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Die Staatsmacht

mike_hd

Geowizard
Im Landesnaturschutzgesetz:

Code:
§ 37 Betreten der freien Landschaft

(1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft.

(3) Jedermann darf auf Privat- und Wirtschaftswegen sowie auf Pfaden in der freien Landschaft wandern und auf hierfür geeigneten Wegen mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft) fahren.

(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.

(5) Vorschriften über das Betretungsrecht im Wald, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

und

Code:
§ 39 Beschränkungen des Betretens

(1) Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn der Eigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten seines Grundstücks in der freien Landschaft der Allgemeinheit durch deutlich sichtbare Absperrungen, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen (Sperren), untersagt hat. Beschilderungen sind nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
 
mike_hd schrieb:
Habe mal beim Ministeium angerufen, das http://www.naturschutzzentren-bw.de/servlet/PB/menu/1039100/index.html
ist das aktuelle Gesetz, die anderen Links sind veraltet.
Den Link gab es schon weiter oben.

mike_hd schrieb:
Somit hat der liebe Herr Fuchs recht bezüglich § 80.
Nicht ganz! Denn das ist Ländersache. Denn wie schrieb er: "BNatSchG § 80 Abs. 1" Im Bundesgesetz gibt es das so nicht, wie du schon bemerkt hast, sondern in den Länder Gesetzten für Badenwürthenberg "NatSchG § 80 Abs. 1" und für Rheinlandpfalz "Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz (LPflG) §40"
Aber an dem "B" wollen wir uns nicht weiter aufhalten. Aber wichtig ist zu wissen, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und was im einen Erlaubt ist, muss im anderen noch lange nicht erlaubt sein.

So finde ich §41 im RLPschen sehr interessannt.

Gruß
Thomas
 

wutzebear

Geoguru
Und nichtsdestotrotz sollte dieser Herr Fuchs auch den Unterschied zwischen Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit kennen. Das NatSchG spricht von OWis, Herr Fuchs allerdings von einer Strafanzeige.
 

SigmaZero

Geocacher
§§§§ :shock: §§§§
Also wer für wen Zuständig ist und was wer wem erlauben darf und ... bleeb. Ich muss sagen sagen das ich schon das pdf mit den Schlittenhunden nicht wirklich kapiert habe.

Ich seh das halt so. Ich lege Caches in meiner Freizeit und hafte dafür auch. Wenn ich jetzt etwas "ehrenamtlich" mache und noch die Haftung dafür trage, überlege ich mir doch relativ genau ob ich damit niemandem auf die Füsse trete. Wenn mein Gehirn mal nicht funktioniert bin ich anderen Geocachern dafür dankbar den einen oder anderen Hinweis zu erhalten. Sascha hat mich z.B. schon von einem Cache abgehalten. Nach der Aktion hier bin ich ihm auch dankbar dafür. Muss ja eigentlich echt nicht sein, das man wegen ner Dose, in der der eigene Name steht, Stress kriegt.
 

papa.joe

Geocacher
Unabhängig von irgendwelchen Strafen gibt es an dieser Stelle gute Gründe, die Wege NICHT zu verlassen. Hinsichtlich der Regeln braucht man auch nicht Gesetze nachzuschlagen sondern kann einfach einen Blick auf die Schilder werfen. Ich hatte schon 2005 bei diesem Cache auf die Problematik hingewiesen und mountainman einen konstruktiven Veränderungsvorschlag gemacht - allerdings ohne Reaktion. Es ist für mich verwunderlich, dass jetzt alle so überrascht tun.

Gruß papa.joe
 

Espunkt76

Geocacher
Erst mal abwarten ob sich da noch jemand meldet. Ich denke wenn Herr Fuchs wirklich zur "Obrigkeit" gehört meldet er sich. Könnte ja mal wieder eine Art Privatsheriff sein der sich für wichtig hält. Schade nur um die Coin die nun warscheinlich weg ist.
 

SigmaZero

Geocacher
Irgendwo ist es schon ein Gewisses Spiel mit dem Feuer. Wenn ich an Cache Inana Jones denke. Dieser war zwar nicht im Naturschutzgebiet (glaube ich), aber in zig Bäume Nägel für Reflektoren zu schlagen ist halt auch etwas was Behördliche Waldläufer mit Sicherheit nicht mit Freude erfüllt.

Wenn einem so ein Baum oder irgend so ein Erstragsverlust in Rechnung gestellt wird ist das nicht billig. Ich kann mich zu Jugendzeiten an einen meiner Reilinger Kumpel erinnern, der Strohballen auf nem Feld in Brand gesteckt hat. Pro Stohrrad waren 250DM fällig. Der eine oder andere Ortsansässige kann sich evtl. an die Geschichte aus dem Ortsblättchen erinnern.

Werden Hochsitze eigentlich am Baum fest genagelt?
 
papa.joe schrieb:
Unabhängig von irgendwelchen Strafen gibt es an dieser Stelle gute Gründe, die Wege NICHT zu verlassen. Hinsichtlich der Regeln braucht man auch nicht Gesetze nachzuschlagen sondern kann einfach einen Blick auf die Schilder werfen.
Da hast du natürlich recht. Doch mit dem GPS in der Hand läuft man doch auch einsamere Weg, an den kein Schild gestellt wurde. Da kann es schon passieren, das man das übersieht.

papa.joe schrieb:
Ich hatte schon 2005 bei diesem Cache auf die Problematik hingewiesen und mountainman einen konstruktiven Veränderungsvorschlag gemacht - allerdings ohne Reaktion.
Ein guter Zeitpunkt den Vorschlag wieder zu unterbreiten.

papa.joe schrieb:
Es ist für mich verwunderlich, dass jetzt alle so überrascht tun.
Für mich ist die Sachlage neu, auch weil ich den Cache nicht kenne. Selber habe ich schon mal beim "Bärensee" ein Log reingestellt, der dann dazu führte, das der Owner nix mehr macht, dabei hätte er den Cache nur auf die andere Seite vom Weg legen müssen.

Thomas
 

SigmaZero

Geocacher
Hui, hier gehts ja rund. Ich schreib was und bis ich fertig bin ist der nächste Beitrag da.

Privatsheriffs sind manchmal schlimmer als die eigentlichen Ordnungshüter. Als Taucher hatte ich bisher mehr Ärger mit selbsternannten angelnen Umweltschützern, als mit den offiziellen Oberhauptgewässerschutzbeauftragten die an den Seen patrullieren.
Die Angler wollen immer gleich eine Anzeige, die Ökosheriffs belassen es meist bei ner ausführlichen Erklärung.
 
SigmaZero schrieb:
Hui, hier gehts ja rund. Ich schreib was und bis ich fertig bin ist der nächste Beitrag da.
Musst halt schneller tippen.

SigmaZero schrieb:
Privatsheriffs sind manchmal schlimmer als die eigentlichen Ordnungshüter. Als Taucher hatte ich bisher mehr Ärger mit selbsternannten angelnen Umweltschützern, als mit den offiziellen Oberhauptgewässerschutzbeauftragten die an den Seen patrullieren.
Die Angler wollen immer gleich eine Anzeige, die Ökosheriffs belassen es meist bei ner ausführlichen Erklärung.
Daher ist es gut das Mike mal die Gesetzeslage hinterfragt hat. Uns tut es sicher gut die Dinger mal quer zu lesen. Sind wir dann einem selbsternannten angelnden Umweltschützern ausgesetzt, dann kann man ein wenig mit Paragraphen jonglieren und denen den Wind aus den Segel nehmen. Den Satz "Das steht aber nicht so in LNatSchG §80 oder §40, in welchem Bundesland sind wir gerade" werde ich mir mal einprägen.
 

SigmaZero

Geocacher
Naja gut, dafür steht es ja fett auf jedem Schild was man zu unterlassen hat.
Denke nicht das es das Interpretationsbedarf gibt.
Wenn kein Schild da ist oder das Schild beschädigt ist, trägt dies zu deiner Überzeugungsbildung (tolles Wort) bei und du kommst warscheinlich aus der Sache gut raus.

Edit: Tolles Wort verbessert.
 
SigmaZero schrieb:
Naja gut, dafür steht es ja fett auf jedem Schild was man zu unterlassen hat.
Denke nicht das es das Interpretationsbedarf gibt.
Wenn kein Schild da ist oder das Schild beschädigt ist, trägt dies zu deiner Meinungsbildung (tolles Wort) bei und du kommst warscheinlich aus der Sache gut raus.
Das gilt wohl sicher für diesen Cache. Um so trauriger das der Owner nicht darauf reagiert hat.

Mein anliegen war mehr allgemeinerer gedacht. Oft wird ein Cache im guten Glauben gelegt, weil man was übersehen hat. Wir anderen sollten dann der Pflicht nachkommen den Owner darauf aufmerksam machen und das ruhig mit einem "Need Maintaince", so das die Reviewer aktiv werden.

Und der Owner sollte dann nicht rum schmollen und den Cache verloren geben.
 

SigmaZero

Geocacher
Ich persönlich finde halt, das man es den Leuten leichter machen sollte die Caches an unerwünschten Plätzen zu entsorgen. Dieser Hinweis mit "Besuchen sie Geocaching.com dann entferne ich den Behälter" is nämlich echt fürn Arsch. Wenn einer 5 Stunden braucht um da erstmal durchzublicken und sich anzumelden, hat er mit Sicherheit keinen Bock mehr ne höfliche Anfrage über eine PM zu stellen, deren Absender evtl. inaktiv ist. An Reviewer kommt man auch nicht dran bzw. man weis ja garnicht was sowas ist.
Schneller geht es den Behälter in die Tonne zu treten (mit allen hübschen Coins) und bei den Cops anzurufen, damit die sich mit dem Scheiss rumschlagen.
 

morsix

Geowizard
SigmaZero schrieb:
Wenn einer 5 Stunden braucht um da erstmal durchzublicken und sich anzumelden, hat er mit Sicherheit keinen Bock mehr ne höfliche Anfrage über eine PM zu stellen, deren Absender evtl. inaktiv ist. An Reviewer kommt man auch nicht dran bzw. man weis ja garnicht was sowas ist.
Schneller geht es den Behälter in die Tonne zu treten (mit allen hübschen Coins) und bei den Cops anzurufen, damit die sich mit dem Scheiss rumschlagen.

Daher scheue ich mich nicht an die cachebox bei Bedarf email adresse UND Telefonnummer anzugeben - WENN es tragisch ist wenn die Dose verschwindet mit all den coins und tbs. Ein Micro hingegen ist schnell ersetzt und wird nicht mit Informationen beklebt.

Grüße
Rudi
 

SigmaZero

Geocacher
Hab meine Mailadresse in Micros drin. Allerdings scheinen die mich über Geocaching.com gefunden zu haben, sonst wäre der Micro auch gleich entfernt worden. Unwahrscheinlich das die meine Adresse aus der Dose hatten.
 

Espunkt76

Geocacher
Also ich werde nochmal mit meinem, Bruder wegen seinen caches quatschen. Ich denke er dürfte da recht einsichtig sein, wobei ich sagen muß das das mit an die Wege halten nicht so ganz ernst genommen wird von ihm... Nunja, mehr als ermahnen kann ich ihn da nicht.

Zum Thema Kontakt. Meine Caches beinhalten Mailadresse und Telefonnummer ich denke das ist echt die einfachste Sache.
 
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