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Schleusensperrung aufgehoben?!

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BS/2

Geocacher
@Moderatoren:

Dieser Thread gehört m.E. unbedingt in den Geotalk, da er definitiv von allgmeinem Interesse sein dürfte.


OnTopic:
http://www.blaulichtreporter.de/pageID_3334503.html
 

familysearch

Geomaster
jann_gerrit schrieb:
Team Bramcacher schrieb:
Ganz meine Meinung. Da der großteil des Caches eh nicht offen in der Gegend rumliegt ist das im Grunde die einfachste Möglichkeit eine Massenpanik unter den Polizeibeamten zu verhinden.
sofern selbige nicht auf die idee kommen, der zettel sei ein perfider trick, um die bombe als harmloses spiel zu tarnen! :shock: :twisted: :shock:
happyantäusching :wink:
jg

Man darf verallgemeinern:
Wenn es wie eine Bombe aussieht, und nicht beschriftet ist, ist es keine Bombe.
Wenn es wie eine Tupperdose aussieht, und mit geocaching-Hinweis beschriftet ist, könnte es eine Bombe sein.

Beste Wünsche für einen glimpflichen Ausgang
familysearch
 

Thalamus

Geocacher
Sehr traurig das ganze

Erstmal wünsche ich, das der Owner nur mit einem blauen Auge davon kommt und das ihm schlimmeres erspart bleibt.

*daumendrück*

Nun muss ich mich auch mal als Spaßbremse outen. Ich hatte auch schon 2-3 Tradis angesteuert, die ich für recht easy hielt (und eigendlich auch sind). Allerdings liegt der eine z.B.auf den Rohrleitungen unter einer Brücke. Nunja... wenn da ein Zugführer den BGS (mittlerweile heissen die ja auch anders) verständigt, ist das auch nicht so schön - auch wenn ich dann schon wieder weg bin, wenn die Jungs eintrudeln. Ich hab die Dose gesehen, aber trotzdem liegen lassen... Das brauch ich nicht - auch nicht für eine Statistik
 

bitboy0

Geocacher
Nun, der Terror in der Welt hat uns alle etwas paranoid gemacht. Leider ist es eben möglich das ein Irrer eine Bombe in eine Schleuse packt... warum nicht?! Immerhin werden auch Züge und Busse gesprengt...

Also hat uns der Terror eben auch schon beeinflusst und das sorgt eben dafür das man immer öfters zunächst von einem möglichen Verbrechen ausgeht und erst dann drüber nachdenkt das es ja auch ganz harmlos sein könnte...

leider gibt es realistisch zur Zeit keine Hoffnung das unsere Freiheiten wieder werden wie sie mal waren... vor 20 Jahren hätte da vermutlich keiner was böses vermutet. Die Paranoia wächst immer mehr und wir müssen - wollen wir keinen Ärger bekommen - immer mehr drauf eingehen.

Schlim finde ich es wenn nette und unvoreingenomme Leute in Schwierigkeiten kommen weil es Irre gibt die tatsächlich Bomben legen! Ich hoffe das es glimpflich ausgeht in diesem Fall!!!

gruß
 

Knuffolino

Geocacher
BS/2 schrieb:
@Moderatoren:

Dieser Thread gehört m.E. unbedingt in den Geotalk, da er definitiv von allgmeinem Interesse sein dürfte.


OnTopic:
http://www.blaulichtreporter.de/pageID_3334503.html

Um die beiden auf der Seite eingebetteten Videos auch abspeichern und nicht nur im Browser abspielen zu können, sind eventuell diese Links ganz praktisch:

http://www.blaulichtreporter.de/mediapool/14/146466/videos/Betonbombe.wmv
http://www.blaulichtreporter.de/mediapool/14/146466/videos/Betonbombe_oton.wmv
 

Thalamus

Geocacher
Doofes Beispiel, ein Mann kramt auf dem Bürgersteig in seinem Geldbörse und dabei entfleucht ihm ein Geldschein. Dieser wird - wie es der Zufall so will - unter ein, vielleicht dein - Auto geweht. Dieser Mann versucht an seinen Schein wieder zu bekommen und kniet sich hin und greift unter das Auto.

Was sieht ein Außenstehender (auf der Straße, aus dem 3. Stock, ...)

Deutschland ist nicht erst seit 9/11 so angespannt. Erinnert euch an Baader-Meinhof und den Rest des RAF-Terrors.

Wird nichts unternammen, schimpfen wir auf die Polizei und den Staat
Wird was unternommen, reagieren die alle viel zu empfindlich.
 

Die Baumanns

Geowizard
Hat eigentlich jemand Ahnung, ob bei so einem Fall die private Haftpflichtversicherung aufkommt ???
Mein Brief wurde übrigens heute in in gekürzter Form in Gelsenkirchen und Gladbeck veröffentlicht.

Gruß GUido
 

DocW

Geowizard
Die Baumanns schrieb:
Hat eigentlich jemand Ahnung, ob bei so einem Fall die private Haftpflichtversicherung aufkommt ???
Mein Brief wurde übrigens heute in in gekürzter Form in Gelsenkirchen und Gladbeck veröffentlicht.

Gruß Guido
Das geht mir auch schon das ganze Wochenende durch den (juristischen-Laien)-Kopf: Es ist ja keine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht dahinter gewesen. Für solche Fälle hat man die doch (Kinder zündeln herum usw usf)
 

sherlok

Geocacher
DocW schrieb:
Das geht mir auch schon das ganze Wochenende durch den (juristischen-Laien)-Kopf: Es ist ja keine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht dahinter gewesen. Für solche Fälle hat man die doch (Kinder zündeln herum usw usf)
Übrigens tritt die Privathaftpflicht auch (und gerade) bei grober Fahrlässigkeit ein.
Nur bei Vorsatz muss die Haftpflichtversicherung nicht eintreten.
Ein paar Infos zur Haftpflichtversicherung gibt es z.B. hier http://www.biallo.de/infothek/haftpflicht.html
 

Team elframan

Geocacher
Haben schon mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen und die können so ersteinmal nix genaues sagen. Müssen leider abwarten, was im Bericht der Wasserschutzpolizei steht und ob der gesamte Einsatz und/oder die Schadensausfälle der Binnenschiffer in Rechnung gestellt wird :cry: .....
Da heißt es leider ersteinmal abwarten ....

Gruß Silke
 

sherlok

Geocacher
elframan schrieb:
Haben schon mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen und die können so ersteinmal nix genaues sagen. Müssen leider abwarten, was im Bericht der Wasserschutzpolizei steht und ob der gesamte Einsatz und/oder die Schadensausfälle der Binnenschiffer in Rechnung gestellt wird :cry: .....
Ihr habt also eine Haftpflichtversicherung. Das ist doch schon einmal sehr positiv, denn sobald Schadenersatzforderungen an euch herangetragen werden leitet ihr diese einfach an die Versicherung weiter. Da Vorsatz hier ja ausgeschlossen werden kann wird sich dann eure Versicherung mit den entsprechenden Stellen (notfalls vor Gericht) auseinandersetzen müssen.
Einziges Manko wäre, wenn die Versicherung einen Passus in ihren AGBs findet die zu einem Haftungsausschluss führt (so müssen ja Tierhalter meist eine eigene Tierhalterhaftpflicht abschließen).
Aber mit einer Privathaftpflicht im Rücken muss man sich bei Schadenersatzforderungen (die nicht aus einem Vorsatz herrühren) im allgemeinen wenig sorgen machen, denn entweder zahlt die Versicherung oder sie lässt es auf einen Prozess ankommen (den natürlich die Versicherung zahlen muss) um nicht zahlen zu müssen.
 

Team elframan

Geocacher
Ja eine Privathaftpflicht haben wir, zum Glück! Das ist auch eins der wenigen positiven Dinge an dieser Sache :wink: .
Wußte aber bisher nicht, daß die dann auch die Kosten für den evtl. anstehenden Prozeß, der Schadensersatzansprüche übernehmen würden!!! Das hört sich schoneinmal gut an!
Hoffen natürlich sehr, daß es gar nicht erst soweit kommt, aber man weiß ja nie. Das Warten ist das schlimmste an der ganzen Sache...

Silke
 
elframan schrieb:
Ja eine Privathaftpflicht haben wir, zum Glück! Das ist auch eins der wenigen positiven Dinge an dieser Sache :wink: .
Wußte aber bisher nicht, daß die dann auch die Kosten für den evtl. anstehenden Prozeß, der Schadensersatzansprüche übernehmen würden!!! Das hört sich schoneinmal gut an!
Hoffen natürlich sehr, daß es gar nicht erst soweit kommt, aber man weiß ja nie. Das Warten ist das schlimmste an der ganzen Sache...

Silke

Das sehe ich etwas anders.

Wenn jemand Ansprüche gegen Dich stellt, dann gelten die erstmal gegn Dich. Du kannst sie der Haftpflicht weiterleiten und wenn die es zahlen ist gut.

Wennn die Versicherung aber die Regelung ablehnt, weil sie z.B. der Meinung ist, dass es eine passende Ausschlussklausel gibt, dann bist Du damit nicht aus der Haftungspflicht raus. Du kannst dann m.E. gegen die Versichrung klagen, dass sie den Schaden doch begleichen muss. Aber das sind dann zwei völlig unterschiedliche Themen.
 
elframan schrieb:
Ja eine Privathaftpflicht haben wir, zum Glück! Das ist auch eins der wenigen positiven Dinge an dieser Sache :wink: .
Wußte aber bisher nicht, daß die dann auch die Kosten für den evtl. anstehenden Prozeß, der Schadensersatzansprüche übernehmen würden!!! Das hört sich schoneinmal gut an!
Hoffen natürlich sehr, daß es gar nicht erst soweit kommt, aber man weiß ja nie. Das Warten ist das schlimmste an der ganzen Sache...
Silke

In dem Zusammenhang ist es aber wichtig, dass ihr niemandem gegenüber eine Begleichung des entstandenen Schadens in Aussicht stellt. In diesem Fall kann die Versicherung die Begleichung ablehnen! Die wollen sich damit die Möglichkeit offen halten, unberechtigte Ansprüche vor Gericht abzuwehren. Wenn also jemand mit einer Forderung auf euch zukommt: "Wir leiten das an unsere Versicherung weiter." und gut ist erst mal. Wenn die Versicherung meint, die Forderung ist unbegründet zieht die vor Gericht und kommt bei einer Niederlage nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Gerichtskosten auf.

Alles Gute

Christian und die Wutze
 

sherlok

Geocacher
zaphod.beeblebrox schrieb:
Das sehe ich etwas anders.
Wenn jemand Ansprüche gegen Dich stellt, dann gelten die erstmal gegn Dich. Du kannst sie der Haftpflicht weiterleiten und wenn die es zahlen ist gut.

Wennn die Versicherung aber die Regelung ablehnt, weil sie z.B. der Meinung ist, dass es eine passende Ausschlussklausel gibt, dann bist Du damit nicht aus der Haftungspflicht raus. Du kannst dann m.E. gegen die Versichrung klagen, dass sie den Schaden doch begleichen muss. Aber das sind dann zwei völlig unterschiedliche Themen.

Das ist klar, wenn die Haftpflichtversicherung nicht eintritt weil z.B. Vorsatz vorliegt oder der Schaden z.B. beim Bau deines Hauses aufgetreten ist dann bleiben die Kosten an dir hängen, weil diese Risiken nicht durch die Police abgedeckt sind.
Wenn aber die Risiken prinzipiell abgedeckt sind wird die Haftpflicht entweder zahlen oder gegenüber demjenigen der Schadenersatz verlangt die Haftung ablehnen. Kommt es dabei zu einem Prozess übernimmt natürlich die Haftpflichtversicherung die Kosten.
Ich wüsste jetzt nicht zu sagen, welche Ausschlussklausel in diesem Fall greifen sollte. Vorsatz scheidet ja aus (zwar wurde der Behälter vorsätzlich "versenkt", aber es wurde ja nicht vorsätzlich ein Bomben(fehl)alarm herbeigeführt) und auch die anderen Ausschlussklauseln die normalerweise in der Haftpflicht auftauchen (Tiere, Hausbau usw.) greifen hier nicht. Elframan sollte einfach mal in seinen Versicherungsvertrag reinsehen welche Ausschlussklauseln dort aufgeführt sind und ob eine der Klauseln eventuell zutreffen könnte.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass Versicherungen keine Wohltätigkeitsvereine sind und wenn sie eine Möglichkeit sehen sich vor der Zahlung zu drücken, sie dies auch tun werden.
 
Mir ging es darum, dass wenn die Versicherung auch nur meint, sie müsse nicht bezahlen, dann muss man gegen diese ggf. klagen. Das hat aber keinerlei aufschiebende Wirkung bzgl. der Ansprüche eines Geschädigten.

Versicherungen sind ja manchmal ganz pfiffig in der Auslegung der Policen. Im schlimmsten Fall könnten Sie erstmal Vorsatz unterstellen, weil das Rohr ja nun mit Vorsatz da angebracht wurde, und schon steht man vor Gericht.

Der Geschädigte wird so lange nicht warten, ggf. seinerseits klagen. Und dann muss der Geschädigte seine Ansprüche nicht nur anmelden, sondern ggf. auch nachweisen und beweisen.
 
elframan schrieb:
Haben schon mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen und die können so ersteinmal nix genaues sagen. Müssen leider abwarten, was im Bericht der Wasserschutzpolizei steht und ob der gesamte Einsatz und/oder die Schadensausfälle der Binnenschiffer in Rechnung gestellt wird :cry: .....
Da heißt es leider ersteinmal abwarten ....

Gruß Silke

Wieso?

Eigentlich müßte die Versicherung ja schon jetzt wissen, ob es versichert ist, oder nicht. In keinem Bericht wird drinstehen, ob fahrlässig, vorsätzlich oder was auch immer gehandelt wurde.

Die Sachlage ist m.E. klar:

Dose hingehängt, ohne "irgendwelche Hintergedanken" (ausser Cache verstecken).
Gefunden von jemand der das nicht wußte und fehlinterpretiert hatte.
Und dann das volle Brett des "Kampfmittelräumdienstes".

Die Regulierung durch die Versicherung hat ja erstmal nichts mit der Schadenhöhe zu tun.
 

sherlok

Geocacher
zaphod.beeblebrox schrieb:
Mir ging es darum, dass wenn die Versicherung auch nur meint, sie müsse nicht bezahlen, dann muss man gegen diese ggf. klagen. Das hat aber keinerlei aufschiebende Wirkung bzgl. der Ansprüche eines Geschädigten.
Das ist richtig, ersteinmal bist du Schadenersatzpflichtig. Daran ändert eine Versicherung nichts. Wenn also die Versicherung nicht zahlen will weil ihrer Meinung nach kein Versicherungsfall vorliegt musst du den Schaden zahlen und dich dann mit der Versicherung vor Gericht streiten.

zaphod.beeblebrox schrieb:
Versicherungen sind ja manchmal ganz pfiffig in der Auslegung der Policen. Im schlimmsten Fall könnten Sie erstmal Vorsatz unterstellen, weil das Rohr ja nun mit Vorsatz da angebracht wurde, und schon steht man vor Gericht.

Dies zieht ja auch bei Silvesterraketen und Böllern nicht. Die werden zwar auch vorsätzlich angezündet und zur Explosion gebracht. Aber wenn durch diese Silvesterraketen ein Schaden entsteht wurde dieser Schaden ja auch nicht vorsätzlich verursacht. Im übrigen müsste dir der Vorsatz nachgewiesen werden, und zwar der Vorsatz das der Cache wie Rorhbombe(natrappe) aussieht und von den Leuten so wahrgenommen wird. Dieser Nachweis ist in diesem Fall eigentlich nicht möglich.
Aber bei einem hast du natürlich recht, Versicherungen zahlen sehr ungern und versuchen (fast) alles um sich vor der Zahlung zu drücken.

Bei allen Äußerungen von mir ist zu beachten das ich kein Rechtsanwalt bin (und auch sonst habe ich mit der Juristerei nichts am Hut) und alles was ich hier sage nur meine persönliche Meinung ist und in keinem Fall den Rat eines Anwaltes ersetzen kann.
Ich möchte nur ein bischen zur Beruhigung bzw. Versachlichung beitragen, was die eventuellen finanziellen Folgen für den Cacheleger betrifft.
Strafrechtlich dürfte eigentlich gar nichts zu befürchten sein. Ich könnte mir nur vorstellen, das es einen Ordnungswidrigkeitsbescheid gibt.
 

Vascodagama

Geocacher
...zumal der Einsatzleiter ja nachgewiesenermaßen eingestanden hat, dass selbst er eher nicht von einem gefährlichen Objekt ausgegangen ist, denn die "Kabel" dienten offenbar der Befestigung und gingen nicht einmal in die Dose hinein. Der Mann wollte nur sichergehen.

Spätestens damit ist klar dokumentiert, dass Vorsatz sowas von eindeutig ausgeschlossen werden kann... Es spricht übrigens Bände über unsere Medien, dass diese Aspekte in den reißerischen Darstellungen allesamt untergegangen sind.

BTW: Ich habe Guidos Leserbrief an die WAZ eingescannt, bin aber zu doof, das Ding auf meinen Webspace raufzuschaufeln, um ihn hier einzustellen. Wenn jemand die Möglichkeit hat, bitte melden, dann schicke ich ihm die Datei per Mail. Mich ärgert, dass dieses Blatt den Brief sinnentstellend gekürzt hat und mit keinem Wort auf ihre schülerhaft schlechte Berichterstattung Bezug genommen hat. So ist das eben mit Monopolisten. Bei uns wird diese "Zeitung" nicht mehr lange im Briefkasten stecken.

Cheers

Stefan
 
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