pfeffer
Geowizard
hatte ich nicht. Habe ich grad nachgeholt. Aber habe noch selbst etwas recherhiert:
Nach §69e Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (in Kraft seit 24.6.1993) dürfen wir sogar Programme ohne Zustimmung des Rechteinhabers dekompilieren, um Interoperabilität herzustellen. Im Vergleich dazu dürfte das einfache lesen eines Datenformats (GPX von Groundspeak) mit einem Texteditor, um Interoperabilität sicherzustellen, juristisch nicht mehr als ein Witz sein.
Aber wer weiß: genaugenommen erlaubt es uns der Paragraf, die Garmin-Firmware zu analysieren, um mit ihr kompatibel sein zu können, sagt aber nichts über Groundspeak. Und Juristen sind ja gerne spitzfindig. Mal sehen, was der Anwalt sagt.
Gruß,
Pfeffer.
Nach §69e Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (in Kraft seit 24.6.1993) dürfen wir sogar Programme ohne Zustimmung des Rechteinhabers dekompilieren, um Interoperabilität herzustellen. Im Vergleich dazu dürfte das einfache lesen eines Datenformats (GPX von Groundspeak) mit einem Texteditor, um Interoperabilität sicherzustellen, juristisch nicht mehr als ein Witz sein.
Aber wer weiß: genaugenommen erlaubt es uns der Paragraf, die Garmin-Firmware zu analysieren, um mit ihr kompatibel sein zu können, sagt aber nichts über Groundspeak. Und Juristen sind ja gerne spitzfindig. Mal sehen, was der Anwalt sagt.
Gruß,
Pfeffer.