memo
Geocacher
wutzebear schrieb:Wie schon vorgeschlagen wurde: bitte ganz offiziell um Auskunft, schriftlich und mit Hundeschulen-Briefkopf. Du seiest von Neu-Hundebesitzern um Auskunft gebeten worden und möchtest Dich vergewissern, dass Du nichts falsches sagst. Wenn die Antwort da ist und Dir komisch vorkommt, schickst Du Kopien an die obere Jagd- und die obere Forstbehörde und bittest um Überprüfung der Aussage.
Ja, genau das werde ich tun. Sollte es möglich sein, einen Hundehalter, der sich absolut korrekt verhält, des Waldes zu verweisen, ist doch das gesamte Betretungsrecht ausgehebelt.
@do1000: Doch, das war ein Jäger, der sie angemacht hat. Und sie wird insofern in Anspruch genommen, als dass ihr der Jäger das Betreten des Waldes (auf Wegen, mit angeleintem Hund) verbieten will.
". Für anfänglich noch freundliche Töne war auch er nicht empfänglich. Wir haben dann zurückgesteckt, ich bin dann aber (weil ich sowieso auf dem Ordnungsamt des Landkreises zu tun hatte) beim zuständigen Amtsleiter vorstellig geworden. Ihm den Fall geschildert... der Ausbruch von Mount St. Helens war ein Dreck dagegen....... "was bilden die sich ein, die haben überhaupt keine Rechte, die sollen ihren A..... auf dem Hochsitz parken und ihr Abschußsoll erfüllen". Mit dem Hintergrund unseres Betriebes habe ich jetzt ein offizielles Kennzeichen im Wagen und darf damit eigentlich auf Wegen fahren, wo sonst keiner hinkommt (was aber auch nicht sein muß, zu Fuß macht es mehr Spaß