinung nach tiefer - der Bürger wird in einem Wust von Vorschriften und Regelungen verschiedenster - oft auch gegensätzlicher - Aussagen allein gelassen und kann sich nie sicher sein, nicht gegen irgendwas zu verstoßen*. .

Das ist sicherlich ein ganz prinzipielles Problem von Rechtsvorschriften jedweder Art. Sie werden extrem allgemein gehalten, damit sie auf möglichst viele Sachverhalte Anwendung finden. Und die Auslegung bleibt dann den Anwendern überlassen. Gibt ja nicht umsonst x Kommentare zu jedem Gesetz, jeder Verwaltungsvorschrift, etc.

Und jeder interpretiert für sich das beste hinein. :roll: Ist ja auch nur menschlich. Ich finds in diesem speziellen Fall so übel, dass die Behörde nicht wie gehofft als Mittler fungiert, sondern Einschüchterungsversuche und an den Haaren herbeigezogene Erklärungsversuche auftischt. Das ist schon krass. :kopfwand:

Wenn die hier schon so auf sich überkorrekt verhaltende Hundehalter losgehen, möchte ich nicht wissen, was mit Cachern passiert, egal, wie zurückhaltend und vorbildlich sie sich verhalten würden.
 

treemaster

Geoguru
So, mal Butter bei die Forellen ;)
Wir hatten ja im letzten Jahr (fast) das selbe Problem. Carlos mit "Suchhund"Geschirr von K9 an der 7mSchlepppleine (jaaaaaa, er ist ausgebildeter Fährtenhund) sind wir hier vor Ort zur Umfeldkontrolle und auf der Suche nach neuen Flächen für unseren Betrieb auf einem parallel zum Waldrand verlaufenden geschotterten Waldweg gelaufen. Der (neue) Jagdpächter aus dem Dorf (der uns noch nicht kannte) kam uns IM Wald mit seinem SUV entgegenGEBRETTERT und wollte uns auch verweisen. Begründung: Setzzeit der Rehe neben dem Weg etcetcetc.... "Raus mit dem Hund, der Geruch vertreibt mir das Wild :irre: ". Für anfänglich noch freundliche Töne war auch er nicht empfänglich. Wir haben dann zurückgesteckt, ich bin dann aber (weil ich sowieso auf dem Ordnungsamt des Landkreises zu tun hatte) beim zuständigen Amtsleiter vorstellig geworden. Ihm den Fall geschildert... der Ausbruch von Mount St. Helens war ein Dreck dagegen....... "was bilden die sich ein, die haben überhaupt keine Rechte, die sollen ihren A..... auf dem Hochsitz parken und ihr Abschußsoll erfüllen". Mit dem Hintergrund unseres Betriebes habe ich jetzt ein offizielles Kennzeichen im Wagen und darf damit eigentlich auf Wegen fahren, wo sonst keiner hinkommt (was aber auch nicht sein muß, zu Fuß macht es mehr Spaß ;) ). Es zahlt sich aus, hartnäckig zu bleiben. Heute bin ich einer seiner besten Kunden im Autohaus und wir KÖNNEN freundschaftlich miteinander umgehen. Unsere Hunde spielen zusammen am WALDRAND (OHNE Leine) und plötzlich ist alles gut.

Haltet die Ohren Steif und zieht die Sache durch,
treemaster
 
OP
memo

memo

Geocacher
Ordnungsamt? Sind die für so was zuständig?

Grundsätzlich würde ich ja nach dem stattgefundenen Gespräch lieber mit dem Ordnungsamt sprechen als mit der unteren Jagdbehörde. :D Denn anscheinend gab es da ja einige Seilschaften, die sich gegenseitig die Bälle zugespielt haben. :roll:

Aber meinste wirklich, das Ordnungsamt kennt sich mit dem Jagdgesetz und dem allgemeinen Betretungsrecht aus? :D
 

wutzebear

Geoguru
Wenn Euer Ordnungsamt auch nur halbwegs so "kompetent" ist wie das Hiesige: vergiss es, mehr als Parksünder aufschreiben geht nicht. Aber so oder so: zuständig ist die untere Jagd- oder auch Forstbehörde, mit Aufsicht durch die jeweilige Obere (und bis dahin dürfte keine Seilschaft gehen).
 
OP
memo

memo

Geocacher
*lol* Die Befürchtung habe ich auch. :D

Also ich werde auf jeden Fall eine schriftliche Anfrage stellen. Und dann werden wir mal weitersehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir irgendjemand schriftlich hereinreicht, dass ein Hundehalter (wahlweise Cacher, Spaziergänger, Jogger) den Wald nicht täglich betreten darf, weil das die "Jagd störe"... :roll:
 

Sejerlänner

Geowizard
memo schrieb:
.... Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir irgendjemand schriftlich hereinreicht, dass ein Hundehalter (wahlweise Cacher, Spaziergänger, Jogger) den Wald nicht täglich betreten darf, weil das die "Jagd störe"... :roll:


Ich könnte mir aber vorstellen, daß da so eine schwammige Aussage kommt wie:

"Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes durch das Waldgesetz gedeckt, wenn dadurch die
Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört wird. Ob diese Störung vorliegt, kann im Einzelfall durch
den Jagdausübungsberechtigten beurteilt werden, der geeignete Massnahmen ergreifen kann."

Und dann :???:
 
OP
memo

memo

Geocacher
Ich glaube, ich werde eher konkrete Fragen stellen, wie:

Darf ich vormittags um 11 Uhr mit einem Hund an der Leine (nicht länger als fünf Meter) auf Feld- und Waldwegen mit einer Mindestbreite von 2,25 m spazierengehen? :D :lachtot:

Bzw: Können Sie mir beispielhaft mitteilen, welche konkreten Aktionen im Wald durch das Waldbetretungsrecht gedeckt sind? Und genauso umgekehrt: In welchen konkreten Situationen greift das Waldbetretungsrecht nicht?

Aber ich fürchte auch, dass es auf Allgemeinplätze hinauslaufen wird. :???:

Dann stellt sich mir noch die Frage, ob es eine offizielle, n e u t r a l e Schlichtungsstelle gibt.
 

Heimo

Geocacher
memo schrieb:
Ordnungsamt? Sind die für so was zuständig?
....
Aber meinste wirklich, das Ordnungsamt kennt sich mit dem Jagdgesetz und dem allgemeinen Betretungsrecht aus? :D
memo schrieb:
Aber meinste wirklich, das Ordnungsamt kennt sich mit dem Jagdgesetz und dem allgemeinen Betretungsrecht aus? :D

Liebe memo, du brauchst nicht persönlich werden, ich wurde es auch nicht und du brauchst mir auch keine "du hast einen Vogel-Smilie" zeigen, über meinen Vogel weiß ich schon bescheid. Selbst wenn dir meine Antwort nicht gefiel, sie hat immerhin deine Frage konkret beantwortet.

Bei bayerischen Landratsämtern findet man für gewöhnlich eine Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Ordnung". Darunter subsummiert dann das Ordnungsamt, die Untere Jagdbehörde, die Behörde für den Vollzug des Waffenrechts und oft noch etwas Land- und Forstwirtschaft. Mitarbeiter sind regelmäßig sachgebietsübergreifend tätig und verteten sich gegenseitig. Es wäre also durchaus möglich, das UJB und OA in dem für dich zuständigen Landratsamt im selben Zimmer sitzen.

Ob und wie sich ein Mitarbeiter mit den Rechtsvorschriften seines Sachgebietes auskennt ist individuell verschieden, zwischen sehr hoher und fast keiner Kompetenz ist da alles zu finden. Du hast da ja schon Erfahrung.

Die Forstämter sind für das von dir geschilderte nicht zuständig. Sie sind in Bayern weder UJB, noch OA.
 
OP
memo

memo

Geocacher
Heimo schrieb:
Liebe memo, du brauchst nicht persönlich werden, ich wurde es auch nicht und du brauchst mir auch keine "du hast einen Vogel-Smilie" zeigen, über meinen Vogel weiß ich schon bescheid. Selbst wenn dir meine Antwort nicht gefiel, sie hat immerhin deine Frage konkret beantwortet.

Lieber Heimo,

ich bin nicht persönlich geworden und ich habe D i r auch keinen Vogel-Smilie gezeigt, sondern dem betroffenen Jäger und der Behörde. Wenn Du nochmal nachliest, wirst Du mir sicher recht geben.

Und meine Frage hast Du auch eher damit beantwortet, dass ein Hundehalter Rücksicht auf Brut- und Setzzeiten nehmen soll (was mit dem konkreten Fall gar nichts zu tun hat) und hast auf eine fehlerhafte rechtliche Auslegung meinerseits hingewiesen, ohne konkret anzugeben, um welche Fehler es sich handelt.

Aber danke für den Hinweis auf den Behördenweg und bzgl. des 127 StPO. Wie es im konkreten Fall ausschaut, werde ich wohl hoffentlich bald wissen.
 

do1000

Geowizard
Also wenn Dir die Sache so wichtig ist, obwohl weder ein Verwaltungsakt vorliegt noch eine zivilrechtliche Unterlassung o.ä. gefordert wurde, würde ich mich nicht vom potentiellen Gegner beraten lassen, sondern von einem Anwalt.
 

Heimo

Geocacher
memo schrieb:
.... und hast auf eine fehlerhafte rechtliche Auslegung meinerseits hingewiesen, ohne konkret anzugeben, um welche Fehler es sich handelt.

Ich wollte dir als (ich hoffe ich darf dich zitieren) "Ex-Jura-Tante" den Spaß nicht verderben im BGB, der StPO, dem BJagdG, dem BayJG, der AvBayJG und dem BayNatSchG selbst nachzulesen.
 
OP
memo

memo

Geocacher
Das ist halt die Frage: Falls der Jäger tatsächlich so etwas wie ein Hausrecht besitzt und evt. verlängerter Arm einer Behörde (hier: untere Jagdbehörde) ist, ist es vielleicht doch ein Verwaltungsakt *überlegt*.

Ja, die Sache ist mir wichtig. Wenn das hier Schule macht, dass hier niemand mehr in den Wald darf, wenn es dem Jäger gerade nicht passt, dann ist das allgemeine Betretungsrecht ad absurdum geführt. Kohle für einen Anwalt hab ich trotzdem nicht. :roll: Ich hoffe doch sehr, dass die Behörde mich nicht als "Feind" sieht und mir eine anständige Auskunft gibt. Und zwar eine, mit der man auch konkret was anfangen kann.

Wenn meine Mädels gleich im Bett, die Hunde gefüttert und die Buchhaltung des heutigen Tages erledigt ist, werde ich mal ein Schreiben verfassen.

@ Heimo: Oh, danke, das weiß ich zu schätzen. :D Ohne vorliegenden Kommentar ist das allerdings nicht wirklich von Erfolg gekrönt. :roll:
 

do1000

Geowizard
Ist Dir denn immer noch nicht der Gedanke gekommen, dass der Jäger einfach nur eine Privatperson mit Flinte war, vielleicht ein Jagdgast? Dann ist da nix mit Verwaltungsrecht!
 
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