memo
Geocacher
wutzebear schrieb:Wie schon vorgeschlagen wurde: bitte ganz offiziell um Auskunft, schriftlich und mit Hundeschulen-Briefkopf. Du seiest von Neu-Hundebesitzern um Auskunft gebeten worden und möchtest Dich vergewissern, dass Du nichts falsches sagst. Wenn die Antwort da ist und Dir komisch vorkommt, schickst Du Kopien an die obere Jagd- und die obere Forstbehörde und bittest um Überprüfung der Aussage.
Ja, genau das werde ich tun. Sollte es möglich sein, einen Hundehalter, der sich absolut korrekt verhält, des Waldes zu verweisen, ist doch das gesamte Betretungsrecht ausgehebelt.
@do1000: Doch, das war ein Jäger, der sie angemacht hat. Und sie wird insofern in Anspruch genommen, als dass ihr der Jäger das Betreten des Waldes (auf Wegen, mit angeleintem Hund) verbieten will.