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Schleusensperrung aufgehoben?!

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bitboy0

Geocacher
Warum der Spott? Ich denke nicht das es schädlich ist da zu überlegen ob man einfach weitermachen sollte wie bisher - offensichtlich ist sowas bisher bisher selten ein Problem gewesen - oder ob man was ändern sollte. Ich "fordere" ja auch nichts und mein erhobener Zeigefinger hat auch grade Urlaub. Das hier keiner jemanden absichtlich mit einer "Bombe" erschrecken will steht sowieso nicht zur Debatte.

Also weiter so als wenn nichts gewesen wäre?

gruß

Schnüffelstück schrieb:
bitboy0 schrieb:
Jetzt muss man halt überlegen ob es notwendig ist caches in einer bestimmten Art zu kennzeichnen oder zu verpacken.
ichBINungefährlich! LADENsie doch zu diesem BOMBEnspaß ihre Kumpels ein!SIE WERDEN ALLE STERBEN vor Lachen! Dieses WELTweite Spiel führt sie in in die freie Natur, bis zum SonnenUNTERGANG

So? Ist ein "Rohr" mit "Kabeln" dann nicht mehr gefährlich?
 

Sir Hugo

Geomaster
sherlok schrieb:
Auch hier nochmal der Hinweis, das die Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eintritt.

Da würde ich mich nicht drauf verlassen... bei Schäden, welche beispielsweise im Suff verursacht werden, kommt es u.a. auf den Blutalkoholwert an (sofern dieser im Nachhinein noch feststellbar ist).

Betrunken=fahrlässig
Vollrausch=grobfahrlässig -> die Versicherung kann die Zahlung verweigern

@eframan, ich hoffe also, dass Du noch halbwegs nüchtern warst, als Du den cache platziert hast. :lol: :lol: :lol: Ich freue mich aber echt für Dich, dass die Sache wohl ein gutes Ende nimmt!
 

Gnarfy

Geocacher
bitboy0 schrieb:
Für Locations auf Bahnhöfen oder Flughäfen wäre es evtl. gut das mit der Örtlichen BGS-Dienststelle VORHER zu klären... Ich kann mir gut vorstellen das die in vielen Fällen kein Problem mit so einem Spiel haben wenn sie informiert sind.

Du kannst davon ausgehen, dass sie es immer ablehnen werden. Ein Mikro auf 'nem Bahnsteig wird auch niemand für eine Bombe halten, insofern sollte man sich mehr Gedanken um die Art der Verpackung als um den Ort machen.

Eigentlich finde ich es ganz gut, dass so ein Fall mal passiert ist. So zeigt es uns doch ziemlich dramatisch, dass wir nicht alleine in unserem Spielfeld agieren. Sowohl beim Verstecken als auch beim Suchen (hier ist es fast noch wichtiger, ein Mann hinterm Busch kann schon einen flhascen Eindruck erwecken...gell, italofila? :oops: ) sollten wir immer darüber nachdenken, was Passanten gerade über uns denken könnten.

Schön, dass zumindest strafrechtlich vermutlich nichts mehr nachkommt, was das Zivilrecht angeht kann sich die ganze Sache noch ziemlich hinziehen, aber warten wir mal ab :-(
 

sherlok

Geocacher
Sir Hugo schrieb:
Da würde ich mich nicht drauf verlassen... bei Schäden, welche beispielsweise im Suff verursacht werden, kommt es u.a. auf den Blutalkoholwert an (sofern dieser im Nachhinein noch feststellbar ist).
Betrunken=fahrlässig
Vollrausch=grobfahrlässig -> die Versicherung kann die Zahlung verweigern
Meines wissens gilt die Einschränkung der Versicherungspflicht bei grob fahrlässigem Verhalten nur bei Kasko Versicherungen (Teil- oder Vollkasko). Zur Haftpflichtversicherung (insbesondere KFZ Haftpflicht) kann man hier http://www.finanztip.de/recht/verkehr/kfz-versicherung-03_03.html folgendes lesen:
Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch das Risiko eigenen schuldhaften Verhaltens (ausgenommen: Vorsatz) versichert ist, wird der Versicherungsschutz in der Teil- oder Vollkaskoversicherung weiter eingeschränkt, indem er auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall entweder vorsätzlich oder aber auch nur durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Ist dies der Fall, dann ist der Versicherer leistungsfrei.
 

bitboy0

Geocacher
Wenn der Cache direkt auf Bahn/Flughafengelände liegt kann ich mir die Verweigerung vorstellen. Da hat der BGS sozusagen Hausrecht. Und es ist nicht unwahrscheinlich das die generell ablehnen weil von denen auch keiner die Haftung übernehmen will.

Also kann man vermutlich meistens dort nicht "legal" vorgehen. Da ist im Grunde das Thema dann NICHT die Gestaltung, sondern die Verletzung des Hausrechts. Und wenn wir fremde Rechte verletzen ist die Wahrscheinlichkeit für Misstrauen gegenüber einer "Bombe" vermutlich größer. Und dann liegt auch mehr Verantwortung auf dem Owner.

Also kann man auch sagen : "Legal ist langweilig / illegal ist teuer oder aufregend"?

Und dann kommt wieder die Frage wie man einen "illegalen" Cache so gestalten kann das man das Risiko für großen Stress mindert.

Und selbst ein "legaler" Cache - z.B. in Berlin in der Nähe einer Sehenswürdigkeit - kann bei ungeschickter Verpackung - vermutlich Stress machen den keiner braucht.

Nur solange man die Dinger in die Landschaft steckt (Wald,Wanderweg,...) wird vermutlich kaum ein Risiko bestehen.

gruß
 

sherlok

Geocacher
Da hier ja zum Teil angenommen wird die Haftpflichtversicherung haftet nicht bei grober Fahrlässigkeit hier mal die einschlägigen §§ aus dem Versicherungsgesetz. Da ist zum einen § 61 dieser bestimmt tatsäschlich:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.
Allerdings gilt dies nicht für Haftpflichtversicherungen, da es dafür den § 152 gibt der sich nur auf Haftpflichtversicherungen bezieht:
Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.
Hier fehlt also der haftungsauschluss für den Versicherer bei grober Fahrlässigkeit.
Man sollte allerdings beachten das die Versicherungen durchaus Einschränkungen in ihren Verträgen haben können, die zum Teil grob fahrlässiges Verhalten vom Versicherungsschutz ausnehmen. Bei der KFZ Haftpflicht gilt allerdings immer, das die Haftungshöchstgrenze für den Versicherten bei 5000 Euro liegt.
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Dirk,
ich freue mich für Dich, dass Du ersteinmal aus der Schußlinie bist.
Wenn Du auch zum Stammtisch nach Essen kommen solltest, wäre es schön, das Rohrstück mal mitzubringen.
Nochmals: Ich fand den Cache supergut.
Gruß Marc
 

Mogel

Geomaster
ich verwehre mich jedoch so was von entschieden, die Geocacher in Bedrängnis gebracht zu haben oder daß das je mein Anliegen war.

Ich habe doch nicht behauptet, dass es Absicht war. Es war halt Gedankenlosigkeit, wie sie jedem passieren kann. Geschadet hat es der Geocacher-Gemeinschaft natürlich trotzdem, das kann man nicht "entschieden" verleugnen.

Erst neulich habe ich eine Dose direkt an einem Kraftwerk gefunden! Da stellt es einem schon alle Haare auf.
 

Mogel

Geomaster
Kommt drauf an. Wie oft würdest du meinen, verträgt das Hobby Geocaching einen ähnlichen Vorfall? Wenn Derartiges noch fünfmal passiert, befürchte ich Restriktionen seitens der Behörden.

Sprich, strenger gehandhabte Verbote von beispielsweise Brückencaches oder gar überhaupt von Caches in verbautem Gebiet oder lästige Genehmigungspflicht wären vielleicht die Folge.

Die gezeigte Solidarität ist zwar eine natürliche Reaktion, gegenüber den Außenstehenden (Behörden etwa) wären aber Einsicht und eine Diskussion, wie man so grobe Missverständnisse vermeiden kann, meines Erachtens zielführender.
 
A

Anonymous

Guest
@ Mogel - Es gibt immer wieder Personen, die vertragen keine sachliche Kritik. Der Tonfall in Foren läst oft zu wünschen übrig … :shock:

- zur Bombe allgemein
Bei der langen Diskussion wurde eins vergessen: wenn Du oder ich an einem Final ankommen wissen wir, dass es sich nicht um einen Sprengkörper handelt.
Ein Zufallsfinder kann das gefundene Objekt, egal wie es beschriftet ist, nicht einordnen.
Ggf. rückt der Kampfmittelräumdienst an, was eigentlich gut ist.
Sonst steht am nächsten Tag in der Zeitung "Spaziergänger starb im Wald bei Bombenentschärfung" oder "Spaziergänger testete selbst gebauten Sprengkörper" je nachdem wie es sich am besten vermarkten lässt :D

- zur Platzierung
Mit einem bisschen gesundem Menschenverstand legt man einen Cache an eine unsensiblere Stelle.
In dem Fall, dass die Stelle außergewöhnlich sein sollte, frage ich den Besitzer ob es in Ordnung ist, dort ein Objekt zu platzieren.
Wenn der Besitzer etwas einzuwenden hat oder dieses nicht duldet suche ich mir eine andere Stelle.

Ein wenig mehr Respekt und Toleranz gegenüber Anderen hat noch nie geschadet.
 

sherlok

Geocacher
alex schrieb:
- zur Platzierung
Mit einem bisschen gesundem Menschenverstand legt man einen Cache an eine unsensiblere Stelle.
Es gibt im Prinzip keine unsensible Stelle. Legt man den Cache dorthin wo auch (ab und zu) Muggel unterwegs sind kann er von übervorsichtigen und nervösen Zeitgenossen immer fehlinterpretiert werden; wenn nicht gerade als Bombe dann als Drogenversteck. Liegt der Cache im tiefsten Wald und jemand findet ihn zufällig kann er als Waffen- und/oder Sprengstoffdepot mißverstanden werden, vor allem wenn der Cache eine gewisse Größe hat und auch noch wasserdicht verpackt ist. Auch in diesem Fall würde der Kampfmittelräumdienst anrücken.
Das einzige was (fast) gar nicht mißinterpretiert werden kann ist ein Supermicro auf eigenem, eingezäunten Gelände.
Die derzeit vorherrschende Terrorhysterie wird immer wieder zu Fehlalarmen bei Caches (oder bei vergessenen Taschen, Rucksäcken, Koffern in Bahnhöfen und sonstigen Plätzen) führen.
Für diese Fälle hilft eigentlich nur eine informierte Polizei, die bei einer Arlamierung wegen eines angeblichen Bombenfundes oder Waffen- bzw. Drogenversteckes, genau über Geocaching informiert ist und im Fall des Falles Kontakt zum Cacheowner aufnimmt.
 
OP
ruhrteam

ruhrteam

Geocacher
Mogel schrieb:
eine Diskussion, wie man so grobe Missverständnisse vermeiden kann, meines Erachtens zielführender.
Meinst Du, auf den nächsten 18 Seiten kommen wir weiter als bis hier??

Ich denke, allmählich ist wirklich alles (mehrfach) gesagt.
  • Elframan hat einen dummen Fehler gemacht, der (fast) jedem anderen Cacher ebensogut hätte passieren können.
  • Er bedauert den Vorfall,
  • wird aber vermutlich glimpflich davonkommen.
  • Die Behörden haben zwar massiv, aber dennoch angemessen reagiert.
  • Die Behörden sehen das Ganze im Nachhinein weit weniger kritisch als manche aus unserer eigenen Community.
  • Auch Approver raten zum Augenmaß, nicht zu Pauschalverboten.
  • In jedem Fall ist es ratsam, Behältnisse als Geocaches zu kennzeichnen, um Zufallsfindern wenigstens einen Hinweis zu geben, wie die Sache aufgeklärt werden kann.
  • Die Presse hat teilweise korrekt berichtet, teilweise aufgebauscht.
  • Man kann sich nicht darauf verlassen, dass die Presse an sie weitergegebene Informationen korrekt veröffentlicht.
  • In der GC-Community kann man mehrheitlich Solidarität verzeichnen.
  • Elframan hat mit dem Stress der vergangenen Tage schon genug mitgemacht, so dass weiteres Herumhacken überflüssig ist.
Was habe ich noch übersehen?

Mogel schrieb:
eine Diskussion, wie man so grobe Missverständnisse vermeiden kann, [wäre] meines Erachtens zielführender
Das scheint aber hier in diesem Forum nicht recht zu funktionieren, wenn ich das richtig sehe. Auf dem Ruhrpott-Stammtisch letzten Freitag (wo es übrigens bei Elframans Erscheinen Szenenapplaus gab :wink:) sind wir da in persönlichen Gesprächen schon deutlich weitergekommen.
 

sherlok

Geocacher
Mogel schrieb:
Auch in diesem Fall würde der Kampfmittelräumdienst anrücken.

Das stimmt nicht. Die rücken nur bei sensiblen Stellen aus.
Das ist falsch. Die Aufgabe des Kampfmittelräumdienstes ist es Kampfmittel und Munition aller Art zu suchen, unschädlich zu machen, zu bergen und zu vernichten. Der Räumdienst wird immer dann gerufen wenn der Verdacht besteht es könnte sich um explosives Material (darunt fällt natürlich auch Munition) handeln. Der Räumdienst hat alleine die notwendige Ausbildung um mit diesen gefährlichen Stoffen richtig umzugehen und sie auch zu erkennen. Wer glaubst du denn würde sonst anrücken wenn der Verdacht besteht die im Wald vergrabene Kiste enthält Waffen und Munition?
 
OP
ruhrteam

ruhrteam

Geocacher
Mogel schrieb:
Sherlok schrieb:
Liegt der Cache im tiefsten Wald und jemand findet ihn zufällig kann er als Waffen- und/oder Sprengstoffdepot mißverstanden werden, vor allem wenn der Cache eine gewisse Größe hat und auch noch wasserdicht verpackt ist. Auch in diesem Fall würde der Kampfmittelräumdienst anrücken.
Das stimmt nicht. Die rücken nur bei sensiblen Stellen aus.

Hm. Und der Förster entschärft den Sprengkörper selber?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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