memo
Geocacher
Tach auch,
ich muss mal in gewisser Weise offtopic werden. Ich hab doch in Bayern eine Hundeschule. Und eine Kundin von mir hat im Moment ein riesiges Problem mit einem der hiesigen Jäger.
Sie ging mit ihrem Hund (an der Leine!) im Wald auf den Wegen spazieren. Da wurde sie vom Jagdpächter angehalten, beschimpft und bedroht. Gegen sie würde ein Anzeigeverfahren laufen, weil sie immer ihren Hund einfach so frei laufen ließe und sie dürfe nicht durch den Wald gehen. Meine Kundin war erst einmal völlig fertig. Ihr Hund ist noch nicht lange bei ihr und war noch nie ohne Schleppleine unterwegs. Insofern schon totaler Blödsinn. Außerdem gibt es ja so etwas wie ein allgemeines Betretungsrecht.
Aufgrund dessen hat sie sich bei der unteren Jagdbehörde beschwert. Das Gespräch ist nicht besonders gut verlaufen. Auszug aus der Email, die ich eben bekommen habe:
"Der andere besteht darauf, dass ich den Wald nicht betreten soll und die Behörde gibt ihm Recht.
Ein allgemeines Betretungsrecht bedeute nicht, dass man täglich dort gehen dürfe.
"... wenn das Jagdrecht wiederholt von der gleichen Person in bestimmter Weise verletzt wird und Wiederholungsgefahr besteht , kann der Jagdausübungsberechtigte gegen den Schädigenden vorbeugende Unterlassungsklage erheben ( § 1004 i.V. m. § 823 abs. 1 BGB ). "
Und auf "Fahrten" bzw. Privatwegen dürfe man auch nicht einfach so gehen.
Der Leiter der Behörde (ab nächste Woche im Ruhestand) lässt Herrn P. (das ist der hiesige Förster, bei dem wir uns schon mal in dieser Sache erkundigt hatten) einen Gruss ausrichten "Er solle doch bitte mal das Jagdgesetz lesen".
Herr S. hat unter anderem gesagt, dass die Jäger volle Polizeigewalt haben.
Sie dürften Personen aufhalten etc. Das steht im absoluten Gegensatz zu dem, was der hiesige Förster gesagt hat."
Joi, das war nun das Gespräch mit der Behörde, die eigentlich vermitteln sollte. Ich frag mich, welches Jagdgesetz denn hier verletzt sein sollte. Meine Kundin dürfte, wenn sie wollte, mit dem Hund ohne Leine quer durch den Wald laufen. Das wäre doch wohl vom Betretungsrecht gedeckt. Das macht sie aber gar nicht. Sie geht mit dem angeleinten Hund über Feld- und Waldwege.
Ich an ihrer Stelle würde die Sache ja eskalieren. Das ist so ein typisches Ding, wo sich die Jäger aufführen wie die kleinen Könige im Wald. Ich bin total entsetzt. Es gibt hier in der Gegend wirklich vernünftige Jäger, aber wenn ich so einen kleinen, miesen ...(hier fehlen mir die Worte) sehe, dann geht mir echt die Hutschnur hoch.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wo kann man das eskalieren? Die Behörde hat echt Blödsinn erzählt. Und die arme Frau steht jetzt da und weiß nicht mehr ein noch aus.
Liebe Grüße
memo
PS: Jedenfalls weiß ich, wo ich niemals einen Multi hinbauen werde...
ich muss mal in gewisser Weise offtopic werden. Ich hab doch in Bayern eine Hundeschule. Und eine Kundin von mir hat im Moment ein riesiges Problem mit einem der hiesigen Jäger.
Sie ging mit ihrem Hund (an der Leine!) im Wald auf den Wegen spazieren. Da wurde sie vom Jagdpächter angehalten, beschimpft und bedroht. Gegen sie würde ein Anzeigeverfahren laufen, weil sie immer ihren Hund einfach so frei laufen ließe und sie dürfe nicht durch den Wald gehen. Meine Kundin war erst einmal völlig fertig. Ihr Hund ist noch nicht lange bei ihr und war noch nie ohne Schleppleine unterwegs. Insofern schon totaler Blödsinn. Außerdem gibt es ja so etwas wie ein allgemeines Betretungsrecht.
Aufgrund dessen hat sie sich bei der unteren Jagdbehörde beschwert. Das Gespräch ist nicht besonders gut verlaufen. Auszug aus der Email, die ich eben bekommen habe:
"Der andere besteht darauf, dass ich den Wald nicht betreten soll und die Behörde gibt ihm Recht.
Ein allgemeines Betretungsrecht bedeute nicht, dass man täglich dort gehen dürfe.
"... wenn das Jagdrecht wiederholt von der gleichen Person in bestimmter Weise verletzt wird und Wiederholungsgefahr besteht , kann der Jagdausübungsberechtigte gegen den Schädigenden vorbeugende Unterlassungsklage erheben ( § 1004 i.V. m. § 823 abs. 1 BGB ). "
Und auf "Fahrten" bzw. Privatwegen dürfe man auch nicht einfach so gehen.
Der Leiter der Behörde (ab nächste Woche im Ruhestand) lässt Herrn P. (das ist der hiesige Förster, bei dem wir uns schon mal in dieser Sache erkundigt hatten) einen Gruss ausrichten "Er solle doch bitte mal das Jagdgesetz lesen".
Herr S. hat unter anderem gesagt, dass die Jäger volle Polizeigewalt haben.
Sie dürften Personen aufhalten etc. Das steht im absoluten Gegensatz zu dem, was der hiesige Förster gesagt hat."
Joi, das war nun das Gespräch mit der Behörde, die eigentlich vermitteln sollte. Ich frag mich, welches Jagdgesetz denn hier verletzt sein sollte. Meine Kundin dürfte, wenn sie wollte, mit dem Hund ohne Leine quer durch den Wald laufen. Das wäre doch wohl vom Betretungsrecht gedeckt. Das macht sie aber gar nicht. Sie geht mit dem angeleinten Hund über Feld- und Waldwege.
Ich an ihrer Stelle würde die Sache ja eskalieren. Das ist so ein typisches Ding, wo sich die Jäger aufführen wie die kleinen Könige im Wald. Ich bin total entsetzt. Es gibt hier in der Gegend wirklich vernünftige Jäger, aber wenn ich so einen kleinen, miesen ...(hier fehlen mir die Worte) sehe, dann geht mir echt die Hutschnur hoch.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wo kann man das eskalieren? Die Behörde hat echt Blödsinn erzählt. Und die arme Frau steht jetzt da und weiß nicht mehr ein noch aus.
Liebe Grüße
memo
PS: Jedenfalls weiß ich, wo ich niemals einen Multi hinbauen werde...