mike_hd schrieb:Denke mal, dass sich da nur einer wichtig tun möchte.
SigmaZero schrieb:Wollte nur mal eben erwähnt haben, das es völlig wurscht ist ob Herr Fuchs ein Typ von der NABU, vom Forstamt oder der Pommesbude ums Eck ist.
Hier ist ein Maulwurf ähh Fuchs bei geocaching.com und der hat genug Rechte um jedem Cacheowner (der Mist baut) richtig ans Bein zu pissen wenn er will. Um ne Anzeige zu machen reichts einfach zum nächsten Bullenrevier zu gehn.
P.S. Was ist der zweite "grosse" Behälter.
Lujason schrieb:Mal ganz abgesehen davon welche Aufgaben der Herr Fuchs hat, stellt sich das für mich als juristischen Laien so dar, das an dem Platz wo die Dose lag ein Betreten (und damit auch ein Dosenverstecken) nicht erlaubt ist.
Den alten Logs entnehme ich das dort ein entsprechendes Schild seit längerer Zeit (mind. 2005) steht und der Owner in mindestens einem Log darauf aufmerksam gemacht wurde, aber leider nicht reagiert hat.
Meiner Meinung nach kann der Owner unabhängig von der "amtlichen" Aufgabe des Herrn Fuchs froh sein ohne Bußgeld davon zu kommen. Hoffen wir das er und andere daraus lernen.
Im übrigen wundert mich das hier noch niemand auf die immer wieder gern diskutierten Guidelines von Groundspeak verwiesen hat, in denen unter anderem steht: Caches können schnell archiviert werden, wenn wir folgendes sehen... Caches auf Land, welche in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Bereichen liegen.
Einen Diskussionsbedarf mit dem NABU oder der Forstbehörde kann ich in diesem konkreten Fall nicht erkennen. Das kann höchstens nach hinten los gehen. Generell gibt es sicher Möglichkeiten Caches in Naturschutzgebieten zu verstecken ohne die Wege verlassen zu müssen. Damit hätte sicher der NABU auch kein Problem.
Ich kenne übrigens auch aktiv cachende Nabumitglieder (nein ich bin es nicht...).
Ich würde wenn überhaupt auch nur sehr vorsichtig nach der Herausgabe der Dose fragen. An dieser Stelle auf das Eigentumsrecht zu pochen könnte für Verärgerung sorgen und womöglich doch noch ein Bußgeld nach sich ziehen. Ob die verschwundene Dose dann die 25 bis 500 Euro Bußgeld wert ist wage ich zu bezweifeln.
Für Niedersachsen kann man übrigens hier die Naturschutzgebiete als Overlay von der amtlichen Topokarte ansehen.
Der NABU Bezirksverband Rhein-Neckar-Odenwald betreut den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis sowie die Städte Heidelberg und Mannheim. Er ist Ansprechpartner sowohl für die örtlichen NABU-Gruppen als auch für alle naturinteressierten Bürgerinnen und Bürger in der Region (Umweltberatung).
Der Bezirksverband führt eigene Natur- und Artenschutzprojekte durch und unterstützt die örtlichen NABU-Gruppen bei der Umsetzung der Naturschutz-Kampagnen des Bundes- und Landesverbandes.
Zudem bietet er professionelle Hilfe bei Naturschutzaktionen in der Region, die die Kräfte der ehrenamtlichen Aktiven überschreiten. Er engagiert sich in der Kinder- und Jugendarbeit und informiert Bürgerinnen und Bürger mittels umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen über wichtige Naturschutz-Themen.
Gemeinsam mit den örtlichen NABU-Gruppen wird der Bezirksverband aktiv, um immer mehr Menschen für den Naturschutz zu begeistern und neue Mitglieder für den NABU zu gewinnen.
Gerhard Fuchs schrieb:...Einen Diskussionsbedarf von Ihrer Seite aus, ist an dieser Stelle völlig unangebracht....
Recht hat er wohl bei diesem Cache, aber sicher kann man da auch ein Cache verstecken ohne gegen ein Recht zu verstossen.Kalyptus schrieb:Aber Leute leider hat er Recht. In diesen Gebieten haben wir nichts zu Suchen.
Dem ist nix hinzuzufügen .Lujason schrieb:Mal ganz abgesehen davon welche Aufgaben der Herr Fuchs hat, stellt sich das für mich als juristischen Laien so dar, das an dem Platz wo die Dose lag ein Betreten (und damit auch ein Dosenverstecken) nicht erlaubt ist.
Den alten Logs entnehme ich das dort ein entsprechendes Schild seit längerer Zeit (mind. 2005) steht und der Owner in mindestens einem Log darauf aufmerksam gemacht wurde, aber leider nicht reagiert hat.
Meiner Meinung nach kann der Owner unabhängig von der "amtlichen" Aufgabe des Herrn Fuchs froh sein ohne Bußgeld davon zu kommen. Hoffen wir das er und andere daraus lernen.
Im übrigen wundert mich das hier noch niemand auf die immer wieder gern diskutierten Guidelines von Groundspeak verwiesen hat, in denen unter anderem steht: Caches können schnell archiviert werden, wenn wir folgendes sehen... Caches auf Land, welche in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Bereichen liegen.
Einen Diskussionsbedarf mit dem NABU oder der Forstbehörde kann ich in diesem konkreten Fall nicht erkennen. Das kann höchstens nach hinten los gehen. Generell gibt es sicher Möglichkeiten Caches in Naturschutzgebieten zu verstecken ohne die Wege verlassen zu müssen. Damit hätte sicher der NABU auch kein Problem.
Ich kenne übrigens auch aktiv cachende Nabumitglieder (nein ich bin es nicht...).
Ich würde wenn überhaupt auch nur sehr vorsichtig nach der Herausgabe der Dose fragen. An dieser Stelle auf das Eigentumsrecht zu pochen könnte für Verärgerung sorgen und womöglich doch noch ein Bußgeld nach sich ziehen. Ob die verschwundene Dose dann die 25 bis 500 Euro Bußgeld wert ist wage ich zu bezweifeln.
Für Niedersachsen kann man übrigens hier die Naturschutzgebiete als Overlay von der amtlichen Topokarte ansehen.
SigmaZero schrieb:Es liegt echt mal an uns da klar Schiff zu machen. Wenn Geocaching so in die Medien gerät sind wir mächtig angepisst.
Wollte ich mal loswerden.