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Betreten von und Recht bei LPCs

Einer Gesetzesfibel bedarf es eigentlich nicht.

Strafrechtlich in Betracht kommt für den Cacher / Urban Explorer eigentlich nur einfacher Hausfriedensbruch. Und das nur, wenn widerrechtlich (also ohne Erlaubnis) in das befriedete (also abgeschlossene, umzäunte oder sonst gesicherte) Grundstück eingedrungen wurde. Der Berechtigte muß binnen drei Monaten nach Kenntnis von der Tat einen Strafantrag stellen und die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. In Frage kämen dann neben einer Einstellung wegen geringer Schuld mit oder ohne Auflagen eine (ohne Vorstrafen relativ geringe, also max. 30 Tagessätze) Geldstrafe
Wird ein Strafantrag rechtzeitg gestellt und ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung seitens der Staatsanwaltschaft nicht bejaht, kann der Antragsteller als Privatkläger selbst das Strafverfahren betreiben. Ausgang: Siehe oben.

Wenn die Staatsanwaltschaft mal gar nichts anders zu tun hat und aus purer Langeweile oder wegen politischer Vorgaben ganz tief in die Giftkiste greifen will, könnte für den Cacheowner die Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten geprüft werden.
Aber mehr als eine geringe Geldstrafe (siehe oben) maximal sind nicht zu erwarten, wenn das Vefahren nicht wegen geringer Schuld (siehe oben) eingestellt wird.

Wenn Zugänge oder Zäune aufgebrochen werden, kommt Sachbeschädigung in Betracht. Ergebnis: Siehe oben.

Viel interessanter und im Ergebnis wesentlich unangenehmer ist es, wenn man dummerweise in den Verdacht gerät, eine schwerwiegende Straftat begangen zu haben.
Hier aus dem Forum ist mal jemand des Kupferdiebstahls verdächtigt worden und durfte sich für über ein Jahr von seinem GPSr verabschieden (sichergestellt als Beweismittel).
Mattes hat es mal geschafft, zielsicher und auf direktem Wege einen von der Polizei observierten Drogenbunker in einer innerstädtischen Parkanlage anzusteuern und auf die Tauglichkeit als Cacheversteck in Augenschein zu nehmen.... Die Polizei war hocherfreut, endlich den Dealer erwischt zu haben und er hatte einige Mühe, dem drohenden Transport in das Dortmunder Polizeigewahrsam zu entgehen und die Polizei zu überzeugen, dass er nicht der gesuchte Dealer ist.
In solchen Situationen hilft nur Überzeugungskraft und eine nachvollziehbare Erklärung, was man an dem Ort so treibt. Nichts zu sagen ist nach m.E. das dümmste, was man tun kann.

Einem Platzverweis der Polizei sollte man ohne langes Lamento nachkommen.

Bei einer evtl. Beschlagnahme potentieller Beweismittel (siehe worst case oben) empfieht es sich, das Feld "nicht einverstanden, Einspruch" ankreuzen. Dann muß ein
Ermittlungsrichter binnen drei Tagen über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Notfalls könnt ihr mir ja ne PM schicken ;)

PaulHarris
 
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