• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Achtung! klagenderJagdpächter!

kauke

Geocacher
Habe gerade einen netten Brief eines Rechtsanwaltes eines Dortmunder Jagdpächters (inklusive beinahe vierstelliger Rechnung und Strafandrohung einer 6stelligen Summe/6Monate Haft usw.) wegen "Ausübens von Geocaching" auf seinem Jagdrevier und Verletzung seines Jagdrechtes erhalten.
Das ist nun wirklich zuviel des Ärgers.
Habe daraufhin unsere beiden Nachtcaches archiviert.

Kann einem doch den ganzen Spaß verderben-hoffentlich reden die Jäger nicht miteinander-sonst ist´s mit Nachtcachen in Münster bald vorbei.

Trauriggefrustetsauerundbaldpleite, kauke+Ludger
 

London Rain

Geowizard
WTF? Was soll denn daran bitte strafbar sein? Ich glaube nicht dass es ein Gesetz gibt, dass "Ausüben von Geocaching" unter Strafe stellt.
 
Ich bin zwar Strafrechtler, aber das kommt mir ein bißchen unausgegoren vor. Kannst Du das Anwaltsschreiben mal einscannen und per PN schicken? Ich schaue gerne mal drüber, was da los ist und was der Mensch (außer Unterlassungserklärung und Kohle dafür vermutlich) eigentlich will.

Gruß
PaulHarris
 
A

Anonymous

Guest
kauke schrieb:
Habe gerade einen netten Brief eines Rechtsanwaltes eines Dortmunder Jagdpächters (inklusive beinahe vierstelliger Rechnung und Strafandrohung einer 6stelligen Summe/6Monate Haft usw.) wegen "Ausübens von Geocaching" auf seinem Jagdrevier und Verletzung seines Jagdrechtes erhalten.
Das ist nun wirklich zuviel des Ärgers.
Habe daraufhin unsere beiden Nachtcaches archiviert.

Kann einem doch den ganzen Spaß verderben-hoffentlich reden die Jäger nicht miteinander-sonst ist´s mit Nachtcachen in Münster bald vorbei.

Trauriggefrustetsauerundbaldpleite, kauke+Ludger

die haben doch einen an der Klatsche, vermutlich wollen die dir Angst machen... Sollte das wirklich ein Anwalt sein sollte ihm die Lizenz entzogen werden! Den Strafbestand "Ausübens von Geocaching" dürfte es genauso wie "Scheissen im Kopfstand" geben :roll:

MfG Jörg
 
Das ist keine strafrechtliche Frage, natürlich erfüllt Geocachen - von Ausnahmen abgesehen - keinen Straftatbestand. Hier geht es (wohl) um zivilrechtliche Angelegenheiten. Ich schaue es mir gerne mal an.

PaulHarris
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Da die wenigsten hier im Forum Rechtsanwalt sind, wirst Du wohl keine qualifizierte Beratung hier bekommen, das darf nämlich keiner. Allerdings scheint mir der Sachverhalt es wert zu sein, mal genauer durchleuchtet zu werden. Betreten sollte bei so einem Wald in Ordnung sein, der genaue Vorwurf wäre da mal interessant.
Bleibt spannend ob die Gegenseite sich das gut überlegt hat, denn sonst wirst Du sicher eine negative Feststellungsklage machen um nicht auf Deinen Gebühren sitzen zu bleiben.
 

>BooM<

Geocacher
wenn du willst, scan es mal ein und schick es mir auch mal. ich kenne einen guten anwalt, der mit sicherheit mal kostenlos drüber guckt! seine tochter nimmt ihn auch ab und zu zum cachen mit ^^
er hat mir auch schonmal geholfen.
soetwas kann ja nicht wirklich sein...
 

Lujason

Geocacher
kauke schrieb:
... Verletzung seines Jagdrechtes erhalten...
Vielleicht hat der Herr Jagdpächter in dem Zusammenhang irgendwas von Schnitzeljagd gelesen und das in den falschen Hals bekommen :roll:

Aber mal ernsthaft, was wirft er dir den konkret vor ? Ist es verboten dort den Wald zu betreten (z.B. Wildruhezone, Schonung, oder entsprechende Schilder) ? Ansonsten kann mir wohl kaum jemand verbieten im Wald mit einem GPSr spazieren zu gehen und das Nachtwanderungen verboten sind ist mir auch neu.
 

>BooM<

Geocacher
es hört sich wirklich sehr merkwürdig an.... vielleicht hat ein cacher ja mit seiner taschenlampe ein reh erlegt --> verletzung des jagdrechts ;)
 

PHerison

Geowizard
Dieses Schreiben wuerde ich auch gerne mal sehen. Nicht aus rechtlichem Interesse sondern aus reiner Sensationslust :D
Kannst Du es nicht mal - natuerlich nach Unkenntlichmachung aller Namen und Adressen - hier veroeffentlichen?
Auch die Antwort Deines Anwalts wuerde mich (jetzt wirklich aus rechlichen Gruenden) interessieren.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Lujason schrieb:
dort den Wald zu betreten (z.B. Wildruhezone, Schonung, oder entsprechende Schilder) ? Ansonsten kann mir wohl kaum jemand verbieten im Wald mit einem GPSr spazieren
Beim Geocaching macht man ja schon mehr - Dosen legen, Reflektoren verbauen - von daher kann ich mir die Argumentation schon vorstellen. Aber das möcht ich doch auch gern mal sehen.
 

Ufudu

Geonewbie
moenk schrieb:
Beim Geocaching macht man ja schon mehr - Dosen legen, Reflektoren verbauen - von daher kann ich mir die Argumentation schon vorstellen. Aber das möcht ich doch auch gern mal sehen.
Aber das soll mit 6monatiger Haft oder sechstelligen Summen bestraft werden...:?:

Ich habe mal nach "Verletzung von Jagdrecht" gegoogelt und bin da nur auf Wilderei gestossen, z.B. unter http://www.jagdrecht-saarland.de/21423/home.html
Da ist auch die Rede von Haftstrafen, aber nur wenn man Wild erlegt oder "Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen" beschädigt oder aneignet. Und "Wilderei setzt Vorsatz voraus."

Naja, genug spekuliert, zumindest für mich eine "wilde" Vermutung, von Geocaching auf Wilderei zu schließen, wenn es denn so sein sollte.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ohne den Text kann man nur spekulieren, ich nehm mal an da steht irgendwas in der Unterlassungserklärung, das wurde dann aber nicht korrekt und im Kontext hier wiedergegeben. Also: Her mit dem Schreiben ;-)
 
OP
K

kauke

Geocacher
Gegenstand Ihrer Inanspruchnahme ist das von Ihnen betriebene Geocaching und in diesem Zusammenhang das Ausbringen von sog. Caches.
Duchr den vorstehenden Umstand haben Sie wiederholt das dem Unterzeichner zustehende Jagdausübungsrecht verletzt bzw. schwer und nachhaltig beeinträchtigt. Sowohl das Jagdrecht aus auch das Jagdausübungsrecht sind ein geschütztes Recht i.S.d. § 823 I BGB.

Konkret geht es um folgenden Vorfall:

hier wird vom Pächter beschrieben, wie am 24.11.07 Geocacher im Waldbestand auf die Jagd gingen
dann: Aufgrund dieser Störungen mußte der Unterzeichner die Jagdausübung abbrechen. Diese Störung beruht auf den von Ihnen unter dem User-Namen Kauke ausgebrachten Nachtcache "Florian´s Nightmare".

Vorstehender Sachverhalt ist jederzeit nachweisbar. Darüber hinaus kam es in den letzten Monaten im dortigen Bereich zu ähnlichen Störungen, als unbekannte Personen in den Abendstunden mit Taschenlampen ausgerüstet querfeldein durch die Bestände zogen. Es steht zu erwarten, dass diese Personen ebenfalls den von Ihnen dort ausgebrachten Cache gesucht haben. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass das gesamte Jagdrevier ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist. Soweit durch den vorstehenden Sachverhalt Straftatbestände bzw. bußgeldsanktionierte Ordnungswidrigkeiten begangen worden sind, haben wir die Untere Jagdbehörde zur Veranlassung von Weiterungen hiervon in Kenntnis gesetzt.

Ich fordere Sie hiermit unter Androhung der aus der beiliegenden Unterlassungserklärung ersichtlichen Weiterungen auf, zukünftig sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Geocaching, insbesondere das Ausbringen von Caches, in meinem Jagdrevier zu unterlassen, sowie bereits ausgebrachte Caches und Reflektoren umgehend zu entfernen. Die Einzelheiten entnehmen Sie der beiliegenden und vorbereiteten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung.

Diese enthält noch eine Bedingung, die man als allgemeines "Betreten verboten-sonst Knast" auslegen kann.

Frist: 1Woche
 

>BooM<

Geocacher
Cacher auf der Jagd...na dann...mit ner Taschenlampe *fg*

Er hätte sich ja auch mal die Mühe machen können und um die Entfernung bitten können... Leute gibts. Nicht zu glauben soetwas.
Wahrscheinlich hat der nette Jäger alles mit ner Videokamera aufgezeichnet.
Beim Cache BNI rennt auch so ein netter Mensch rum und verfolgt die Cacher. Hat auch schonmal die Polizei gerufen und die wusste gar nicht, warum sei da hinkommen musste...von daher würd ich sagen, ist der Brief auch nix wert....
 
OP
K

kauke

Geocacher
Nee, "Cacher auf der Jagd" war mein Ausdruck, es wurde hier mit vielen Worten beschrieben, wie er beobachtete, als unbekannte Personen mit Stirnlampen ihr Fahrzeug abstellten, und der Route folgten, die auf den letzten ca. 30m tatsächlich querfeldein verläuft-zu einer Bunkerruine.

Naja, warum sollte er denn nett sein? Er hätte mich ja auch vorher mal anschreiben/anmailen können, man kann ja durchaus Vereinbarungen treffen: Cache zur Hauptjagdzeit sperren usw.
Aber der scheint zu Sorte Leute zu gehören, die Eltern wegen spielender Kinder im Garten sofort verklagen.
 

Ufudu

Geonewbie
Das ganze klingt für mich auch ziemlich unausgegoren. Das würde ja bedeuten, dass ich nachts keinen Wald/Wiese betreten darf, weil ich eventuell einen Jäger störe. Nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr joggen gehen? Gibt es da irgendwelche mir unbekannten Vorschriften, Sperrstunden im Wald?


Einzige Problematik die sich für mich auftun würde: Das ist ein Naturschutzgebiet, da sollte man sich vorsichtig bewegen. Wenn ein paar Deppen da querfeldein gewandert sind, dafür kann aber doch nicht Owner nix. Wenn ich meiner Oma sage, die soll mal im Naturschutzgebiet spazieren geht, und die verlässt die Wege, dann komm ich in den Knast? :roll:
Da müsste man wieder in die Naturschutz-Gebiete betreffende Gesetze schauen, aber solange man nix anfasst oder die Wege verlässt, sollte das eigentlich kein Problem sein.

Auf die leichte Schulter nehmen würde ich das Schreiben aber nicht, auch wenn die Begründung sehr seltsam aussieht. Vielleicht ist ein Gespräch mit dem Pächter möglich, manchmal stellt man nach dem ersten Groll fest, dass beide Seiten nur Menschen sind.

Kurioser Käse ist das.

edit: Und warum hat er sich dann nicht an die unbekannten Personen gewandt? Ein kurzes Gespräch mit denen und fertig.
 
Beim BNI hatte ich wohl den ersten Feindkontakt. Ich hatte damals nach Absprache mit QenQ das Forstamt in MG angerufen, und mich erkundigt. Die hatten keine Einwände gegen Nachtcaches und sogar erwähnt, das selbst in einem Naturschutzgebiet versteckte Stationen in Nähe der Wege (ca. 3m wurde genannt) aus deren Sicht ok sind. Eine Abschrift des Telefonats habe ich zwar nicht angefertigt, aber ein Anruf beim zuständigen Amt kann eventuell helfen, Geld zu sparen...
 

Ufudu

Geonewbie
Mal nebenbei, habe ich noch eine zum Thema gefunden, sogar das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt neben Geocaching auch das Nachtwandern:

Faszination der Dunkelheit
http://www.die-praevention.de/thema_des_monats/wandern/wanderformen/nachtwandern/index.html

Ich zitiere:
Nächtliche Begegnungen
Besonders reizvoll sind Nachtwanderungen, wenn man Menschen begegnet, die nachts arbeiten, wie zum Beispiel Förster, Jäger oder Vogelkundler.


:shock: Da schau an, reizvoll war hoffentlich anders gemeint .
 
Oben