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PLANS FOR THE FUTURE am Ende. :(

Nepomuk2002

Geocacher
Kann man den Radioscout nicht einfach in einem eigenen Unterforum einsperren,
dann muss man sich nicht diese tollen Statements durchlesen.
Und wer dann Lust verspürt, ein bisschen verstrahlt zu werden, kann ihn dann besuchen.
Wenn die Dosis reicht, kann man sich einfach verabschieden und in Ruhe weiterstrahlen.

In diesem Sinne
spooky schrieb:
 

BlueGerbil

Geowizard
Nepomuk2002 schrieb:
Kann man den Radioscout nicht einfach in einem eigenen Unterforum einsperren,
dann muss man sich nicht diese tollen Statements durchlesen.
Und wer dann Lust verspürt, ein bisschen verstrahlt zu werden, kann ihn dann besuchen.
Wenn die Dosis reicht, kann man sich einfach verabschieden und in Ruhe weiterstrahlen.

Ich bin mir ja immer noch nicht sicher, ob er das alles ernst meint, was er schreibt, oder ob er irgendwo hockt und sich schimmelig lacht, weil das Ganze ein Gag ist - analog zu den "Löblichen" oder unserer Lotte (Gott, was ich die "Dame" vermisse!)
 

fulbrich

Geocacher
Bundescacheminister schrieb:
Foxxxy´s Family schrieb:
Ich kopier jetzt mal stoertis Kommentar hier rein *gg sonst wird das Log noch zum Forum.

So, jetzt reicht es mir.

Dieser Cache verleitet zum Einbruch und zum Landfriedensbruch.
Und bevor Ihr mich weiter mit Mails zuschüttet gebe ich Euch die Gelegenheit, bei mir persönlich vorzusprechen.

Und dann wird es gemäss der Wortwahl eine qualifizierte Antwort geben.
Da hier scheinbar niemand ein Problem mit dem Gesetz hat, besser ohne Gesetz, wird sich dann auch nachher niemand beschweren.

Und zu den Drohungen: Da seid Ihr bei mir genau richtig. Wann? Ich bin dann da!


Landfriedensbruch (§125 StGB):
(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB):
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Soviel nur zur Info! Es wäre also "nur" Hausfriedensbruch und der wird auch nur auf Antrag verfolgt!!! :!: :!:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
Die Wikipedia hat hierzu auch nochmal ein paar Erläuterungen
 
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